BAföG trotz Bachelor
BAföG muss auch dann weiter gezahlt werden, wenn ein Jurastudent bereits den Bachelor of Laws (LL.B) erworben hat. Das bestätigte jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Az. 5 B 78.06) und gab damit einem Studierenden Recht, dem das Studentenwerk die Förderung gestrichen hatte.
530 Euro BAföG hatte der Student der Bucerius Law School erhalten, bis zu jenem Tag, als das Hamburger Studentenwerk ihm mitteilte, die Zahlung werde eingestellt, weil mit dem LL.B. ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht sei. Lebensfremd, sagte sich der Student. Denn er wollte weiter studieren, um Rechtsanwalt zu werden. Dazu sei die erste juristische Prüfung nötig. Der LL.B. an sich reiche nicht aus, um eine klassische juristische Laufbahn einzuschlagen.
So zog der Student vor Gericht. Das Hamburger Verwaltungsgericht bestätigte die Meinung (Az. 2 K 5689/04). Später stieß das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in das gleiche Horn. Den Schlusspunkt in dem Rechtsstreit setzte nun das Bundesverwaltungsgericht, das dem Studenten weiterhin den Anspruch auf BAföG zusprach.
- VG Göttingen: BAföG Anspruch besteht auch während Praktikum
- BAföG stimmt nicht mit europäischem Recht überein
- BAföG-Erhöhung vom Bundesrat bewilligt
- Europäischer Gerichtshof: BAföG-Regelung verstößt gegen Freizügigkeit der EU
- Nachlässigkeiten eines Mitarbeiters sorgen für 100.000 Euro Schaden beim Studentenwerk Dortmund