Beiträge von Horst GRUNERT

    @ Turtle - die Versicherung zahlt in der Regel an die Werkstatt, wird die Kohle an den VN gezahlt werden meist sogar Abzüge vorgenommen wegen nicht fachgerechter Behebung des Schadens! Wenn also eine Ratenzahlung vereinbart werden soll dann sollte dies vermutlich mit der Werkstatt erfolgen!


    @ Dolce Donna - denke das Amt wird wenn, maximal ein Darlehn gewähren, ansonsten dürfte das gelten was auch z.B. bei der Anschaffung eines neuen Haushaltgerätes gilt, im Regelsatz sind ca. 30 % Rücklagenbildung enthalten um genau solche Anschaffungen eben eigenständig durchführen zu können. Wenn man also von 359€ Regelsatz spricht und immer wieder erzählt wie dolle sich doch damit leben lässt, so sollten diese Leute auch mal daran denken was in diesem Regelsatz noch für Gelder enthalten sind im Grunde sind es ca. 240€ plus 119€ Rücklagenbildung mit dem jeden Monat zu rechnen ist!°

    Sundown lass gut sein, der Frau ist nicht zu helfen die muss immer Recht haben, sieht man doch wie weit sie vom eigentlichen Punkt immer weiter in Ihrer Argumentation weg kommt Hauptsache sie muss nicht zugeben das sie einen Fehler gemacht hat!


    Ich sehe vieles genau wie Du, um erst einmal einen Anspruch auf eine Auskunftspflicht zu haben muss eine gesetzliche Grundlage gegeben sein und die wird ja nicht grundsätzlich immer nur aus dem Gesetz abzuleiten sein, sondern wird von Fall zu Fall durch ein Gericht festgelegt, welches sich dann vielleicht auf diese von Ihr genannten beispiele beruft. Das hat aber, wie Du auch schon richtig bemerkt hast, ganz sicher nicht schon von vorn herein dann für dritte Deppen, die in irgendeinem Amt tätig sind gleich die Möglichkeiten wie sie Turtle gerne hätte oder sogar begründet ! Sie schreibt ja unter anderem selbst:

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    und jedes Gericht entscheidet nach Gutdünken. Gelle?

    Deswegen ja auch mein Hinweis: Vor Gericht und auf Hoher See,...... nur die Begriffsstutzigkeit gewisser von sich zu sehr überzeugter Mitmenschen kann man deshalb noch lange nicht verhindern. Niemand behauptet ja das es nicht möglich sei jemanden der unwissend hinsichtlich seiner Rechte ist, gelinde gesagt zu verarschen, denn nichts anderes ist das was Turtle mit jemandem machen der seinen Rechtsanspruch nicht sicher kennt. Auf meine Frage wei viele Prozesse sei denn bisher schon bei Gericht verloren hat, kommt doch keine Antwort! Sie lenkt doch von konkreten Beantwortungen ab und mir ist das auch völlig Wurst, nur es zeigt doch eines ganz deutlich, Turtle hat keine Schwachpunkte außer jenem das sie Ihre Fehler gezielt zu übersehen bestrebt ist. Ein besseres Profil kann man gar nicht als Qualifikation für Ihre Tätigkeit im Amt mitbringen! Sie ist das beste Beispiel das jemand der in der Verwaltung sitzt niemals Fehler macht, alles weis und alles kann! Zum Glück ist sie noch nicht so Größenwahnsinnig mal für ein öffentliches Amt zu kandidieren, denn da bekäme sie Ihre erste Niederlage, sie bekäme vermutlich in unserm Städtchen nicht mal die Stimmen die ich als parteiloser Kandidat einst eingefahren habe, und das muss sie ja auch gar nicht sie ist ja so toll in ihrem Job das sie es ohnehin auch ohne eine Wahl schaffen würde! Ich kann Dir daher nur eines raten, lass sie in Ihrer Welt weiter schlummern, die ist mit 18 Jahren in die Verwaltung gekommen und hat sonst nichts vom wahren Leben mitbekommen und wird es auch nie, weil sie einfach nicht annehmen kann das es Menschen gibt die diesen Perfektionismus, den sie von Berufswegen glaubt mitbringen zu müssen und jedem anderen daher auch als Maß aller Dinge auferlegt, nicht brauchen. Schon diese überhebliche Art jeden gleich als Troll oder Deppen zu betiteln, nur weil er nicht mit der Gabe der Intelligenz von Geburt an gesegnet war, zeigt doch das bei Ihr keinerlei Sozialkompetenz besteht, somit dient Ihr dieses Forum scheinbar nur dazu, Ihre Schwachpunkte zu schulen oder die Welt so zu gestalten das Ihre fehlende Sozialkompetenz nicht auffällt.


    Ein Beleg dafür ist doch schon der Umstand, das Ihr Arbeitgeber keinem Kunden den Kontakt mit ihr zumutet, :D hat hier doch selbst geschrieben das sie es nicht mehr nötig hat Publikumsverkehr ertragen zu müssen, so kann man das natürlich auch auslegen und auch das ist wieder nur der Beweis dafür das sie sich die Welt macht wie sie sie sehen will und nicht wie sie ist. Für mich ist das eine ganz arme Person, die sich hier im Forum an Ihrer Meinung nach Hilflosen auszutoben versucht weil sonst keiner mehr was mit Ihr zu tun haben will. Entweder hat man wie ich soviel Mitleid mit Ihr und gibt Ihr hier und da mal einen Anlass oder man geht pikiert aus dem Forum, so wie es auf der von Ihr gegründeten Plattform doch zu erkennen ist. Wer Ihr widerspricht und mal die Wahrheit vor den Kopf knallt der wird da ganz einfach gekickt, nen Grund findet sich ja immer ! Für mich ist das immer wieder amüsant zu sehen wie solche von sich selbst überzeugten Knallvögel die den Schuss ebenso wenig gehört zu haben scheinen wie sie dies anderen unterstellen dann am Rad drehen um Ihren verletzten Ego auf diese Weise zu balsamieren!


