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Von Angehörigen geliehenes Geld ist kein Einkommen beim ALG II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 10.02.2009 um 02:56 Uhr

Nach einem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen darf ein zinsloses Darlehen eines Verwandten nicht auf ALG II Leistungen als Einkommen angerechnet werden (Az.: L 7 AS 62/08).

Ein derartiges Darlehen sei auch dann nicht als Einkommen anzusehen, wenn der Hartz IV Bezieher mit dem Geld Rechnungen bezahlt oder Anschaffungen tätigt.

Ferner sei es nicht erforderlich, dass der Darlehnsvertrag genauso dokumentiert ist, wie es unter fremden Dritten üblich wäre. Etwas anderes gelte lediglich dann, wenn eine Prüfung des Einzelfalls Zweifel am Vorliegen eines Darlehens ergebe und es folglich auf die Beweislast ankomme.

Im konkreten Fall wurde einer ALG II Empfängerin von ihrem Onkel 1500 Euro als Darlehen auf das Konto überwiesen. Zudem erinnerte der Onkel in einem Brief ausdrücklich daran, dass das Geld zurückzuzahlen ist, sobald der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben gelungen ist.

Die Richter werteten dies als schnelle und unbürokratische Hilfe als Ausdruck intakter verwandtschaftlicher Verhältnisse und verneinten infolgedessen das Vorliegen eines Scheingeschäfts. Die Rückforderung der Hartz IV Leistungen durch die zuständige Behörde komme somit nicht in Betracht.

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Christian am 10. Februar 2009 um 14:36 Uhr

    Endlich mal was festes…
    Hatte vor nicht allzulanger Zeit auch so ein Problem: Hatte von meinem Arbeitgeber 4 Monate lang keinen Lohn bekommen, deshalb meine Eltern um Unterstützung gebeten…
    Mir wurden 5000 Euro überwiesen, mit dem Zweck “Darlehen”. Wie das dann so war, wurde ich gekündigt, da ich wegen der ausgebliebenen Zahlungen (6500 € ) nicht mehr gewillt war zu arbeiten. Arbeitsamt wollte Kontoauszüge der letzten 3 Monate, und da stand das Darlehen natürlich drauf… Prompt sollte es als Einkommen angerechnet werden. Bin daraufhin zur Anwältin, die einen netten Brief geschrieben, und seitdem nix mehr von der ARGE gehört.
    Liebe Grüße

  2. Gabi am 15. Februar 2009 um 13:09 Uhr

    Gilt die Eingliederungshilfe auch als Darlehn?Ich muß sie ja zurückzahlen und wird als Einkommen angerechnet.
    Kann mir da jemand auskunft geben!

  3. hanabi am 20. Februar 2009 um 18:04 Uhr

    Das ist allerdings auch eine Leistung des Staates, das kann man mit dem privaten Darlehen, von dem im Urteil die Rede ist, nicht vergleichen.

    Übrigens würde ich solche Info´s ,mit Vorsicht genießen, denn aus dem Zusammenhang gerissen kann da was ganz anderes als Information rüberkommen.Hier ist es immer wichtig, sich mal den Originaltext des Urteiles anzusehen. Oft wird unvollständig und falsch zitiert, man hält sich an das Gelesene und dann war´s doch wieder ganz anders. Das nennet sich auch Medien-und Meinungsfreiheit. Wenn der Verbreiter dieser Informationen wenigstens die Quellenangabe machen und darauf der Vollständigkeit wegen verweisen würde …

    Kann man aber meistens vergessen, läuf eher unter: habe ich von einem Freund gehört …

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