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Falsche Informationen zum P-Konto in der Presse

Nachricht zum Thema weitere Themen vom 05.01.2010 um 17:52 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 1704

Zum Jahresbeginn finden sich auf den Internetseiten vieler Print-Publikationen Informationen zu rechtlichen Änderungen im neuen Jahr 2010. Diese enthalten oftmals auch Angaben zum ab Juli 2010 in Kraft tretenden Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Leider lässt die Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen häufig zu wünschen übrig. So schreibt beispielsweise „Welt Online“ im Jahresausblick 2010 für Verbraucher:

„[…] Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können künftig ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einrichten. […]“

Hierzu ist festzustellen, dass die Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto keinesfalls nur verschuldeten oder von einer Kontopfändung betroffenen Verbrauchern möglich ist. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist vielmehr jedem Verbraucher möglich und zu empfehlen, um im Falle einer möglicherweise zukünftig eintretenden Kontopfändung einen automatischen Basispfändungsschutz zu genießen.

Der fehlerhaften Information zugrunde liegen könnte eine äußerst unglückliche Formulierung in einem Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dort heißt es, „Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird“.

Ebenfalls unglücklich formuliert ist auch der folgende Satz des Beitrags auf „Welt Online“, wo es heißt:

„[…] Ein Betrag von monatlich 985,15 Euro ist auf diesem vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energiekosten, Lebensmittel und Versicherungen verwendet werden. […]“

Die Formulierung „kann“ ist hier nicht so zu verstehen, dass der vor Pfändung geschützte Einkommensanteil nur für bestimmte Ausgaben des alltäglichen Bedarfs verwendet werden darf. Vielmehr unterliegen von einer Kontopfändung betroffene Verbraucher keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des durch das P-Konto vor Pfändung geschützten Einkommensanteils.

Der betroffene Artikel findet sich in ähnlicher Form auch auf den Internetseiten des Mediendienstes alice.aol.de und der „Berliner Morgenpost“, die ebenso wie „Welt Online“ aus dem Hause des Axel Springer Verlags stammt.

Die Onlineausgabe der „Berliner Morgenpost“ war im Dezember 2009 Gegenstand der Berichterstattung, da die Inhalte des Internetangebots mit dem Verweis auf die Kosten für den Erhalt von „Qualitätsjournalismus“ zukünftig für bestimmte mobile Endgeräte grundsätzlich nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements angeboten werden.

Weitere Informationen zur Reform des Pfändungsschutzes ab Juli 2010 finden Sie in unserem Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto.

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62 Antworten zu “Falsche Informationen zum P-Konto in der Presse”
  1. Julchen

    am 05.01.2010 um 19:29 Uhr

    Das wird immer komplizierter.

    Als ich damals in Privatinsolvenz gehen musste, dank Hartz IV hat mir die Volksbank ziemliches Theater gemacht. Aber die Summe zum Selbstbehalt mussten sie mir auszahlen. Haben sie auch freiwillig und mich darauf hingewiesen. Nur wie sie einen nach langjähriger Zugehörigkeit behandelt haben, dass stank mir dann einfach.
    Da habe ich das Konto geschlossen und ein “Guthabenkonto” bei der Post eingerichtet.

    Ich dachte immer, der Selbstbehalt sei ohnehin unantastbar. Zum Glück habe ich keine Pfändungen, dann würde ich ja vollends verrückt. Lediglich wenn ich eine Arbeit bekäme, käme nach dem Selbstbehalt die Restsumme auf ein “Anderkonto” bei der Insolvenzverwaltung.

    Als könnte man nicht mit einfachen Worten informieren,
    schliesslich gibt es ja auch Menschen, die eben da Probleme haben, so ein Kauderwelsch zu lesen oder es eben richtig zu verstehen.

    Im übrigen finde ich die Welt “online” ohnehin nicht (mehr) lesenswert. Da gibts bessere :-)

  2. am 07.01.2010 um 00:35 Uhr

    [...] wurde auf sozialleistungen.info berichtet,  daß die Presse falsche Informationen über das P-Konto verbreiten würde. So schreibt [...]

  3. Volker B. aus Krefeld

    am 11.01.2010 um 16:16 Uhr

    Hi!
    Also gilt es den nun ab sofort oder doch erst ab dem 01.06.2010 ?

    Sonnst warte ich bis 2012 ,da geht die Welt ja eh unter! HEHE ! ! !

  4. Mentira

    am 12.01.2010 um 14:48 Uhr

    Warum sagt man nicht grundsätzlich, jeder GiroKonto ist ein P-Konto? Dann hätten die/der Kontoinhaber nämlich nicht mehr solche immensen Probleme mit ihrer Bank.

    Und ich kann das bestätigen, Jahrelang war man bester Kunde bei “seiner” Bank (die haben teilweise ja auch bestens ein Einem verdient), bis man dann (manchmal hat man das nicht mal selber verschuldet) in dieses Loch fällt (oder doch gestoßen wird?).

    Schlimm unser Land und diese Gesetze!

  5. pr

    am 12.01.2010 um 15:01 Uhr

    @ Mentira (4): Weil es eine Menge Leute gibt, die mehr als ein Girokonto haben und somit dann auch mehrfache Pfändungsfreibeträge.

    Daher kann ab Juli 2010 jede Person ein Girokonto als Pfändungschutzkonto führen lassen.

  6. Mentira

    am 12.01.2010 um 15:25 Uhr

    @pr – wir sind in Deutschland, und jedes Kto steht auch in der Schufa, also sollte es auch möglich sein, jedem ein P-Konto möglich zu machen. OHNE großartiges Betteln und Outen bei der Bank. Man könnte es auch an den Umsatz koppeln, und/oder Umsätze von sozialen Geldgebern könnten gleich mit einem Vermerk bei der Überweisung versehen werden (z. B.).

    Ich glaube aber trotzdem nicht, dass Leute mehrere Konten führen würden, nur um die Freibeträge auf dem P-Konto zu bekommen.

    Allerdings möchte ich mir jetzt auch keinen Kopf machen (weils eh sinnlos ist), wie man sowas in die Praxis umsetzen könnte.