    Fakt ist, ohne Gerichtsbeschluss kann auch ein Amtsfuzzi bei keiner Telefongesellschaft etwas erreichen ! Und an Turtle nur mal der Hinweis, denk mal an O², die haben Dir doch wohl recht eindeutig bewiesen was Du sie mal kannst, Juristin hin oder her - denen war doch egal wie Deine Shufa aussieht, die wollten Dir einfach nur mal zeigen was Du sie mal mit Deiner Art kannst, denn die entscheiden immer noch selbst wen sie als Kunden akzeptieren und wen nicht und Dein Rechtskundeschreiben hat da auch nichts dran geändert. Vielleicht hast Du ja in Deiner Funktion einfach mal einem guten Bekannten vom Entscheidungsträger geschadet und der hat sich dafür revanchiert, wer weis das schon! Ich kann die Entscheidung von O² nur beklatschen, die haben Dir gezeigt wo der Hammer hängt und das Du im Grunde genau so ein unbedeutendes Licht bist und nicht nur jene Menschen sind denen Du von Amtswegen mal wieder einen Bescheid gegen Ihren Widerspruch mit Paragraphendeutsch verpassen kannst! Egal wie hoch Du auch auf Deiner Karriereleiter noch klettern magst, Du bist und bleibst für ganz viele Deiner Mitmenschen nur die "Alte vom Amt" die einen an der Pfanne hat! So einfach ist das auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, ob Du es hören magst oder nicht, es ist nun mal so - damit sitzt Du im gleichen Boot wie die Kunden eures Hauses die ja alle den Nimbus von Faulheit und Unqualifieziert sein mit sich tragen müssen !

    Ach nuffield, Du versuchst was, was schon viele vor Dir auch versucht haben - berufe Dich auf den Paragraphen und man wird Dir von Amtzswegen zustimmen, klar darfst Du so entscheiden und dann entscheidet das Amt das bei Dir aufgrund dieser Entscheidung aber somit keine Hilfebedürftigkeit besteht, so einfach ist das. Dann hast Du Dein Recht bekommen und von Amtswegen ist keine Notwendigkeit gegeben eine Hilfebedürftigkeit festzustellen weil Ihr euch den Luxus erlaubt das so zu praktizieren wie es euch beliebt, letztlich beqúemer ist und solange ihr mit dieser Situation klar kommt besteht gar keine Notwendigkeit, der Knackpunkt wird doch sein das die Eingliederungsvereinabrung immer mit einer Arbeitsaufnahme verbunden zu unterzeichnen ist. Ich habe es hier vor zwei Tagen schon mal geschrieben, die Reformen hatten eigentlich einen ganz anderen Hintergrund, was Merkel und Co daraus gemacht haben, selbst schon unter Schröder ist ein reines Arbeitszwangsgesetz. All jene die nicht mehr arbeiten wollen und die man damit treffen wollte haben sich früher beim Sozialamt gemeldet und Stütze geholt, die fallen heute einfach durch das System weil eine Argumentation für diese Menschen in der Regel als Weltfremd abgetan wird. Fakt ist aber das es diese Menschen gibt die z.B. auch Ihren Perso abgegeben haben und ganz ohne Hilfe vom Staat klar kommen wollen bzw. müssen, Grundsätzlich muss ja jedem der um Hilfe ersucht nach wie vor geholfen werden damit die Bedürftigkeit so schnell wie möglich beendet wird, und das setzt bei den dafür zuständigen Bürokraten voraus das eine Arbeitsaufnahme erfolgt, wenn dies nicht beabsichtigt ist werden die dennoch eigentlich gerechtfertigten Leistungsansprüche verweigert. Ich brauch Hilfe zum Überleben, will aber nicht dafür arbeiten, dieses Denken findet keine gesellschaftliche Akzeptanz - statt darüber nachzudenken warum das so ist und hier Hilfe zu leisten ist es einfacher für die Verantwortlichen diese Betroffenen zu lügen zu veranlassen, weil dann kann man allen anderen Betroffenen auch gleich alles mögliche unterstellen!


    In Deinem Fall, da magst Du jetzt wieder ausrasten oder auch nicht, sehe ich das genau so! Für mich bist Du von der Arbeitswelt derart gefrustet, das Du auch einfach mal einen Nutzen für Dich und Deine Familie aus der Situation ziehen willst, und diese Denkweise gestehe ich jedem Menschen zu, wie die Gesetzeslage ist wirst Du erkennen wenn Du dieses Ziel effektiv verfolgst! Alles andere würde mich unter von der Leyen und Co eher wundern! Paragraphen hin oder her!



    Denn Du wirst demnächst auch Stellen als Lagerarbeiter oder 400€ Jobber annehmen müssen, wird den Leuten regelmässig erklärt - im Gesetzt steht auch etwas anderes, da ist von Sozialversicherungspflicht und gänzlichem Unabhängig werden vom Leistungsbezug die Rede und als Begründung kommt dann immer der Einstieg und eine mögliche Weiterqualifizierung ! :D

    @ Turtle 1972 - oder man geht den Weg das man es auf eine Klage ankommen lässt und dann vom zuständigen Sozialgericht ein Urteil erhält das dem JC und Dir nicht gefallen könnte, Du schaust immer nur durch die Brille der Juristin un siehst nur Deine Gesetzesbücher!


