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#1
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Ich bin Tagsüber viel unterwegs und sammel nebenbei liegengelassene, weggeworfene Pfandflaschen ein, dies gibt im durchschnittl. 3-4? pro tag, rechnet man das mal 30Tg*,ergibt das aufn Monat hochgerechnet 90-120?.
Nun bin ich dabei auch schon öfters dabei, bei den Mitarbeitern der ARGE, Komune aufgefallen, die fragten mich jetzt wieviel ich denn im Monat damit hinzuverdiene. Sie meinte evtl. würde dann eine Pauschalsumme auf mein ALG II angerechnet, was mich sauer gemacht hat. Ist das noch normal, ich mein da wühlt man im müll, lässt sich von der seite dumm anmachen müssen, usw. Ist eine Anrechnung ok, oder muss ich das so nich akzeptieren ?
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#2
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Tja Pech.
Lieber 50 km entfernt sammeln, wo dich keiner kennt. |
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#3
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Hallo,
erst einmal muss die Arge dir nachweisen, dass du mit dem Sammeln von Pfandflaschen einen nenneswerten Betrag dazu verdienst. Und das weden sie nicht können...wenn du sagst, dass du am Tag 0,50€ dazu verdienst und zweimal die Woche losgehst, wären das 4,00€, das würde eine Pauschalabgabe nicht rechtfertigen. Außerdem ist die Arge eher dazu verpflichtet dir diesen Zuverdienst zu untersagen, als diesen anzurechnen. Es ist nämlich verboten Sachen aus Mülleimern zu nehmen. |
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#4
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Du mußt denen ja nicht auf die Nase binden wieviel da so zusammenkommt und außerdem ist eine Summe von 100€ sowieso anrechnungsfrei.
@Salle Er sammelt diese Flaschen ja nicht aus Mülleimern sondern von der Strasse warum soll das verboten sein???? |
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#5
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Zitat:
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#6
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Also wenn ich was getrunken habe und die Flasche leer ist, dann kann ich das Pfandgeld doch zurückbringen und muss doch nicht mein zuvor gezahltes Geld als Verdienst bei der ARGE angeben, und wenn mir mal ne Tüte reisst und der Mist dann auf die Straße rollt dann muss ich den Unrat nun auch mal wegmachen und nur weil man mich dabei sieht kann man das doch nicht als "im Müll wühlen bezeichnen!
Also ich finde es doch sehr komisch was so mancher Mitarbeiter der ARGE so alles gesehen haben will und wie er dann daraus eine Zuverdiensttätigkeit ableitet! Im Grunde müsste HDH 1984 doch eigentlich ein Gewerbeschein besitzen wenn er als "Flaschenpfandsammler" bewertet wird, oder ist das dann nicht sogar "Schwarzarbeit" und "Steuerhinterziehung" wie sieht das dann egentlich mit der im Rückgeld enthaltenen Mehrwertsteuer aus? Dann müsste ihm das Finanzamt ja sogar noch die Vorsteuer erstatten, oder?! Na dann lasst mal eure Köppe rauchen! Gruss |
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#7
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So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört..... Sorry, aber es ist so
Lieben Gruß |
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#8
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@ Biene 67 ich hoffe Du meinst nicht mich sonst komm ich rüber !!
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#9
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köstlich Horst...
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#10
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Neeeeeeee, Horst..... Kannst aber trotzdem rüber kommen....lach
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