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Ab dem 1. August 2008 treten für Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, die Änderungen der 22. BAföG-Novelle, die im Dezember 2007 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, in Kraft.
In der Regel dürften diese zu einer Verbesserung der finanziellen Situation bei Studierenden und Auszubildenden führen, die Leistungen nach dem BAföG beziehen. Zudem dürfte die Reform aufgrund der damit verbundenen Anhebung der Einkommensfreibeträge für Eltern und Ehepartner der Bezugsberechtigten auch dazu führen, dass mehr Personen als zuvor Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG haben.
Die Reformen gelten für Bewilligungszeiträume, die am 1. August 2008 oder später beginnen. Für Personen, deren Bewilligungszeitraum schon vor dem 1. August 2008 begonnen hat, gelten die Regelungen ab dem 1. Oktober 2008.
Die Grundbedarfssätze sind abhängig von der Art der Ausbildung und der Wohnsituation des Antragstellers. Sie werden im Rahmen der 22. BAföG-Novelle um rund 10% erhöht. Die exakten Grundbedarfssätze finden Sie in den Bedarfstabellen.
Die Zuschläge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung erhöhen sich für Bewilligungszeiträume, die ab dem 01.04.2009 beginnen auf 54 Euro bzw. 10 Euro. Abweichend davon gelten für bereits laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2008 übergangsweise Erhöhungen auf 9 Euro pro Monat als Zuschlag für die Pflegeversicherung und 50 Euro pro Monat für die Krankenversicherung.
Die Obergrenze für den Mietkostenzuschuss im Rahmen des BAföG erhöht sich, soweit dieser nach Art der Ausbildung und Wohnort des Leistungsberechtigten vorgesehen ist, von bisher maximal 64 Euro auf 72 Euro pro Monat.
Die Freigrenze, die bei der Anrechnung des Einkommens des Antragstellers anrechnungsfrei bleibt, liegt für Bewilligungszeiträume, die nach dem 1. August 2008 beginnen für alle Ausbildungsarten bei 400 Euro Bruttoeinkommen pro Monat (4800 Euro im üblichen Bewilligungszeitraum).
Zudem stehen verheirateten Antragstellern steht ein zusätzlicher Freibetrag von 520 Euro monatlich (bisher 480 Euro) zu, auf den das Einkommen des Ehepartners gegebenenfalls angerechnet wird. Antragstellern mit Kindern steht darüber hinaus ein Freibetrag von 470 Euro monatlich (bisher 435 Euro) für jedes eigene Kind zu, auf den bezogene Unterhaltsleistungen angerechnet werden.
Neben den klassischen Leistungen des BAföG steht Studierenden und Auszubildenden mit Kindern im Alter von unter 10 Jahren seit Dezember 2007 zudem ein Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss in Höhe von 113 Euro pro Monat (ab dem 2. Kind 85 Euro) zu.
Die 22. BAföG-Novelle setzt zudem die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in gültiges Bundesrecht um, nach der aufgrund des Rechts auf Freizügigkeit eine Förderung der Ausbildung in EU-Staaten und der Schweiz schon ab dem 1. Semester möglich ist.
Ab dem 1. Oktober 2008 erhöht sich die Höhe des Nettoeinkommens, unter dem eine Stundung der BAföG-Rückzahlungen möglich ist von bisher 960 Euro auf dann 1040 Euro monatlich. Ebenfalls angepasst wurden die hierbei zu beachtenden Freibeträge für Ehepartner und eigene Kinder. Zudem entfällt ab 31.12.2009 die Möglichkeit auf Teilerlass der Rückzahlung wegen Kindeserziehung.
BAfög ist eine ligitimierung damit Kinder ihre Eltern auf Unterhalt verklagen können und der Staat sich schadlos hält.
Sehr geherte Damen und Herren,
ich komme aus der Türkei und besitze deutschen Pass, meine 3 Kinder ebenfalls. Meine älteren Kinder gehen auf das Gymnasium, 5. und 7. Klasse. Ich beziehe ALG II. Gibt es weitere Zuschüsse für die Weiterbildung der Kinder?
MfG
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter ist in einer Schulischen Ausbildung. Ich beziehe ALG II und meine Tochter wohnt noch bei mir und bekommt Bafög. Darf dieses Bafög bei ALG II als Einkommen angerechnet werden.
Kömmen Sie mir bei dieser Frage Helfen, wenn ja wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Vielen Dank
Frau Engelhardt
Ich kenne diese Situation da meine Tochter auch zur Zeit eine schulische Ausbildung macht und Bafög bekommt.Dieses Geld wird auf das ALG2 angerechnet als Einkommen des Kindes leider.
joa wenn die mal damit klarkommen würden… unsere behörde in dortmund hat wohl keine ahnung.. die verechnen von mum und mir barfög und hartz4 sodass wir genau 60 euro für 2 personen im monat zum leben bekommen.. sind für 30 tage im monat pro tag 1 euro für eine person zum leben;) klasse wah^^jetzt muss meine liebe mummi da nun schon zum 2 mal antanzen um da zu widersprechen.. wofür werden die leute beim arbeitsamt bezahlt???
@ Anna WIE WÄRS, DASS DEINE LIEBE MUM MAL DEN ARSCH HOCH BEKOMMT UND SELBER ARBEITEN GEHT.
DANN SEID IHR AUCH NICHT MEHR AUFS AMT ANGEWIESEN…
MEINE FRESSE….
@Miriam
Du hast zwar schon recht, aber man kann es nicht immer pauschal sagen. Nicht jeder, der so eine Leistung bezieht, verweigert die Arbeitsaufnahme. Man soll erstmal die Umstände kennen.
Ich bekomme Hartz IV, mein Sohn wird ab dem 1.8.2009 an einbem Oberstufenzentrum sein Fachabitur mit Fachhochschulreife beginnen. Wenn er BAFÖG geantragt, wird dieses auf meine Hatz IV -Zahlungen angerechnet und in welcher Höhe?
MfG
Ich bin fassungslos über die Aussagen bestimmter Leute, über Arroganz und Borniertheit, und wünsche denjenigen nicht, dass sie mal in die Lage kommen, HarzIV in Anspruch nehmen zu müssen und dies noch mit Kindern, die eigentlich die Intelligenz und den Wunsch haben zu studieren nach dem Abitur. Ihr vergeßt wohl alle Euch zu interessieren für Politik, Wirtschaft und dies auch noch global in Zusammenhang zu bringen.
Ihr solltet den Mund nicht so weit aufreissen, wenn ihr wirklich nicht mal den blassesten Schimmer habt um was es wirklich geht.
Und wer, und warum, diese HarzIV Gesetze ins Leben gerufen hat!!!!!
Es geht immer nur um Geld. Und die, die eigentlich genug haben wollen immer noch mehr! Guckt Euch doch mal um, egal wo! Es gibt immer die, die noch mehr wollen, und die anderen, die nicht wissen, wie sie leben sollen überhaupt! Die Schere ist immer weiter auseinander gegangen und niemand fühlt sich für irgendetwas verantwortlich. Die wenigsten und diese Idealisten werden in Schach gehalten. Und die Masse lernt nicht dazu.
Was unterscheidet eigentlich Menschen von Tieren???