    Mal ne Simple Frage, in wie vielen Fällen die Du beim Sozialgericht vertreten hast, waren die Gerichte anderer Meinung wie Du und haben dem Kläger oder Beklagten Recht zugesprochen ???


    Vor Gericht und auf hoher See,......den Rest kennst Du doch wohl, oder ???


    Grade der Umstand das der Schüler, der jetzt Auszubildener ist zu der Zeit überhaupt keinen eigenen Einfluss auf Entscheidungen hatte weil seine Mutter "unterhaltspflichtig und vermutlich ja auch wohl sorgeberechtigt war, sind für mich Indikatoren die zumindest für Ihn keine Rückforderungsansprüche seitens des JC gültig werden lassen.


    Wenn das Urteil dann so ausfallen sollte kannst Du ja einen Antrag einreichen mir einen entsprechenden Ehrentitel und eine der vorgeschlagenen Positionen zu verschaffen!



    Bin für jede gut bezahlte Tätigkeit dankbar!

    Vermutlich ist bei denen das PC System mal wieder abgekackt und dann wird eine ältere Version aufgespielt damit alle möglichst unbemerkt und unproblematisch dort weiter arbeiten können. Mach doch was ganz simples, geh zum SB und erkläre zu "Niederschrift" genau das was Du hier geschildert hast und nenne nochmal die Alte und Neue Anschrift, eine Kopie bekommst Du - danach kann Dir das was da sonst nicht auf die Reihe kommt egal sein, Hauptsache Du hast Dich auch beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und das bereits gemeldet eine Ummeldebescheinigung für das JC ist dazu noch nicht einmal zwingend notwendig, wichtig ist das Du Deiner Mitwirkungspflicht zur Meldung jedlicher Veränderungen nachgekommen bist, mündlich ist immer riskant, die SB wechseln ja auch schon mal!

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    Denn dein von dir dauernd niedergeschriebene Glaube ist in dein meisten Fällen ja auch grottenfalsch.

    liebste Turtle, mir reicht es, das der dann in Punkten wo Du Dich zu geäußert hast, zutreffend ist!
    Du nimmst es immer ganz genau, sieht man ja :

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    Natürlich kann jeder irgendeine Auskunft von jemand anderem verlangen.

    ....und jeder kann diese dem anderen grundsätzlich auch erst einmal verweigern

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    Ganz gut geht das, wenn man sogar einen Anspruch auf Auskunft hat, der sich gesetzlich begründen lässt.

    das ein juristisch behafteter Bürokrat natürlich nur in solchen Ansprüchen selbst in seinen Privatleben denkt, ist sicherlich kein Grund dieses Denken auch ständig von seinen Mitmenschen einzufordern, sonst wären wir alle Juristen geworden und Du könntest Dich noch weniger darüber profilieren!

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    Das ist ja wohl selbst für ein einfaches Gemüt ganz einfach zu eruieren.

    ...also ich muss da gar nichts eruieren, und verständlich ist mir das auch, aber bei Dir scheinen einige Zusammenhänge mit einem öffentlichen Amt auch ein wenig anderen Vorstellungen zu unterliegen als dies gemein hin vorauszusetzen ist, sicherlich kannst Du mir verraten welche Aufgabe ein Beigeordneter der Stadt hat und warum dazu eine Juristische Ausbildung von Nöten ist - Turtle, um es mit Dieter Nuhr zu sagen: "einfach mal Fresse halten" vor allem wenn man andere als ahnungslos hinstellen will und selber nicht das meiste auf dem Kasten hat, 1,0 -er Abi hin oder her! Reden ist Silber, schweigen Gold und selbstherrliche Angriffe wie die von Dir besitzen eine bräunliche Einfärbung, kannst ja mal eruieren wie das gemeint ist !


    Ihr habt hier karlos in einer Art und Weise angegriffen, wo Ihr doch sonst jedem von A-Z predigt nicht persönlich werden zu sollen. Das gilt bei euch scheinbar nur solange Ihr jemandem sein Fehlverhalten so vorhalten könnt wie es euch grade beliebt, insbesondere bei Turtle sieht man wie sie da ganz in Ihrem Beruf aufgeht.


    Mein Glauben und Denken liebste Turtle beinhaltet eines was Dir gänzlich fehlt, nämlich die Bereitschaft zur Kommunikation und die Bereitschaft etwas hinzu lernen zu können, wie das bei Dir aussieht, sieht man ja an Deinen Kommentaren! Du bist von Dir so selbstherrlich und überheblich voreingenommen, das man sich das Kotzen echt sparen kann, mit Intelligenz haben Deine Ausführungen in vielen Fällen ebenso wenig zu tun, aber das muss ich Dir hoffentlich nicht auch noch erklären.


    Grundsätzlich kann man ja über das was Karlos gepostet hat gefrustet sein, Fakt ist doch ebenso dämlich war doch wohl auch die Perle mit der er in der Kiste lag, aber über diese "Schlampe" ist hier kein böses Wort eurerseits gefallen, wer sagt euch übrigends das sie sich dieser Verantwortung dann für ein Kind zu sorgen gestellt hätte? Wohlmöglich denkt die dann nur an Abtreibung und abkassieren und die Möglichkeit von Krankheitsübertragung ist ihr genau so scheiss egal wie der Tussi von Tik,Tak,Toe - aber blos kein böses Wort dagegen, ist ja kein Mann. Für mich sind hier zwei Leute unter den Beantwortern die ein grundsätzliches Männerproblem haben, soviel mal dazu !


