Altersarmut: Hohes Risiko bei Selbstständigen
Selbstständige müssen nach Ansicht des Sozialbeirates der Bundesregierung in stärkerem Maße in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Im Gutachten der Regierungsberater zum Rentenversicherungsbericht 2009 heißt es, dass derzeit schätzungsweise zwei bis drei Millionen Selbstständige über keine obligatorische Alterssicherung verfügen würden.
Der Sozialbeirat weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass sich die Zeiten der Selbstständigkeit in den Erwerbsbiografien deutlich erhöht hätten. Es sei folglich dringend geboten, dass die
Bundesregierung entsprechende Lösungen vorbereitet.
Die Experten machen in ihrem Gutachten bereits einen konkreten Lösungsvorschalg. So könnte der Altersarmut unter Selbstständigen wie in den meisten Ländern Europas mit einer Versicherungspflicht
entgegengewirkt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass immer mehr Erwerbstätige im Alter Versorgungslücken aufweisen.
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am 04.12.2009 um 17:00 Uhr
ich bin selbständiger edv-trainer. unterrichtend tätig ist man in der rentenversicherung pflichtversichert. 19% vom überwiegend in prekär honorierten schulungstätigkeiten verdienten entgelt gehen an die rv. dazu kommt die kv, die man allein tragen muss. ich werde des öfteren gefragt, wie ich von dem was übrig bleibt leben kann. die frage ist berechtigt.
am 08.12.2009 um 13:13 Uhr
es ist traurig genug, dass man jahrzehnte seinen Traum der Selbständigkeit verwirklicht und dann merkt, dass man anstatt immer wieder neu zu investieren um Konkurenzfähig zu bleiben, viel besser in die RV einbezahlt hätte…, es droht die Altersarmut…ein böses Schreckgespenst für alle die an unser Wachstum geglaubt haben…, schöne Aussichten.., frohe Weihnachten !
am 08.12.2009 um 13:59 Uhr
Eben deshalb sollte jeder der über ein Einkommen verfügt,
egal ob als Arbeiter, Angestellter, Selbstständiger oder
Vorstand verpflichtet werden in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzuzahlen.
Das dient der Grundabsicherung im alter.
Wer mehr will, kann sich freiwillig zusatzversichern.
Das würde auch diejenigen absichern, die auf den
Kanaren ihren Alterssitz aufgeben,und
zurück in der Heimat auf Kosten der Allgemeinheit
ihren Lebensabend verbringen müssen.
am 08.12.2009 um 15:04 Uhr
Wenn wir hier von “Selbständigen” reden, meinen wir die kleinen Handwerksbetriebe und vor allem die Menschen, die auf Gewerbeschein arbeiten.
Erstmal müssen die Aufträge ranschaffen und arbeiten oft auch unter Preis, dass sie wenigstens die laufenden Kosten hinkriegen. Die Konkurrenz ist groß.
Da bleibt nichts übrig- wie soll dass denn gehen?
Mittlerweile arbeiten Handwerker-in allen Bereichen und nicht mehr nur spezifisch auf das eigentliche Handwerk wie z.b. Elektriker oder Installateure. Sie organisieren sich gegenseitig, damit jeder etwas hat.
Jeder, der nicht ein Supergehalt hat- ist im Grunde von der Altersarmut betroffen.
Heute Selbstständig zu sein, ist eine reine Mutprobe.
am 08.12.2009 um 15:20 Uhr
Diejenigen die sich selbstständig machen damit Sie diesem Staat nicht zur Last fallen ( HarzIV ) kommen grade mal so über die Runden … hinzu kommen ( wie im Baugewerbe ) Beiträge zu Handwerkskammer + Berufsgenossenschaft … wo soll ein Handwerker auch noch das Geld hernehmen um in eine RentenPFLICHT einzuzahlen ? Die Krankenkassenbeiträge müssen auch selber getragen werden wobei ein gut verdienender Beamter “nur” die Hälfte an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen muß !!
am 08.12.2009 um 15:30 Uhr
@Selbstständige müssen nach Ansicht des Sozialbeirates der Bundesregierung in stärkerem Maße in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden?
Solange die Finanzämter größten Wert darauf legen, (i.B. sogenannte Solo-) Selbstständige und Freiberufler wie Unternehmer zu behandeln, müsste man dieser Erwerbsgruppe ein eigenes SGB dezidieren, das sie nicht nur gegen unbillige Härten im Rahmen der Altersverorgung schützt, sondern auch vor der Willkür des SGB II – sprich die Legitimation der Arbeitsagenturen Selbstständige (aus vermeintlichen Gleichheitsgründen) wie erwerbslose Arbeitnehmer zu behandeln.
Angeblich wurden vor der Einführung von Hartz IV zwischen den Wirtschaftsministerien, Gewerkschaften und Sozialbehörden auch entsprechende Vereinbarungen getroffen (und auf Webseiten von ver.die darüber berichtet) für die später (auf Anfrage beim WM Baden-Württemberg) definitiv niemand zuständig war – man wußte noch nicht einmal davon.
Siehe hierzu auch diesen Artikel
http://www.gegen-stimmen.de/?p=1459
“Hartz IV und die Folgen für Selbstständige”
Welche Bestimmungen für Selbstständige und Angehörige künstlerischer Berufe müssen beim Bezug von Hartz IV beachtet werden?