Elterngeld: Übergangsregelung für ALG II Bezieher mit Verlängerungsoption

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesarbeitsministerium haben sich laut Medienberichten, entgegen bisheriger Verlautbarungen, nun doch auf eine Übergangsregelung beim Elterngeld für Hartz IV Empfänger geeinigt, die noch im Dezember 2010 erlassen werden soll.

Das sogenannte Sparpaket der schwarz gelben Bundesregierung sieht vor, dass das Elterngeld ab dem 1. Januar 2011 grundsätzlich in voller Höhe bedarfsmindernd als Einkommen auf das ALG II angerechnet wird. Dies führt jedoch unter Umständen zu einer Schlechterstellung von Eltern, die die sogenannte Verlängerungsoption beim Elterngeld nutzen.

Angedacht ist nunmehr, jene Eltern, welche sich auf der Basis der alten Elterngeld-Regeln für ein Kind entschieden haben, nicht zu benachteiligen. Insoweit sie das Elterngeld über einen zwei Jahres Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, soll es ihnen ermöglicht werden, jene Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen. Die Anrechnungsfreiheit der dann fälligen Einmalzahlung soll nicht, wie bisher geplant, davon abhängig sein, ob die Rückzahlung noch im Jahr 2010 erfolgt. Die Widerrufsfrist muss jedoch eingehalten werden.