  7. Pfandmann

    am 12.01.2010 um 22:38 Uhr

    @Mentira: Nicht jedes Konto steht in der SCHUFA, da z.B. nicht alle Kreditinstitute dieser angeschlossen sind. Problematisch ist u.a. die Tatsache, dass bei einer Umstellung des normalen Girokontos auf ein P-Konto nicht zwangsläufig eine SCHUFA-Meldung erfolgen muss (Institusabhängig) – Die Banken werden aber im Gesetzesentwurf ausdrücklich hierzu ermächtigt. Die bisherige Meldung wird um das Merkmal “P-Konto” erweitert- so dass alle angeschlossenen Institute ersehen können, ob bereits ein P-Konto besteht. Würde ein Kunde verbotener Weise mehrere P- Konten bei verschiedenen Banken führen und kommt es dann letzlich zur Pfändungsmaßnahme, so hat der Pfändungsgläubiger das Recht eines der Konten als “gültiges” P-Konto durch das Vollstreckungsgericht festlegen zu lassen.
    Die Umstellung auf ein P-Konto kann nur durch den Kontoinhaber bzw. einem gesetzlichen Vertreter veranlasst werden- die Banken wurden hierzu nicht ermächtigt. Es liegt also in der Eigenverantortung eines jeden Einzelnen dies bei der Bank seiner Wahl zu veranlassen. Bis zum 31.12.2011 läuft hierfür noch die Übergangszeit, in der altes und neues Recht parallel bestehen. Man kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. (auch wenn bereits eine Pfändung besteht und das Konto im Guthaben geführt wird)
    Bei den meisten Banken wird die Beantragung wohl ab dem 01.07.2010 möglich sein denke ich, bzw. kurz zuvor.

  8. The Orakel

    am 14.01.2010 um 00:29 Uhr

    @mentira – was is den das für eine blödsinnige Idee, die Banken sollen ein gleich ein Girokonto als P-Konto führen. Sollen Die dann auch automatisch alle Überweisungen ausführen für dich???
    Ich möchte schon selbst über die Art von meinem Konto bestimmen können und mir da nicht von der Bank vorschreiben lassen was es für ein Konto sein muss!

    Übrigens kann man sich schon heute ganz einfach einen Pfändungsschutz auf sein Konto einrichten.
    Einfach von einemRechtspfleger beim Gericht einen entsprechenden Freibetrag schriftlich feststellen lassen und das bei der Bank hinterlegen

  9. giuna

    am 20.01.2010 um 01:48 Uhr

    wir leben wie bei DDR,also Stasi,Jawohl.

  10. Ramona

    am 27.01.2010 um 14:33 Uhr

    Wir können aus bestimmten Gründen noch nicht in die PI, und es kommt hin und wieder zu einer Bankpfändung. D.h. alle Gelder sind gesperrt, und bis es durchs Amtsgericht wieder freigestellt wird, dauert es seine Zeit. Somit werden Miete, Strom…usw. nicht pünktlich überwiesen. Ganz zu schweigen vom Hauswirtschaftsgeld.
    Von einem Rechtspfleger beim Gericht einen entsprechenden Freibetrag schriftlich feststellen lassen und das bei der Bank hinterlegen, ist nicht so einfach. Nicht bei uns in Niedersachsen/bzw. Landkreis Osnabrück. Da sind die recht streng, vielleicht auch “launisch”?
    Wir werden trotz allem sehr gut von der DB behandelt, und wir sind mit dieser sehr gut beraten. Das P-Konto ist eine große Erleichterung und man könnte auch wieder Geld auf dem Konto lassen, ohne Angst zu haben, das es evtl. gesperrt wird. Der seelische Druck fällt dadurch enorm.
    Also, herzlich Willkommen, P-Konto!!!

  11. Claudia

    am 31.01.2010 um 00:56 Uhr

    @Ramona….da muss ich Dir Recht geben, es ist nicht einfach bei Gericht. Mir wurde das Konto letztes Jahr gesperrt auf Grund eines 4 wöchigen Zahlungsverbotes. Ich hatte ganze 3 Wochen rennerei bei Gericht um an mein Geld zu kommen das noch auf dem Konto war. Als ich dann endlich den Beschluss hatte das ich über mein Geld verfügen kann waren die 4 Wochen rum. Einen Monat später kam dann die richtige Pfändung und ich bat bei Gericht die Pfändung zurück zu weisen, da ich unterhalb des Pfändungsbetrages liege und bei mir derzeit nur ALG II und Kindergeld eingeht. Leider war das bei Gericht nicht akzeptiert worden, auch meine Begründung das man mir erhebliche Mehrkosten damit macht (wegen Überweisungen bei anderen Banken,Fremdgebühren) interessierte keinen.
    Mich würde nun interessieren ob ich mein gepfändetes Konto auch in ein P-Konto ändern lassen kann, denn ich werde den Betrag bis zum Juli 2010 nicht zahlen können und bis dahin wird mein Konto gepfändet bleiben.

  12. am 04.02.2010 um 18:48 Uhr

    Das bedeutet doch, daß ich, wenn ich z.B. 4x in Folge den zu schützenden Betrag nicht ausschöpfe und, sagen wir einfach mal, 250 Euro übertragen könnte, daß ich dann irgendwann 1985,15 Euro Guthaben haben darf!?

    Wenn wir das mal durchspielen und ich ein P-Konto einrichte und es in 10 Jahren mal zu einer Pfändung kommt und ich jeden Monat 250 Euro Übertrag hätte…dann….

    Oder gilt der Übertrag nur bei einer tatsächlich eingetragenen Pfändung?

    Vielen Dank!

  13. Anton Berger

    am 13.02.2010 um 13:52 Uhr

    Wird es denn möglich sein, auch die EC – Karte wieder im Geschäft und am Automaten einzusetzen? Die ist ja auch gesperrt bei einer Konto Pfändung.

  14. Pfandmann

    am 03.03.2010 um 17:11 Uhr

    @Karsten
    der Übertrag eines nicht ausgeschöpften Freibetrages erfolgt nur in den Folgemonat. d.h. eine Anhäufung von Guthaben auf die von dir Beschriebene Weise ist nicht möglich. Zudem ist das P-Konto nur “aktiv” wenn eine Pfändung besteht- die restliche Zeit ist es grundsätzlich ein Girokonto wie jedes andere.

    @Anton Berger
    wer ein P-Konto hat, soll auch am Zahlungsverkehr teilnehmen können. d.h. Die Herausgabe von Karten die EC- und Geldautomatenfähig sind werden Banken (institutsübergreifend vermute ich) ermöglichen.

