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Schulabbrecher und -Schwänzer können Anspruch auf Unterhalt verlieren

Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 11.04.2009 um 11:04 Uhr

Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt geht hervor, dass Schulabbrecher und notorische Schwänzer ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern verlieren können (Az.: 5 UF 46/08).

Im konkret zu entscheidenden Fall forderte ein allein lebender Sohn von seinem Vater Ausbildungsunterhalt, nachdem er in der der zwölften Klasse wegen unentschuldigter Fehltage vom Gymnasium verwiesen worden. Der Vater jedoch verweigerte eine derartige Unterstützung.

Die Richter gelangten zu der Auffassung, dass der Vater tatsächlich nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sei. Ein Anspruch des Sohnes wäre nur dann zu bejahen gewesen, wenn er sich bemüht hätte, seine Ausbildung zielstrebig zu absolvieren. Er habe aber die Schule abgebrochen, ohne eine andere Ausbildung zu beginnen und müsse folglich für sich selbst sorgen.

Für den Zeitraum, in dem der Sohn noch die Schule besuchte, kämen ebenfalls keine Zahlungen in Betracht, weil er wiederholt der Schulpflicht nicht nachgekommen sei und Forderungen des Vaters nach Leistungsnachweisen ignoriert habe.

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Shiba am 15. April 2009 um 22:52 Uhr

    Diese Rechtssprechung finde ich sehr gut, allerdings frage ich mich wie nun der Jugendliche einen Lebensunterhalt besteiten soll. Kann er noch bei den Eltern wohnen und essen? Wenn nicht, dann sollte man diesen Jugendlichen Hilfe anbieten die folgendermaßen aussehen könnte: eine Unterkuft für die Nacht und eine Mahlzeit pro Tag, dafür müssen dann sofort am nächsten Tag Sozialstunden geleistet werden.
    Es ist beängstigend wenn man die sogenannte Null-Bock Stimmung erlebt und es sollte den Jugendlichen schon im Elternhaus klargemacht werden, wenn unsere Großeltern unser Eltern und wir auch so gehandelt hätten, dann wären wir alle Obdachlose und sicher schon verhungert.
    Ein Schüler, der ein Gymnasium besucht verfügt über ein gewisses Maß an Intelligenz und sollte wissen was der Sinn des Lebens ist und auch die Konsequenz für sein Tun und Handeln zu spüren bekommen.

  2. Münchner  (Website)  am 2. August 2009 um 15:19 Uhr

    mein Sohn, 16 Jahre (in kürze 17) hat die Schule abgebrochen, hält sich nicht mehr in einem Heim der Stadt Dortmund auf, sondern lebt seitdem auf der Strasse, bzw. ab und zu bei den Großeltern (Mütterlicherseits) . Ich habe hier von München aus nie Kontakt (wurde mir von seiner Mutter verwehrt) zu ihm gehabt, bzw. den Unterhalt immer an die Stadt Dortmund gezahlt. Es ist zwar noch keine Forderung, aber was mache ich jetzt ? Zahle ich ihm den Unterhalt weiter oder wem oder muss ich gar nicht ? Er hat Angebote vom Jugendamt eine Ausbildung mit Schulabschluss zu machen, diese lehnt er jedoch ab weil er keine Lust hätte.

  3. Schnuffel am 18. November 2009 um 16:06 Uhr

    Unsere Tochter hat im November ihr Studium ohne unser wissen beendet. Bisher haben wir für sie Studiengebühren und Unterhalt gezahlt. Ab September 2010 hätte sie, haben wir nicht zu Gesicht bekommen, einen neuen Ausbildungs-vertrag abgeschlossen und möchte vorerst wieder bei uns einziehen. Können wir sie auffordern sich eine eigene Wohnung zu suchen und für ihren Unterhalt selbst zu sorgen ? Wer weiß wie die rechtliche Lage ist ? Gern sind wir bereit sie beim Umzug zu unterstützen und stellen ihr selbstverständlich ihr Kindergeld zur Verfügun. Danke für eventuelle Informationen dazu.

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