Umzug abgelehnt

  • hallo es geht um unsere wohnung also ich bin verheiratet und wir haben einen 23 monate alten sohn meine frau ist im 5.monat schwanger wir bewohnen eine 3 zimmer wohnung mit 58 qudratmetern so und da wir ja bald zu 4 sind hab ich mich erkundugt bei der ARGE wie es mit dem umzug ist das sagte man mir "Wier sehen keine notwendigkeit in einem vorzeitigen umzug da ihr 2tes kind ja noch nicht auf der weld ist" so nun maeine frage können die den umzug auf grund dieser aussage verweigern? weil in der jetztigen wohnung haben wir nicht genug platz die können ja wohl nicht verlangen von und das das baby im schrank schläft oder?


    Gruß Sven

  • Da das Kind noch nicht geboren wurde, ist es rechtlich gesehen völlig richtig, dass der Sachbearbeiter dem Umzug nicht zugestimmt hat. Einem ungeborenem Kind steht noch kein eigener Wohnraum zu UND es kann auch zumutbar sein, dass das Kind erstmal auch wenn es geboren ist bei seinem Bruder/seiner Schwester mit im Zimmer schläft.


    Liebe Leute, wie viele werdenen Eltern leben in einer 3-Zimmer-Wohnung mit 2 Kindern! So lange das Kind noch klein ist, sehe ich auch keine notwendigkeit darin, dass es schon ein eigenes Zimmer hat! Die erste Zeit kann es jawohl ohne Probleme mit bei den Eltern schlafen im Zimmer in einer Wiege oder mit bei der Schwester/dem Bruder.


    Dieses Anspruchdenken, ICH HABE EINEN ANSPRUCH darauf (sorry für die harten Worte) und dies DANN LEGE ICH GLEICH WIDERSPRUCH ein, find ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung. Viele Leute die arbeiten gehen und kein Hartz IV beziehen können auch nicht gleich umziehen nur weil noch ein Kind unterwegs ist!

  • Da das Kind noch nicht geboren wurde, ist es rechtlich gesehen völlig richtig, dass der Sachbearbeiter dem Umzug nicht zugestimmt hat. Einem ungeborenem Kind steht noch kein eigener Wohnraum zu UND es kann auch zumutbar sein, dass das Kind erstmal auch wenn es geboren ist bei seinem Bruder/seiner Schwester mit im Zimmer schläft.


    Liebe Leute, wie viele werdenen Eltern leben in einer 3-Zimmer-Wohnung mit 2 Kindern! So lange das Kind noch klein ist, sehe ich auch keine notwendigkeit darin, dass es schon ein eigenes Zimmer hat! Die erste Zeit kann es jawohl ohne Probleme mit bei den Eltern schlafen im Zimmer in einer Wiege oder mit bei der Schwester/dem Bruder.


    Dieses Anspruchdenken, ICH HABE EINEN ANSPRUCH darauf (sorry für die harten Worte) und dies DANN LEGE ICH GLEICH WIDERSPRUCH ein, find ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung. Viele Leute die arbeiten gehen und kein Hartz IV beziehen können auch nicht gleich umziehen nur weil noch ein Kind unterwegs ist!


    klar kann das baby mit bei uns schlafen in unserem schlafzimmer steht nichtmal ein schrank weil kein platz da ist nur unser bett alles andere steht bei unserem 23 monate alten sohn im zimmer der hat auch kaum platz zum spielen darüber hinaus wann soll denn unser sohn nachts schlafen wenn das baby schreit aber du hast anscheinen keine kinder oder du hast nen job wo du dir ein eigenes haus leisten kannst und sei es nur zur miete und die bei der arge haben sowiso nichts für kinder übrig das hab ich mehr als einmal zu spühren bekommen anscheinend bist du ja einer von dem verein und weist nicht wie die betroffenen hartz IV empfänger leben müssen es sei denn man hat einen NICHT deutschen pass in der tasche dann bekommste alles hinten rein gesteckt und die leute die einen job haben müssen ja mit ihrer familie weiter in ihrer kleinen bude wohnen weil sie aufstocker sind und auch nicht meht geld haben wie hartz IV ich spreche aus erfahrung die von der arge sollten mal richtige job-angebote vermitteln die sitzen doch an der quelle son dreck mit ner leihfirma kann ich mir selber aus der zeitung suchen aber was anderes bekommt man ja auch nicht von denen ich hab heute ein schreiben bekommen das ich mich mal bei einer mahsnahme melden soll die leute in der landwirtschaft vermitteln das soll 6 monate gehen aber HALLO was soll ich da? ich bin bauschlosserhelfer ne mahsnahme das ich mal wieder in meine bauschlosser materie reinkomme bekomme ich nicht aber soeinen quatsch naja zum glück kann ich es mir aussuchen ob ich das mache da ich immer gut mitgearbeitet habe bei der arge auf deutsch gesagt ich habs maul gehalten wie die es erwarten weil grundrechte haste ja nicht mehr

