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Hartz-IV-Urteile: Fahrtkosten müssen erstattet werden und Existenzgründungszuschuss ist Einkommen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 12.12.2007 um 22:04 Uhr

Gleich mehrere Urteile im Zusammenhang mit Hartz-IV vom Bundessozialgericht in Kassel. Neben der Frage, ob ein geerbtes Haus, für welches die Eltern noch ein lebenslanges Nutzungsrecht haben, als Vermögen zu werten ist, wurde auch in Sachen Fahrtkostenerstattungen und Existenzgründungszuschuss entschieden.

Häufig überschreiben Eltern ihren Kindern aus steuerlichen Gründen schon zu Lebzeiten ihr Haus. Dabei wird allerdings in der Regel ein so genanntes Nießbrauchrecht eingeräumt, beziehungsweise lassen sich die Eltern ein lebenslanges Nutzungsrecht zusichern.

Im konkreten Fall (AZ.: B 14/7b AS 46/06 R) hatte auch die 86-jährige Mutter eines Arbeitslosen ein lebenslanges Wohnrecht im Haus. Dabei wollte die Arbeitsgemeinschaft Donau-Ries dem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld II nur als Darlehen auszahlen. Allerdings entschied das Bundessozialgericht, dass solches Vermögen beim Arbeitslosengeld II unberücksichtigt bleiben muss, da nicht absehbar sei, wann das Vermögen verwertet werden kann. Daher steht dem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld II normal als Zuschuss zu.

Im Streit (AZ.: B 14/7b AS 50/06 R) um die Erstattung von Fahrtkosten hatte die Arbeitsgemeinschaft Augsburg einen arbeitslosen IT-Fachmann zu sich bestellt. Dieser kam der Aufforderung nach und erschien zum Termin, wollte allerdings die entstandenen Kosten für Hin- und Rückweg in Höhe von 3,52 Euro erstattet haben. Dies lehnte die Arbeitsgemeinschaft allerdings ab. Man erstatte erst ab einer “Bagatellgrenze“ von sechs Euro die Kosten, so die Begründung. Die obersten Sozialrichter in Kassel entschieden allerdings, dass der Mann die Fahrtkosten erstattet bekommt. Denn angesichts des schon knappen Regelsatzes für Arbeitslose könne man nicht von einer Bagatelle reden.

Im dritten und letzten Fall (AZ.: B 14/7b AS 16/06 R) ging es um einen Arbeitslosen, der sich im Raum Oldenburg als Handwerker selbständig machen wollte. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützte dieses Vorhaben und zahlte hierfür einen Existenzgründungszuschuss in Höhe von monatlich 600 Euro. Diesen Zuschuss muss sich der Mann allerdings beim Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Der Zuschuss sei nämlich dafür gedacht, die Existenz in der “Aufbauphase der Selbständigkeit“ zu sichern. Aus dem Grund bestehe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II in voller Höhe und die Arbeitsgemeinschaft dürfe den Existenzgründungszuschuss daher auch anrechnen.

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bisher 16 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. schroeder am 15. Dezember 2007 um 14:35 Uhr

    unser sohn ist seit dem 3.9 in ausbildung vater /mutter hartz4 leider war lange vorher gemeldet haben für september fahrkosten beantragt -abgelehnt – jetzt sollen wir alles bis zum monat dez.zurückzahlen weil wir angeblich zuviel bekommen haben die fahrkosten haben wir von unseren hartz 4 bezahlt.wer kann helfen

  2. Heidi am 18. Dezember 2007 um 19:44 Uhr

    endlich werden einem auch die niedrigen Fahrtkosten ersetzt!

  3. Heidi am 18. Dezember 2007 um 19:50 Uhr

    an Schroeder
    ersteinmal wiederspruch einlegen dann bei ablehnung
    vor dem Sozialericht innerhalb eines monats Klage einreichen.
    mit dem ALG2 bescheid auf das Amtsgericht gehen sich einen Beratungsschein holen mit diesem zum Rechtsanwalt gehen der soll sich das ansehen und Klage einreichen ich hoffe es klappt

  4. Sinsel, Carsten am 2. April 2008 um 10:56 Uhr

    ich mache gerade eine Trainingsmaßnahme und habe zu denn Fahrtkosten eine frage! ist es richtig das nur die hinfahrt erstatet wird? oder muß die hin und rückfahrt ersttdet werden? mit freundlichen Grüßen C.Sinsel

  5. Nancy Rudolf am 20. Mai 2008 um 12:52 Uhr

    Hallo, ich hoffe mir kann auf diesem weg jemand helfen.
    habe in der nächsten zeit vor mich mit einem Hundeservice selbstständig zu machen.
    bin seit dem 01.01.2008 alg 2 bezieher,
    auf dem Arbeitsamt wurde mir gesagt das ich nur anspruch auf existenzgründerzuschuß von 174,60 € monatlich hätte, dass auch nur für 6 Monate!
    ist dies korrekt?
    oder gibt es noch mehr vom arbeitsamt zu “holen“.
    danke für jede hilfe

  6. Nancy Rudolf am 20. Mai 2008 um 12:53 Uhr

    hallo carsten,
    fahrtkosten werden nur für die Hinfahrt erstattet, war bei mir auch so, km wurden sogar noch um 5 km gekürzt.