  15. Aser Volker

    am 08.03.2010 um 22:09 Uhr

    Auf Anfrage nach einem P Konto sagte meine Bank(DKB) sowas hiebts nicht…
    Ist das Unwissenheit oder Schikane?

  16. pr

    am 08.03.2010 um 22:12 Uhr

    @15: Das P-Konto kommt erst zum 1. Juli 2010, insofern hat die Bank (noch) recht.

  17. Anton Berger

    am 10.03.2010 um 17:46 Uhr

    @Aser Volker

    Das Gleiche hat mir meine Sparkasse auch gesagt :) Die meinte P-Konto? Was ist dass ,… na das kann ja was geben am 1.Juli ;)

  18. the2gollum

    am 30.03.2010 um 19:34 Uhr

    gibt es denn schon irgendwelche musteranträge ,oder kann man das mündlich bei der Bank machen

  19. hazilinde

    am 02.04.2010 um 13:46 Uhr

    Also kann mein Girokonto bei einer bereits bestehenden Kontopfändung in ein P-Konto umgewandelt werden???

  20. dasjott

    am 09.04.2010 um 09:05 Uhr

    “schriftlich feststellen” lassen und “Mehrkosten interessiert das Gericht nicht” sind etwas gewagte Aussagen.
    Der Rechtspfleger kann nicht nach Gusto mal eben irgendeinen Betrag in ein Schreiben packen.

    Die derzeitige Kontofreigabe ist ein ganz normales gerichtliches Verfahren.
    Prinzipiell kann nur Guthaben aus wiederkehrenden Einkünften (850 k I ZPO) freigegeben werden.
    Ist das Konto in den Miesen, ist kein Guthaben da, das freigegeben werden kann.
    Ist der Schuldner selbständig und hat keine wiederkehrenden Einkünfte, dann fehlt auch diese Voraussetzung.
    Weiter muss der Gläubiger zu dem Antrag gehört werden, da er ja schließlich in seinen Rechten beschnitten wird (-> Art. 103 Grundgesetz). Unter anderem können diesem ja Kenntnisse vorliegen, dass die vom Schuldner gemachten Angaben nicht richtig sind.

    Was kann man also machen, dass sich das Verfahren nicht unnötig verzögert:
    Mit aktuellen (!) Einkommensnachweis (liegt der noch nicht vor: Arbeitsvertrag!), einem tagesaktuellen (!) Kontoauszug (-ausdruck), allen (!) Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, die das Konto betreffen zum Amtsgericht -Rechtsantragstelle- gehen (je nach Gericht evtl. vorher Termin ausmachen).
    Dort die Kontofreigabe beantragen einschließlichen einer “Vorabfreigabe” eines genannten, bestimmten Betrages. Diese Vorabfreigabe KANN der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichtes (der meist nicht derjenige ist, der den Antrag aufnimmt!) auch ohne Anhörung des Gläubigers machen.

    Da er aber damit ein Grundrecht des Gläubigers (103 GG) verletzen muss, müssen ihm aber eben auch die genannten Nachweise vorliegen, und glaubhaft gemacht werden, dass diese Vorabfreigabe tatsächlich zwingend notwendig sind.

  21. Dieter

    am 09.04.2010 um 15:18 Uhr

    Hallo @all,

    will hier mal kurz meinen Fall schildern und hoffe auf schnellen und kompetenten Rat von euch. Die Fakten in Kurzform:

    1. Dispo seit 1992.
    2. Dispo seitens der SPK einseitig zum Januar 2010 auf 200,- € gesenkt.
    3. Gesprächsangebot der SPK für Neuregelung des Kredits.
    4. Wahrnehmung des Angebots und Abschluss eines neuen Rahmenvertrages zur Einräumung eines Dispokredits mit gleichzeitiger Rückzahlungsvereinbarung (mtl. Ratenzahlung).
    5. Heutiger Anruf der selben Sachbearbeiterin (nur 3 Tage nach Vereinbarung!!!) mit einseitiger Annullierung des Vertrages seitens der SPK. Angeblich hätte sich in den 3 Tagen bei mir das sog. “Scoring” (Punkte zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit) erhöht und somit wäre der Vertrag vom Vorgesetzten abgelehnt worden.
    6. Einbehaltung des gesamten ALG II (trotz mehrmaligem Hinweis auf Rechtswidrigkeit, da nicht pfändbar)
    7. Was kann ich tun?

    Gruss Dieter

  22. udo

    am 15.04.2010 um 20:42 Uhr

    meines wissens sind ALG 1 + 2 +Kindergeld und Wohngeld , also alle sozialen zuwendungen in den ersten 7!!!!! Tagen nach eingang auf Konto , nicht Pfändbar .
    Sie gelten erst nach den 7 Tagen nach eingang auf’s konto als Einkommen und das ist meist leider voll Pfändbar , bin leider wegen Arbeitslosigkeit selbst betroffen ich will aber kann nicht und das sehen leider Mob-funkanbieter und Bank anders ,

  23. Mad

    am 18.04.2010 um 21:54 Uhr

    das P-Konto ist u. a. dafür da, dass Schuldner wieder am Zahlungsverkehr teilnehmen können. Wie wird die Praxis aussehen?
    Die Banken haben das Pfändungsschutzkonto mehr oder weniger vom Gesetzgeber aufs Auge gedrückt bekommen. Für die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto dürfen Sie keinerlei Gebühren verlangen da gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.
    Was die Banken allerdings bestimmen können ist das Leistungsangebot. In vielen Fällen wird dies bedeuten – keine EC-Karten, keine Bankcards, keine Limite, kein Überziehungskredit, kein sonstiges usw. Um an Bargeld zu kommen kann dies heißen, dass man in die entsprechende Bank gehen muss um eine Auszahlung zu erhalten. Nicht alle haben hier das Filialnetz einer Raiba oder Sparkasse.
    Noch dazu wird in häufigen Fällen die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto der Schufa gemeldet. Die meisten Insititute sind wohl doch dieser angeschlossen. Wer sein Konto rein vorsorglich umwandelt muss mit dieser m. E. negativen Meldung an die Schufa leben. Als positiv würde ich es nicht ansehen wenn in meiner Schufa ein P-Konto erscheint und ich irgendwo z. B. einen Kredit möchte. Vorsorglich umwandeln werde ich daher nicht.
    Noch dazu ist die Umwandlung ja auch bis zu 4 Wochen nach Eingang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses möglich.
    So ganz toll wie in manchen Medien angekündigt ist das P-Konto nicht.
    Gruß Matthias

  24. Anton Berger

    am 05.05.2010 um 10:27 Uhr

    Ich frage mich wie es in folgendem Fall aussieht.

    Die Grenze liegt bei 985 Euro. Wie ist es denn wenn ich z.B 500 Euro einzahle auf mein Konto und dann noch ein Eingang über 700 Euro von der Arge kommen würde ?!

    Dann wäre ich theoretisch ja über dem Satz? Werden Sozialleistungen denn angerechnet?

    Oder wenn die Arge 1100 Euro überweisen würde ?!

    Wie wird das denn denn geregelt?!? Sind Sozialleistungen generell ausgeschlossen?

    LG

  25. Thea

    am 06.05.2010 um 16:13 Uhr

    Eine Verständnisfrage allgemein:

    Bezieht sich der nichtpfändbare Betrag von z.B. ca 985 EUR auf das Monatseinkommen, oder auf den aktuellen Kontostand?
    D.h. bei Version 2 (aktueller Kontostand) wenn ich als Selbstständige nacheinander Rechnungsbeträge von Kunden erhalte, könnte ich im Grunde ja hingehen und bei einem Kontostand von z.B. 700 EUR dann z.B. 600 abheben und das immer wenn das Kontoguthaben kurz vor den 985 EUR steht.

  26. banktina

    am 07.05.2010 um 09:38 Uhr

    @24:
    Das ist richtig: wenn mehr auf das Konto eingeht, als Freibetrag zusteht, und der komplette Freibetrag von 985,15 EUR verfügt wird, wird der Rest an den Gläubiger ausgekehrt. Allerdings: Würdest du wirklich Bargeld auf dein Konto einzahlen, wenn eine Pfändung drauf ist?
    Zum zweiten Fall: Wenn jemand 1100 EUR Sozialleistungen bekommt, gibt es meist auch Unterhaltsberechtigte (Ehegatte, Kinder). Dann gibt es auch höhere Freibeträge. Die 985,15 EUR sind der Grundfreibetrag für eine Person. Ansonsten ist die Herkunft des Geldes egal, d.h. ob jemand Lohn oder Sozialleistungen oder einfach eine Überweisung von der Oma erhält oder aus einer selbstständigen Tätigkeit Geld erhält, ist für die Anrechnung auf den Freibetrag egal.

    @25
    Bei Eingang einer Pfändung ist das Guthaben + das Einkommen in diesem Monat entscheidend. Hast du schon 700 EUR auf dem Konto und erhältst noch 500, sind von den 1.200 EUR nur 985,15 EUR verfügbar. Der Rest bis 1200 EUR wird an den Gläubiger ausgekehrt.In deinem Beispiel (600 EUR abgehoben, 700 war Kontostand = 100 EUR noch im Freibetrag) könntest du die 100 EUR bis spätestens im Folgemonat abheben. Zusätzlich von wieder 985,15 EUR Freibetrag für den Folgemonat.

    Für die Folgemonate sind somit nur die Eingänge auf dem Konto entscheidend. Liegen die unter dem Freibetrag, kannst du sie vollständig abheben; liegen sie über dem Freibetrag, werden der überzählige Betrag an den Gläubiger gezahlt. Der Freibetrag wird bei Nachweis von Unterhaltspflichtigen (z.B. Ehegatte, Kinder) erhöht.

    Übrigends ist vom Gesetzgeber sehr wohl vorgesehen, dass der P-Konto-Inhaber am Zahlungsverkehr teilnehmen kann, also wird es wohl auch Karten geben für den Geldautomaten.

  27. Thea

    am 07.05.2010 um 15:36 Uhr

    @ banktina

    …sind somit nur die Eingänge auf dem Konto entscheidend.

    Was hat dieses P-Konto dann für eine Selbständige für einen Sinn bzw. was für einen Schutz? Wenn ich als Selbständige z.B. 1200 EUR im Laufe des Monats einnehme, ist dies ja ein Bruttobetrag, d.h. ich kaufe beispielsweise als Händlerin ein Gebrauchtfahrzeug für 900 EUR auf und verkaufe es wieder für 1200 EUR. Dann hätte ich einen Gewinn von 300 € (vor Steuern). Es ginge aber ein Betrag von 1200 € auf dem Konto ein. Das heißt ich müsste 215 € an den Gläubiger abdrücken (1200 – 985). Und was ist dann mit den Ausgaben von 900 € für den Ankauf des Fahrzeuges? Wenn man den nicht angerechnet bekommt, hat doch ein P-Konto überhaupt keinen Sinn???

  28. Anton Berger

    am 07.05.2010 um 19:52 Uhr

    @banktina

    Danke für deine Antwort.

    Für mein Verständniss passt dies in Fall 2 aber nicht. Sozialeingänge wie z.B. ALG II Geld ist doch grundsätzlich Pfändungsfrei. Daran ändert auch nicht die 985,15 Euro Freigabe.

    Um es auf meinen Fall anzuwenden: ICh bekomme derzeit ALG II und da ich in einer Weiterbildung bin Fahrgeld. Dies beträgt zusammen ca. 1039 Euro. Laut deiner Aussage wäre alles über 985,15 Euro abzuführen. Das sehe ich aber nicht so.

