Umgangsrecht: ALG II Bezieher bekommt USA-Reisen zum Kind bezahlt

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 04.12.2010 um 14:07 Uhr

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) hat die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. Mit Urteil vom 24.11.2010 entschieden die Richter, dass gemäß dem SGB II solche Kosten, die bei der Ausübung des Umgangsrechts durch USA-Reisen entstehen, in angemessenem Umfang durch den Träger der Grundsicherung zu übernehmen sind (Az.: L 1 SO 133/10 B ER).

Im konkreten Fall verlangte ein Hartz IV Empfänger die Übernahme seiner Kosten zur Ausübung seines Umgangsrechts. Die Mutter war mit dem gemeinsamen Kind in die USA gezogen. Der Mann argumentierte dahingehend, dass ihm sowohl die Flugreise als auch die Unterkunft bezahlt werden müsse. Schließlich stünde ihm ein staatlicher Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind zu.

Dem schloss sich das Gericht grundsätzlich an. Zumindest einmal im Quartal habe der Leistungsträger die Kosten für Flug und Unterkunft in Höhe von rund 900 Euro zu übernehmen. Laut Urteilsbegründung müssen die Kosten aufgrund der hohen Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts in dem Umfang übernommen werden, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise maximal aufwenden würde.

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bisher 10 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Mauerpfeffer am 7. Dezember 2010 um 08:20 Uhr

    Wow- ich sollte mit unserem Kind nach Hawaii auswandern. Mein Ex wär´ begeistert.
    Wenn man bedenkt, dass ich grade mit dem Schulverwaltungsamt um 26,50 Euronen monatlich für die nötigen Fahrten des Kindes zur Schule streite – der Schulweg ist ganze 400 m zu kurz für eine Übernahme der Kosten, so eine kleine Zwecke kann ja ruhig allmorgendlich mit ca. 6kg Schulmaterial auf dem Rücken eine Stunde bei Wind und Wetter durch drei Stadtteile stapfen – ist das Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit??

    • Julchen am 7. Dezember 2010 um 12:31 Uhr

      [ ist das Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit??]

      Nein, ist es leider nicht. Dennoch beruft sich der Vater hier auf ein Urteil- und nutzt dieses Recht.

      Es ist alles nicht mehr normal. Familien mit mehreren Kindern haben es sehr schwer, das Fahrgeld für die Kids aufzubringen,
      da gibts teils wie in Deinem Fall, wegen ein paar Metern keine Erstattung. Ich hoffe, das Schulverwaltungsamt lenkt ein !

    • mcfrau am 7. Dezember 2010 um 17:18 Uhr

      Leider nur ein Tipp aber villeicht hilfreich: Kinder die etwas weiter wohnen bekommen den Fahrkostenzuschuss meist obwohl beide Kinder von der gleichen Haltestelle abfahren!!!!! Mit diesem Argument habe ich damals mich durchsetzen können (der 4 Häuser weiter wohnende Schulkollege bekam das Fahrgeld – meine Tochter nicht – aber für beide Knder war eine gleiche Haltestelle maßgebend)

      Ich wünsche auf jeden Fall Glück und gute Nerven!

    • Taxpayer am 7. Dezember 2010 um 21:17 Uhr

      Ja – das ist vollkommen gerecht. Die Jugend wird ja heute schön völlig verweichlicht. Früher ist man mit Schulranzen zur Schule gelaufen, die mehr als schon 5 Kg leer wogen. Damals – wie heute auch – ist man mit dem Fahrrad gefahren und wenn das nicht mehr ging auch gelaufen – auch wenn es mehrere Kilometer sind. Was werden da nur für Ansprüche gestellt???

      • Georg am 2. Januar 2012 um 21:06 Uhr

        Ahh du hast wahrscheinlich auf deinem Fußmarsch noch extra Steine in den Schulranzen getan ähh oder hast du sie im Bauch gehabt LOL

  2. Julchen am 8. Dezember 2010 um 14:24 Uhr

    Typisch für Dich ! Ja- früher……..

    früher gab es auch nicht so viele Kranke (MÄNNER), die Kinder von der Strasse abfangen und umbringen.
    Früher gab es nicht so viele Autos wie heute
    Früher haben die Menschen noch auf Kinder geachtet und sie vor Gefahren geschützt
    Früher konnten die Kinder Erwachsenen noch vertrauen
    Früher gab es auch mehr Schulen an den Orten und die Kinder mussten nicht in Nachbarorte
    Früher gab es auch mehr Kinder, die dann in Gruppen gingen
    Früher….das war mal.

    Du hast doch selber Kinder, würdest Du die auch 6 und mehr km über die Landstrasse schicken? Schau Dich mal im Sauerland, der Eifel und dem Hunsrück um, dann weisst Du auch, das es nicht machbar ist für die Kids. Extrem auch im Osten des Landes sind weite Entfernungen zu schultern. In einer Stadt ist das ja kein Thema.

    Blödes Gerede immer von Dir. Wahrscheinlich wünschst Du Dir noch ganz andere, alte Zeiten zurück.

    Du bist ein ganz **** Typ.

  3. Julchen am 8. Dezember 2010 um 20:38 Uhr

    bösartig: gemein, unbamherzig, ruchlos, unfair, ungerecht, kaltherzig, böse, verrucht (veraltend), boshaft, fies, herzlos, lieblos, kalt, unsportlich, maligne (fachsprachlich), schuftig, niederträchtig
    http://de.thefreedictionary.com/b%C3%B6sartig

    Definitionen eines Wortes aus dem Alltag
    1 Person, Äußerung boshaft mit dem Wunsch, zu kränken, schaden
    eine bösartige Unterstellung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Malignit%C3%A4t
    na gut, oder so- geht auch medizinisch.
    Kein Grund zum pixeln. ;-)

    http://synonyme.woxikon.de/synonyme/ekelhaft.php

    auch OK.

  4. PAPA am 18. Dezember 2010 um 18:18 Uhr

    Hallo, ich habe den Eindruck, manche haben das Geschriebene nicht kapiert, deswegen nochmals:

    „… aufgrund der hohen Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts …“

    Anmerkung: Dies ist im GG verankert und deswegen „geschützt“ d.h. staatlich garantierter Anspruch.

    Auch wenn das manche ärgert.

    Zu wünschen wäre natürlich genauso, daß auch die Hilfebedürftigen endlich Hilfe erhalten. Denn auch das Sozialstaatsgebot ist verfassungsrechtlich verankert. Und es geht vielen vielleicht nicht unbedingt um ein paar EURO mehr, sondern um den menschenwürdigen und helfenden Umgang von den Leistungsträgern und deren Einsatz für UNSERE RECHTE.

    • Julchen am 22. Dezember 2010 um 15:02 Uhr

      Das Urteil ist doch OK, klar ist es was ungerecht wenn Kinder andersherum den Bus nicht gezahlt kriegen, aber das ist ja wieder ein anderes Thema.

      Der Vater hat sich auf geltendes Recht berufen und Recht bekommen.

      Der Europäische Gerichtshof hat gerade wieder das Recht der “biologischen” Väter gestärkt. Väter die sich um ihre Kinder kümmern wollen,denen sollte auch geholfen werden. Die Macht, die manche Mütter ausüben gehen zu Lasten ihrer Kinder.

      Traurig alle Male, wenn Beziehungen auseinandergehen, wenn die Kids noch klein sind.

      Allen hier ein frohes Weihnachtsfest und viel Glück im neuen Jahr.

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