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ALG II: Nach Wohnungsabriss steht Hilfebedürftigen die komplette Miete der neuen Wohnung zu

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 06.02.2010 um 17:07 Uhr

Ein Hartz IV Empfänger hat nach dem Abriss seiner früheren Wohnung einen Anspruch auf Übernahme der kompletten Mietkosten für die neue Wohnung. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 08.01.2010 hervor (Az.: S 23 AS 1952/09).

Im verhandelten Rechtsstreit lebte eine ALG II Bezieherin samt ihrer zwei Kinder in einer Wohnung mit einer Gesamtmiete von etwa 450 Euro. Nachdem sie vom anstehenden Abriss ihres Wohnblocks erfuhr, zog sie um. Allerdings hatte die Hilfebedürftige nunmehr eine Miete in Höhe von 530 Euro zu entrichten. Der tatsächliche Abriss der alten Wohnung erfolgte erst ein Jahr nach dem Umzug.

Die zuständige Arge wollte deswegen nur die Mietkosten in Höhe der alten Miete übernehmen. Die Behörde argumentierte dahin gehend, dass der Umzug so frühzeitig nicht notwendig gewesen sei.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Urteilsbegründung zufolge sei es letztlich unerheblich, ob die Klägerin mit dem Umzug bis kurz vor dem Abriss hätte warten müssen. Schließlich wäre mittlerweile der Abriss erfolgt, weswegen sich ein zwingender Grund für den Umzug ergeben habe. Folglich müssten die vollen Mietkosten für die neue Wohnung übernommen werden.

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bisher 5 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Julchen am 8. Februar 2010 um 19:38 Uhr

    Ja was denn sonst? Wäre ja noch schöner, wenn die jedesmal mit ihrer Zickerei durchkämen.

    Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass man nicht erst dann umziehen kann, wenn die alte Hütte bereits abgerissen ist, oder kurz vorher. Schliesslich muss man eine neue Wohnung ja erst suchen.

  2. Hannibal am 9. Februar 2010 um 12:05 Uhr

    Hallo Julchen,
    finde deine Beiträge immer super, sag können wir uns auch mal so (priv.) mailen? Wir können bestimmt einige Info`s austauschen!!
    Ich wohne in Bayern,
    lg Nicky (Hannibal)

  3. Julchen am 9. Februar 2010 um 13:20 Uhr

    A Bayer- jo meih *LOL* ( kann kein Bayrisch)

    kannst mich gerne anschreiben.

    Julchen53(at)arcor.de

  4. Sieglinde am 9. Februar 2010 um 17:36 Uhr

    “Info`s” Schau an, in Berlin schreibt man “Infos”. ;-)

  5. Julchen am 9. Februar 2010 um 20:51 Uhr

    @ Sieglinde

    ich muss grad lachen- nee, Du meinst sicher einen andern “Hannibal”

    http://www.tagesspiegel.de/

    Richtig? ;-)

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