  • Gesetzlich ist es wohl wirklich so, dass euch nicht mehr Wohnraum zusteht - ABER du könntest natürlich folgendes probieren: Widerspruch einlegen und Fotos der Wohnsituation machen oder einen Termin vor Ort in eurer Wohnung machen, dem Amt also entsprechend zeigen dass die gegenwärtige / zukünftige Situation nicht zumutbar ist, dann wird das Amt evtl. über eine entsprechende Härtefallregelung nachdenken.
    Ist halt nur ein Versuch - hatte da mal ein Problem mit dem ALG 1 welches auch auf diese Art gelöst wurde. Ich habe die immer wieder "genervt" aber bin dabei immer freundlich (!) geblieben, das hat zumindest in meinem Fall geholfen.
    Vielleicht können wir uns ja hier auch mal etwas sachlicher benehmen und ein wenig auf unsere Rechtschreibung achten ... =)

  • Gesetzlich ist es wohl wirklich so, dass euch nicht mehr Wohnraum zusteht - ABER du könntest natürlich folgendes probieren: Widerspruch einlegen und Fotos der Wohnsituation machen oder einen Termin vor Ort in eurer Wohnung machen, dem Amt also entsprechend zeigen dass die gegenwärtige / zukünftige Situation nicht zumutbar ist, dann wird das Amt evtl. über eine entsprechende Härtefallregelung nachdenken.
    Ist halt nur ein Versuch - hatte da mal ein Problem mit dem ALG 1 welches auch auf diese Art gelöst wurde. Ich habe die immer wieder "genervt" aber bin dabei immer freundlich (!) geblieben, das hat zumindest in meinem Fall geholfen.
    Vielleicht können wir uns ja hier auch mal etwas sachlicher benehmen und ein wenig auf unsere Rechtschreibung achten ... =)


    ich habs der ja gesagt mit einem vor ort termin davon wollte die nichts hören ist ja auch verständlich dann müssten die ja ihre warmen büros verlassen oder haben angeblich keine zeit was ich mekrwürdig finde wenn ich da binn rennen die mit kaffeetassen auffm flur rum oder führen private gespräche auffm flur und wenn man die ganz freundlich anspricht bekommt man ne patzige antwort

  • ich habs der ja gesagt mit einem vor ort termin davon wollte die nichts hören ist ja auch verständlich dann müssten die ja ihre warmen büros verlassen oder haben angeblich keine zeit was ich mekrwürdig finde wenn ich da binn rennen die mit kaffeetassen auffm flur rum oder führen private gespräche auffm flur und wenn man die ganz freundlich anspricht bekommt man ne patzige antwort


    ...........also jetzt will ich mich auch gerne noch einmal dazu äußern. Erstens, nein ich habe leider bei weitem keinen Job bei dem mir auch nur irgendeine Bank einen Kredit geben würde. Zweitens, ich wohne selber in einer Wohnung die nicht größer ist als Deine und viertens, ich habe selber schon Hartz IV bezogen, weiß also gut wovon ich spreche.


    Mir gehts nur um eine Sache und zwar um die: Ich hätte wahnsinnig gerne Kinder und ich liebe Kinde, sehr sogar, ABER es ist mir finanziell im Moment leider nicht möglich diese entsprechend zu versorgen. Sprich, ich kann mir eben KEINE größere Wohnung etc. leisten. Deswegen verlange ich aber auch nicht, dass mir jetzt andere Leute das zahlen. Es geht mir nicht darum zu sagen, dass Hartz IV falsch wäre, im Gegenteil, ich habs ja selber schon in Anspruch nehmen müssen, ABER man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass man ein bißchen dankbar dafür sein sollte. Ich war es zumindest und ich hatte nicht dies Anspruchsdenken, was ich hier bei vielen (nicht allen!!!) sehe. Von wegen "ich will das aber" und "das steht mir aber zu" etc. Des Weiteren kann man bei jedem Besuch bei seinem Sachbearbeiter sehen, wie viel diese wirklich zu tun haben und klar, sie unterhalten sich auch mal auf dem Flur - na und ??? Dürfen die das denn nicht, meinst ihr wirklich, in anderen "nicht öffentlichen" Büros arbeien die Leute den ganzen Tag ohne einen Kaffee zu trinken oder ein wenig zu plauschen?


    Traurig finde ich auch, dass man sofort angesprochen wird "Du bist doch von der ARGE etc." nur weil man es wagt den Mund aufzumachen und die eigene Meinung zu vertreten. Guckt Euch mal andere Länder an, da gibt es GAR NCHTS, gut, dass es hier Hilfe gibt, aber bleibt doch mal auf dem Teppich und seit zumindest ein wenig dankbar für die Unterstützung und mault nicht nur rum!


    So, dass war jetzt meine ganz persönliche Meinung dazu!:D

  • was für eine unterstüzung bitte? von meiner zuständigen arge muss man sich die unerstüzung erbetteln als ich nen job bei ner leihfirma bekommen habe naja was heist bekommen ich musste den arbeitsvertrag unterschreiben weil wir ansonsten ne sperre seitens der arge von 100% bekommen hätten da wahr ich gerade in einer 1€-job geschichte die ich mir auch ERBETTELN musste ich hätte nen jahrenvertrag bei der stadt bekommen können aber nee die bei der arge sagten mir das von der leihfirma geht vor na super also 7,32€ die stunde bekommen und aufstockent alg II da hatten wir gerade mal 2€ mehr wie alg II ist ja besser wie ein festgehalt von 1500€ ausbezahlt und? nach 3 monaten wahr ich wieder zuhause ohne job als ich den job hatte musste ich mir von der arge ein dahrlenen ERBETTELN man wird ja nichtmal über seine rechte aufgeklehrt man liest immer nur was von seinen pflichten und da du dich ja so gut auskennst bei denen und auch sonst gut bescheitweist nach deinen beiträgen zu urteilen und nach deiner antwort auf meiner frage möchte ich dich mal bitten mich über meine rechte aufzuklähren da seitens der arge keiner im stade ist das zu machen die verweisen nur auf das sgb II die gesetze sind da nähmlich so allgemein gehalten das die von den argen sich die so hinbiegen können wie die es für richtig halten wenn du alg II bekommst gelten andere gesetze nicht oder heben sie auf ich kann dir gerne ein beispiel nennen laut sgb II muss ich jede zumutbahre arbeit annehmen laut GG hab ich das recht mir meine arbeit uder arbeitsplatz fei zu wählen sag das mal jemand bei der arge die lachen dich aus verweisen auf ihre gesetze und knallen dir 30% kürzung rein also wie gesagt das sgb II hebt alle anderen gesetze auf genauso ist es mit siesen eingliederungsvereunbarungen die man unterschreiben muss in irgeneinem gesetz steht(sorry aber man kann ja nicht alle auswendig können) das man nicht gezwungen werden kann einen vertrag einzugehen und zu unterschreiben und die vereinbbarung ist ja ein vertrag zwischen der arge und der betroffenen person wenn mans nicht macht heist das man ist seiner mitwirkungspflicht nicht nachgekommen oder so ähnlich siehste wieder eine pflicht die mal erfüllen muss und? wo bleiben meine rechte? ich hab keine weil ich nicht aus anatolien oder sonst wo herkomme kann ja dein das es bei deiner arge anders ist aber hier in salzgitter werden nicht deutsche bevorzugt behandelt

  • Also es hat kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer, aber wenn es geboren ist genauso Anspruch auf die Quadratmeter wie jeder andere.... Außerdem ist Eure Wohnung von den Quadratmeter schon sehr klein für 3 Personen wo soll denn dann noch Platz für 4 Personen sein...? Lass Dich hier nicht in die Irre führen und stell nen Antrag und lege Widerspruch ein sobald eine Ablehnung kommt..


    3 Personen haben ein Anspruch auf 70-75qm
    4 Personen haben ein Anspruch auf 80-85qm


    Nur würde ich in Eurem Fall bis zur Geburt noch warten, dann stehen Euch nämlich diese 80-85qm zu


    Ende!!!



    Lieben Gruß und alles Gute, Sabine

  • aber dann muss auch die miete bezahlbar seib wie zahlen ja schon 390€ warm von der arge wird aber nur 350,71 übernommen und das ist hier schon eine günstige wohnung ich weis ja nicht nach was die das hier berechnen aber bestimmt nicht nach den örtlichen mietspiegel

  • Hallo Biene!


    Ich bin eigentlich genau Deiner Meinung bzgl. Wohnungsgröße, aber damit an anderer Stelle auf heftigen Widerstand gestoßen. Nachdem der Säugling die ersten Monate ohnehin im Elternschlafzimmer schlägt, stünden der BG auch keine zusätzlichen qm zu!


    Die angemessene Größe einer Wohnung richtet sich allerdings nach den dort wohnen Personen und eine solche ist man ab Geburt ( BGB § 1)


    vG Berthold

  • HALLO !


    @ MRS - hinsichtlich der Kritik am Anspruchsdenken mal folgendes zum Nachdenken!


    Das Übel ist nicht das Menschen Ihre Ansprüche geltend machen, sondern das die Vorgaben scheinbar dem Zweck dienlich sind, das nur der, der sich gut auskennt auch diesen Anspruch erkennen und einforden kann. Oder anders gefragt, warum gibt es dann die Regelungen um einen Anspruch?


    Müsste man nicht vielmehr die Praktik kritisieren das nicht alle Antragsteller gleich behandelt werden? Denn nur der, der nach mühsamen Info-Austausch irgendwann einmal erfährt welchen Anspruch er geltend machen darf, wird letztlich sein Recht darauf zugebilligt! Dies und nicht die Tatsache das ein Anspruch eingefordert wird müsste kritisiert werden!


    Irgendeinem Zweck dienen die Vorgaben somit, und wenn es nicht der Abschreckung oder gar Ablehnung dient, muss man den Eindruck gewinnen das es im Grunde nur einem Zweck dienen soll, nämlich dem Vorenthalten eigentlich normaler Zugeständnisse; oder ist das Ganze als Apell ans Gewissen zu verstehen? Es steht aber eigenlich SGB über dem Ganzen!


    Mich ärgert es bisweilen auch das immer mehr Leute in einer Selbstverständlichkeit nie da gewesenen Ausmasses auch Ihren Anteil einfordern, die Bequemlichkeit vom Staat zu leben sollte eigentlich durch die Neuregelung der Reformen verändert werden, Fördern und Fordern, leider wird letzteres in übertriebener Weise praktiziert, das Fördern - daran hapert es auf der gesamten Linie! Warum ist das so? Weil die Strukturen derer die dafür Verantwortung tragen nicht verändert sondern nur verlagert wurden. Und um nicht mehr so angreifbar zu sein wie im alten System, wurden Aufgabenbereiche aufgeteilt! Erfolg ist diesbezüglich nie zu verzeichnen gewesen, auch wenn über die Medien etwas anderes propagiert wurde!


    Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Vergangenheit schon viel zu wenig Erfolge vorweisen können,hatte sie doch bei so manchem vernünftigen Arbeitgeber den faden Beigeschmack das von dort nur der schlechteste Bewerber kommt und dies führte über die Jahre dazu das nur die schlechtetsten Arbeitgeber dort Ihre offenen Arbeitsstellen angeboten haben!


    Dem Trend der sich daraus ergab haben sich dann Leute wie der Herr Clement zunutze gemacht, als sie im Laufe Ihrer politischen Laufbahnen auf das "Fran-Josef Strauss" Konzept stiesen und erkannt hatten wie viel Geld man in Vorstandstätigkeiten machen kann. Schon wurde die Zeitarbeit zum Kriterium der
    Verantwortlichen, wie steht es denn mit dem Anspruchsdenken, dem der Arbeitgeber, der Konzerne,der Aktionäre, all derer die im Grunde dazu einen Beitrag leisten könnten um mehr Menschen in Arbeit zu bringen?


    Wie sieht es denn mit vernünftigem Lohn für vernünftige Arbeit aus?


    Oder anders gefragt lieber MRS, warum wird das nspruchsdenken der Ärmsten in Kritik gestellt und das andere nicht ???


  • tja aber was macht man wenn in der ganzen wohnung kein platz ist für ein 2.kinderbett? einen hausbesuch um sich die örtlichkeiten mal anzusehen lehnt meine SB ab weil sie es nicht für nötig hällt ok dann muss ich wohl den kleiderschrank entsorgen der bei underem sohn im zimmer steht und die gesammte kleidung auf den fussboden legen ich meine wo soll man bitte bei 3 zimmern und 58 quadratmetern noch ein 2.bett hinstellen? das hat uns niemand bei der arge gesagt das interessiert die auch nicht wirklich wahrscheinlich draussen im treppenhaus


    und Horst Grunert du hast es richtig erfasst die arge fördert nicht sie fordert nur man hört immer nur pflichten hier und pflichten da aber was sind meine rechte wo stehen die im SGB II? neee das kannste knicken normal brauchen die nur ein blatt im SGB II wo draufsteht" Ein ALG II bezieher hat das zu machen was man ihm sagt und ansonsten hat er die fresse zu halten"

  • Hallo Sven!


    Ich würde an Deiner Stelle mal beim Jugendamt vorsprechen und Deine Wohnungssituation schildern, auch kirchliche Einrichtungen wie Caritas oder Diakonie könnten hilfsreich sein, die Lage gegenüber dem SB zu klären.


    vG Berthold