    LG

  29. Antje

    am 11.05.2010 um 17:33 Uhr

    Ich hab heute mit der SpK gesprochen wegen dem P-Konto. Es würde definitiv eingeführt im Juni oder Juli (das Rumgeeier geht schon wieder los!).
    Desweiteren soll von der Rechtsabteilung der SpK geprüft werden, wie die Vorgehensweise aussehen soll. Momentan sieht es so aus, als ob jedem, der mehr als drei Pfändungen auf dem Konto hat, evtl. mit einer Kündigung des Girokontos rechnen kann.
    Ich bin ja gespannt…einer sagt, man müsse die Umwandlung beantragen, der andere meint, es würde automatisch gemacht werden von Seiten der SpK.
    Ich vermute, die Ombudsmänner, Schuldnerberater und Rechtsanwälte werden sich freuen, wenn die Klagen der Leute eintreffen, deren Konto gekündigt wurde, weil sie der Bank nur zum Nachteil sind.
    Ich frage mich ernstlich, ob das P-Konto so eine Erleichterung darstellt oder was für Probleme da noch auf uns zukommen. Aber wieso einfach, wenns auch umständlich geht…nicht wahr?
    LG

  30. Morrowind

    am 11.05.2010 um 19:27 Uhr

    Sind die 985 € nicht sowieso Pfändungsfrei.
    Das ist doch der Beterag der jedem zum leben verbleiben muss.
    Nur, in der heutigen Zeit teurerer Mieten mit ihren wahnsinnigen Nebenkosten niccht mehr Zeitgemäß.
    Ich frage mich im ernst wo ist der Unterschied zwischen einem Jedermann Konto und diesem P-Konto ?

  31. norbert

    am 12.05.2010 um 10:50 Uhr

    Hallo,

    ich habe gestern meiner Bank geschrieben, das ich mein Girokonto in ein P- Konto umwandeln möchte.
    Heute die Folgende Antwort:

    Sehr geehrter Herr H.

    Pfändungsschutzkonten sind zur Zeit nicht gesetzlich geregelt,
    deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf ein solches Konto.
    Ihre Informationen bezüglich Pfändungschutzkonten sind nicht aktuell!
    Wir können die Umstellung deshalb nicht vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bettina L.

    also ist noch große Unkenntnis vorhanden. Ich denke das die Neuregelung schon etwa bringt.
    Man kann es einfach sagen , besser wie gar nichts.

  32. Heike G.

    am 17.05.2010 um 03:26 Uhr

    Hallöchen.

    Ich habe mir alles mal genau durchgelesen und bin jetzt noch verwirrter wie vorher.ich stecke momentan genau zwischen Kontopfändung und Kontoauflösung seitens der Bank,weil ich die Zweite Kontopfändung habe.Leider weis ich auch nichts von Seiten der Bank wegen dem P-Konto.Ich habe es aber von einem Bekannten der bei einer Bank arbeitet dass es dieses P-Konto definitiv ab Juli geben soll.naja lassen wir uns mal überraschen.Ich habe derzeit kein Konto und bin berufstätig.Ich weis auch nicht wie das weitergehen soll.

    Vielleicht kommen ja die Tage noch weitere Infos dazu.ich gehe heute nochmal zur Bank und werde bei verschiedenen Banken anfragen.Schliesslich braucht jeder Mensch ein Konto und man fühlt sich wie ein Aussetziger wenn man keins hat.

    lg Heike

  33. Antje

    am 18.05.2010 um 13:35 Uhr

    @ morrowind, der Unterschied besteht darin, daß Du 1. im Falle einer Kontopfändung nicht mehr innerhalb von 7 Tagen evtl. Sozialleistungen (ALGII, Ki-Geld, Unterhalt) vom Konto abheben musst, da sie sonst weg sind. 2. ist es dann egal, woher das Geld kommt. Momentan musst Du Geld aus 1-€-Jobs, ABM´s, Löhne, Gehälter vom Amtsgericht freigegeben lassen, da Du bei Kontopfändung nur über Sozialleistungen verfügen darfst. Auch sind momentan evtl. Lastschrift-Rückbuchungen flöten, auch, wenn sie ursprünglich von ALGII o.ä. abgebucht wurden. Sobald das Geld dann wieder auf Deinem Konto ist, gilt das nicht mehr als pfändungsfreies Guthaben.

    @ Heike G.
    Schau mal auf dieser Seite:

    http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/girokonto-kuendigung-verweigerung/gespraechsfuehrung-bankfiliale.html

  34. Sylke

    am 20.05.2010 um 13:10 Uhr

    Ich war heut bei meiner Bankbearbeiterin (Dresdner Bank). Dort erhielt ich ebenfalls die Auskunft das sie von nichts weiß. Was sie aber wusste ist das die Gebühren dann steigen. Wenn der Arbeitsaufwand für die Banken bei P-Konten kleiner wird als der bei gepfändeten Konten, wieso erhöhen sich dann die Kontoführungsgebüren? Das betrifft doch wieder die Leute die eh schon wenig Geld haben.

  35. am 20.05.2010 um 14:40 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich will mal kurz mein Fall schildern.

    Also ich bin derzeit arbeitslos und werde nur ab und zu mal bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt wenn Not am Mann ist. Das heißt mein Einkommen schwankt immer zwischen Lohn und ALG 2.
    Da mein Konto aber schon letztes Jahr gepfändet wurde ist es immer ein wenig schwierig alles unter einen Hut zu bekommen mit Überweisung bzw Bareinzahlung auf Konten bei einem anderen Kreditinstitut. Ich muss nämlich pro Überweisung/Bareinzahlung 10€ und monatlich 15€ Kontoführungsgebühren locker machen und das ist bei ALG 2 ne menge Geld. Wenn das P-Konto nun wirklich dem Schuldner erlaubt am Zahlungsverkehr wieder teilzunehmen dann wäre das ja ne Erleichterung für jeden Schuldner.

    Nur meine Fragen sind nun folgende:

    Veerlangt das Kreditinstitut weiterhin Kontoführungsgebühren in der Höhe und wieviel kostet dann eine Überweisung?

    Würde mich über Antworten freuen

  36. am 25.05.2010 um 20:36 Uhr

    [...] Quellenverweise zum Thema P-Konto: Re­form der Kon­top­fän­dung – Bundesministerium der Justiz p-konto-2010.de Falsche Informationen zum P-Konto in der Presse [...]

