Das Elterngeld fällt oft mager aus

Das Elterngeld, welches seit nun rund einem Jahr gezahlt wird, fällt für die meisten jungen Familien verhältnismäßig mager aus. Das zumindest kann man aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Volker Wissing entnehmen.

Den Angaben nach erhalten über die Hälfte der Elterngeldberechtigten lediglich Zahlungen in Höhe von bis zu 500 Euro. Der Anteil der Leistungsempfänger, die über 1000 Euro monatlich erhalten, liegt dagegen bei lediglich nur 15 Prozent. Insgesamt wurde das Elterngeld bis Ende September von etwa 386.000 Menschen wahrgenommen. Auf die genannten 15 Prozent, die Zahlungen über 1000 Euro monatlich erhielten, entfiel dabei mehr als 30 Prozent des ausgezahlten Geldes.

Wissing kritisierte die Verteilung der Leistungen. Familienpolitik rechtfertige keine Umverteilung von unten nach oben, so der FDP-Politiker. “Staatliche Fürsorge sollte sich auf die konzentrieren, die ihrer bedürften“, so Wissing weiter.

Die Kritik ließ das Familienministerium allerdings nicht gelten. Ein Sprecher des Ministeriums: “Uns ist nicht ganz klar, warum da jetzt eine soziale Schieflage zu erkennen sein soll.“ Immerhin sei das Eltergeld nicht im Sinne eines Grundeinkommens angelegt. Hierfür gebe ist schließlich Mittel wie Hartz-IV. Das Elterngeld diene vielmehr dazu, den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich um ihre Kinder zu kümmern, so der Sprecher weiter.

Das Ziel des Elterngelds sei, so hatten es Union und SPD mit Blick auf die Einführung des Eltergelds im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich mehr Menschen ihre Kinderwünsche erfüllen können. Auch heißt es in dem Vertrag: “Bedürfnissen gering verdienender Eltern wird durch eine Mindestleistung Rechnung getragen, die die soziale Ausgewogenheit gewährleistet.“

Laut einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung“ hänge das im Schnitt niedrige Eltergeld in erster Linie mit den geringen Gehältern zusammen, welche Frauen erhalten. Und über 90 Prozent der Elterngeld-Empfänger seien nun mal Frauen.

Mit dem Elterngeld, welches seit dem 1. Januar 2007 gezahlt wird, soll der Verdienstausfall des Elternteils ersetzten, welcher nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und die Fürsorge übernimmt. Die Höhe liegt bei 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, maximal aber bei 1800 Euro. Für Arbeitslose und Geringverdiener gilt ein Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro.