Auch Sozialhilfeempfängern darf Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden
Das Kindergeld, welches für volljährige Kinder gezahlt wird, darf auch bei der Sozialhilfe nicht als Einkommen angerechnet werden. Das entschied (AZ.: B 8/9b SO 23/06 R) nun das Bundessozialgericht in Kassel am Diensttag.
Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass die Eltern das Geld nicht für sich selbst und ihren eigenen Unterhalt verwenden, sondern dass die Eltern das Kindergeld auch tatsächlich an ihre erwachsenen Kinder weiterleiten respektive auszahlen.
Aus Sicht der Kasseler Richter ist in diesem Fall das Kindergeld nur ein “Durchlaufposten“. Zwar werde das Geld direkt an die Eltern überwiesen, allerdings dürfe das Kindergeld dann nicht von den Eltern für ihren eigenen Unterhalt verwendet werden, sondern müsse an die Kinder ausbezahlt werden. Aufgrund dessen sei es auch nicht als Einkommen zu sehen.
Dieses Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel sorgt nun dafür, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II und Bezieher von Sozialhilfe, beziehungsweise Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, in diesem Punkt gleich behandelt werden. Beim Arbeitslosengeld II gilt nämlich, dass das Kindergeld grundsätzlich nicht als Einkommen der Eltern sondern als Einkommen der Kinder gewertet wird. Demzufolge darf das Kindergeld bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen eines Hartz-IV-Antrags auch nicht als bedarfsmindernd angesehen werden.
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- Metzger: “Hartz IV macht manche Arbeitslose träge und antriebsarm.“
am 17.12.2007 um 09:09 Uhr
Das ist ja gut. Aber was kann ich da tun? ich habe ein 11 Monate altes Kind.Mein sohn kann ja nicht über das geld bestimmen wie kann das denn funktionieren? Bitte um antwort Danke!!!
am 20.12.2007 um 19:16 Uhr
Was hat das jetzt genau zu bedeuten? Wird das Kindergeld zukünftig nicht mehr als Einkommen von der ARGE angerechnet? IMuss ich um Änderung des Bescheides beantragen oder gar Widerspruch einlegen?
Würde es Bitte jemand erklären, was das genau bedeutet? Vielen Dank!!!
am 20.12.2007 um 19:22 Uhr
Ich habe da eine Frage. Demnächst werde ich von zu Hause ausziehen, und zu einer Familie einziehen, die Sozialhilfe empfängt. Wird in dem Fall das Kindergeld, dass mir zusteht (ich fange im Sommer eine Ausbildung an), der Mutter, die Sozialhilfe empfängt, zugeteilt, oder bekomme ich das? Mit einem Gehalt von 480€ steht mir Kindergeld doch zu, oder?
Wenn ich das Kindergeld bekommen würde, beeinflusst das in irgend einer Art und Weise die Sozialhilfe, die diese Familie bekommt?Bekommen sie dadurch vielleicht weniger?
Bitte um Antwort. Liebe Grüße und jetzt schonmal danke
am 23.12.2007 um 17:24 Uhr
Mein Gott Mädels,
war ja mal wieder typisch ( sobald Frauen etwas von Geld hören, schalten sie ihr Gehirn ab :D, und versuchen es an sich zu reissen, dafür haben wir Männer andere Schwächen :-). ) , dieses Urteil sagt nicht, dass das Kindergeld einem über 18 jährigen Kind NICHT mehr als Einkommen angerechnet wird, sondern das es nicht mehr der Familie z.b ( Mutter, Vater, Tante, Oma usw… je nachdem wer berechtigt ist, es zu empfangen ) auf ihr Einkommen angerechnet werden soll. Egal ob ihr noch zuhause lebt oder nicht. Was wohl besonders interessant sein sollte, da wenn man als über 18 jähriges Kind nicht mehr zuhause wohnt und die Familie Hatz IV bezieht, macht es wenig Sinn, das Kindergeld auf das Einkommen der Familie anzurechnen, da diesiege nichts davon hat, da sie es an das Kind weiterleiten muss. Daher kommt auch der Begriff ( durchlaufender Posten ). Ich kenne aus eigener Erfahrung die Schergen der ARGE, die einfach nur nach Vorschrift auf ihrem Computer rumklimmpern, und in Wirklichkeit keine Ahnung haben, was sie da gerade gemacht haben.
Nochmal zum mitschreiben:
Das das Kindergeld eines über 18 jährigen Kind als Einkommen angerechnet wird bleibt bestehen !!!
