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Telefonanschluss gehört nicht zur SBG II Erstausstattung

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 01.09.2008 um 13:06 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 384

Gegebenenfalls bei der Einrichtung eines Telefonanschlusses anfallende Anschlussgebühren sind nicht im Rahmen einer Erstausstattung gemäß § 23 SGB II erstattungsfähig. Zu diesem Schluss kamen die Richter des Sozialgerichts Dresden (Az.: S 6 AS 1786/06).

Das Gericht stellte klar, dass es sich bei der sogenannten Erstausstattung um eine Unterstützung zur erstmaligen Einrichtung einer Wohnung, nicht aber um ein „komplettes Startpaket“ handele. Kern der Regelung sei die Ausstattung des Wohnraums mit notwendigen Einrichtungsgegenständen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Personen, die von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren befreit sind, haben die Möglichkeit im Wege der Inanspruchnahme des sogenannten Sozialtarifs der T-Com (ehemals Telekom) eine Senkung der Telefongebühren zu erreichen.

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6 Antworten zu “Telefonanschluss gehört nicht zur SBG II Erstausstattung”
  1. Hartmut Slomski

    am 07.09.2008 um 22:19 Uhr

    Jetzt ist die Katze aus dem Sack!
    Ein Telefonanschluß ist also unnötig! Und das, wo doch HartzIV-Opfer alles daransetzen sollen wieder in Arbeit zu kommen? Wo doch immer wieder ausdrücklich darauf hingewiesen wird bei der schriftlichen Bewerbung die Angabe der Telefonnummer nicht zu vergessen? Da doch die Unternehmen Wert darauf legen den Bewerber auch telefonisch erreichen zu können, z.B. um ihn kurzfristig zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Wo es doch Stellenangebote gibt, in welchen sogar um eine telefonische Bewerbung gebeten wird?
    Das ist doch nun der endgültige Beweis: die Neoliberal-globalkapitalistischen Blockparteien wollen doch überhaupt nicht, daß HartzIV-Opfer wieder in Arbeit kommen! Im Gegenteil: die möchten dies sogar verhindern!
    Warum wohl? Das ist doch wohl klar:
    Wer einmal unter HartzIV gelitten hat wird doch wohl nie wieder SPD, CDU, CSU, Grüne oder FDP wählen!
    Sofern HartzIV-Opfer überhaupt noch zur Wahl gehen, so wählen sie doch entweder DIE LINKE oder NPD bzw. DVU! Und viele sind in einer dieser Parteien inzwischen sogar Mitglied.
    Bei den Linken z.B. ist der Mitgliedsbeitrag einkommensabhängig. HartzIV-Opfer zahlen nur den Mindestbeitrag und würden gerne nach einer Arbeitsaufnahme mehr bezahlen. Doch man will ja seitens der neoliberal-globalkapitalistischen Blockparteien nicht, daß dort mehr Geld in die Parteikasse kommt!
    Und man will ja auch sowohl linke als auch rechte HartzIV-Opfer aus den Betrieben fernhalten. Denn die bringen dort natürlich dann Unruhe hinein!
    Erst recht gilt dies natürlich für linke HartzIV-Opfer, die auch noch Gewerkschaftsmitglied sind. Man möchte natürlich nicht, daß diese sich dann dort, z.B. in den Betriebsräten, diesbezüglich engagieren!
    Damit dies nicht so auffällt, erhalten HartzIV-Opfer ab und zu mal Stellenangebote, auf welche sie sich bewerben sollen. Doch diese sind dann in der Regel bereits längst besetzt; und man erhält dann meistens auch noch nicht mal eine Rückantwort.
    Oder es Handelt sich um Stellenangebote irgendwelcher Leiharbeitsfirmen mit Armutslöhnen. Warum wohl?
    Wenn der Bewerber nach seinen Gehaltsvorstellungen gefragt wird, wird er ohnehin in der Regel abgelehnt.
    Und wenn er nicht danach gefragt wird, so dann doch oft nach seiner Kirchen- und Gewerkschaftsmitgliedschaft.
    Und dies hat auch seinen besonderen Grund:
    In diesen Firmen hat er ohnehin nur geringen Kontakt zum Stammpersonal, denn er wird ja als Leiharbeiter zu Fremdfirmen geschickt. In den Zeitarbeitsfirmen haben sich in der Regel christliche und andere gelbe Gewerkschaften festgesetzt! Da werden linke DGB-Gewerkschaftler dann von denen schnell wieder ausgebootet. Und wenn sich dort christliche Gewerkschaften festgesetzt haben, dann sind natürlich Atheisten und andere Konfessionslose, die man ja anhand der Lohnsteuerkarte erkennt, ohnehin unerwünscht.
    Aber das muß man dort ja auch garnicht immer so auffällig durchziehen. Wenn der Leiharbeiter zu einer Fremdfirma geschickt wird und dort durchblicken läßt, daß er zuvor HartzIV-Opfer war, daß er deshalb politisch ein Linker oder ein Rechter ist, oder daß er DGB-Gewerkschaftler ist, dann wird ja von dort jemand anders angefordert. Und die Zeitarbeitsfirma kann dann seine Entlassung damit begründen, man hätte keine Einsatzmöglichkeit für ihn.