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    Dass du auf solch einfache und naheliegende Überlegungen nicht von selbst kommt, lässt tief blicken.

    da wir uns ja mit unserem Planeten in einem Universum befinden wo "tiefe" gleich "weite" bedeutet, sage ich mal Danke für die Blumen, leider kann ich Dir diesen Weitblick weder prognostizieren, noch bestätigen!

    Ja, da sieht man einfach wie sehr es die da oben interessiert was mit den kleinem Mann/frau auf der Straße passiert.
    "Kein Geld für's eigene Land aber dafür reichlich für die Welt" das es uns hier gut geht hat ja auch etwas mit dem zu tun wie unsere Unternehmer im Ausland ins Geschäft kommen, inzwischen haben die aber schon kapiert das sich mit der Globalisierung aber grade auch in anderen Ländern ganz gut Kohle machen lässt, da wird das einst in Deutschland erworbene Wissen und Können Stück für Stück ins Ausland verbracht. Da werden Anteile von Unternehmen verhökert und Made in Germany wird nur noch, wenn überhaupt für's umlabeln benötigt um die Käuferschaft zu täuschen. Mit den hier zu aufgelisteten Tagessätzen spiegelt man nur eines wieder, nämlich das das soziale Gewissen derer, die über Jahre einen Nutzen aus dem Produktions- und Handelsstandort Deutschland gezogen haben, mit und mit verflacht. Wenn man in den Medien verfolgt wie viele der Reichen sich anmassen zu behaupten das sie mit eigener Leistung etwas erarbeitet haben, oder auch hier im Forum erklären das sie das Geld verdient haben das sie verdienen, dann kann einem nur noch schlecht werden. Es mag ja bildungstechnische Unterschiede geben aber die klaffen bei weiten nicht soweit auseinander wie die Vergütungsrechtfertigungen dieser Menschen wenn es um Ihren Anteil am Sozialstaat geht dann fühlen sich gleich alle als diejenigen die das Gesamte Einkommen von Leistungsbeziehern scheinbar ganz alleine aufbringen. Das sich das bei unseren Volksvertretern dann so wiederspiegelt das lediglich ein paar Kritiker im Bundestag mundtot gemacht werden durch geringfügige Erhöhungen in diesem Bereichen und der Rest seine Segen dazu gibt ist doch mehr als klar, man muss sch doch nur anschauen aus welchen Bereichen die Damen und Herren Abgeordneten in der Regel stammen, die Betroffenen haben so gesehen doch überhaupt keine Lobby!


    Provokant gesagt, sind die 4,30 € doch immer noch zuviel, die Paar die damit nicht klar kommen und dann aus dem System scheiden, wie auch immer, die können doch nicht das ändern was 79,5 Millionen Bundesbürger bei einer Wahl verändern könnten. Das der Rechtsradikalismus zunimmt hat man inzwischen festgestellt, leider ist das noch immer nicht genug damit unsere Politischen Vertreter langsam mal klar im Kopp würden! Für mich gibt es deshalb immer noch viel zu wenig radikale und kriminelle Aktionen die der Politik klar machen würden das sie hier ganz schnell mal in die Pötte kommen müsste.



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    "Wir brauchen mehr Arbeitsplätze,


    nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose."


    Heinrich Franke (1928 - 2004), ehemaliger Präsident der Bundesanstalt für Arbeit

    Leute, Leute was für ein Niveau und ganz ehrlich Turtle 1972 so langsam zweifel auch ich an Deiner angeblichen Juristenqualifikation, Du rutscht schon wieder auf ein Niveau ab das bei mir nur eine Schlussfolgerung zulässt, studiert vielleicht aber Abschluß niemals und auch an Kitty mal eine kleine Bemerkung: Mir hier ständig einen predigen von Angriffen die ich gegen meine Mitmenschen ungefragt los haue und selber hier in Gummistiefeln unterwegs.


    Wenn es gegen "Frau" geht werden wir zur Furie und vergessen jeden guten Vorsatz den wir zuvor gepredigt haben, Halleluja!


    Was die Herausgabe der Daten durch den Provider betrifft, so gehe ich mal davon aus das dazu schon eine höchst richterliche Anordnung von Nöten ist und nicht jeder x-beliebige kleine Jurist oder Bedienstete einer Verwaltung mal eben so die Herausgabe der persönlichen Daten fordern kann nur weil er erklärt das eine Vaterschaft ermittelt werden muss, sorry aber das scheint mir doch etwas übertrieben!


    Die Naivität von "karlos" ist sicherlich provokant aber ebenso muss man ja auch wohl jene Frauen sehen die auf Typen reinfallen nur weil man Ihnen Honig ums Maul schmiert, wer auf welchen Typus wie reinfällt das hat Mutter Natur in Jahrtausende dauernde Evolution entschieden, sich darüber dann abfällig zu äußern zeigt im Grunde nur das selbst Leute mit einem 1-er Abi in Biologie wohl auch nur die Prüfungsfragen bekommen haben die sie beantworten konnten.


    und an Helferle:

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    Und jeder sollte wissen,beim Geschlechtsverkehr entstehen Kinder

    wenn das grundsätzlich so wäre, gabe es sicherlich auch keine Kinderlosen Paare die alles dafür täten um wenigsten überhaupt Schwanger zu werden, abgesehen von den ganz normalen Zyklen denen auch eine voll geschlechtsfähige Partnerin unterliegt trifft diese Aussage also auch nicht grundsätzlich zu, Du kannst aber gerne mal einen ehemaligen Handballkameraden fragen der sich extra sterilisieren lies, ob er danach nie wieder Geschlechtsverkehr hatte und keine wies ob "karlos" überhaupt Zeugungsfähig ist oder war, deswegen das hier ist immer wieder sehr amüsant!


