Das Kabinett hat Änderungen beim Wohngeld und dem Kinderzuschlag beschlossen
Ab 1. Oktober 2008 treten die vom Kabinett beschlossenen Änderungen zum Kinderzuschlag in Kraft. Diese sollen dafür sorgen, dass Familien mit Kindern deutlich seltener von Leistungen nach Hartz IV abhängig sind als bisher, sofern sie selbst etwas dazu beitragen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Während bis jetzt das Einkommen dieser Familien individuell geprüft wurde und es zu einer Ablehnung von bis zu 80% der Anträge auf den Kinderzuschlag kam, gelten ab 1. Oktober nur noch 2 Bedingungen für den Kinderzuschlag.
Das Mindesteinkommen, welches aus eigener Kraft erzielt wird, muss bei Alleinerziehenden 600 Euro betragen und bei Familien mit Kindern 900 Euro. Darüber hinaus muss durch den Kinderzuschlag im konkreten Fall eine Hilfsbedürftigkeit verhindert werden können.
Zusammen mit der Erhöhung des Wohngeldes, die zum 01. Januar 2009 in Kraft trifft, werden lauf Bundesfamilienministerin Ursula van der Leyen über 150.000 Kinder mehr erreicht als bisher. Auf diese Weise könne die Abhängigkeit von Sozialleistungen über mehrere Generationen hinweg verhindert werden. Von Seiten der Regierung wird ab dem Jahr 2009 mit Mehrbelastungen für den Haushalt in Höhe von 252 Millionen Euro brutto jährlich gerechnet.
am 12.05.2008 um 09:25 Uhr
Wunderschönen guten Tag,
hm, das hört sich ja ganz gut an, nur werden dadurch wieder einmal diejenigen vernachlässigt, die es wirklich nötig haben !
Im Landkreis Schweinfurt ist es sehr schwierig als alleinerziehende einen Arbeitsplatz zu finden. Vor allem einen Arbeitsplatz in den man mehr als 600 € verdient.
Die Arbeitszeiten müssen mit den Betreuungszeiten der Kinder zu verinbaren sein.
Haben diese Kinder denn nicht die Chance verdient eine Musikschule oder ein Schwimmbad zu besuchen?
Ich bitte Sie ein bisschen mit geundem sozialen Denken zu handeln.
Mit herzlichen Grüßen Bianca
am 01.06.2008 um 15:02 Uhr
Unser Antrag auf Kinderzuschlag wurde abgelehnt. Die Firma hatte zu wenig Lohn überwiesen. Wir würden unter die Mindesteinkommensgrenze fallen.
Natürlich legen wir Einspruch ein. Schliesslich arbeitet mein Mann ca. 200 Stunden im Monat.
Das Argument Kinderzuschlag dient lediglich der Wählergewinnung. In Wirklichkeit kommt doch so gut wie gar nichts bei den Familien an.
Dafür sorgt schon allein die abschreckende Bürokratie und die 0180er Nummer im Arbeitsamt.
Und an den albernen Spasshaufen der Regierung in Berlin:
“macht ruhig weiter so”!
am 12.07.2008 um 23:57 Uhr
Also bei uns wurde der Kinderzuschlag abgelehnt da ich angeblich zuwenig verdiene!!
Gleichzeitig forderte die ARGE aber dazu auf “alles” zu tun um die “Hilfsbedürftigkeit” (ALG2) zu beenden. Nun einmal eine Frage an alle die sich das mal im Kopf durchgehen lassen, was wollen die denn jetzt eigentlich ??
Wir hatten Wohngeld beantragt (abgelehnt/Verdienst zu hoch); Kinderzuschlag (abgelehnt/Verdienst zu niederig) mit ca.1150 Euro für 3 Personen (476,-Miete;94,-Strom) wo liege ich da mit meinem Verdienst??
Dazu kommt noch das unsere Wohnung (74qm/3Pers.) zu gross sein soll!!
Ich habe aber mal in einem Heft zu Hartz4 gelesen das bei 3 Personen 3 Zimmer/75qm zustehen sollen!!
So langsam weis ich nicht ob die bei der ARGE selber wissen was die tun!!