Umzug trotz Schimmel abgelehnt!

  • Hallo,


    unsere Bedarfsgemeinschaft setzt sich aus meiner Freundin unserer Tochter und mir zusammen.
    Wir haben im moment eine 70m" Wohnung welche 211,20 Kalt + 250,- Nebenkosten zusammen setzt.


    Es sieht jetzt so aus, dass wir Schimmel in der Wohnung haben, die Fenster undicht sind und unser Durchlauferhitzer keine Temperatur halten kann.


    Wir würden gerne Umziehen in eine angemessene Wohnung, doch verweigert uns die Arge den Umzug.
    Nach besichtigung unserer Wohnung von der Arge sei es nicht nötig.


    Mit dem Vermieter zu sprechen bringt nichts, da wir bereits Schriftlich von Ihm haben das er nichts an der Wohnung macht, da es die Wirtschaftliche lage von Ihm nicht zulassen würde.


    Was können wir tun damit uns das Amt gestattet eine angemessene neue Wohnung zu mieten.




    Danke schoanmal für die Hilfe!!!



    MFG

  • Hallo Pentarer!


    Gehe zu Deinem Fallmanager und bitte um einen termin für eine Amtsärztliche Untersuchung, dort schilderst Du Dein problem und verweist darauf das in dem Haushalt ebenfalls Kinder von der möglichen Gefährdung durch Schimmelpilze betroffen sind !


    Die Doc's da auf Amt sind zwar in erster Linie für die Feststellung der Einsetzbarkeit in einem Arbeitsverhältnis zuständig, aber auch in solchen Angelegenheiten würde der Fallmanager sicherlich etwas Druck bekommen, je nach Gesinnung des Arztes!


    Also viel Erfolg!

  • Zum Beispiel könntet ihr das Gesundheitsamt informieren. Falls ihr eine Wohnung findet, die den Kriterien eurer Arge entsprechen, vielleicht noch günstiger ist, dann könnt ihr auch "ohne" Zustimmung umziehen. Das Spielchen mit Schimmel und kaputten Durchlauferhitzer hatten wir vor 1,5 Jahren.

  • Sooo, dann will ich mich mal wieder unbeliebt machen,



    Du bist einen Privatrechlichen Vertrag mit deinem Vermieter eingegangen (Mietvertrag). In diesem Vertrag ist erläutert, wer bei reperaturewn, etc. aufkommen muss.


    Für die Beseitigung des Schimmels wird vermutlich der Vermieter zuständig sein. Also hast du dich auch an diese zu wenden.


    Die Arge sieht keinen Grund in deinem Umzug, da dein Vermieter sich um die Probleme zu kümmern hat. Darum wird eben der Umzug auch nicht genehmigt.


    Sollte deine vermieter sich weigern die Wohnung in Stand zu setzen, solltest du dicvh mal mit deinem Anwalt unterhalten. Dies sind aber eben alles dinge, die nciht auf der Allgemeinheit lasten sollten.



    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Diablo , ich kann dir zwar zustimmen, aber du vergisst, dass hier auch Kinder im Spiel sind und glaub mal nicht, dass ein Anwalt es schafft, einen Vermieter von heut auf morgen umzustimmen.


    Hier hilft nur noch ein Umzug - den allerdings muss Pentrarer selbst zahlen!!


    Der Arge entstehen keine Kosten und im schlimmsten Fall - wenn die Miete höher ist - muss Pentrarer die höheren Kosten selber tragen. Dabei sollte man natürlich daran denken, dass bei Nachzahlungen auch nur die Kosten der "alten" Wohnung anerkannt werden.


    Wir hatten genau das gleiche Problem und durften umziehen - die höhere Miete der neuen Wohnung wurden trotzdem anerkannt, weil wir immer noch unterhalb der Obergrenze sind.

  • Hallo Pentrarer!


    Hallo Diablo: Du machst Dich doch nicht unbeliebt! Aber es zeigt mir das auf dem Amt anders gedacht wird wie unter Otto-Normalbürger!


    Ich frage deshalb nur : Woher willst Du wissen was im Mietvertrag steht?


    Es gibt zwar inzwischen derartige Verträge in fast jedem Schreibwarengeschäft käuflich zu erwerben, aber bist Du sicher das dieser Passus vom Vermieter nicht einfach gestrichen wurde?


    "Die ARGE nimmt an" das die Dinge zwischen den Parteien geregelt worden sind, und wenn nicht vertritt die ARGE sogar die Ansicht das sie für eine solche fehlende Regelung nicht einzutreten hat! Ich habe das Thema grade in Sachen Mehrbedarf für die Kinder genau so von der Widerspruchsstelle erhalten, wörtlich stand sogar drin das die ARGE nicht für die kleinen Probleme eine jeweils eigene Rechtslösung parat haben könne. Wobei die "Kleinscheissere" nicht von den Leistungsbeziehern ausgeht sondern von der Behörde!


    Das Problem ist das man nicht zur Lösung beitragen will, damit die Menschen einen Hals auf die Institution bekommen und letztlich auf den Anspruch verzichten!



    Das mit dem Anwalt und den Kosten auf der Allgemeinheit lasten finde ich super1


    Wer zahlt denn wenn man als ALG II Bezieher keine Rechtsschutzversicherung besitzt?


    Dann empfiehlt der Rechtspfleger des Gerichtes Dir doch einen Anwalt und aufgrund der Mittellosigkeit erhälste Prozesskostenhilfe! Ist das etwa keine Leistung der Allgemeinheit? Vermutlich ja wohl nicht, zahlen ja nur die die in Arbeit stehen! ( Kleiner Scherz am Rande, falls man die Ironie nicht erkannt hat)




    Richtig! Anspruch, welchen Anspruch überhaupt, genau so läuft der Hase im Denken, niemand hat einen Anspruch es sei denn der Sachbearbeiter zeigt sich von seiner großzügigen Seite und erkennt das Anliegen an.


    Der Vorwurf der Verhackstückung zu Einzelfällen oder Sonderlösungen beginnt doch jeden Tag in den Büro's der ARGE!


    Individuum? Was ist das! Sie sind doch auch nur so ein Nicht dem Volkswohl zuträglicher Zeitgenosse, der für seine Entlohnung in einem Arbeitsverhältnis viel zu hohe Ansprüche gestellt hat und deshalb im Unternehmen nicht als rentabel galt!


    Der Druck ist für die Leute schon groß genug, doch was die ARGE praktiziert ist das was die Obrigkeit (der Staat) den Menschen diktiert und anstatt ein Problem zu lösen lasst Ihr (ARGE - Leute) die Menschen mit noch weniger Hoffnung und noch mehr Frust wieder aus eurern Räumen!


    Ich frage immer danach wer wohl eher Eigeninitiative beweisen wird: Der der den ganzen Tag zu hören bekommt wie Scheisse er ist und das er im Grunde Faul ist, oder der der nach dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter das Gefühl von Hoffnung und Anerkennung mit sich nach aussen trägt!



    Die ARGE guckt nur das die Leistung der Allgemeingheit nicht aus ihrem Pott kommt, ansonsten ist denen das dann nämlich Wurst.


    Logisch gedacht würde die sofortige Hilfe weniger belastend auf die Allgemeinheit wirken!


    Gruß

  • Stimme advokat voll und ganz zu.


    Die ARGE hat, wenn die neue Wohnung weiterhin angemessen ist, auch höhere Mieten zu erstatten.


    Auch hat sie die notwendigen Umzugskosten zu tragen.


    Ich gehe aber davon aus, dass die ARGE den Umzug in Wirklichkeit deswegen ablehnt, weil sie den Rechtsstreit mit dem alten Vermieter meiden will, um ihn schadensersatzpflichtig machen zu müssen.


    DIES ist kein Ablehnungsgrund für einen Umzug.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Also unser jetziger Vermieter wäre Natürlich mit einer Fristlosen Kündigung sehr zufrieden sagte er!!!!


    Also wäre es jetzt ratsam zum Sozialgericht zu gehen? oder lieber zur Gesundheitsbehörde?


    Da unser Vermieter definitiv nichts an der Wohnung machen will und wir ja nur 50% der kalt Miete zahlen (422,40€ wäre die NORMALE kaltmiete) weiss ich nicht wie ich die Arge davon überzeugen kann das wir unbedingt aus der Wohnung raus wollen.


    Meiner Sachbearbeiterin habe ich ja schon gesagt das ich das zur Not auch ohne Probleme über einen Anwalt regeln will, wobei Sie nur sagte das ich erstmal wiederspruch einlegen müsste und das würde ja alles noch länger dauern.


    Desweiteren müsste die Arge doch durch unsere hohe Nebenkostenabrechnung (Wir müssen 2300,-€ nachzahlen) begreifen, dass die Wärmedämmung für die Katz ist und es in der Wohnung zieht, woduch die hohen Heizkosten entstehen.

  • Deine Arge zahlt die hohe Nachforderung ohne Murren??? und will euch trotzdem nicht umziehen lassen??