    Glauben heißt, nicht wissen ! Soviel zur Annahme das Karlos etwas glaubte ! -


    Wer hat Angst vor Norbert Geis !??? :D :D :D - Die Endmoräne des Deutschen Konservatismus - Bundestagsabgeordneter

    Wieso liegt hier eine Unterhaltspflicht der Eltern vor ? Die besteht meines Erachtens absolut nicht! Wenn Die Kindesmutter zudem lieber einen Unterhalt für Ihre längst eigenständig lebende Tochter leisten will, aber im Gegenzug dafür Gläubigern Ihre zustehenden Forderungen versagt sehe ich da einen Vorsatz der einen Straftatbestand darstellen könnte. Ich denke die Fragestellung zielt darauf ab Gläubiger um ihr gutes Recht zu bringen indem man Ihnen gegenüber erklärt man könne den Forderungen nicht in vollem Umfang nachkommen weil man eine in Ausbildung befindliche Tochter noch versorgen muss. Wenn das der Fall sein sollte, wäre das grob vorsätzlich - ich rate sehr davon ab !

    @ Teennase - ich sehe das etwas anders wie Turtle, denn diese geht von einer BG und eheänlichen Gemeinschaft aus ! Demnach wäre das dann aber auch durchaus richtig, wenn, ja wenn davon auszugehen ist das eine eheähnliche Lebensgemeinschaft anzunehmen ist.


    Sofern aber diese eheähnliche Gemeinschaft ausgeschlossen werden kann was bei Paaren ohne Kinder durchaus der Fall sein kann besteht ja die Möglichkeit des Zusammenlebens auf Probe und für die Dauer von 12 Monaten kann diese Annahme auch ausgesetzt werden. Bei Gemeinschaften in denen Kinder im Spiel sind sieht das ein wenig anders aus, wobei ich mal annehme das ein 14, 15 oder 16 jähriges Kind durchaus keiner Betreuung bedarf, die eine solche eheänliche Gemeinschaft und ein füreinander einstehen zwingend vorauszusetzen ist. Hier hätte aber zumindest die Kindesmutter erklären müssen das lediglich einen WG besteht und keiner der beiden Lebenspartner füreinander einstehen will. Der Zeitraum Der Mann hat Sozialleistungen über die Arge bezogen (Kosten für Unterkunft und Heizung). Zeitraum 01.07.2009 - 31.01.2010. beläuft sich auf 7 Monate und demnach wäre dann eben nur eine BG des Mannes entstanden, wenn keine Kontenvollmacht oder ähnliches gegenseitig abgegeben wurden. Dies setzt aber auch voraus das die Miete und die Nebenkosten anteilig von den Parteien (Mutter mit Kind) und Lebenspartner anteilig getragen worden sind. ich denke das dies nicht zutrifft und somit der Sachverhalt den Ausführungen von Turtle unterliegt.


    Wer hat den Antrag beim JC / ARGE gestellt und in wieweit wussten die anderen beteiligten davon.


    Dem Sohn kann meines Erachtens keine Haftung auferlegt werden da dieser auch unter den BG-Zeiten der Unterhaltspflicht der Mutter und des leiblichen Vaters unterlag. Hier würde ich die Forderung als Wohgemeinschaftsbeteiligter dem Amt gegenüber in die Verpflichtung der Mutter und Ihrer Unterhaltspflicht zurück führen und dies auch zur Not mit einer Klage vor dem Sozialgericht durchziehen. Damit bist Du dann schon mal gänzlich aus der Rückforderung des JC/ARGE - Deine Mutter trägt damit natürlich dann die Verantwortung für einen möglicherweise anteilig größere Rückforderung aber das sollte Dich in keinem Fall stören, sie hat innerhalb der WG auch Deine Belange zu vertreten gehabt und ja auch wohl vertreten, somit hast Du keinerlei Verpflichtung zur Rückzahlung an die ARGE / JC, auch nicht wenn es sich tatsächlich um eine gültige BG handeln sollte, an Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall in Widerspruch gegen direkt gegen Dich gestellte Rückforderungen gehen!

    @ turtle 1972 - das ist Deine und die von der jetzigen Bundesregierung gemachte Interpretation des Reformbestrebens, nur mal soviel zu Deinen "Rechten und Pflichten" denen sich niemand unterwerfen muss, auch nicht nach der gegenwärtigen Interpretation!


    @ Gardo - selbstverständlich kannst und solltest Du ALG II beantragen, denn das Deine Eltern Dich immer noch unterstützen ist ein Glück für Dich und den Staat, der ansonsten sowieso Leistungspflichtig geworden wäre!


    Da ich Turtle schon wieder schreien höre das Dir aber die Leistungen verwährt werden können weil Du die Arbeitsaufnahme verweigerst, gebe ich mal folgendes zu Bedenken: Warum wird dann einen Eingliederungsvereinbarung abverlangt??? Erst durch die einseitige Willenserklärung in der der Gesetzgeber eine Gegenleistung für den Leistungsbezug in Form von Arbeitsaufnahme abverlangt kommen ja die Möglichkeiten der Sanktionen zum Tragen, weshalb ich auch grundsätzlich jede Eingliederungsvereinbarung vor dem Einverständnis mit dem Zusatz "absolut nicht" versehe.


