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Private Krankenversicherung für Studenten


Nach dem 14. Semester, dem 25. Geburtstag (zzgl Wehr- oder Ersartzdienst) oder bei Überschreiten der Einkommensgrenzen (max. EUR 400,- aus einer geringfügigen Beschäftigung oder max. EUR 345,- aus sonstigen Einnahmen) müssen Studenten selber für eine Krankenversicherung sorgen. Der Student kann sich dabei frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Die private Krankenversicherung gibt es für Studenten oft mit besonders niedrigen Beiträgen.

Den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung kann der Student selber festlegen:

So gibt es den ambulanten Tarif, der Behandlungen beim Arzt, die Kosten für Heilmittel (zum Beispiel auch Massagen oder Fangopackungen), die Aufwendungen für Arzneimittel und Medikamente sowie bestimmte Hilfsmittel (zum Beispiel Sehhilfen) umfasst. Heutzutage werden durch einen ambulanten Tarif auch beispielsweise Besuche beim Heilpraktiker erstattet.

Eine andere Option ist der Zahn-Tarif, der die entstehenden Kosten für zahnmedizinische Behandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie voll bzw. teilweise abdeckt. Im Bereich der Zahnbehandlungen können Erstattungen zwischen 80 und 100% festgelegt werden. Beim Zahnersatz fängt die Leistung etwa bei 50% an und kann insgesamt bis zu 90% betragen – die Regel liegt etwa bei einem mittleren Wert von 70%.
Für Behandlungen im Krankenhaus gibt es den stationären Tarif, der die Kosten für die ärztliche Behandlung, Unterbringung und Pflege übernimmt. Dabei kann der Krankenversicherte bei der Auswahl des Tarifes entscheiden, wie er beispielsweise untergebracht werden möchte (Einzel-, Zwei-Bett oder Mehrbettzimmer) oder ob er eine bevorzugte Behandlung durch den Chefarzt wünscht.
Daneben stehen noch Zusatzabsicherungen in Form von Krankenhaus-Tagegeld oder einer Pflege-Zusatzversicherung zur Verfügung.