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Elterngeld


Das Elterngeld wird ab Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es handelt sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Wenn Sie schnell und einfach errechnen möchten, ob und in welche Höhe Sie einen Anspruch auf Elterngeld haben, nutzen Sie doch unseren Elterngeld-Rechner.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren wurde. Eltern von Kindern, die bis zu diesem Stichtag geboren wurden, haben weiterhin ggf. Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz.
Das Elterngeld kann nicht nur von bisher in einem Arbeitsverhältnis tätigen Elternteilen in Anspruch genommen werden, sondern auch dann, wenn die Eltern selbstständig tätig oder arbeitslos sind.

Höhe des Elterngeldes

Da das Elterngeld eine einkommensabhängige Leistung ist, richtet sich dessen Höhe nach der Höhe des beim betreuenden Elternteil weggefallenen Einkommens. Es beträgt 67 % des entfallenen Netto-Einkommens (Durchschnitt der letzten 12 Monate), maximal aber € 1800 pro Monat. Liegt das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen unter 1000 Euro, so erhöht sich die für die Berechnung maßgebliche Rate von 67 % um 0,1% für jede zwei Euro, die das Netto-Einkommen unter 1000 Euro liegt auf bis zu 100%.

Für Mütter und Väter ohne Einkommen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II Empfänger, Studierende oder Hausfrauen wird ein einkommensunabhängiges Mindestelterngeld in Höhe von € 300 pro Monat gezahlt. Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das ALG II.

Geschwisterbonus

Haben nach 2007 geborene Kinder ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei oder mehr Geschwister unter sechs Jahren, wird neben dem Elterngeld ein sogenannter Geschwisterbonus gezahlt. Dieser Zuschlag beträgt zehn Prozent vom Elterngeld, mindestens allerdings € 75 pro Monat. Der Geschwisterbonus wird bis zum dritten beziehungsweise sechsten Geburtstag des ältesten Kindes gezahlt. Steht dem Elterngeld-Empfänger jedoch lediglich der Mindestbetrag in Höhe von € 300 zu, enthält dieser bereits einen möglichen Geschwisterbonus.

Mehrlingsgeburten

Im Falle einer Mehrlingsgeburt stehen den Eltern für jedes weitere Kind € 300 pro Monat Zuschlag für Mehrlingsgeburten zu.

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Es wird allerdings um zwei Monate, die sogenannten Partnermonate, verlängert, falls der zweite Elternteil für mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt, das heißt nicht oder höchstens 30 Wochenstunden arbeitet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Auszahlung des Elterngeldes auf 24 Monate (28 mit Partnermonaten) zu strecken, wobei in diesem Fall die Gesamtsumme des in der Elternzeit erzielten Elterngeldes gleichmäßig auf 24 bzw. 28 Monate verteilt wird.

Änderungen für Arbeitslosengeld II Empfänger

Insbesondere wegen der im Gegensatz zum Erziehungsgeld verkürzten Zahlungsdauer von 24 auf grundsätzlich 12 Monate stellt das Elterngeld Arbeitslosengeld II Empfänger deutlich schlechter als zuvor. Grob kann man sagen, dass sich die Summer der Leistungen mit dem Schritt zum Elterngeld für Arbeitslosengeld II Empfänger halbiert, während Besserverdienende eine erheblich höhere Förderung erhalten.