    Die Leistungsbezieher sind zwar zur Unterzeichnung der EV verpflichtet aber der Begriff Vereinbarung beinhaltet das die beteiligten Parteien sehr wohl Ihre Vorstellungen einbringen können die in der Folge einen Leistungsbezug regeln und sollte jemand den Wunsch haben, eine andere Lebensphilosophie zu verwirklichen so besagt die Reform nicht, das dies den Menschen dann nachteilig angelastet werden kann und /oder ein Leistungsbezug ausgeschlossen wird! - Sollten mal alle Verantwortlichen drüber nachdenken, die meinen das Arbeitserzwingung mit dem Grundsätzlichen Reformgedanken einher geht, das ist nämlich keinesfalls so!


    Soviel ich mich entsinne war der Zweck die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe und sonstigen Sozialhilfen und in der Arbeitslosenhilfe waren auch jene Fälle vorzufinden die oft als "Arbeitsverweigerer" betitelt werden und diesen Menschen konnte in der Vergangenheit auch der Leistungsanspruch nicht verwehrt werden. Ein großer Teil Deiner Denkweise beruht daher auf einem großen Irrtum, die Reform hatte keinesfalls den Zweck, dem Wunschdenken der Verwaltung den Arbeitsunwilligen jedliche Leistungen zu verwehren als Hintergrund und das sollte mal so langsam in die Köpfe jener Bürokraten die das noch nicht begriffen haben! Es hat somit jeder Arbeitsunwillige das gute Recht in einer Eingliederungsvereinbarung auch etwas anderes zu unterzeichnen und das kann unter anderem zum Inhalt haben das er an keiner Arbeitsaufnahme interessiert ist, er ist lediglich verpflichtet die EV zu unterzeichnen und da der Text von Amtswegen vorgegeben wird kann man sich auch mit dem so festgelegten als nicht einverstanden erklären! Hoffe liebe Turtle, das leuchtet Dir ein !


    Zu Gardo, seine Eltern können jede Unterhaltspflicht ihm gegenüber schon deshalb als verwirkt erklären, da er wie hier bereits geschildert ganz offensichtlich jegliche Zielstrebigkeit in der Vergangenheit hat vermissen lassen. Dieses Thema ist also kurz und knapp vom Tisch und wenn er einen Antrag auf ALG II stellt wird man ganz sicher nicht darauf verweisen können das die Eltern unterhaltspflichtig seien, auch wenn das oft genug gemacht wird, zeigt dies eigentlich nur wie sehr der Staat und seine Einrichtungen geneigt sind das recht des Bürgers zu ignorieren oder Mittels in Deiner Person bemüht sind dieses Recht zu beugen!


    Wie gesagt, mit mir würden weder Du noch Deine Kollegen dieses Spielchen machen, die Arbeitsaufnahme ist lediglich eine in der EV getroffene Verpflichtung die dann in der Folge das Vorgehen wie Du es mir einmal mitgeteilt hast möglich macht. Wenn ich die natürlich mit Zustimmung unterzeichne darf ich mich nicht wundern wenn ich einen 1 € Job oder Sanktionen auferlegt bekomme und von da an trifft Dein und das Denken Deiner Kollegen auch zu, aber eben auch nur dann !


    Ansonsten gilt, das auch ein Arbeitsunwilliger durchaus eine Hilfeersuchende Person darstellen kann, wenn er eine andere Vereinbarung unterzeichnet oder die vordiktierten Formulierungen ablehnt. Denn wenn er sich mit einer andersartigen Lebensführung um Hilfe an die zuständigen Behörden wendet mögen diese es zur Auflage machen wollen, das eine Arbeitsaufnahme erfolgt, aber niemand kann gezwungen werden einer solchen Verbindlichkeit seine Zustimmung zu geben.

    Hätte ja jetzt erwartet das unsere Fachfrau das beantworten kann, aber scheinbar nicht ! Denke mal das ist die Abkürzung für das lateinische : "Auxilifer tibi" was wohl soviel bedeutet wie "immer noch auf dem Tisch" also "immer noch da"-"immer noch gültig"-"immer noch aktuell" aber ich habe weder Latein noch Französisch gehabt. Denke jedoch das wäre das naheliegendste, denn Akademiker wie Ärzte und Juristen bevorzugend das "Nichtverständliche für Jedermann" :D


    Man kann aber ebenso vermuten das das Alt für "Alternativ" als Abkürzung steht.


    Vielleicht glänzt aber noch jemand mit seinem Fachwissen; Juristen sind ja hier im Forum mehr als genug vertreten!

    @ bla - klasse super Sicherungssystem und die Versicherung lässt Dich bei Vandalismus auf den Kosten sitzen, bei Einbruch und Diebstahl hingegen zahlt sie! Viel Spass dann mit den Kosten für die beschädigte Eingangstür, ist doch immer das Gleiche bei dem Verbrecherpack !
    Die 3 größten legalisierten Verbrechergruppierungen sind die Kirche, die die Menschen belügt und betrügt, sieht man an den Werten die der Vatikan alleine hortet und die bei Weitem das übersteigen was in Fort Knox an Goldreserven lagert,
    die Banken die auch an allem und jenem verdienen und
    die Versicherungen, die alles nur erdenkliche tun um sich vor Leistungsansprüchen zu schützen!