  37. Windspiel

    am 27.05.2010 um 21:28 Uhr

    Ehrlich gesagt, bin ich entsetzt und total frustriert wie Banken/Menschen mit einem=mir umgehen, sobald sie wissen, dass man=ich kurz vor der PI steht, bzw. im Vorfeld ja schon etliche Zahlungsprobleme hat. So berechnet mir die Volksbank ZUSÄTZLICH zu den normalen Kto-Führungsgebühren noch eine Gebühr f. “außerordentlichen Verwaltungsaufwand” (oder so ähnlich) über € 10 ,00 /Monat weil ich leider in der letzten Zeit Kto-Pfändungen hatte. Das sind 120€ pro Monat zusätzliche Bankkosten. Hinzu kommen noch die Kosten f. die Kartensperrung über 15,00 Euro. Wie ist das eigentlich bei dem P-Konto? Von der rein menschlichen Seite mal ganz abgesehen. Als ich noch ein super guter Kunde war (habe einen gut bezahlten Job) war alles easy u. nett, als dann die ersten Schwierigkeiten auftraten (habe Geld verliehen und nicht wiederbekommen) wurde der Tonfall und die Wortwahl doch sehr ungehobelt, kurz angebunden und sehr unfreundlich. Dies habe ich leider nicht nur bei der Volksbank erlebt, bei vielen anderen Banken/Behörden/Mitmenschen leider auch.
    Das wird wohl auch das P-Konto nicht verändern können. Die Denke der Menschen ist überwiegend eng, schubladenhaft und mitunter sehr gehässig. Durch diese Krise habe ich leider Erfahrungen machen müssen, auf die ich sehr sehr gern verzichtet hätte. Positiv gesehen: Krisen lassen reifen und wachsen. In diesem Sinne wünsche ich allen, die in einer ähnlichen Situation sind viel Kraft, Mut, Hoffnung und Geduld, dass es eines Tages wieder besser wird.
    P.S. ich habe auch liebe, nette Menschen durch meine Situation kennengelernt!

  38. Kleindave

    am 07.06.2010 um 08:07 Uhr

    Hallo
    Heute schreibt mir ein Rechtsanwalt (Insolvenzspezialist ) das das P-Konto zwar kommen wird aber definitiv nicht zum 01.07.2010. Wie kann das sein ?

  39. Hm

    am 11.06.2010 um 16:06 Uhr

    @ Kleindave

    Rechtsanwälte die den Gläubiger vertreten schreiben gern viel wenn der Tag lang ist.
    Der Sinn des ganzen ist den Schuldner zu zermürben, unter Druck zu setzen und das wohl auch mit gezielten Falschinformationen, einzig um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
    Also nicht aufregen und wundern, ganz egal was der schreibt, Stichtag ist der 01.07.2010 und das ist Gesetz.

  40. rico

    am 16.06.2010 um 09:39 Uhr

    Seit Juli 2005 hat der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenzen neu festgelegt. Diese ist bei einer Einzelperson 989,99 Euro (nicht 985 o.ä.), bei 1 unterhaltsberechtigten Person 1.359,99 Euro usw. Liegt der Nettoverdienst höher, ist auch die Freigrenze höher. Nachzulesen im § 850c ZPO. Im Juli 2007 und 2009 wurden durcdh Bekanntmachung der Bundesregierung diese Beträge nicht geändert.

  41. Anton Berger

    am 16.06.2010 um 11:37 Uhr

    Da war ich heute in meiner SSK Filiale um mich zu infomieren wegen Einrichtung eines P-Kontos. Der Bankmitarbeiter,:” ….. P-Konto, was?”, ich habs im dann erklärt. Leider konnte er damit nicht´s anfangen,er meinte,:”… da muß ich eine Kollegin fragen”.

    5 Minuten später kommt er wieder und sagt mir, dass die Sparkasse hier in MG das nicht anbietet, auch nicht zum 01.07 und in ferner Zukunft auch nicht :) Hab ihm dann gesagt das ich einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Änderte wohl nichts an der Verfügbarkeit.

    Na das kann ja dann am 01.07 was geben :) Werde dann auch direkt mal zur Hauptfiliale fahren die haben da auch die Rechtsabteilung sitzen mal sehen was die sagen wenn die Tante am Schalter sagt,:”P-Konto gibt´s nicht”

    LG

  42. Pille Patsch

    am 17.06.2010 um 11:39 Uhr

    Hey zusammen,

    alles was jetzt ab 01.07.2010 in Kraft treten soll bezüglich P-Konten ist wahnsinn! Meine Bank

    ist soooo doof(Volksbank) die wissen noch nicht einmal darüber bescheid. Lol! Mein Schuldnerberater hatte mir das gesagt das ich das einrichten soll. Mir wurde bei meiner Bank gesagt dann müsse ich zur Sparkasse gehen. Man sind die echt zu blöd zum sch….?!? Nur mein Problem ist, das ich ne Kontopfändung habe. Geht das wechseln dann trotzdem?

    Lg an alle

  43. holger jähnichen

    am 18.06.2010 um 09:51 Uhr

    hallo,

    nach dem ich alles gelesen habe, habe ich nur nuco mus im kopf.
    bekomme hartz IV und habe einen 1,00€ job.seid 2 jahren
    wie ist das denn mit der EC karte, wenn ich mir ein p konto zulege.

    muss ich die dann abgeben und immer zur postfiale fahren, wenn ich geld brauche ?
    gibt es ein formschreiben für die beantragung des p kontos und wenn ja wo

    danke für die hilfe

    holger jähnichen

  44. Hier bin ich 1 !

    am 24.06.2010 um 18:00 Uhr

    Hallo, war heute bei der Commerzbank, habe ein P-Konto eröffnet, und es ging ohne Problem, habe z.Zt. Konto von meinem Sohn, aber jetzt habe ich endlich mein eigenes, es ging ohne Probleme, kostet zwar im monat 8.50 €, und da ich im Moment Alg II und noch einen geringfühigen Job habe, is es viel, aber besser so, als gar keins. Habe von der Commerzbank nur Gutes gehört, und es hat sich bestätigt.
    Wer ein Konto schon hat, kann es in ein P-Konto umwandeln, fast alle banken müssen es machen!
    so, hoffe, habe damit jemandem helfen können!
    LG

  45. blaunadine77

    am 24.06.2010 um 18:15 Uhr

    hallo

    ich lasse ein p-konto nächste woche bei meiner bank machen, habe schon einen termin.
    blos wurd mir mitgeteilt das sie keinerlei beratungen machen oder auskünfte erteilen dürfen.
    deshalb frage ich hier:
    was ist wenn ich kindergeld…..alg2…..unterhaltsvorschuss und elterngeld erhalte.
    das sind bei mir monatlich ein einkommen auf dem konto von 2100 euro.

    bleibt dies automatisch auch weiter geschützt wenn ich die nicht innerhalb von 7 tagen abhebe ?
    oder wie sieht das aus?

    und kann die bank mir mein p-konto bei einer pfändung kündigen??

    über antworten wäre ich sehr dankbar….lg anita

  46. Hellboy

    am 27.06.2010 um 21:48 Uhr

    Hallo an alle
    Hab eine Frage, ich habe bei meiner Bank (SPK) einen Termin mein G-Konto
    in ein P-Konto umzuwandeln.
    Jetzt sagt mir die Angetllte daß das Konto monatlich 12,30 Kontoführungsgbühr
    kostet statt 6,30 ist das Erlaubt oder reine Wilkür.
    Gruß
    hellboy

  47. silli

    am 28.06.2010 um 12:13 Uhr

    wie sieht es aus,wenn jemend witwenrente,halbweisenrente,und aus minijob auf 400 eurobasis,sowie kindergeld bekommt?

  48. Micha

    am 01.07.2010 um 09:02 Uhr

    Moin Moin
    War gerade bei der Voba, die richten umgehend das P-Konto ein.
    Monatlich wollen die aber 10€uro haben :(
    Dazu kommt, dass sie unbedingt wollen, das bei einem höheren Freibetrag der Antrag durch eine Schuldnerberarung ausgefüllt wird. Ist das so?
    Die behaupten JA, aber da nen Termin zu bekommen dauert ja mind. 6Wochen.

  49. robby

    am 01.07.2010 um 12:33 Uhr

    @micha
    War auch heute bei der Sparkasse, die Kontoführungskosten bleiben genauso wie vorher, bei der Sparkasse monatlich 2,50 Euro.Außerdem kann man das P-Konto uneingeschränkt nutzen zb Online-Banking,Daueraufträge,Überweisungen und auch Geld am Automaten holen.

  50. Micha

    am 01.07.2010 um 13:27 Uhr

    @robby
    Ja das ist bei der Voba auch, vom Online-Banking bis Geldautomat alles dabei.
    Es wäre aber alles mit einem “MEHR AUFWAND” verbunden, darum die Gebühren *löl*
    Ist wohl so wie immer, den Armen wird noch mehr das Geld aus der Tasche gezogen und die besser betagten bekommen lieber noch Zinsen…
    Aber wenn eine Regierung das schon so vorlebt, dann steckt auch keine VOBA davor zurück…

  51. heimdall

    am 01.07.2010 um 21:21 Uhr

    hallo

    frage kann man mit einem P-Konto auch am lastschriftverfahren teilnehmen?
    weil bei meiner freundin will das die sparkasse nicht und das konto kostet auch 5.-mehr als das normale

  52. Willbär

    am 07.07.2010 um 09:07 Uhr

    mit dem P Konto kannste alles machen,sogar die ec Karte wird wieder freigeschaltet.Wie war das bei euch, mit dem Einrichten?Bei mir gab es erst 01.07 das Formular zum Antrag.Erstaunlicherweise war das P Konto ein Tag später eingerichtet.Hat mir aber nichts gebracht, da die neue Software nicht funktionierte.

  53. Sunny

    am 08.07.2010 um 07:06 Uhr

    Ja, weiß das jemand? Das ist sehr wichtig zu wissen…. Bin bei der Sparkasse.

    Sonst müßte man ja allen, die regelmäßig einziehen, die Erlaubnis entziehen um das zu unterbinden und dann jeden Betrag Monat für Monat selber überweisen…

    Das wär´s ja noch…Nur toll,das einem die Bank das nicht mitteilt!!!!!

    Dann wie es aussieht, sind bereits Rücklastschriften getätigt worden. Das hätte nicht sein müssen!

  54. Inkassopaule

    am 09.07.2010 um 14:40 Uhr

    Also ich persönlich halte rein gar nichts von den P-Konten. Auf Kosten der Gemütlichkeit/Arbeitsüberlastung der Gerichte kann jetzt jeder schön weiter seine Schulden machen und die Gläubiger, die von den Schuldnern ausgenutzt und betrogen werden, haben noch weniger Rechte an ihr Geld zu kommen.

    Die Gesetze sind in Deutschland für Schuldner viel zu lasch. Es kann nicht sein, dass den Schuldnern immer mehr Rechte gegeben werden und die Gläubiger imer häufiger leer ausgehen. Vielen Schuldnern ist sicherlich gar nicht bewusst, dass an fehlender Zahlungsmoral auch ganze Existenzen hänngen.

    natürlich gibt es auch viele Schuldner, die unverschuldet in ihre Situation geraten sind. Diese sind dann aber auch meist kooperativ und zeigen eine gewisse Zahlungsbereitschaft. Und solchen Personen hilft man natürlich als Inkassodienstleister weiter, wenn man das Konto gepfändet hat. Aber die Schuldner, die vorsätzlich Schulden machen, kommen wieder ohne Probleme davon.

    Immerhin verlangen die Banken Gebühren für die Einrichtung der Konten und für jede einzelne Überweisung etc.

  55. Sunny

    am 17.07.2010 um 07:29 Uhr

    Wieder überhaupt keine Ahnung…!

    Du weißt überhaupt nicht, in was für eine desaströse Lage jemand mit einer Kontopfändung gebracht wurde! Stell dir mal vor, du könnest zwar Geld abheben (das du dir auch noch erkämpfen mußtest! Dabei geht es aber um das Existenzminimum! Was sowieso nicht pfändbar ist.), wobei du noch darauf achten mußt, dies in einer bestimmten Zeit zu tun und könntest dann aber trotzdem keine Überweisungen vornehmen…!? (Und falls du aus irgendeinem Grund – oft mangelden Infos!!!, bürokratische Amtswege etc – von einem Fettnäpfchen ins nächste tittst, würde das auf dem Konto verbleibende Geld gepfändet!? Dabei handelt es sich dann aber wohlgemerkt um dein Geld zum Überleben und du wärst somit einem Monat mittellos! Dies ist in keiner Weise akzeptabel! Trotz Schulden!)
    Bleibt ein Pfändung aller Konten über einen längeren Zeitraum bestehen, bist du nicht lebensfähig! Auch auf Grund aller komplizierten Regeln, denen das Ganze bisher unterworfen war. (Und sich niemand (besonders die Bank nicht) damit auskannte..)

    Und was meinst du sollen solche menschenunwüdigen Maßnahmen bezüglich der Schulden bringen?