  2. babsi

    am 08.09.2008 um 12:15 Uhr

    ja ich find es auch das es eine sauerei ist.
    ich bin mutter von einer 5 jährigen tocher und einer 2 monate jungen tochter.
    die große geht bereits in eine integrativen einrichtung,wenn man einen telefonanschluss net bezahlt bekommt und sich durch den “niedrigen” regelsatz keinen leisten kann, ist es an fürsich schlecht erreichbar zu sein für den kindergarten. man muss ja immer damit rechnen das das kind krank wird o. einen unfall hat.
    wenn schon sozialhilfe abgeschafft wurde und somit die extra leistungen ( bekleidung für kinder, renovierungskosten ect.), sollte man zumindest die wichtigsten dinge im hartz 4 regelsatz berücksichtigen. und dazu zählt auch ein telefonanschluss ggf. internet für stellensuche. net nur um erreichbar zu sein wegen den kindern, sondern manchmal kostet die fahrt mit dem öffentlichen o. privaten verkehrsmittel doch viel mehr als ein anruf. wir werden in den arsch* schuldigung für den ausdruck* getreten das wir uns um jeden job bemühen sollen. manchmal gehts per anruf schneller und es ist vorallem persönlicher. jedes mal bewerbungen schreiben, ausdrucken, in mappe legen und verschicken kostet auch – und das schlimme daran ist- bewerbungskosten per vorkasse und dann zurück holen. mit den stromkosten o. betriebskostenabrechnung ist es nichts anderes. warum soviele empfänger verschuldet ? weil sie die abrechnungen alles auf raten abzahlen müssen. von was ? von nichts ! versicherungen, lebensunterhalt usw wird so schon teurer.
    es möge zwar so einige abzocker geben, aber gibt sicherlich sehr viel familien die es wirklich nötig haben,nix dafür können das sie arbeitlos sind und trotzdem bluten müssen. hartz 4 ist noch schlechter gestellt als damals die sozialhilfe.man sieht es am elterngeld o. k-zuschlag. aber letzt endes müssen nicht nur arbeitslose familien unter dem deutschen system leiden, sondern es gäbe auch die eine o. andere familie wo beide elternteile arbeiten gehen. und da sieht man sie unterschiede zwischen millionäre und unterschicht. mittelschicht gibts für ich net, denn die sackt in die unterschicht.

