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Der Betreiber eines Bordells hat keinen Anspruch darauf, von der Arbeitsagentur Prostituierte vermittelt zu bekommen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: B 11 AL 11/08 R).
Im zu beurteilenden Fall ging es um den Inhaber eines Etablissements, in dem Frauen als Selbstständige sexuelle Dienstleistungen gegenüber Dritten erbringen. Mit diesem “Geschäftsmodell” gab sich der Mann jedoch nicht zufrieden. Er wollte die Leistungen in Zukunft von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten anbieten lassen und verlangte hierfür von der Arbeitsagentur die Vermittlung von Mitarbeiterinnen aus Deutschland und anderen EU-Staaten.
Die Arbeitsagentur wollte diesem Wunsch aber nicht entsprechen, da Prostitution gegen die guten Sitten verstoße. Die Gegenseite argumentierte dahingehend, dass Prostitution mittlerweile ein normales Gewerbe sei. Schließlich habe das Prostitutionsgesetz das Sexgewerbe gesellschaftlich legitimiert. Die Vermittlung dürfe nur dann abgelehnt werden, wenn kriminelle Hintergründe zu erkennen seien.
Die Richter vermochten sich den Argumenten des Bordellbesitzers nicht anzuschließen. Das Prostitutionsgesetz verfolge ihrer Meinung nach das Ziel des Schutzes der Beschäftigten, nicht aber die Förderung der Prostitution. Die Arbeitsagentur sei nicht verpflichtet, tätig zu werden. Eine solche Handlung der öffentlichen Gewalt ließe sich nicht mit der Werteordnung des Grundgesetzes vereinbaren.
Die Prostitution in Kommunen per 1€ Job, die Prostitution als Zeitarbeiter, Stücklohnarbeiter uä., subventioniert von den ARGEN, ist unzumutbar genug!
Hier noch Prostitution des Körper abzuverlangen ist ein Höchstmaß an Unverfrohrenheit!
Wollen wir doch hoffen, dass der Begriff Sittenwidrig nicht weiter ausdehnend in der Zukunft strapaziert wird und auch die Prostitution in Nichtarbeit und zu Dumpinglöhnen schnellstens zurückgefahren wird!
Es gibt Dinge, die will man einfach nicht glauben!
Stelle mir gerade vor, wie das Schreiben der ARGE aussehen würde, wenn diese einen Job für ein Bordell zu vergeben hat.
Stellt sich mir nur die Frage, darf eine Prostituierte so eine Job-Vermittlung verweigern? Und wenn NEIN, muss sie dann mit einer Kürzung ihrer Leistungen rechnen?
Hmmmmm???
Sorry für meine Ironie im vorangehenden Beitrag! Aber wenn das Ganze nicht so ernst wäre, könnte man sich über so was fast kaputtlachen.
Vielleicht könnte dann Herr SA., der Arbeitslosenhasser auch mal ran wenn Hartz IV Empfänger als 1 Euro Kräfte zur Prostitution gezwungen werden.
Mannomann haben die alle zuviel langeweile????Der Bordellbesitzer sollte vielleicht mal an seinem Umgangston gegenüber den Mädels vielleicht etwas machen dann braucht er sich nicht an die Arge wenden um diverse Damen für seinen Etablissement zu bekommen!!!!!Es gibt ja genug Portals und Arbeitsangebote auf diesen Gebiet……………..
Lg
An alle Besserwisser und Klugscheisser! Was ist denn daran so schlimm? Es gibt sicherlich Frauen die das selbst wollen bzw. gerne hätten und froh wären wenn sie etwas Geld verdienen könnten. Warum fragt die keiner? Besondere Vorkenntnisse oder einen Ausbildung wird hier wohl nicht verlangt. Es wäre nur zu klären, wie die Vermittlung auf seriöse Art und Weise erledigt werden kann. Wie lange glaubt ihr denn, dass das soziale Netz die Menschen auffängt? Aber was sind denn schon zwei Billiionen €uro Staatsschulden.
Hi Little Benjamin, das Thema ist zwar schon ne Weile her aber ich denke man kann ja seine Meinung dazu äussern. Was heißt hier Vermittlung auf seriöse Art und Weise? Was soll das für eine Vorderung sein. Auch arbeitslose haben ein Recht darauf über ihren Körper selbst zu bestimmen was mit ihm passiert und in welcher Weise. Oder hast Du schon darüber nachgedacht wie man Menschen zu Sexdiensten am besten zwingen kann?
Ich bin eine Germanistikstudentin und arbeite SEHR gerne als Prostituierte, jeder weiß es, dass ich es mache. Ich will es nicht verheimlichen! Was ist das Problem? es ist eine ganz normale Tätigkeit wie jede andere!