Fremdgehen kann Anspruch auf Unterhalt kosten

Nach einem am vergangenen Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des OLG Zweibrücken kann das Fremdgehen während der Ehe bei einer späteren Trennung den Unterhalt kosten ( AZ.: 2 UF 102/08).

Konkret ging es um eine Unterhaltsklage einer getrennt lebenden Ehefrau. Diese hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung begonnen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Das OLG kam zu der Auffassung, dass die Zahlung von Unterhalt für den betrogenen Ehemann grob unbillig sei. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall nach Meinung der Richter nur dann zu entscheiden gewesen, wenn die Ehefrau das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte.

Das Gericht führte ferner aus, dass es widersprüchlich sei, wenn die Ehefrau gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere, obwohl sie gerade in diesem Fall die eheliche Solidarität verletzt habe.