( Warum sollte sich das auch ändern )
Das einzigste was sich ändert ist die Tatsache, dass es den Eltern, wenn sie HARtz IV beantragen nich mehr als “Einkommen” angerechnet werden darf, da es ja ein durchlaufender Posten ist
( Wenn das Kind über 18 ist ).
Achso Franziska, ob du noch einen Anspruch auf Kindergeld hast, musst du erfragen, da es eine Höchstgrenze beim Einkommen gibt, ab wann man kein Kindergeld mehr bekommt. Ich weiss es nich mehr genau, aber ich glaube es waren um die 7000€ - 8000€ im Jahr. Wenn du darüber liegst, guckste in die Röhre. Deshalb würde ich einfachmal bei der ARGE nachfragen, wie hoch die Grenze tatsächlich ist. Aber vorsicht, ist dein Vater oder deine Mutter im öffentlichen Dienst
( wie es bei mir der Fall ist ) ändern sich die Freibeträge und du musst es bei dem Arbeitgeber deiner Eltern beantragen.
am 29.12.2007 um 12:29 Uhr
hallo ich bin hartz 4 ich hab 4 kinder 6 -11zwieling und 13 yare m ich hab 1338. aben zu arbeit 400eu
das bleibt 1080- mein frager habe rescht kiender zuzlag
bit hlfe mier danke
sari
am 03.01.2008 um 19:15 Uhr
hallo hallo wie ist das mit dem kindergeld darf dass jetzt angerechnet werden oder nicht ich habe eine 4 jährige tochter und das wird voll angerechnet und bei meinem zweiten kind dann wohl auch bitte gebt mir mehr informationen dazu.
gruss
Sabine
am 04.01.2008 um 13:14 Uhr
wie ist es wenn ein Kind (17)nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt ,aber das KG immernoch die Mutter bezieht es jedoch in voller Höhe an das Kind auszahlt (per Dauerauftrag)
am 05.01.2008 um 16:25 Uhr
Das Kindergeld ist generell Einkommen des Kindes und wird auch als solches angerechnet. Deshalb steht es im Berechnungsbogen auch unter Einkünfte des Kindes.
Im vorliegenden Urteil geht es um Kindergeld für große Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen und deshalb nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, aber noch Anspruch auf Kindergeld haben (z.B. während der Ausbildung oder während eines Studiums). Häufig wird das Kindergeld weiterhin an die Eltern ausgezahlt, von denen aber an die Kinder weitergeleitet.
In solchen Fällen wurde das Kindergeld den Eltern als bedarfsmindernd angerechnet. Das darf aber nicht sein, wenn das Kindergeld nachweislich dem Kind zur Verfügung gestellt wird - auch wenn es erst 17 ist.
Also: Gehört ein Kind - egal welchen Alters - zur Bedarfsgemeinschaft, dann wird das Kindergeld als eigenes Einkommen des Kindes behandelt. Gehört ein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, dann müssen die Eltern das Kindergeld an das Kind auszahlen und es wird der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr angerechnet.
am 10.01.2008 um 11:12 Uhr
Liebe Leute ich wünsche erst mal einen guten morgen!
Ich habe da auch mal eine frage und zwar bin ich Mutter von zwei kinder und bei meinem Arbeitslosengeld 2 wird vom Amt das Kindergeld von den zwei bei mir angerechnet dürfen die das überhaupt machen? Bitte um schnellst mögliche rück antwort dank im vorraus
am 18.01.2008 um 21:34 Uhr
mein sohn ist 19jahre alt u. azubi..er verdient netto 489,- plus kinderg. plus halbwaisenrente. ich habe nur ein teilzeitjob …muss mein sohn jetzt komplett für alles aufkommen oder wie würde sich das bei hartz4 berechnen da er ja eine ausbildung macht. er lebt noch bei mir
am 21.01.2008 um 10:52 Uhr
Hallo ,alle Mütter die hartzIV bekommen und denen wie mir als Mutter von drei Kindern das Kindergeld darauf angerechnet wird!
warum haben wir denn so viel verarmte familien ? klar wenn zwei arbeiten haben die das Kindergeld noch zusätzlich und noch Steuerfreiheiten ! aber wir als Empfänger von eigentlich nichts ,müssen das Kindergeld noch dazu legen sonst reichts doch hinten und vorne nicht !da lach ich doch wenn man dann sagt die kinder sollen es bekommen ! egal ob zuhause oder ab 18 aus dem Haus ! Wo ist denn da unsere ach so tolle Familienministerin ? ja was nützen denn Krippenplätze ,wenn du als Frau keine Arbeit findest ,weil du ,kinder überhaupt hast ! am besten du rauchst nicht ,trinkst nicht ,bekommst keine kinder und hälst das Maul ,dann passt du in diese welt !und arbeitest am besten noch bis du tod umfällst dann passt das dem Staat noch am besten ! und so denken viele in diesem ach so viel geliebten demokratischen Staat !besser wäre Egostaat !!!
