Wie hoch darf die Miete sein?

  • Hallo,


    Ich beabsichtige mit meiner Freundin (Alleinerziehende Mutter von einer 3 Jährigen Tochter) zusammen zu ziehen.


    Leider bin ich noch, genau wie meine Freundin, Hartz4 Empfänger und möchte gerne wissen welche Mietkosten für angemessen vom Arbeitsamt angesehen werden, bzw. getragen werden.


    Wir würden dann einen 3 Kopf Haushalt haben und ich habe keine Ahnung wie hoch die Miete da dann sein darf.


    Wohnort Gelsenkirchen ( wird glaub ich von Stadt zu Stadt anders gehand habt... )

  • Den Wunsch auf zusammenziehen wird sich niemand entgegenstellen ! Fürs Amt ist das sogar günstiger !!


    Für eine Person rechnt man 45 m" , für jede weitere Person 15 dazu , heisst : 3 Personen 75 m" !


    Die Wohnkosten regeln sich nach dem örtlichen Mietspiegel und wird das zuständige Amt Euch bei Termin den ihr dazu machen müsst mitteilen . Wird irgendwo um 500 Euro warm liegen


    Ausserdem werden sie von Euch Mietangebote verlangen . Ist eigentlich nicht schwierig . Umzugsbeihilfen könnt ihr auch beantragen . Obs`gewährt wird ???????

  • Hi, denke, dass meine antwort nicht viel weiter hilft, aber als ich fragen war beim AA wurde mir gesagt, dass einer person 50 m² zustehen....und dort dann 4,60 pro m² kaltmiete und dann noch extra nebenkosten, den wert weiß ich aber nicht mehr.
    mein beitrag ist sozusagen nur eine kleine korrektur .... wie jede weitere person gerechnet wird weiß ich leider nicht, da kann mein vorredner schon recht haben mit 15m² e3xtra für jede weitere person


    liebe grüße

  • Dann solltest Du Dich noch in dieser Woche beim Jobcenter melden, vorsorglich Antrag auf Hartz IV stellen und angeben, dass Du bei Freundin und Sohn wohnst. Ggf. erhältst Du dann noch für März Leistungen.


    Zu klären wäre natürlich in welchen finanziellen Verhältnissen die Freundin lebt. Arbeitet sie und falls ja, wieviel verdient sie?

  • Hallo zusammen...vielleicht weiß jemand eine Antwort für mich?
    Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern und berufstätig. Weil ich allein mit meinem Gehalt nicht unser Leben finanzieren kann, beziehe ich zusätzlich Hartz4. Wir leben in einem Abrisshaus und nun habe ich nach laaanger Suche endlich eine Wohnung für uns gefunden. Beim Jobcenter lehnte man die Wohnung jedoch ab, weil sie zu teuer in den Nebenkosten wäre.Ich solle nochmal mit der Vermieterin der Wohnung sprechen.
    Wir leben in Bonn und die neue Wohnung kostet 650 kalt plus Betriebskosten und die Nebenkosten belaufen sich auf 250 Euro.
    Wenn man jetzt eintragen würde 684 kalt plus BK und 216 Nebenkosten...würde das hinhauen?
    Ich bin am Rande der Verzweiflung....

  • Überwiegend werden die angemessenen Kosten für die Nebenkosten in Verwaltungsrichtlinien der jeweiligen Kommune festgelegt. Auf dieser Grundlage wird jeder Einzelfall geprüft. Wenn die Wohnung mit den genannten Nebenkosten diesen Verwaltungsrichtlinien entspricht, haben Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Weitere Infos zu Wohnung & Miete bei Hartz 4, sowie Zahlungskalender, Rechner und nützliche Tips zu Hartz 4 findet man hier.