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Hartz IV Kürzung bei unkonkreter Belehrung unzulässig

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 05.12.2008 um 18:31 Uhr

Aus einem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil des Dresdner Sozialgerichts (Az.: S 6 AS 2026/06) geht hervor, dass das ALG II nur gekürzt werden darf, wenn der Hartz IV Empfänger zuvor klar und eindeutig auf die drohende Sanktion hingewiesen worden ist.

In dem vom Gericht zu bewertenden Fall ging es um einen ALG II Empfänger, der von der für ihn zuständigen ARGE aufgefordert wurde, sich auf eine Stelle als Sportassistent bei einem Verein zu bewerben. Dieser ging zwar zum Vorstellungstermin, jedoch weigerte er sich, vorab einen Personalbogen auszufüllen, weshalb es zu keiner Anstellung kam. Daraufhin kürzte ihm die ARGE für drei Monate die Regelleistung um 30 Prozent. Das Gericht gab der dagegen gerichteten Klage des Mannes statt.

Da die Sanktion das Existenzminimum betreffe, dürfe diese nur verhängt werden, wenn der Betroffene vorab über die drohenden Rechtsfolgen präzise belehrt worden sei.

Die ARGE hatte hier zwar in der Rechtsfolgenbelehrung eine Vielzahl vom Gesetz vorgesehener Sanktionsmöglichkeiten aufgezählt, ließ aber offen, welche davon tatsächlich zutreffen werde.
Nach Ansicht des Sozialgerichts müsse aus der Rechtsfolgenbelehrung aber deutlich hervorgehen, um welchen genauen Betrag das ALG II bei einem Pflichtverstoß gekürzt wird. Weil die Rechtsfolgenbelehrung diesen Anforderungen nach Ansicht des Sozialgerichts nicht genügt, sei keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Sanktion gegeben.

Zu beachten ist, das seitens der ARGE noch Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden können.

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Raptor 1306 am 6. Oktober 2009 um 18:11 Uhr

    Wie ist es eigentlich, wenn mein Sohn seinen Zivildienst antritt?
    Werden meine Bezüge dann gekürzt.
    Muss man den Dienstantritt melden?

  2. karl-heinz plotzki am 7. Oktober 2009 um 09:55 Uhr

    habe vor 4 monaten harz 4 beantragt,da ich in deutschland gemeldet bi,habe auch 2+ gehld bekommen,
    bin dann nach belgien gefhren,um dort zu heiraten
    warte hir seit 4 monaten auf meinen bescheit vom standesamt.
    bei der age hat mann mir nicht gesagt,das ich nicht in ein anderes eu land fahren darf.

  3. ERIC SCHMÄHL am 24. November 2009 um 15:30 Uhr

    Ist es erlaubt,ein Argeempfänger das Geld komplett zu streichen? So das er auf der Str. leben muß und auch seine Möbel nirgends unterstellen kann! Weil er kein Geld von der Arge kriegt mit der Begründung,sie klagen ja gegen uns!! So ergeht es gerade ein Freund von mir! Das ganze geht jetzt schon 3 Monate so! Es passiert auf der Arge Zwickau

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