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Jene gesetzlichen Vorschriften, die Ausländer vom Elterngeld ausschließen, sind zumindest teilweise verfassungswidrig. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) am gestrigen Donnerstag (Az: B 10 EG 5/08 R).
Das Bundesverfassungsgericht müsse nunmehr prüfen, ob ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes vorliegt.
Derzeit steht Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nur dann ein Anspruch auf das Elterngeld zu, wenn sie erwerbstätig sind, Arbeitslosengeld beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen.
Nach Ansicht der Richter am BSG sei es allerdings nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, als Maßstab für die Gewährung von Elterngeld die Einbindung in den Arbeitsmarkt heranzuziehen. Schließlich solle durch das Elterngeld gerade die Möglichkeit geschaffen werden, eben nicht arbeiten zu müssen.
Finde ich interessant: Wenn deutsche Mütter Betreuungsgeld fordern, heißt es, das sei nicht nötig, aber Ausländer müssen Elterngeld kriegen – wozu, frage ich mich? Kriege ich in der Türkei als Deutsche Eltern- oder Kindergeld? Und dann wundern sich alle über die Überfremdung…
Es ist ja wohl absolut unverständlich das Ausländer die hier nicht arbeiten und keine Steuern und Sozialabgaben zahlen, trotzdem Anspruch auf Staatliche Hilfe haben. ich möchte mal wissen ob ein Deutscher im Ausland auch solche Ansprüche an den dortigen Staat stellen kann und dann auch bekommt.
Ich glaube nicht.
1.Sieglinde
Das Elterngeld wird für ein Kind gezahlt. In dem Sinne war Eziehungsgeld früher für Hartzer viel gerechter – 2 Jahre lang 300 Euro monatlich.
Jetzt gibt es 12 Monate land ungefähr dieselben 300 Euro monatlich für Hartzer, und danach, wenn der andere Elternteil ausländischer Herkunft und dazu auch in den letzten Monaten nicht erwerbstätig, halt gar nichts. Sonst, wenn der ausländische Elternteil erwerbstätig wäre, hätte er Anspruch auf 2 Monate Zahlung.
Es sieht so aus, als ob das Geld nicht für das deutsche Kind gezahlt werde, sondern abhängig von der Arbeitssituation, und weh, wenn einer Ausländer ohne Arbeit ist. Dann kriegt das deutsche Kind wegen des ausländischen Elternteils ohne Arbeit im 13. und 14. Monat gar nichts.
Es steht natürlich jedem frei, hier seine Meinung zu verbreiten, wenn ich den Ansatz der beiden vorheirgen Kommentatoren hinsichtlich ihrer ausländerfeindlichen Intention auch persönlich widerwärtig finde.
Abzustellen ist im vorliegenden Fall aber darauf, ob es sich bei der Sozialleistung des Elterngeldes – juristisch betrachtet – um ein “Deutschen-Recht” handelt oder ob die Leistung grundsätzlich dann zu gewähren ist, wenn im Inland Kinder betreut werden und die elterngeldrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der 10. Senat des Bundessozialgericht hat nun – in dankenswerter Klarheit – erstmalig darauf abgehoben, dass rechtlich ein Gleichheitsverstoß vorliegen könne, wenn in Deutschland lebende Ausländer, die die elterngeldrechtlichen Voraussetzungen dem Grunde nach erfüllen, die Leistung nur deswegen nicht erhalten, weil sie nicht in der Lage sind, eigenes Erwerbseinkommen in nennenswertem Umfang zu erzielen und deshalb ausländerrechtlich lediglich dem Duldungstatbestand oder demjenigen der befristeten Aufenthaltserlaubnis unterliegen.
4.Alexander Drewes
Besitzt dann ein Kind, wo in der Familie die Mutter Deutsch ist, und der Vater ausländisch ist, dieses “Deutschen-Recht” vollständig, oder nur zur Hälfte, weil der Vater halt unpopuläre Herkunft hat? Ist das Kind selbst dann auch sogesagt “nicht vollständig deutsch” “deutsch mit ausländischem Hintergrund”?
Ünrigens, “nicht ganz deutsch” bekommen die russischen Spätaussiedler auch bei der Ausstellung der Geburtsurkunde zu spüren, wo teilweise ganz andere Unterlagen für den Neugeborenen vorgelegt werden, als bei “ganz deutschen”
wisst ihr denn nicht, das die ausländer Elterngeld und Kindergeld nicht bekommen,erst nur wen sie eine Niederlassungserlaubnis haben. das bedeutet um das Niederlassungserlaubnis zu bekommen muss man arbeiten.also sie arbeiten!!