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Falsche Informationen zum P-Konto in der Presse

Nachricht zum Thema weitere Themen vom 05.01.2010 um 17:52 Uhr (Autor: pr)
VGW 1704

Zum Jahresbeginn finden sich auf den Internetseiten vieler Print-Publikationen Informationen zu rechtlichen Änderungen im neuen Jahr 2010. Diese enthalten oftmals auch Angaben zum ab Juli 2010 in Kraft tretenden Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Leider lässt die Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen häufig zu wünschen übrig. So schreibt beispielsweise „Welt Online“ im Jahresausblick 2010 für Verbraucher:

„[…] Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können künftig ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. […]“

Hierzu ist festzustellen, dass die Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto keinesfalls nur verschuldeten oder von einer Kontopfändung betroffenen Verbrauchern möglich ist. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist vielmehr jedem Verbraucher möglich und zu empfehlen, um im Falle einer möglicherweise zukünftig eintretenden Kontopfändung einen automatischen Basispfändungsschutz zu genießen.

Der fehlerhaften Information zugrunde liegen könnte eine äußerst unglückliche Formulierung in einem Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dort heißt es, „Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird“.

Ebenfalls unglücklich formuliert ist auch der folgende Satz des Beitrags auf „Welt Online“, wo es heißt:

„[…] Ein Betrag von monatlich 985,15 Euro ist auf diesem vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energiekosten, Lebensmittel und Versicherungen verwendet werden. […]“

Die Formulierung „kann“ ist hier nicht so zu verstehen, dass der vor Pfändung geschützte Einkommensanteil nur für bestimmte Ausgaben des alltäglichen Bedarfs verwendet werden darf. Vielmehr unterliegen von einer Kontopfändung betroffene Verbraucher keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des durch das P-Konto vor Pfändung geschützten Einkommensanteils.

Der betroffene Artikel findet sich in ähnlicher Form auch auf den Internetseiten des Mediendienstes alice.aol.de und der „Berliner Morgenpost“, die ebenso wie „Welt Online“ aus dem Hause des Axel Springer Verlags stammt.

Die Onlineausgabe der „Berliner Morgenpost“ war im Dezember 2009 Gegenstand der Berichterstattung, da die Inhalte des Internetangebots mit dem Verweis auf die Kosten für den Erhalt von „Qualitätsjournalismus“ zukünftig für bestimmte mobile Endgeräte grundsätzlich nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements angeboten werden.

Weitere Informationen zur Reform des Pfändungsschutzes ab Juli 2010 finden Sie in unserem Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.

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17 Antworten zu “Falsche Informationen zum P-Konto in der Presse”
  1. Julchen

    am 05.01.2010 um 19:29 Uhr

    Das wird immer komplizierter.

    Als ich damals in Privatinsolvenz gehen musste, dank Hartz IV hat mir die Volksbank ziemliches Theater gemacht. Aber die Summe zum Selbstbehalt mussten sie mir auszahlen. Haben sie auch freiwillig und mich darauf hingewiesen. Nur wie sie einen nach langjähriger Zugehörigkeit behandelt haben, dass stank mir dann einfach.
    Da habe ich das Konto geschlossen und ein “Guthabenkonto” bei der Post eingerichtet.

    Ich dachte immer, der Selbstbehalt sei ohnehin unantastbar. Zum Glück habe ich keine Pfändungen, dann würde ich ja vollends verrückt. Lediglich wenn ich eine Arbeit bekäme, käme nach dem Selbstbehalt die Restsumme auf ein “Anderkonto” bei der Insolvenzverwaltung.

    Als könnte man nicht mit einfachen Worten informieren,
    schliesslich gibt es ja auch Menschen, die eben da Probleme haben, so ein Kauderwelsch zu lesen oder es eben richtig zu verstehen.

    Im übrigen finde ich die Welt “online” ohnehin nicht (mehr) lesenswert. Da gibts bessere :-)

  2. am 07.01.2010 um 00:35 Uhr

    [...] wurde auf sozialleistungen.info berichtet,  daß die Presse falsche Informationen über das P-Konto verbreiten würde. So schreibt [...]

  3. Volker B. aus Krefeld

    am 11.01.2010 um 16:16 Uhr

    Hi!
    Also gilt es den nun ab sofort oder doch erst ab dem 01.06.2010 ?

    Sonnst warte ich bis 2012 ,da geht die Welt ja eh unter! HEHE ! ! !

