Voraussetzungen für Auslands-BAföG

Das Auslands-BAföG ist seit Jahren für ambitionierte Studierende ein elementares Fördermittel, um den Aufenthalt im Ausland zu finanzieren. Bei dem Auslandsaufenthalt kann es sich um ein Studium, Semester oder um ein Praktikum handeln. Der Student würde in dem Fall von der Universität in einem gewissen Rahmen finanziell unterstützt.

Wer sich im Studium dazu entscheiden sollte, ein Semester im Ausland zu verbringen, sollte frühzeitig bei der Universität bezüglich einer finanziellen Unterstützung in Form von BAföG nachfragen. In den meisten Fällen ist das Auslands-BAföG nur reine Formsache.

Voraussetzungen für Auslands-BAföG

Die Erfahrungen vieler Studenten haben gezeigt, dass Personen, die bereits Inlands-BAföG bekommen auch mit großer Wahrscheinlichkeit für das Auslands-BAföG in Frage kommen. Aber auch Studierende, die das herkömmliche BAföG nicht beziehen, könnten unter Umständen Anspruch auf eine Unterstützung seitens der Universität haben. Wieviel potentiell an Geld möglich ist, kann im Vorfeld mit einem BAföG Rechner abgeschätzt werden. Doch was sind die generellen BAföG Voraussetzungen zum Beantragen der Fördergelder? Denn schließlich bekommt nicht jeder Studierende diese Unterstützung und ist somit auf das eigene Geld angewiesen. Gerade Auslandssemester können arg ins Geld gehen, da man sich schwer um einen Nebenjob vor Ort kümmern kann.

Vorabentscheidung über BAföG

Ob man für einen finanziellen Zuschuss in Frage kommt, klärt der Antrag auf Vorabentscheidung. Beim zuständigen BAföG-Amt, welches meist in der Universität ansässig ist, kann der kurze Antrag schnell und unkompliziert eingereicht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, da so in kurzer Zeit geklärt werden kann, ob man letztlich für das Auslands-BAföG überhaupt in Frage kommt. Das normale Procedere rund um die Beantragung ist nämlich wesentlich aufwendiger. Zu wissen, ob eine realistische Chance besteht ist also von Vorteil, um viel Zeit und Nerven zu sparen. Die Voraussetzungen sind zum einen am eigenen Einkommen, aber auch an das der Eltern geknüpft. Ebenso sind elementare Voraussetzung wie unter anderem ein ständiger Wohnsitz in Deutschland sowie eine Semester-Dauer von mindestens sechs Monaten im Ausland gegeben. Die BAföG Rückzahlung für den Auslandsaufenthalt ist in der Regel ähnlich zur Rückzahlung des herkömmlichen BAföGs. Diese kann in Raten oder am Stück zurückgezahlt werden.