ALG II: Alkohol und Tabak bald kein Grundbedarf mehr?

Im Zuge der Hartz IV Neuregelung werden Ausgaben für Alkohol und Tabak unter Umständen nicht mehr als Grundbedarf gewertet. Der „Rheinischen Post“ (RP) zufolge wird innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoaltion darüber nachgedacht, jene Ausgaben bei der Berechnung der Regelsätze außen vor zu lassen.

Die FDP-Politikerin Birgit Homburger hatte erst vor kurzem zur Diskussion gestellt, „ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört, tatsächlich Grundbedarf ist“. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob
Ausgaben für Alkohol und Tabak in die Neuberechnung einfließen oder nicht, werde laut der RP frühestens in zwei bis drei Wochen gefällt. Erst dann liege die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kann sich mit diesen Gedankenspielen nicht anfreunden. Im Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“ (TA) erklärte Kramme: „Das ist einmal mehr Stimmungsmache gegen ALG II Empfänger, wie wir sie schon seit Jahresbeginn beobachten.“ Sie gab auch zu Bedenken, dass viele Eltern Geld aus ihren Regelsätzen für ihre Kinder ausgeben würden. „Hier aber wird wieder der Eindruck erweckt: die saufen nur“, meint die Sozialdemokratin.