    Schilda lässt grüßen!!! Stell einen schriftlichen Antrag mit Hinweis auf Schimmel, den Durchlauferhitzer UND den hohen Nachzahlungen und das schickst du dann auch noch an die Landesregierung und alles mit Einschreiben und Rückschein!!!! Der Arge teilst du mit, dass dieses Schreiben zeitgleich an die Landesregierung geht!!! Normalerweise rate ich zu solchen Aktionen nicht, aber die wollen es nicht anders haben!!


    Ein Weg zum Anwalt - mit dem Antrag auf Umzug - würde ich trotzdem machen!

  • Herr Grunert


    Sie schreiben dass die Obrigkeit (der Staat) etwas diktiert.
    Da werfen Sie aber alles zusammen.
    Die Obrigkeit diktiert.
    Der Staat sind wir alle - auch Sie und ich.
    Ich bin an der Gesetzgebung nicht beteiligt und stimme dem was dabei heraus kommt zu 99% nicht zu.
    Wenn ich hier lese und in meinem Umfeld sehe was unter dem Deckmäntelchen Hartz IV alles geschieht, wird mir nicht nur übel.
    Nein, ich bekomme regelrecht die Panik, dass mir das auch passieren könnte.
    Es ist ja noch nicht aller Tage Abend.


    In meiner Sache habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass man sich mit Absagen nicht abfinden muss.
    Wenn die Ansprüche berechtigt sind, sollte man sich nicht scheuen die Obrigkeit damit zu "belästigen".
    Es gibt immer noch einen Vorgesetzten vom Vorgesetzten und eine Behörde, die über der anderen steht.


    Wenn es um meine Kinder ginge, würde ich bis ganz oben Sturm laufen und nicht nur bei einer Stelle.
    Für was haben wir Abgeordnete, Minister, Kreis-, Land und Bundestage, Petitionsausschüsse, etc.?
    Bei derlei Rundschreiben bekommt man mindestens aus einer Richtung Hilfe.


    Und ja nicht einreden lassen, dass der Schimmel selbst verursacht wurde.
    Gesundheitsamt ist übrigens ein guter Tip.
    Vielleicht hilft auch ein Kinderarzt.


    Viel Erfolg!
    Schlammdackel

  • Habe da auch so ein Problem.


    Wohne seit knapp 5 jahren mit 2 kindern in einer wohnung mit schimmel, von seiten des vermieters musste der schimmel schon 2 mal behandelt werden. (und das auch nur mit bitten und betteln und langem rauszögern). selbst die letzte behandlung wurde nicht zuende gebracht.langsam reicht es mir, es ist kein zustand mehr.


    habe einen antrag auf eine neue wohnung gestellt, habe auch schon eine in aussicht die sogar 100 euro günstiger ist und von der größe gleich wie meine jetzige.
    vor einer woche war dann ein herr von der arge da und hat es sich angeschaut, doch da es teilweise behandelt wurde ist der schimmel oberflächlich nicht zu sehen,(das heisst ja nicht das er ganz weg ist) habe ihnen gesagt das ich fotos habe und ich ihn die gerne zeigen kann, aber er meint es is in ordnung so das er es mir glaubt.
    heute dann hatte ich die ablehnung des antrags auf eine neue wohnung im briefkasten. ich wäre fast vom glauben gefallen. ich möchte nun nochmals zur arge gehn oder ist es ratsam erst das gesuntheitsamt aufzusuchen?


    die können mich noch nicht zwingen in dieser wohnung wohnen bleiben zu lassen , oder etwar doch??!!

  • Nein zwingen können sie dich nicht.Du kannst umziehen aber müßtest dann die Umzugskosten selbst tragen.Ansonsten kannst du nur versuchen ob deine Kinderärztin dir eventuell ein Attest ausschreibt das auf Grund des Schimmelbefalls in der Wohnung die Gesundheit der Kinder gefährdet ist und dieses bei der ARGE abgeben.

  • Hallo! Das prob.hatten wir auch.wir sind mit unseren kinder zum kinder arzt,der uns dann auch bescheingt hat das ein umzug notwendig wäre wegen gesundheitsgefährtung der kinder durch den schimmel.
    Und dann haben wir uns an das gesundheitsamt gewendet.Die haben einen gutachter zu uns geschickt.
    Der wiederum hat uns auch bescheinigt das ein umzug notwendig ist. Und damit sind wir zum Amt,und innerhalb von einem monat hatten wir ein neue Wohnung.