  7. Carola am 10. Juni 2008 um 22:41 Uhr

    Hallo Leute,

    meine Eltern wollen mir auch ihr Haus vererben. Bin 26 und lebe zurzeit von Hartz IV. Beginge womöglich im Aug. 08 eine Ausbildung zur Fachverkäuferin. Aber was ist, wenn ich wieder irgendwann die Arbeitslosenfalle tappe? Kann man sich einfach so ein Haus überschreiben lassen?

  8. Chrissi am 26. Juli 2008 um 09:04 Uhr

    Anfang Juli 2008 habe ich einen Bildungsgutschein bekommen für einen 4monatigen Englischkurs. Gleichzeitig habe ich Antrag auf Fahrkosten und Kinderbetreuung gestellt. Am 28.07.2008 beginnt mein Kurs, bisher habe ich keinen Bescheid bekommen, wieviel Zuschuss ich für Fahrkosten und Kinderbetreuung bekommen. Lt. telef. Nachfrage wurde mir gesagt, daß erst im August mein Antrag bearbeitet wird, bis dahin soll ich in “Vorleistung” gehen. Ist das rechtens? Ich müsste dann vorab erst über 180Euro bezahlen, obwohl ich nicht weiss, was ich bewilligt bekomme. Das kann nicht das wahre sein oder?? Weiss jemand Rat??

  9. angela am 22. Januar 2009 um 16:59 Uhr

    hallo ich habe eine 7 jahre alte tochter die in kiel in der klinig liegt wohne in rendsburg und muß sie jedes we holen mir hat das hartz amt gesagt die fahr kosten muß ich selber tragen und ich habe auch nur hartz4 und noch drei weitere kidis und ich weis nicht wie ich das machen soll habt ihr vieleicht einen tip für mich wäre echt nett angela.

    • harryteltow am 12. Mai 2011 um 08:46 Uhr

      Wenn das JobCenter die Besuchsreisen des Vaters eines Kindes in die USA zahlen muß, dann sollte es bei Ihrer Sachlage auch so sein:
      Nach dem Gleichstellungsprinzip Widerspruch einlegen und konkret (!) begründen lassen um den nächsten Widerspruch damit begründen zu können.
      Bei weiterer Ablehnung Klage beim Sozialgericht einreichen!
      Alles Gute und viel Erfolg!

  10. sooly am 14. Februar 2009 um 01:26 Uhr

    mir wurde gesagt,das Fahrtkosten nur erstattet werden wenn ich es am gleichen Tag des Termins einreiche.Mein Anwalt freut sich schon jetzt.

  11. syla am 18. August 2009 um 14:33 Uhr

    hi,wollte mal nachfragen ob sich jemand auskennt
    mein sohn tritt am 24.08.09 eine arbeit in teilzeit mit sozialabgaben an,er bekommt erst am 15.10.sein erster gehalt,er fängt am 24.08.an und hat beihilfe für fahrkosten beantragen das abgelehnt wurde,er verdient dann monatlich knapp 600,- somit bekommt er dann noch ergänzende hartzIV er war vorher hartzIV und 1eurojobber,die Arge meinte er könnte ja von den 120,- die er mitte sept. durch die maßnahme ausbezahlt bekommt die fahrkosten decken,die monatkarte braucht er aber schon ab 24.08. die 109,90 kosten,jetzt weiß er nicht wie er seine neue arbeit durch die fehlenden fahrkosten antreten soll da er das geld dafür nicht hat.könnte mir jemand diese frage beantworten

  12. eli am 31. August 2009 um 17:28 Uhr

    ich bin bei hartz4 , ich habe 2 kinder unter 7 jahre alt,ich habe keine auto, für monatliche fahrkarten kann ich fahrkartekosten von hartz4 bekomen und muss ich beanteragen werden ???????

  13. steffi erbe am 14. November 2010 um 18:48 Uhr

    Hello
    Kann mir jemand helfen. mein sohn lernt in erfurt und fährt jeden tag von leipzig nach erfurt hin und her.Ausbildungsbeihilfe bekomme ich für ihn nicht da wir kein zimmer in erfurtfinden. Kann ich über Harz vier fahrtkosten beantragen

    Steffi

  14. Maxi am 21. März 2011 um 12:43 Uhr

    Man möchte mir meine entstandenen Fahrkosten zum Vorstellungstermin nicht bezahlen. Begründung : Ich hätte VORHER einen Antrag stellen müssen.Klasse. Und nun?

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