  3. Gast

    am 12.09.2008 um 00:06 Uhr

    Das ist ja echt klasse!
    Erst diese wunderschöne Studie von diesem komischen Prof. von der TU Chemniz und nun ist die Katz aus dem Sack.
    Jeder,der sich in irgenteiner Art und Weise bei der ARGE arbeitslos melden muß,wird sofort nach der Telefonnummer gefragt und ob er einen PC mit Internetanschluß hat! Und jetzt soll das nicht zur Grundausstattung gehören!
    Die ARGEn bezahlen ja schon keine schwarzen Druckerpatronen,wunderbar und wie soll man eine Bewerbung schreiben?
    Schreibt man sie per Hand oder mit Schreibmaschine, fliegen sie sofort im Papierkorb!
    Wovon soll man denn die ganzen Kosten bezahlen?
    Ich spreche mal von mir allein.
    Da lebe ich in einem Dorf,keine Chance auf Arbeit, nichtmal 400€- Basis. Mit 37 einfach viel zu alt. Nur einen Laden im Ort und wir sind schon glücklich.Denn es gibt hier viele Orte,die haben rein garnichts!
    Bahnverbindung wurde gestrichen,vor Jahren.Wir fahren Bus.Der kostet.
    Mir wurde bei der ARGE gleich gesagt,wenn ich keinen Internetanschluß hätte,kann es passieren,das ich jede Woche 2x da antanzen darf,um dort im Netz nach Stellen zu suchen! Toll und wer bezahlt die Fahrkarte? Keiner,denn die liegt unter 6€, bei 4,20€!
    Stromgeld wird bei Hartz IV auch nicht übernommen,der Grundbetrag,der gezahlt wird,reicht bei weitem nicht aus.
    Jeden Monat zahle ich 60€, angeblich sind 30€ im Regelsatz,das reicht nicht!
    Wie ich das mit 375€ im Monat alles bezahlen soll,ist mir mehr als Schleierhaft!
    Bewerbungen soll man schreiben,wenn es geht jeden Monat 10 Stück und noch mehr.Das alles muß man auch auslegen und dann einreichen,das man es zurückbekommt.
    Richter und Politiker sollten mal auf Dauer von dem Leben,was Hartz IV- Empfänger bekommen (ausgenommen die Schmarotzer).
    Ehrlich wehrt am längsten,aber nur solange,bis man der Dumme ist!
    Kein Wunder,das die Schwarzarbeit zunimmt!
    Es ist mir ehrlich gesagt scheiß egal,wie teuer eine Anhebung des Regelsatzes auf 420€, dem Staat kommen würde, aber jeder sollte doch etwas Lebensfreude haben und sich auch mal Kinobesuch gönnen können,was das mindeste wäre!

  4. Gast

    am 03.02.2009 um 15:35 Uhr

    Nun also jetzt will ich auch mal was sagen
    Eine Münze hat zwei Seiten

    Sicher wer ALG I oder II erhält braucht erstmal keinen Computer bzw. einen Telefon oder Internetanschluss !!!

    Doch man sollte das jetzt aber mal von der anderen seite sehen. Ich hatte Arbeit und für die Arbeit brauchte ich einen Telefonanschluss. Die meisten telefonanschlüsse mit internet usw haben aber oft eine Vertragslaufzeit von zwei jahren. Was nun wenn man einen Vertrag für einen Tel – Internetanschluss abegeschlossen hat und nach sagen wir mal 6 Monaten verliert man die Arbeit!!! Nun der Anbieter lässt einen nicht aus dem Vertrag und somit muss man die 1 1/2 Jahren schön weiter bezahlen. Dann kommt noch dazu das man sich Bewerben soll!!! Und wenn man denen sagt das man kein Telefon oder Internet hat bzw. gesperrt wurde weil man die Rechnung nicht zahlen konnte ist das der Behörde bzw. Amt egal !!! Es heisst dann Sie können ja hier im Arbeits agentur das I – Nutzen . Doch wie kommt man da hin??? wie mein Vorredner schon sagte alles was unter 6€ liegt wird nicht übernommen und damit aber die Kosten für die Fahrt übernommen wird braucht man einen Termin. Ansonten pech gehabt.
    da mir aber 20 cent fehlen damit ich im Arbeitsamt das internet nutzen kann habe ich nun ein Problem.
    Desweiteren soll man ja die Hotline vom Arbeitsamt anrufen. die 018.. nummer doch wie wenn man keinen anschluss hat???