    An die Kohle der Menschen wollen alle 3 nur für diese etwas tun da wird ganz schnell deutlich das dem sehr oft überhaupt nicht so ist !


    Fakt ist, es gibt einige Versicherungen die das Nötigste abdecken, 90% sind allerdings bisweilen gänzlich überflüssig!

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    frage ich mich, wieso so ein Paragraph existiert, wenn es Deiner Meinung nach ausgeschlossen ist, ihn anzuwenden...?

    ... damit Alleinstehende, davon Gebrauch machen können!


    ...@ nunfield - niemand zwingt Dich meine Antworten und Beiträge zu lesen!


    Wer sich den Schuh anzieht, muss auch damit rechnen das er passt !!!

    Ich sag mal ganz einfach nein und zwar aus folgendem Grund:

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    Vielmehr wird nun einfach ein höherwertiger Abschluss angestrebt; eine Überlegung, die sich in der Elternzeit geformt hätte.

    dies besagt meines Erachtens das man von einer fehlenden Zielstrebigkeit in den Zeiten vor dieser ernüchternden Einsicht ausgehen darf und somit besteht kein Unterhaltsanspruch mehr gegen die Eltern! Denn der wird hinfällig wenn eben besagte Zielstrebigkeit nicht zu erkennen ist bzw. war !

    @ Turtle - ganz einfach, weil sie nicht vom Fach ist, so wie Du und somit Fehler machen darf. Ist zwar ärgerlich immer wieder bei solchen Fällen zu hinterfragen weil man genau weis, das da irgendwas nicht stimmt. Aber hier ist ein Forum und nicht das Job-Center und das Forum ist noch nicht mal Rechtsverbindlich, so wie das von Dir gegründete, mag ja schwer für Dich zu begreifen sein, aber nicht alle Menschen sind solche Perfektionisten wie die Mitarbeiter der Rechtsabteilung eines Thüringischen Job-Centers. Dafür leben die Menschen die sich nicht solchen Vorgaben wie sie in Deinem Tätigkeitsbereich unterwerfen müssen, bisweilen auch ein wenig freiheitlicher - nicht jedem ist das Vorschriften trächtige und klar strukturierte Leben wichtig nur weil es mehr Kohle bringt, ist nun mal so! ist auch so ein Punkt den die Mitarbeiter diverser Verwaltungen nie in ihre Birne bekommen, soviel mal zu Flexibilität und Umdenken was einst ja auch eine der Forderungen eines Gerhard Schröders waren !

    @ jemand - wie gesagt andere zu ändern ist viel zu mühevoll, siehste ja an "lacki" - Ahnung vom richtigen Leben hat der bestimmt, kommt ja genug in der Welt herum, nur das ist ja das Problem was Leute wie er haben, wenn die einmal in Afrika, Asien oder Südamerika waren und erkannt haben wie sehr sie mit der Macht des Geldes dort auf dicke Hose machen können und zudem auch noch Bildungstechnisch eine Überlegenheit erkennen, dann glauben die, das auch hier unter den Landsleuten so praktizieren zu können. Sieht man doch an den ganzen Deutschen auf Malle, da wird über das Benehmen der Russen oder Engländer groß die Fresse aufgerissen und wenn Du da schaust mit welcher Überheblichkeit da schon dumme Deutsche Kids durch die Welt latschen, weist Du doch ganz schnell was die Zukunft bringt. Manchmal hat der "lacki" ja nicht ganz unrecht nur was das soziale in diesem Staat betrifft da liegt die FDP und er mit seinem Denken sehr oft daneben, na ja zumindest bei der Praxisgebühr haben die jetzt wohl auch erkannt das man auch mal der Masse etwas geben muss! Ich kann Dir nur raten, wenn sich mal die Gelegenheit ergibt ein Seminar von Anthony Robins zu besuchen, ergreife die Chance - wenn nicht frag Dich mal was ein Michael Schumacher oder andere Weltmeister mit Dir gemeinsam haben und warum Du Dich dann zurücknehmen solltest. Für alle die, die sich jetzt fragen was das jetzt soll: Jeder der auf dieser Welt lebt ist ein Weltmeister, selbst jeder der als Krüppel und geistig behindert Geborener hier täglich seine Luft atmet denn alle haben als Samen unendlich viele andere Mitbewerber dabei besiegt um beim Wunder des Lebens dabei sein zu dürfen - wieso sollte also dann irgendwer auf dieser Welt sich über einen anderen stellen dürfen????

    Also liebe Leute, ganz Unrecht hat "lacki" mit der Annahme vom Vollmond wohl doch nicht, wie kann man nur so asozial auf eine vielleicht etwas naiv dümmliche Fragestellung reagieren!? Euch hat wohl das Reizklima angesteckt, unglaublich so auf die Kacke zu hauen nur weil ein vielleicht etwas unterbelichteter Karlos hier mal einen Hilferuf der ganz besonderen Art abgelassen hat. Mich jedenfalls hat das amüsiert, wieviele Frauen verhüten denn nicht oder kommen hinterher damit das sie nicht mal genau wissen wer der eigentliche Erzeuger sein könnte? Dreht ihr da auch gleich so am Rad ?
    Ich finde die ganzen überzogenen Reaktionen angefangen bei Turtle über lacki bis hin zu kitty einfach nur lustig, selten so geschmunzelt - da waren die 3 Muskeltiere (!!! man achte auf das "l" !!!) in Sachen Moralapostel mal wieder voll in Ihrem Element.


