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Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Erstattung von krankheitsbedingtem Sonderbedarf

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II 07.03.2008 um 03:08 Uhr
Autor: ds

Das Landesozialgericht NRW hat in einem Urteil vom 21.12.2007 beschlossen, dass Hartz IV-Empfänger grundsätzlich das Recht auf Erstattung der Kosten für einen krankheitsbedingten Grundbedarf haben (L 19 B 134/07 AS ER). Im vorliegenden Fall hatte ein Hartz IV-Empfänger darauf geklagt, dass ihm die Kosten für ein chronisches Hautleiden extra erstattet werden sollen. Die zuständige Behörde lehnte dies mit der Begründung ab, dass die monatlichen Kosten von 34 Euro auch aus dem Grundbedarf bezahlt werden könnten.

Das Landessozialgericht sah das Hautleiden zunächst als erwiesen an und stellte dann fest, dann diese Behandlungskosten nicht von der Krankenversicherung gedeckt würden und somit durchaus einen Sonderbedarf begründen könnten. Wie darauf zu reagieren sei, ließ das Gericht jedoch offen, denn es gibt einerseits die Möglichkeit, dass für solche Bedarfe ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II gewährt wird und andererseits den Anspruch auf Leistungen in sonstigen Lebenslagen nach § 73 Satz 1 SGB XII.

Der normale Weg sei sicherlich das Darlehen, jedoch sei zu prüfen, ob aufgrund der chronischen Eigenschaft des Hautleidens und der damit verbundenen regelmäßigen Kosten nicht doch die Lösung nach § 73 Satz 1 SGB XII in Frage käme. Abgelehnt hat das Landesozialgericht auf jeden Fall die Ansicht der beklagten Behörde, dass die Kosten aus dem Grundbedarf zu tragen seien, denn dies sei definitiv unzumutbar.


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3 Kommentare zu 'Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Erstattung von krankheitsbedingtem Sonderbedarf'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Erstattung von krankheitsbedingtem Sonderbedarf'.

  1. Janina

    am 31.03.2008 um 17:16 Uhr

    Hallo,

    Ich möchte nur mal feststellen, wie unmenschlich Hatz 4 eigentlich ist.
    1. Alles wird teurer, besonders Lebensmittel, aber mehr Geld zum Leben ist anscheinend nicht vorgesehen!
    2. Es gibt Menschen, die auf Grund körperlicher Leiden, an eine bestimmte Wohnsituation gebunden sind. Aber ein Gesetz, welches diesen Menschen evtl. eine etwas höhere Mietpauschale zugesteht, gibt es bislang auch nicht. Das Gesetz ist so geschickt gemacht, das man diese höhere Pauschale für Miete fast nicht bekommen kann. Selbst auf ärztliche Gutachten achtet keiner im Amt. Jemand mit Gelenkverschleiss sitzt zwar noch nicht unbedingt im Rollstuhl, ist jedoch auf kleinigkeiten wie Aufzug/Lift, oder Whg im Erdgeschoss angewiesen.
    Jemand mit einem vergangenen oder aktuellen Tumor o.ä. darf keine elektrogeräte in unmittelbarer Umgebung haben, nachts schon gar nicht. Eine 1 Zimmer Wohnung ist da nicht die beste, aber mehr Mietpauschale bekommt eine sollche Person auch nicht.
    3. Auch ein Hartz 4 Empfänger zahl Praxis- und Rezeptgebühren, trotzdem nicht mehr Lebensunterhalt.
    Und ich habe am eigenen Leib mitbekommen, dass immer die nicht bekommen was sie brauchen, die es am nötigsten hätten.

  2. am 08.04.2008 um 07:27 Uhr

    Hallo,

    welche Erwachtungen will man an die ARGE stellen wenn,
    wenn Mehrbedarf für “Fettreduzierte Kost” wegen chronischem Herzleiden (Infakt, Bypässe) mit der Begründung, “Lebensmittel sind nicht teurer geworden”, abgelehnt wird.
    Wenn der Widerspruch abgelehnt wird mit der Begründung; dan essen sie eben keine Wurst und kein Fleisch mehr, ernähren sie sich Vegetarisch, dann brauchen sie nicht mehr Geld.

    Gruss Helmut

  3. Michael

    am 08.04.2008 um 20:31 Uhr

    Hallo !!
    Ich bin Hartz4 empfänger,und Diabetiker Typ 2,
    als ich bei meiner Sachbearbeiterin war wegen zuschuß,
    hatte man mir gesagt das solche zuschüße nicht mehr seit 2005 gezahlt werden.
    Das ist ne absolute frechheit!!!.
    Die Lebensmittel für Diabetiker kann man gar nicht mehr
    bezahlen,weil diese zu teuer sind.
    Vielen dank FRAU MERKEL !

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