am 25.01.2008 um 14:32 Uhr
Hallo miteinander,
ja wir werden immer ärmer, und die da oben immer reicher.Die Nichtdeutschen bekommen Geld von uns ,haben noch nicht mal gearbeitet, die haben gehört da gibt es ein Land wo man Geld bekommt,wir sind das einzige Land die Geld verschenken.Unsere Politiker werden es noch zu spüren bekommen was sie sich da noch reinholen.Wir bezahlen ja immer noch von damals
was ja eigentlich schon verjährt ist.Und als dank dürfen wir uns noch als scheiß Deutsche beschimpfen lassen.
Unsere Kanzlerin soll sich um ihre Landsleute kümmern und um Ihr Land. Wir sind doch eine große Familie geht es uns kleinen gut ,dann soll es auch den großen gut gehen. geht es uns kleinen schlecht ,soll es den Großen auch schlecht gehen.
Ab auf die Strasse!!!!!!!
am 06.02.2008 um 11:17 Uhr
ZUm Komentar von Sari:
sari khalid
am 29.12.2007 um 12:29 Uhr
hallo ich bin hartz 4 ich hab 4 kinder 6 -11zwieling und 13 yare m ich hab 1338. aben zu arbeit 400eu
das bleibt 1080- mein frager habe rescht kiender zuzlag
bit hlfe mier danke
sari
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Ich glaube hier ist das Thema nicht ganz verstanden worden :) … Du solltest vielleicht in einem anderen Forum nach einer Lösung deiner Frage suchen, oder erst einmal richtig deutsch lernen, um die Fragestellung zu verstehen !!! :) … **nichtbösegemeint**
Ich glaube hier treffen sehr viele verschiedene Meinungen und Bedürfnisse aufeinander
( Hallo ich bin Hartz IV ?!, wie ich bekommen mehr Geld für nichts tun, Egostaat OLE`, oder die bösen Minister). Zum einen, solche Menschen, die glauben das ein Egostaat das Problem lösen würde. Wie sollte er auch, wir haben ja schon fast einen Egostaat. Jeder kümmert sich um seinen eigenen Arsch und will vom anderen nichts wissen, aber haben, soviel er kriegen kann ( Echt tolles Regierungsprinzip ). Dummerweise kann das aber nicht funktionieren, da die meisten Leute, die so etwas von sich geben meist selber genau die Leute sind, die auf die Hilfe des Staates angewiesen sind ( Habt ihr euch schon mal überlegt, wo das Geld herkommen soll, wenn jeder so denkt wie ihr ?). Dann haben wir die Fanatiker, die mit aller Gewalt die “Störenfriede” suchen, meist werden sie von ihnen in Form von „anders rassigen“ Menschen, Politikern oder einfach nur Mitmenschen gefunden. Wobei wir bitte nicht vergessen wollen, liebe Leute, dass auch mehr als genug “DEUTSCHE”, den eigenen Staat bescheissen, und mehr als genug „DEUTSCHE“ bereit sind, sich bescheissen zu lassen.
Das Kindergeld ist eine Hilfe vom Staat zum eigenen Einkommen, für den Fall ,dass es nicht ausreichend ist, den Unterhalt des Kindes selber zu bestreiten. Kann man vor dem Amt aber glaubhaft machen, das dass Kind sein eigenes Einkommen selbst verwaltet, oder muss, da es eine eigene Wohnung hat, oder im Elterlichenhaushalt seinen eigenen Unterhalt bestreiten muss, darf oder kann, sollte das Amt den Eltern das Kindergeld nicht mehr anrechnen. Denn das Kindergeld, wie der Name schon sagt, ist für das Kind gedacht, um genau zu sein, für seinen Unterhalt.
( Nicht wie sehr häufig falsch verstanden, „Oh wie toll“, ich habe ein Kind gemacht, und jetzt werde ich auch noch in Form von Geld dafür belohnt !)
Ganz einfach gesagt, damit Muttis Liebling „Hapa Hapa“, Kleidung, Schulbildung und eine Unterkunft hat, und nicht um von dem Geld, