Darf das Arbeitsamt Kassenbons verlangen?

  • Hallo


    Habe mal eine Frage: Ich habe seit kurzem eine neue Sachbearbeiterin die mir anscheinend nicht ganz wohlgesonnen ist da ich schon sehr viel Stress mit ihr hatte, ich bin Mutter von einem kleinen Sohn und beziehe Hartz 4, mein Mann ist Student und bald fertig da er gerade seine Diplomarbeit schreibt, momentan aber arbeitssuchend bezüglich eines nebenjobs, da er kein bafög etc mehr bekommt. Momentan hat er aber keine Arbeit und somit keine eigenen Einkünfte. Wir können von dem Geld leben auch wenn es knapp ist. Nun meinte meine Sachbearbeiterin das sei nicht glaubwürdig dass wir allein von diesem Geld leben und spielte darauf an dass mein Mann wohl irgendwo schwarz arbeiten würde was aber wirklich nicht stimmt. Wir haben ihr eine Berechnung abgegeben in der unsere ganzen monatlichen Ausgaben wie Essen etc aufgeführt und mit meiner Leistung verrechnet sind damit sie uns Glauben schenken würde. Ok jetzt kam ein Brief reingeflattert in dem sie die Kontoauszüge ab letzter Woche bis Mitte April haben möchte, ok das kann ich nachvollziehen schließlich müssen die das prüfen, aber was mich jetzt echt irritiert hat ist dass sie zudem noch die gesamten Kassenbons für diesen Zeitraum haben möchte, und zwar für alle Einkäufe die man in diesem Zeitraum tätigt. Ist das gerechtfertigt? Mir kommt das ehrlich gesagt schikanös vor aber kann ja sein dass ich mich täusche. Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    Liebe Grüße

  • Riesensauerei würde ich sagen; vielleicht ist sie so nett und legt euch dar, worauf sie sich für diese Anforderungen beruft, ansonsten würde ich mich über sie hinwegsetzen und den Vorgesetzten sprechen wollen.

  • Ich würde auch mit diesem Schreiben zum Vorgesetzten gehen und ein Erklärung verlangen.Das sie die Kontoauszüge einsehen wollen ist ja noch in Ordnung aber diese Dame gehen deine täglichen Einkäufe überhaupt nichts an.Ich verstehe auch nicht wie die überhaupt dazu kommt dir vorrechnen zu wollen wieviel Geld du im Monat auszugeben hast.Es kann ja z.B. auch sein das du bei den Eltern oder Freunden ab und zu essen kannst was die Haushaltskasse auch entlastet.Lass dir das nicht gefallen und verlange wenn es gar nicht anders geht einen anderen SB das ist dein gutes Recht.

  • Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen. Es geht sie nichts an, was und wo du kaufst. Frage mal bei der Tafel, ob sie dir eine Quittung ausstellen, wenn du was holst. Die denken dann du bist jetzt ganz durchgedreht. Also lass dir das nicht gefallen, sie soll dir Mal das Gesetz sagen, wo drinsteht, das du nachweisen musst was und wieviel ihr esst.
    Viele Grüße

  • NAchvollziehen kann ich die begründung der SB zwar schon, dass Sie nicht nachvollziehen kann wie ihr mit 316,00 + 211,00 (Regelleistung) und 2/3 euren KDu über die Runden kommt, allerdings finde sogar ich Quittungen etwas übertrieben.


    Kontoauszüge sollten eigentlich reichen.



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • kein handeln gegen das gesetz, kein handeln ohne gesetz,
    das was der sb da (vermutlich unter dem schirm der amtsermittlung) abzieht ist unbegründbar, denn kassenbons zu sammeln steht in keinem gesetz, der sb setzt sich über seine amtsgewalt hinweg und greift versucht in rechte einzugreifen die ihn nichts angehen
    vermutlich ein heisssporn, dem mal ordentlich die hufe geschnitzt werden müssen... dienstaufsichtsbeschwerde bei einem persönlichen termin beim geschäftsführer der arge oder beim amtsleiter des amtes (je nach organisation) einlegen, mit zeugen auftreten...

  • kein handeln gegen das gesetz, kein handeln ohne gesetz,
    das was der sb da (vermutlich unter dem schirm der amtsermittlung) abzieht ist unbegründbar, denn kassenbons zu sammeln steht in keinem gesetz, der sb setzt sich über seine amtsgewalt hinweg und greift versucht in rechte einzugreifen die ihn nichts angehen
    vermutlich ein heisssporn, dem mal ordentlich die hufe geschnitzt werden müssen... dienstaufsichtsbeschwerde bei einem persönlichen termin beim geschäftsführer der arge oder beim amtsleiter des amtes (je nach organisation) einlegen, mit zeugen auftreten...


    Falsch:


    Der §21 SGB X ist ausschlaggebend.


    hier ein Auszug:


    § 21
    Beweismittel


    (1) Die Behörde bedient sich der Beweismittel, die sich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere


    1. Auskünfte jeder Art einholen,


    2. Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder die schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen einholen,


    3. Urkunden und Akten beiziehen,


    4. den Augenschein einnehmen.




    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Man kann es auch übertreiben.Es ist sicherlich in Ordnung wenn bestimmt Fälle vorliegen das man dann alles ausschöpft aber in diesem Fall kocht die SB ihr eigenes Süppchen.Wenn sie den Leuten Schwarzarbeit vorwirft weil man mit 500 Euro laut ihrer Ansicht auf keinen Fall auskommen kann dann muß sie das auch nachweisen können.Selbst wenn die Frau sämtliche Kassenbons aufbewahrt und in der ARGE abgibt was soll es der SB denn nützen.Wenn sie z.B. öfters von Freunden oder Eltern zum Essen eingeladen wird oder wöchentlich die Tafel in Anspruch nimmt erscheint dies nicht auf irgendwelchen Kassenbons.Aber wer weiß wäre doch auch mal eine nette Idee das man seine Kassenbons abgibt und die SB schreibt dann nach Auswertung die Einkaufsliste für den nächsten Monat und reicht dann auch gleich noch ein paar Rezepte mit nach.Am besten wäre es natürlich sie kauft alles gleich ein und man holt es nur noch ab.

  • Diablo verweist auf §21 SGB X, dort geht es allerdings um Verfahren gegen Schwarzarbeit und dass ist wohl in dem Fall nicht eingeleitet. In dem Schreiben vom SB müsste dann mindestens auf einen begründeten Anfangsverdacht auf Schwarzarbeit hingewiesen werden. Ist das nicht der Fall würde ich mal 10 € in einen Beratungsschein investieren und einen Anwalt in die Spur schicken. Ein Schreiben wird reichen um den SB auf den Boden des Gesetzes zurückzubringen.
    MfG