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Urteil: Keine Sperrung des ALG I bei Aufhebungsvetrag
Nachricht zum Thema Arbeitslosengeld vom 16.03.2011 um 13:46 Uhr
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschied am 16.02.2011, dass ein Aufhebunsvertag nicht zwingend zur Sperrung des ALG I führt (Az.: L 3 AL 712/09).
Im Rechtsstreit war eine 57-jährige Arbeitnehmerin rund 40 Jahre für ihre Firma tätig. Da betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen anstanden und ihr infolge der langen Betriebszugehörigkeit nicht mehr ordentlich kündbar war, wurde ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen. Diese betrug immerhin 47.000 Euro. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vertrat die Auffassung, dass es der Frau durchaus zumutbar gewesen wäre, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und eine mögliche Kündigung abzuwarten. Deswegen sprach die Behörde eine 12-wöchige Sperrzeit des ALG I aus.
Das LSG schloss sich der BA nicht an. Obwohl die Erwerbslose mit Abschluss des Aufhebungsvertrags ihre Arbeitslosigkeit sehenden Auges herbeigeführt habe, sei die Sperrzeit unzulässig. Schließlich könne im Wegfall des Arbeitsplatzes durch die Umstrukturierungsmaßnahmen ein wichtiger Grund für ihr Verhalten gesehen werden. Ferner verstoße die Abfindungshöhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr nicht gegen die Kriterien des § 1a Kuündigungsschutzgestz (KSchG). Die Betroffene habe daher Anspruch auf die sofortige Auszahlung des ALG I ohne Sperrzeit.
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hier sieht man mal wieder, mit welch eingeschränktem Leistungsempfinden so mancher Argemitarbeiter die Kaltschnäuzigkeit besitzt, langjährigen Arbeitnehmern ihre zustehende Abfindung nicht zuzugestehen. Wenn sich dieser Argemitarbeiter in der selben Lage befindet und ein anderer über diese Situation zu entscheiden hätte, dann würde sich der entlassene Argemitarbeiter auch nicht freuen, dass sein Chef ihm einfach die 12-wöchige Sperrzeit aufbrummt..
Ich werde bei manchem Argemitarbeiter den Verdacht nicht los, dass Unwissenheit bzw. Unfähigkeit im Amt zum täglichen Brot gehört. Obwohl es bei den Schreiben, die das Amt den Arbeitslosen verschickt oft heißt :” Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” !!
Also muss Unwissenheit im Amt ebenso mit Sanktionen belegt werden, ansonst ist alles was das Amt schreibt reine MAKULATUR !!
Ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber kann man rechtlich auch vertraglich-schriftlich vereinbaren, dass eine 12 wöchige Speerzeit, rechtlich erfolgen kann, ber dieser mit der Höhe von drei zusätzlichen Monatsgehältern mit der vereinbarten Abfindung vom Arbeitgeber vereinbart werden.
Es gibt doch noch Urteile, die nicht gegen die Menschenwürde verstoßen – leider zu wenige.
Daß das Jobcenter eine Sperre verhängt hat, zeigt doch nur wie Würdelos mit Jobsuchern und Arbeitslosen umgesprungen wird.
Der EU Rettungsschirm und die “Bankenrettung” ist wichtiger als der Verfassungskonforme Umgang mit Jobsuchern.
Immerhin wurde schon mehrmals festgestellt, das die Praktiken des BA gegen das Grundgesetz verstoßen.
By the Way, laßt euch nicht verarschen, das BA zahlt insgesamt für ~ 7 Millionen Leute weiterhin Hartz4, weil die “Arbeitnehmer” von dem Salär allein nicht leben können – So sieht es aus!
Aber das seit 2002 ca. 5 Millionen Arbeitsplätze im Land weggefallen sind, dagegen hat keine Partei Maßnahmen ergriffen – das zeigt nur wie verlogen wir von Selbstbezogenen und Unfähigen Parteibuchbonzen mit “Pattex am Hintern” verladen werden und zu einem Volk von Flaschensammlern und Bettlern werden. Aber sie werden das säen was sie ernten – Spätestens wenn sie in der Hölle verrotten, denn ein christliches Gebot sagt auch, das dem Armen & dem verzagten Milde gebührt.
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