Zusammen ziehen...

  • hallo,
    wieder mal ein thema zusammen ziehen.. hab zwar schon bissl gelesen aber mir konnte da noch nicht so geholfen werden ...


    es sieht wie folgt aus..


    ich möchte mit meiner freundin zusammen ziehen...


    sie hat 3 kinder, bekommt Leistungen vom amt+kindergeld..
    unterhalt für die kinder wird nicht bezahlt von den erzeugern..


    ich verdiene ca 900 euro netto in einer festanstellung sowie ca 1000 netto aus einer selbstständigen tätigkeit...


    ich habe natürlich angst das des amt evtl die leistungen meiner freundin streicht weil 1900 euro um 5 mann durchzubringen erscheinen mir bei meinen ausgaben die ich zu tätigen haben (u,a noch autokredit) einfach unmöglich...


    kann mir jemand sagen wieviel geld ihr evtl nach dem 1 jahr noch zustehen würde oder ähnliche tips...
    vielen dank!

  • Hallo! Also ich denke das du da schlechte Karten haben wirst! Ich + 2 Kinder sind damals auch mit meinem damaligen Freund zusammen gezogen und er hat gerade mal was über 1000 euro verdient. Ich weiß das eine 4 köpfige Familie mit 1500 euro im Monat (vom Amt aus) auskommen muss. Das heißt ich habe vom Amt das Geld was fehlt von denen bekommen!! Und da du ja 1900 verdienst denke ich das deine Freundin keine Geld mehr vom Amt bekommen wird. Aber am besten ist doch deine Freundin fragt mal beim Amt nach die werden euch genaueres sagen können. LG

  • Hallo,
    habe auch ein paar Fragen zum Thema zusammenziehen! Und zwar:
    Meine Freundin (19) und ich (21) wollen zusammenziehen,da meine Freundin nur Probleme mit deren Eltern hat. Ich bin ALG 2 Empfänger und meine Freundin ist noch in der Schule! Meine Frage: Kann ich einfach meine Freundin aus Bayern holen und bei mir mit einziehen lassen oder wird das Amt das nicht mitmachen? Wäre echt super, wenn jemand ein paar Tipps hätte, wie man das am besten macht! Vielen Dank schon mal für eure Antworten

  • Hallo mesumboy 20!


    Können kann man so ziemlich alles, wenn man nur will!


    Konsequenzen gibts dann aber auch, heisst dann kann Deine Freundin ja auch die Hälfte der Mietkosten übernehmen, das ist da mindeste - so wird Dir die ARGE kommen!


    Meldest Du dies nicht begehst Du vorsätzlichen Betrug, schon weil ich Dich hier drauf aufmerksam gemacht habe und solche Foren auch von den ARGE MItarbeitern durchstöbert werden!


    Besuch ( klarer zeitlicher Rahmen ) stellt da kurzweilig eine Alternative da, aber wie gesagt nur für kurze Zeit.


    Wenn Deine Freundin von Deinem Regelsatz mitversorgt werden muss, kann ich nur sagen: dann viel Spass!


    Im Übrigen sei mal angemerkt, muss man sich nicht an die Fragenstellungen anderer mit ähnlicher Thematik anhängen um Gehör zu finden, ist ausserdem nicht ganz nett wenn derjenige dann auf seine Frage wohlmöglich die Antworten erhält die ein Nachfolger drunter gehangen hat! MAcht doch einfach ein eigenes Thema auf und stellt da eure Frage und klaut nicht jemanden den Antwortbereich!


    Gruss

  • da muss ich horst rechte geben. jeder sollte sein eigenes thema aufmachen. sonst gibt es nur verwirrung.


    und zum eigentlichen fragesteller ist zu sagen, dass es nur darauf ankommt, ob ihr eine eheähnliche gmeinschaft bildet. das ist hier nciht klar. wenn also ein untermietvertrag besteht, udn sonst keinerlei gegenseitige verpflichtungen bestehen, dürfte das eigene einkommen nicht angerechnet werden, da keine bedarfsgemeinschaft besteht