  4. Mentira

    am 12.01.2010 um 14:48 Uhr

    Warum sagt man nicht grundsätzlich, jeder GiroKonto ist ein P-Konto? Dann hätten die/der Kontoinhaber nämlich nicht mehr solche immensen Probleme mit ihrer Bank.

    Und ich kann das bestätigen, Jahrelang war man bester Kunde bei “seiner” Bank (die haben teilweise ja auch bestens ein Einem verdient), bis man dann (manchmal hat man das nicht mal selber verschuldet) in dieses Loch fällt (oder doch gestoßen wird?).

    Schlimm unser Land und diese Gesetze!

  5. pr

    am 12.01.2010 um 15:01 Uhr

    @ Mentira (4): Weil es eine Menge Leute gibt, die mehr als ein Girokonto haben und somit dann auch mehrfache Pfändungsfreibeträge.

    Daher kann ab Juli 2010 jede Person ein Girokonto als Pfändungschutzkonto führen lassen.

  6. Mentira

    am 12.01.2010 um 15:25 Uhr

    @pr – wir sind in Deutschland, und jedes Kto steht auch in der Schufa, also sollte es auch möglich sein, jedem ein P-Konto möglich zu machen. OHNE großartiges Betteln und Outen bei der Bank. Man könnte es auch an den Umsatz koppeln, und/oder Umsätze von sozialen Geldgebern könnten gleich mit einem Vermerk bei der Überweisung versehen werden (z. B.).

    Ich glaube aber trotzdem nicht, dass Leute mehrere Konten führen würden, nur um die Freibeträge auf dem P-Konto zu bekommen.

    Allerdings möchte ich mir jetzt auch keinen Kopf machen (weils eh sinnlos ist), wie man sowas in die Praxis umsetzen könnte.

  7. Pfandmann

    am 12.01.2010 um 22:38 Uhr

    @Mentira: Nicht jedes Konto steht in der SCHUFA, da z.B. nicht alle Kreditinstitute dieser angeschlossen sind. Problematisch ist u.a. die Tatsache, dass bei einer Umstellung des normalen Girokontos auf ein P-Konto nicht zwangsläufig eine SCHUFA-Meldung erfolgen muss (Institusabhängig) – Die Banken werden aber im Gesetzesentwurf ausdrücklich hierzu ermächtigt. Die bisherige Meldung wird um das Merkmal “P-Konto” erweitert- so dass alle angeschlossenen Institute ersehen können, ob bereits ein P-Konto besteht. Würde ein Kunde verbotener Weise mehrere P- Konten bei verschiedenen Banken führen und kommt es dann letzlich zur Pfändungsmaßnahme, so hat der Pfändungsgläubiger das Recht eines der Konten als “gültiges” P-Konto durch das Vollstreckungsgericht festlegen zu lassen.
    Die Umstellung auf ein P-Konto kann nur durch den Kontoinhaber bzw. einem gesetzlichen Vertreter veranlasst werden- die Banken wurden hierzu nicht ermächtigt. Es liegt also in der Eigenverantortung eines jeden Einzelnen dies bei der Bank seiner Wahl zu veranlassen. Bis zum 31.12.2011 läuft hierfür noch die Übergangszeit, in der altes und neues Recht parallel bestehen. Man kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. (auch wenn bereits eine Pfändung besteht und das Konto im Guthaben geführt wird)
    Bei den meisten Banken wird die Beantragung wohl ab dem 01.07.2010 möglich sein denke ich, bzw. kurz zuvor.

  8. The Orakel

    am 14.01.2010 um 00:29 Uhr

    @mentira – was is den das für eine blödsinnige Idee, die Banken sollen ein gleich ein Girokonto als P-Konto führen. Sollen Die dann auch automatisch alle Überweisungen ausführen für dich???
    Ich möchte schon selbst über die Art von meinem Konto bestimmen können und mir da nicht von der Bank vorschreiben lassen was es für ein Konto sein muss!

    Übrigens kann man sich schon heute ganz einfach einen Pfändungsschutz auf sein Konto einrichten.
    Einfach von einemRechtspfleger beim Gericht einen entsprechenden Freibetrag schriftlich feststellen lassen und das bei der Bank hinterlegen

  9. giuna

    am 20.01.2010 um 01:48 Uhr

    wir leben wie bei DDR,also Stasi,Jawohl.

