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Aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) geht hervor, dass schwerhörige Sozialhilfeempfänger gegenüber dem Sozialamt einen Anspruch auf Zahlung der Batterien für ihre Hörgeräte haben (Az.: B 8 SO 32/07 R).
Im konkreten Fall klagte eine an einer Innenohrschwerhörigkeit leidende Sozialhilfeempfängerin auf Übernahme der monatlichen Kosten für ihre Hörgerätebatterien in Höhe von 8 Euro durch das Sozialamt.
Der zuständige Leistungsträger verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, dass Behinderte lediglich Hilfen bewilligt bekämen, die den Reha-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprächen. Ansonsten würde eine Ungleichbehandlung gegenüber Erwerbstätigen vorliegen, da bei diesen in einem solchen Fall auch keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
Die Richter urteilten jedoch zugunsten der Hilfebedürftigen. Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft und insbesondere für medizinische Hilfsmittel seien nach wie vor zu bewilligen. Allerdings verwies das BSG den Fall an das Landessozialgericht Celle zurück. Es müsse geprüft werden, ob unter Umständen gegenüber dem Sozialamt vorrangig leistungspflichtige Träger wie die gesetzliche Unfallversicherung oder die Kriegsopferversorgung zuständig sein. Wenn dies nicht der Fall sein, müsse das Sozialamt die Kosten übernehmen.
Ja das ist doch mal was! Hoffen wir mal, dass dieses Urteil auch für viele andere Kranke und Schwerbehinderte, die SGB II und/oder andere Sozialleistungen beziehen, Früchte trägt.
TOLL!
Das sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, daß diese Batteriekosten vom Leistungsträger übernommen werden! Schlimm genug, daß die Krankenkasse sowas nicht mehr bezahlt!
Schließlich ist man normalerweise nicht freiwillig krank!
Aber die gängige Praxis der Behörden ist leider die Ignorierung von Leuten, die trotz Krankheit so normal wie möglich leben und arbeiten wollen!
Meine Petition unter https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4739
richtet sich gegen solche Praktiken. Diese kann übrigens noch bis 22.07.09 mitgezeichnet werden.
endlich wird auch mal an die Menschen gedarcht, die beeinträchtigt sind, und sich von den Regelsatz die nötigsten Hilfsmittel nicht leisten können.
Vielleicht haben ja auch mal die sehschwachen Menschen Glück, um das die überteuerten Brillen bezahlt werden, man kann ja nicht 20 Jahre mit einer Brille rumlaufen.
Ach so, aber um an der Gesellschaft teilzuhaben, braucht man nur die Ohren, nicht die Augen. Starke Brillen werden nach wie vor nicht bezahlt. Da hätte ich wohl lieber schwerhörig statt fehlsichtig werden sollen hahaha
Und wie sieht es mit Hörgeräte-Reparaturen aus? Habe da schon 2x bei der ARGE Antrag auf Kostenübernahme gestellt,,,wurde immer abgelehnt, mit der Begründung: “Ìst im Regelsatz enthalten” Außerdem braucht man ja nicht nur Batterien, sondern auch Reinigungs- und Pflege-Artikel. Wer bezahlt das?
Ein schon längst überfälliges Urteil! Aber wie sieht es eigentlich mit den Menschen aus die die Grundsicherungsrente beziehen? Zählen die mit in dieses Urteil rein? Weiss das jemand?
als behinderter bin ich ein kämpfer, gegen diskriminierung, soziale verwarlosung, die oft in den ämtern stattfindet,in der öffentlichkeit, FORMIERT EUCH; GEHT AUF DIE STRAßE;
JETZT KOMMEN WAHLEN; CDU/CSU -SPDFDP-VOLKSVERARSCHER- ABWÄHLEN; SONST GEHT EUCH NOCH SCHLECHTER IN DER ZUKUNFT; BEI DEN ÄMTERN EINSPRUCH- WIEDERSPRUCH EINLEGEN- BOMBARDIERT SIE MIT ANTRÄGEN; DAMIT SIE ETWAS ZU TUN BEKOMMEN-
DIE GRÜNEN ODER DIE LINKE IST DIE ALTERNATIVE; UM DEN KESSEL ANZUHEIZEN- WESTERWELLE UM GOTTES WILLEN; SO EIN POPULIT FOM FEINSTEN
GRUSS GEORG