    Das macht ja nur Sinn, wenn es um kriminelle Subjekte geht, die Steuern hinterziehen oder mit krimineller Energie Leute um ihr Geld bringen, es also eigentlich haben, aber nicht herausrücken wollen!!!! DAS sind aber die wenigsten! Über diese könnte man sich auch ärgern.
    Da bringt es was, vorübergehend durch “keine Handlungsmöglichkeiten” die Überweisung zu erzwingen. Danach wäre das Konto ja wieder frei. Aber für die, die eh nicht zahlen können ist es eine (schon sittenwidrige) Tortour! Es ist mit nichts zu rechtfertigen, daß durch Schulden durch z.B: Rücklastschriften weitere Schulden entstehen! Und viele weitere Kosten…!
    Oder, daß du dadurch kaputt gemacht wirst!
    ‘(Und übrigens, wenn du so froh bist, daß die Konten was kosten…Dadurch kommt der Gläubiger nur später an sein Geld…Schön, wenn man auch mal einen Schritt weiter denken könnte!)

    I.d.R handelt es sich um Menschen, die dies nicht mit böser Absicht tun und vermutlich ohnehin schon Nöte und Sorgen haben. Das siehst du doch schon daran, wenn jemand nicht überblicken kann, daß er die ganze bestellte Ware (das Paradebeispiel) überhaupt nicht bezahlen kann… Oft werden solche Handlungen aus kompensatorischen Gründen eingeleitet. Also um (vereinfacht gesagt) etwas, womit es ihnen schlecht geht zu kompensieren/aufzufangen. Die Lebensbedingungen sind oft eh schon traurig bzw. da bedingt sich doch alles… Sie brauchen am ehesten Hilfe. Hätte ´das was mit Rationalität zu tun, würde man es ja nicht machen…
    Natürlich sollen Schulden bezahlt werden. Oft können sie das aber nicht. Bitte habe Verständnis für diese Menschen, denn ihnen geht es mit dieser Situation, in die sie sich gebracht haben, selber nicht gut.

    DAS NEUE GESETZ NIMMT DEM GLÄUBIGER ÜBERHAUPT NICHTS! ES STELLT NUR DEN PFÄNDUNGSFREIBETRAG SICHER. UND MAN HAT EINIGE SACHEN DER REALITÄT ANGEGLICHEN, DIE VORHER ZU MASSIVEN PROBLEMEN GEFÜHRT HABEN!

  56. Sunny

    am 17.07.2010 um 07:50 Uhr

    Der Satz in der Mitte sollte heißen: Es ist mit nichts zu rechtfertigen, daß wegen der Schulden weitere entstehen. (Die mit dem Gläubiger gar nichts mehr zu tun haben) Z.B. durch Rücklastschriften. (Durch die Pfändung. Die sind übrigens sehr teuer! Es sind nicht nur die 1,50 von der Bank; teilw. 20€ von den Unernehmen und sowieso in der Summe gesehen.) So kann man es besser verstehen, was ich meinte. (DAS ist z.B: durch das P-Konto behoben worden.)

  57. Sunny

    am 17.07.2010 um 14:50 Uhr

    Eigentlch ist ja die Frage, warum nicht jedes Konto per se die Eigenschaften eines P-Kontos beinhaltet… Das würde nebenbei sogar noch mehr zur Entbürokratisierung beitragen…da dann nicht mal mehr ein Antrag bearbeitet werden müßte.

    Denn ein Problem bleibt ja: tritt überraschend eine Pfändung ein, so steht man weiterhin erstmal ohne Geld da… Je nachdem, wann sie kommt, evtl. bis zu einer Woche…

    Das könnte man nur verhindern, wenn das Konto ohnehin als P-Konto geführt worden wäre.
    Und so wäre es auch sinnvoll.

    Gesetzlich sollte in diesem Fall ein Überbrückungsgeld von 30-50€ eingeräumt werden, was ausgezahlt werden müßte, so daß man wenigstens noch Einkäufe erledigen könnte…
    Das wäre schon lange fällig gewesen…

  58. Martin B.

    am 22.07.2010 um 15:52 Uhr

    Also hab bei Sparkasse mein Konto umändern lassen und war sehr zufrieden.

    Die wollen keine Extragebühren oder sonstiges. Karten wieder einsetbar und Online Banking auch.

    Einzig was ich nicht ganz verstanden habe ….

    Sagen wir mal ich lasse 50 Euro auf meinem Konto stehen werden die mir dann im nächsten Monat als Guthaben berechnet? Sprich auf meinen Freibetrag angerechnet?

  59. Sunny

    am 23.07.2010 um 07:28 Uhr

    Da hast du aber Glück gehabt…

    Mag auch daran liegen daß du es zum jetzigen Zeitpunkt beantragt hast und vermutlich nicht zu den Übergangskandidaten gehörst. (Wird ja auch Zeit, daß es einigermaßen problemlos über die Bühne gehen sollte…)

    Also, das Guthaben, was du nicht verbraucht hast, kannst du in den nächsten Monat übertragen. Wird nicht angerechnet. Du kannst es sozusagen über den Sockelschutz hinaus ansparen.
    Am Ende des Monats mußt du es aber trotzdem abheben… Also, 8 Wochen verfügbar.

  60. Martin B.

    am 04.08.2010 um 15:37 Uhr

    Also mal kurz angemerkt.

    Wenn das Geld auf dem Konto eingeht, dauert es max. 1 Tag damit man das Geld am Automaten abholen kann. Das liegt daran weil die RA jede Buchung freigeben muß.

    Mein Geld war morgens drauf und nachmittags konnte ich Online Überweisungen machen, was auch super klappte. Genau so wie bezahlen im Geschäft klappte einwandfrei.

    Wie gesagt kostete das Konto keinen Cent mehr. Kurzum .. Ich bin begeistert :)

  61. r.b

    am 08.08.2010 um 20:06 Uhr

    P-Konto Kostet

    Habe mein Konto umgewandelt in ein P-Konto bei der SPK und das hat einmalig 5.95 €
    gekostet,sont fallen keine weiteren gebüren an.

  62. ricci1705

    am 30.08.2010 um 20:22 Uhr

    ich habe leider nur ärger mit dem p konto sorry den mist kann keiner gebrauchen

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