    Die da oben sollten sich mal was einfallen lassen

    es kann nicht sein das man Bewerbungen schreiben soll aber die Kosten für die -bewerbungen bekommt man erst im Nach hinein zurück!! Wie soll man den Die Bewerbungen schreiben ohne Geld??? man ist dazu verpflichtet dies und das zu tun … nachweise zu erbringen usw. aber …. wenn man das nicht macht weil einem die Mittel fehlen erhält man eine sperrzeit!!! Ich bin der Meinung das ein Telefon / Internetanschluss zu den grundbedürfnisse gehört. sicher keiner sagt das man den Tel. anschluss ganz bezahlt bekommen muss aber für 20€ im Monat hat man einen Telefonanschluss und Internet anschluss und die Kosten für bewerbungen sollten nicht im nachhinnein erstattet bekommen sondern im Vorraus!!! rechnung usw. aufgewahren und vorlegen wenn man das nicht macht dann könnte man über eine sperre nachdenken… aber wir sind sowieso nur ein kleines licht!!! und stellt euch mal vor bei uns wird das Arbeitsamt zwischen durch immer abgeschlossen weil die Mitarbeiter nicht mehr hinterher kommen oder man wird wieder nach hause geschickt und mann soll nachmitags wieder kommen

    gruß

  5. tomeck

    am 28.08.2009 um 15:00 Uhr

    Ich denke das die “ARGE” nzw “KomAV” so wie sie zur Zeit besteht komplett neu durchdacht werden sollte.
    Viele Ungereimtheiten in den Entscheidungen mancher Sachbearbeiter oder besser in “Neudeutsch” – Fallmanager.
    Außerdem sind meiner Meinung nach die Fallmanager in Ihrem Aufgabengebiet teiöweise überlastet und damit überfordert.

    Und der größte Mist sind doch die sogenannten Sanktionen, die teilweise mit 10 meistens mit 30 % anfangen. Damit erreichen die nur eines: Ein hilfebürftiger Mensch, der eh schon durch das H4 gesellschaftlich in den Abgrund getrieben wird, es nicht einfacher hat an eine gerechte Arbeit kommt. Was sonst will man mit nichts in der Tasche anstellen? Sich gar bewerben ? Das muss mir einer vormachen wie das ohne finanzielle Mittel funzen soll?! Einen ganzen Monat muß man doch für Fahrtkosten und Lebensmittel vorlegen können. Tja, H4 und seine Sanktionen. Ironie des Schicksals. Dadurch erreichen die rein nichts – oder doch, – am Ende mehr Armut – Gewalt und vor allem die 2 Klassen Gesellschaft.

    Lasst Euch nicht von denen in der Arge untergriegen. Die machen auch nur einen miesen Job. Und ohne uns wären die auch arbeitslos. Ist alles eine Milchmädchenrechnung, die niemals aufgehen wird.

  6. joblos

    am 01.10.2009 um 10:36 Uhr

    Etwas zumNachdenken:

    Bis vor einiger Zeit selber Vollstreckungsbediensteter einer Kommune gewesen, habe ich durch Verschulden Dritter (einer stalkenden Ex-Lebensgefährtin und einer mit ihr gemeinsam agierenden Bürgermeisterin) inzwischen den wirtschaftlichen Abstieg selbst erlebt.
    Als ausgebildeter Verwaltungsangestellter der ehemaligen “Bundesanstalt für Arbeit” und nach 20 Jahren als unbescholtener, loyaler Mitarbeiter im öff. Dienst, finden meine an die Agenturen für Arbeit gerichteten Bewerbungen jedoch nicht mal Gehör.
    Für die Bearbeitung von millionen Anrägen auf Kurzarbeitergeld stellt man offenbar dort lieber sog. “Quereinsteiger” ein, die dann lediglich für diese eine Aufgabe eingearbeitet werden.

    Ein weiteres Kuriosum unserer deutschen Gesetzgebung:
    Von 830 € monatlichem ALG I verbleibt keine Pfändungsmöglichkeit für den von mir inzwischen geschuldeten Kindesunterhalt – der Zuschlag i.H.v. 160 €/mon. zum Hartz IV wurde mir jedoch mit 97 € gepfändet, der Zuschlag i.H.v. 80 € noch mit 21 €/mon., was durch einschlägige Urteile als “richtig” beschieden wurde!

    Armes Deutschland!
    Hätten Hartz IV – Empfänger das Geld für´s Flugticket, wär die Einwohnerzahl Deutschlands wohl bereits um einige Millionen gesunken….

    In diesem Sinne: HALTET DURCH, LEIDGENOSSEN!

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