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Der zuständige ALG II Träger kann vom Leistungsempfänger im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung verlangen, dass dieser eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, im vorliegenden Fall zehn pro Monat, versendet. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 09.06.2008 (S 18 AS 3697/08 ER) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Im verhandelten Fall verlangte das zuständige Jobcenter von dem langjährig arbeitslosen Antragsteller im Wege einer Eingliederungsvereinbarung die Bewerbung auf mindestens zehn Stellenangebote pro Monat. Der Kläger weigerte sich, dem nachzukommen. Er argumentierte, das Jobcenter sei nicht in der Lage eine entsprechende Anzahl offener Stellen vorzulegen. Darüber hinaus habe er in Eigeninitiative keine passenden Angebote gefunden.
Das Gericht entschied, der Leistungsempfänger habe sich vorrangig selbst um die Beendigung seiner Hilfsbedürftigkeit zu bemühen. Hierzu seien auch zumutbare Stellenangebote zu nutzen, die dem bisherigen Werdegang des Antragstellers nicht entsprächen. Es sei nicht ausreichend, die Suche nur im Rahmen der von Jobcenter vorgelegten Angebote durchzuführen. Zudem folgte das Gericht dem Einwand, es gäbe darüber hinaus keine entsprechenden offenen Stellen nicht, da der Antragsteller über die Dauer von sechs Monaten keine einzige versendete Bewerbung nachweisen konnte.
Und welchen Zweck soll dies erfüllen?
Es hat doch wohl nur einen Sinn sich auf ein Stellenangebot zu bewerben, wenn man eine, wenn auch geringe, Chance sieht eventuell diesen Job zu bekommen. Natürlich kann man das vorgegebene Plansoll an Bewerbungen erfüllen, indem man sich auf Stellenangebote bewirbt, bei denen man sowieso nicht genommen wird, weil man die geforderten Einstellungsvoraussetzungen überhaupt nicht erfüllt.
Wer mal einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat kann sich natürlich um einen Chefarztposten bewerben. Ein arbeitsloser Fleischer kann sich natürlich als Chirurg bewerben. Und man kann ja mal versuchen den Job als Auslandskorrespondent zu bekommen, indem man in seiner Bewerbung schreibt: “Ich kann italienisch, griechisch, türkisch und chinesisch. Zwar nicht sprechen, aber essen.”!
Da sieht man doch wieder mal welcher Schwachsinn seitens der HartzIV-Behörden und der Sozoalgerichte fabriziert wird!
Was soll das ganze, ich soll so und soviel Bewerbungen im Quartal vorweisen um nicht gesperrt zu werden, aber die Arge tut nichts der gleichen . Ich habe bis dato noch nicht eine einziges Stellenangebot erhalten aber die bekommen keine Sanktionen.
Gebt den Menschen ordentliche und überlebensfähig bezahlte Arbeit und nicht Hungerlöhne wo man noch zum Amt rennen muss.
Es ist eine Schande vom der ARGE zu hören, sie müssen für 5.20 Euro arbeiten gehen, bitte All Ihr ALG 2 Empfänger wehrt Euch mehr dagegen, geht auf die Strasse!
Weshalb zahlt man “älteren” Bewerbern keinen Englischkurs?
Ohne Englisch sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt heute fast null. Komischer weise wird nur “Wirtschaftsenglisch” unterstützt und gefördert.
Hauptsache “unser Ausländer” erhalten ihren Deutschunterricht, denn das erscheint ja wichtiger als Englisch für ältere Deutsche.