www.sozialleistungen.info

Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]

Einkünfte mit Rückzahlungsverpflichtung sind kein Einkommen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 05.06.2009 um 15:19 Uhr

Aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Detmold (AZ: S 8 AS 61/08) geht hervor, dass unter den Einkommensbegriff im Sinne des § 11 SGB II nicht solche Einkünfte fallen, die von vornherein mit einer Rückzahlungsverpflichtung verbunden sind.

Konkret ging es um einen Erwerbslosen, welchem vom 01.08.2006 bis 31.10.2006 unter Anrechnung des Kindergeldes das ALG II bewilligt wurde. Allerdings hob die Familienkasse im Jahr 2007 die Festsetzung des Kindergeldes für den oben genannten Zeitraum wieder auf und verpflichtete den Hartz IV Bezieher zur Rückzahlung der Leistungen.

Der Arbeitslose beantragte nunmehr bei dem zuständigen Leistungsträger die Neuberechnung der Hartz IV-Leistungen ohne Anrechnung des Kindergeldes. Dieser lehnte eine Neuberechnung jedoch ab, weil der Leistungsbezieher schließlich das Kindergeld erhalten habe. Daher sei es auch nach § 11 SGB II auf seinen Bedarf anzurechnen gewesen.

Die Richter urteilten zugunsten des Arbeitslosen. Einkommen im Sinne des § 11 SGB II seien keine Einkünfte, die von vornherein mit einer Rückzahlungsverpflichtung verbunden sind. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise könnten derartige Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden und seien somit nicht als Einkommen werten.

Der Leistungsträger habe folglich die Pflicht, das ALG II für den streitbefangenen Zeitraum ohne Anrechnung des Kindergeldes neu zu berechnen.

diese Nachricht jetzt Freunden empfehlen
bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Flynn  (Website)  am 5. Juni 2009 um 21:31 Uhr

    Es wäre ohnehin für alle Betroffenen mehr als erfreulich, wenn das Kindergeld erst gar nicht als Einkommen angesehen bzw. angerechnet werden würde.
    Ich finde es mehr als eine Unverschämtheit, dass ausgerechnet die Leute nichts vom Kindergeld haben, die es am nötigsten brauchen.

    Da ich im August noch einmal Papa werde, bin ich mir schon die ganze Zeit am überlegen, ob ich nicht eine Klage durchführen soll, wodurch ein Grundsatzurteil bewirkt wird, dass für alle SGB II (Hartz IV) Empfänger, das Kindergeld nicht mehr als Einkommen angerechnet werden darf. Diesbezüglich würde es mich mal brennend interessieren, ob es dafür schon irgendwelche Urteile gibt, und wenn ja, wie diese ausgefallen sind?

    Für Infos wäre ich dankbar!

    TOLL!

  2. sky am 6. Juni 2009 um 00:28 Uhr

    sagt mal weiß jemand ob die arge eine kindergeld nachzahlung rückfordern darf

  3. Henrik am 10. Juni 2009 um 15:14 Uhr

    eine Klage wäre nicht schlecht (Flynn), nur da müssen wir noch mehr sein den Du alleine glaub ich nicht das du da gehör bekommst.Es ist eine sehr gute Idee.

  4. Gerlinde am 12. Juni 2009 um 00:17 Uhr

    Ich wäre dabei…..

    eine unterschriftensammlung würde möglicherweise etwas mehr bewirken
    es müßte jedoch jemand den text verfassen und dann …unterschriften sammeln

  5. Micha am 23. Februar 2010 um 11:30 Uhr

    Hallo,

    also ich hab glaube ich ein ähnliches oder genau das gleiche Problem. Ich habe nun eine hohe Summe zurückgezahlt bekommen. Naja eher meine Mutter aber sie hat es mir überlassen. Nun müsste ich wissen, ob das Geld von der Arge also Einkommen angerechnet werden darf. Meine Mutter hat ziemlich angst, dass die Arge ihren Antrag auf Hartz 4 ablehnt.

    Es gibt doch solche Regelungen, dass jeder Hartz 4 Bezieher einen ersparten Betrag haben darf oder? Zu dem habe ich gehört, dass es noch einen weiteren Freibetrag gibt, der sich aus dem Alter der Person * 200 errechnet. Stimmt das?

  6. Karl von Freyhold am 3. Januar 2012 um 09:09 Uhr

    das Anrechnen des Kindergeldes auf Transverleistungen , hier Hartz IV, ist aus meiner Sicht sogar Verfassungswiedrig, da dieses keine “Sozialleistung ist und Einkommensunabhängig gezahlt wird und em “Wohl” des Kindes zukommen soll. Noch krasser ist aber dass Unterhaltsleisungen auf Hartz IV angerechnet werden. Da wird vom “Zahlvater” oft auch unter Einschränkung der Unterhalt gezahlt aber der “Vater” muss ansehen wie das Kind weiter in Armut lebt und von vielem ausgeschlossen ist Aber den gesparten Hartz IV Leisung werden die Steuergeschanke z. B. an die Hotelbetreiber finanziert.
    Dank an die Ministerin von der Leiden!!!

eigenen Kommentar hinterlassen


» eigene Webseite angeben?

» eigenes Facebook-Profil angeben? (Vanity-Name oder Profil-ID)

VGW 956
meistgelesene News
meistkommentierte News
Interesse an...
jetzt eigenen Kommentar abgeben