  10. Ramona

    am 27.01.2010 um 14:33 Uhr

    Wir können aus bestimmten Gründen noch nicht in die PI, und es kommt hin und wieder zu einer Bankpfändung. D.h. alle Gelder sind gesperrt, und bis es durchs Amtsgericht wieder freigestellt wird, dauert es seine Zeit. Somit werden Miete, Strom…usw. nicht pünktlich überwiesen. Ganz zu schweigen vom Hauswirtschaftsgeld.
    Von einem Rechtspfleger beim Gericht einen entsprechenden Freibetrag schriftlich feststellen lassen und das bei der Bank hinterlegen, ist nicht so einfach. Nicht bei uns in Niedersachsen/bzw. Landkreis Osnabrück. Da sind die recht streng, vielleicht auch “launisch”?
    Wir werden trotz allem sehr gut von der DB behandelt, und wir sind mit dieser sehr gut beraten. Das P-Konto ist eine große Erleichterung und man könnte auch wieder Geld auf dem Konto lassen, ohne Angst zu haben, das es evtl. gesperrt wird. Der seelische Druck fällt dadurch enorm.
    Also, herzlich Willkommen, P-Konto!!!

  11. Claudia

    am 31.01.2010 um 00:56 Uhr

    @Ramona….da muss ich Dir Recht geben, es ist nicht einfach bei Gericht. Mir wurde das Konto letztes Jahr gesperrt auf Grund eines 4 wöchigen Zahlungsverbotes. Ich hatte ganze 3 Wochen rennerei bei Gericht um an mein Geld zu kommen das noch auf dem Konto war. Als ich dann endlich den Beschluss hatte das ich über mein Geld verfügen kann waren die 4 Wochen rum. Einen Monat später kam dann die richtige Pfändung und ich bat bei Gericht die Pfändung zurück zu weisen, da ich unterhalb des Pfändungsbetrages liege und bei mir derzeit nur ALG II und Kindergeld eingeht. Leider war das bei Gericht nicht akzeptiert worden, auch meine Begründung das man mir erhebliche Mehrkosten damit macht (wegen Überweisungen bei anderen Banken,Fremdgebühren) interessierte keinen.
    Mich würde nun interessieren ob ich mein gepfändetes Konto auch in ein P-Konto ändern lassen kann, denn ich werde den Betrag bis zum Juli 2010 nicht zahlen können und bis dahin wird mein Konto gepfändet bleiben.

  12. am 04.02.2010 um 18:48 Uhr

    Das bedeutet doch, daß ich, wenn ich z.B. 4x in Folge den zu schützenden Betrag nicht ausschöpfe und, sagen wir einfach mal, 250 Euro übertragen könnte, daß ich dann irgendwann 1985,15 Euro Guthaben haben darf!?

    Wenn wir das mal durchspielen und ich ein P-Konto einrichte und es in 10 Jahren mal zu einer Pfändung kommt und ich jeden Monat 250 Euro Übertrag hätte…dann….

    Oder gilt der Übertrag nur bei einer tatsächlich eingetragenen Pfändung?

    Vielen Dank!

  13. Anton Berger

    am 13.02.2010 um 13:52 Uhr

    Wird es denn möglich sein, auch die EC – Karte wieder im Geschäft und am Automaten einzusetzen? Die ist ja auch gesperrt bei einer Konto Pfändung.

  14. Pfandmann

    am 03.03.2010 um 17:11 Uhr

    @Karsten
    der Übertrag eines nicht ausgeschöpften Freibetrages erfolgt nur in den Folgemonat. d.h. eine Anhäufung von Guthaben auf die von dir Beschriebene Weise ist nicht möglich. Zudem ist das P-Konto nur “aktiv” wenn eine Pfändung besteht- die restliche Zeit ist es grundsätzlich ein Girokonto wie jedes andere.

    @Anton Berger
    wer ein P-Konto hat, soll auch am Zahlungsverkehr teilnehmen können. d.h. Die Herausgabe von Karten die EC- und Geldautomatenfähig sind werden Banken (institutsübergreifend vermute ich) ermöglichen.

  15. Aser Volker

    am 08.03.2010 um 22:09 Uhr

    Auf Anfrage nach einem P Konto sagte meine Bank(DKB) sowas hiebts nicht…
    Ist das Unwissenheit oder Schikane?

  16. pr

    am 08.03.2010 um 22:12 Uhr

    @15: Das P-Konto kommt erst zum 1. Juli 2010, insofern hat die Bank (noch) recht.

  17. Anton Berger

    am 10.03.2010 um 17:46 Uhr

    @Aser Volker

    Das Gleiche hat mir meine Sparkasse auch gesagt :) Die meinte P-Konto? Was ist dass ,… na das kann ja was geben am 1.Juli ;)

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