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Hartz-IV-Urteile: Fahrtkosten müssen erstattet werden und Existenzgründungszuschuss ist Einkommen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 12.12.2007 um 22:04 Uhr (Autor: cme)
VGW 298

Gleich mehrere Urteile im Zusammenhang mit Hartz-IV vom Bundessozialgericht in Kassel. Neben der Frage, ob ein geerbtes Haus, für welches die Eltern noch ein lebenslanges Nutzungsrecht haben, als Vermögen zu werten ist, wurde auch in Sachen Fahrtkostenerstattungen und Existenzgründungszuschuss entschieden.

Häufig überschreiben Eltern ihren Kindern aus steuerlichen Gründen schon zu Lebzeiten ihr Haus. Dabei wird allerdings in der Regel ein so genanntes Nießbrauchrecht eingeräumt, beziehungsweise lassen sich die Eltern ein lebenslanges Nutzungsrecht zusichern.

Im konkreten Fall (AZ.: B 14/7b AS 46/06 R) hatte auch die 86-jährige Mutter eines Arbeitslosen ein lebenslanges Wohnrecht im Haus. Dabei wollte die Arbeitsgemeinschaft Donau-Ries dem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld II nur als Darlehen auszahlen. Allerdings entschied das Bundessozialgericht, dass solches Vermögen beim Arbeitslosengeld II unberücksichtigt bleiben muss, da nicht absehbar sei, wann das Vermögen verwertet werden kann. Daher steht dem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld II normal als Zuschuss zu.

Im Streit (AZ.: B 14/7b AS 50/06 R) um die Erstattung von Fahrtkosten hatte die Arbeitsgemeinschaft Augsburg einen arbeitslosen IT-Fachmann zu sich bestellt. Dieser kam der Aufforderung nach und erschien zum Termin, wollte allerdings die entstandenen Kosten für Hin- und Rückweg in Höhe von 3,52 Euro erstattet haben. Dies lehnte die Arbeitsgemeinschaft allerdings ab. Man erstatte erst ab einer “Bagatellgrenze“ von sechs Euro die Kosten, so die Begründung. Die obersten Sozialrichter in Kassel entschieden allerdings, dass der Mann die Fahrtkosten erstattet bekommt. Denn angesichts des schon knappen Regelsatzes für Arbeitslose könne man nicht von einer Bagatelle reden.

Im dritten und letzten Fall (AZ.: B 14/7b AS 16/06 R) ging es um einen Arbeitslosen, der sich im Raum Oldenburg als Handwerker selbständig machen wollte. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützte dieses Vorhaben und zahlte hierfür einen Existenzgründungszuschuss in Höhe von monatlich 600 Euro. Diesen Zuschuss muss sich der Mann allerdings beim Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Der Zuschuss sei nämlich dafür gedacht, die Existenz in der “Aufbauphase der Selbständigkeit“ zu sichern. Aus dem Grund bestehe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II in voller Höhe und die Arbeitsgemeinschaft dürfe den Existenzgründungszuschuss daher auch anrechnen.

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8 Antworten zu “Hartz-IV-Urteile: Fahrtkosten müssen erstattet werden und Existenzgründungszuschuss ist Einkommen”
  1. schroeder

    am 15.12.2007 um 14:35 Uhr

    unser sohn ist seit dem 3.9 in ausbildung vater /mutter hartz4 leider war lange vorher gemeldet haben für september fahrkosten beantragt -abgelehnt - jetzt sollen wir alles bis zum monat dez.zurückzahlen weil wir angeblich zuviel bekommen haben die fahrkosten haben wir von unseren hartz 4 bezahlt.wer kann helfen

  2. Heidi

    am 18.12.2007 um 19:44 Uhr

    endlich werden einem auch die niedrigen Fahrtkosten ersetzt!

  3. Heidi

    am 18.12.2007 um 19:50 Uhr

    an Schroeder
    ersteinmal wiederspruch einlegen dann bei ablehnung
    vor dem Sozialericht innerhalb eines monats Klage einreichen.
    mit dem ALG2 bescheid auf das Amtsgericht gehen sich einen Beratungsschein holen mit diesem zum Rechtsanwalt gehen der soll sich das ansehen und Klage einreichen ich hoffe es klappt

  4. Sinsel, Carsten

    am 02.04.2008 um 10:56 Uhr

    ich mache gerade eine Trainingsmaßnahme und habe zu denn Fahrtkosten eine frage! ist es richtig das nur die hinfahrt erstatet wird? oder muß die hin und rückfahrt ersttdet werden? mit freundlichen Grüßen C.Sinsel

  5. Nancy Rudolf

    am 20.05.2008 um 12:52 Uhr

    Hallo, ich hoffe mir kann auf diesem weg jemand helfen.
    habe in der nächsten zeit vor mich mit einem Hundeservice selbstständig zu machen.
    bin seit dem 01.01.2008 alg 2 bezieher,
    auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt das ich nur anspruch auf existenzgründerzuschuß von 174,60 € monatlich hätte, dass auch nur für 6 Monate!
    ist dies korrekt?
    oder gibt es noch mehr vom arbeitsamt zu “holen“.
    danke für jede hilfe

  6. Nancy Rudolf

    am 20.05.2008 um 12:53 Uhr

    hallo carsten,
    fahrtkosten werden nur für die Hinfahrt erstattet, war bei mir auch so, km wurden sogar noch um 5 km gekürzt.

  7. Carola

    am 10.06.2008 um 22:41 Uhr

    Hallo Leute,

    meine Eltern wollen mir auch ihr Haus vererben. Bin 26 und lebe zurzeit von Hartz IV. Beginge womöglich im Aug. 08 eine Ausbildung zur Fachverkäuferin. Aber was ist, wenn ich wieder irgendwann die Arbeitslosenfalle tappe? Kann man sich einfach so ein Haus überschreiben lassen?

  8. Chrissi

    am 26.07.2008 um 09:04 Uhr

    Anfang Juli 2008 habe ich einen Bildungsgutschein bekommen für einen 4monatigen Englischkurs. Gleichzeitig habe ich Antrag auf Fahrkosten und Kinderbetreuung gestellt. Am 28.07.2008 beginnt mein Kurs, bisher habe ich keinen Bescheid bekommen, wieviel Zuschuss ich für Fahrkosten und Kinderbetreuung bekommen. Lt. telef. Nachfrage wurde mir gesagt, daß erst im August mein Antrag bearbeitet wird, bis dahin soll ich in “Vorleistung” gehen. Ist das rechtens? Ich müsste dann vorab erst über 180Euro bezahlen, obwohl ich nicht weiss, was ich bewilligt bekomme. Das kann nicht das wahre sein oder?? Weiss jemand Rat??

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