    Zu Karlos, na ja, irgendwas scheint Mutter Natur Dir ja mitgegeben zu haben das das Mädel/ die Frau grade Dich für so eine Aktion ausgesucht hat, Du stellst Dir erst hinterher die Frage über die Folgen einer möglichen Nichtverhütung, und wie Du aus der Nummer dann wieder raus kommst - nächstes mal gehst Du in den Puff, wenn Du da sagst das Du nicht zahlen willst für die Nummer, bewahrt Dich wenigstens der Zuhälter vor den finanziellen Folgen, der schmeisst Dich nämlich kurzer Hand raus bevor Du zum Schuß kommst!


    Im Übrigen, liebe Turtle bezweifel ich doch sehr das im Unterhaltsrecht ein Straftatbestand entsteht der ausreicht das mittels der Rückverfolgung der Handynummer tatsächlich ein möglicher Vater ermittelt werden könnte, ich glaube dazu müsste sowas wie eine Vergewaltigung vorliegen und davon war hier ja nicht die Rede. aber Du bist ja die Rechtsanwältin und kennst Dich mit den Amtshilfeersuchen sicherlich besser aus. So hat sich der Schäuble das aber sicher nicht gedacht, aber schon geil was für ne Keule Du in einem solchen Fall gleich raus holst. :D :D :D

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    Aha. Dann zeig mir doch mal die Stelle, wo geschrieben steht, dass wir BEIDE uns auf diesen Paragraphen berufen wollen...
    Oh! Du findest die Stelle nicht?

    ist auch gänzlich unwichtig - Fakt ist: Ihr seit eine BG und als solche habt Ihr Verpflichtungen und zwar jeder und auch in gleicher Weise!

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    Tatsächlich hast Du mit Deiner zweiten Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen. Einer von uns kann sich scheinbar auf diesen Paragraphen berufen. Mir ging es darum, herauszufinden wie, in welcher Form und zu welcher Zeit man dies tun kann.


    Ich lach mir hier gleich eins weg, ist doch immer das Gleiche, die Absicht die Du zu verstecken versuchst,habe ich offen gelegt und das ist es was Dir stink! Die Aussage das Du wohl qualifizierter bist auf dem Arbeitsmarkt eine größere Chance der Vermittlung zu haben bedeutet unterschwellig betrachtet: *** die Frau beruft sich auf das Recht und Du bist erfolglos bei der Arbeitsaufnahme *** Resultat ist, das Recht schützt Euch vor der Pflicht alles erdenklich zu tun um die Bedürftigkeit abzuwenden! Typisch Studierte, kann ich da nur sagen, da findet sich schon ein Weg anders wie die anderen behandelt zu werden. - Ich setze dagegen, das eine Qualifikation aufgrund von Studium ect. durchaus eine schlechtere Vermittlung bedeuten kann und das Deine ungelernte Frau als Putzhilfe oder ungelernte Arbeitskraft durchaus bessere Vermittlungschancen hat wie Du. Was nun ? Denn damit haben wir dann ein kleines Problem, der Verpflichtung alles erdenkliche zur Abwendung der Hilfebedürftigkeit zu unternehmen kommt Ihr dann nicht mehr nach und somit kann euch auch der Leistungsanspruch verwehrt werden. Denn Zumutbar ist sicherlich auch, das der möglicherweise freizustellende andere BG-Kunde dazu beiträgt das die Bedürftigkeit abgewendet bzw. reduziert wird.


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    Selbstverständlich suche ich weiter nach Arbeit, um uns aus dieser Situation herauszubringen.

    Selbstverständlich gilt dies auch für die weiteren Mitglieder einer BG, somit stellt sich die Frage : Warum will sich eine Person von Euch auf diese Rechtslage berufen ??? ( Meine Unterstellung ist also gar nicht so abwegig, nicht wahr ?)


    Du magst mich ja für doof halten aber die Absicht die Du zu verbergen versuchst, ist so klar wie Kloßbrühe! Die Aussage "selbstverständlich" sollte auch einbeziehen das egal wer von euch beiden die Bedürftigkeit abwenden oder zumindest reduzieren kann dies auch tut und nicht, das man nach einem Weg sucht der eine Person davon frei stellt, weil der andere sich außer Stande sieht die Betreuung durchzuführen. Wenn man lediglich einer Person aus der BG das Recht zuschreibt alles erdenkliche zu tun um die Bedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren, widerspricht dies doch dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller anderen Bedürftigen gegenüber! Finde Dich damit ab das Dein Denken "etwas Besseres zu sein" hinfällig ist wenn es um Hilfeersuchen gegenüber dem Sozialstaat geht, Dein Studium in Ehren aber was zählt ist: wer aus der Bedarfsgemeinschaft die Bedürftigkeit verringern oder beenden kann und dies nicht tut, läuft Gefahr diese Unterstützung zu verwirken! Thema erledigt - mit den Paragraphen kannst Du Dir den A... abwischen, man suggeriert den Betroffenen damit nur das eine gewisse Freiheit besteht und am Ende sitzt da ein Richter und folgt den Ausführungen des JC's - dem verlängerten Arm der BA Nürnberg !


    Sorry das ich keine Ahnung habe und nur meinen Frust ablasse aber solltest Du ein anderes Ergebnis erzielen, kannst Du damit hier gerne prahlen, ich gönne es jedem der dem HARTZ IV Bestimmungen ein Schnäppchen schlägt. Für mich bleibt meine Meinung über Dich aber dennoch unverändert!