Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2006 diverse erhebliche Änderungen zum Arbeitslosengeld II beschlossen, die größtenteils ab Januar 2007 in Kraft treten werden.
Insbesondere stehen “arbeitsunwilligen” Leitsungsbeziehern nun erhebliche Kürzungen bevor. Daneben wurden weitere Änderungen bei der Vermögensanrechnung und bei der Förderung von Existenzgründungen beschlossen.
Neben den bereits angesprochenen drastischen Kürzungen bei Ablehnung eines Job- oder Schulungsangebots wurden vom Deutschen Bundestag weitere erhebliche Änderungen beschlossen.
So gilt ab 2007 eine Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft. Der Beweis für das nicht-Vorliegen einer solchen ist nun vom Leistungsempfänger zu führen.
Daneben gelten ab 2007 Änderungen bei der Vermögensanrechnung.
Gibt es keinen höheren Freibetrag mehr für – vor 1948 Geborene ?
Bitte Seite aktuallisieren, die Freibeträge wurden bereits ab 1.8.2006 gekürzt!!!
Hilfe,
ich habe gehört, dass ab April 2007 die Leistungen für Miete um ca. 30,-€ gemindert werden sollen. Stimmt das?
es wäre schön wenn mir irgendwer mailen könnte, ob das Stimmt und vor alenn Dingen, warum?
Danke in Voraus
1. Bei mir sollen die leistungen ab dem 1.10.06 wegfallen. Es soll ein neues Gesetz in kraft treten! Da ich bei meiner Mutter und mit meinem kleinen Bruder in einem Haus wohne, sollen wegen dieser Bedarfsgemeinschaft meine Leistungen wegfallen.
2. Ich hätte einen Ausbildungsplatz annehmen müssen, der ca. 45km entfernt ist. Aber da die Zugverbindungen sehr schlecht sind und ich auch am Wochenende arbeiten müsste, würde ich teilweise bis zu eineinhalb Stunden auf den Zug warten müssen. Oder ich muss dahin ziehen, wofür ich kein Geld habe und nicht die Mittel. Das von einem Tag auf den anderen!
Bereite gerade meine Existenzgründung vor. Weiß noch nicht, ob ich noch 2006 oder erst Anfang 2007 gründen werde. Was ändert sich da ab 2007?
Hi,
mal ne kurze Frage. Mein AMt will mir vom 1.1. bis 31.3.2007 das ALGII um 100% kürzen, da ich nicht bei 2 Terminen erschienen bin, obwohl ich hinreichend Gründe für das nichterscheinen, sowie Briefe vor den Terminen mit diesen Gründen an die AA gesandt habe. Was kann ich machen? -Und ist das nicht sowas wie mord?
gerne auch mails an mich, wenn jemand was weiß.
E-Mail: ak_noc@lycosxxl.de
ICQ: 355-379-641
Danke!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in der Zeitung gelehsen, was ab 01.01.2007 die Bedarf vom Hartz IV ferglichen ist.
Wie das war früher Osten 345 Westen 311 oder um gekehrt.
Ab 01.01.2007 Osten und Westen allen haben anspruch als ALG II empfänger auf 345€ als vergleich.
Ich möchte Ihnen bitten um richtige Antwort, welche Betrag ALG II kaqnn ich haben im Bremen.
Zum Ihre bemühung möchte ich Ihnen bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Denhof
Vorher waren es in Westdeutschlad 345 Euro, 331 Euro waren es zuvor in Ostdeutschland. Allerdings gilt dies schon seit Mitte 2006.
hi,
wer zahlt bei einer 1-euro maßnahme die fahrkosten
gruß aus hamburg
phnke, bei einem 1€ job bekommst du tätsächlich 1,25 € die stunde. die 0,25€ sind die fahrkosten. alles was dann noch anfällt, trägst du selbst.
zu wünschen sei dir nur, das du keine kinder hast, die du warscheinlich noch allein erziehst, denn die betreuungskosten musst du bei einem 1€ job voll allein tragen, weil der 1€ eine aufwandsentschädigung ist.
ich war einmal in der situation.
ich habe für 2 kinder betreuung bezahlt, den rest auf die fahrkarte bezahlt um dem 1€ job machen zu können.
ich hatte das minus vom regelsatz, was ich durch den job eigentlich hätte mehr haben sollen.
ein echter frohndiest.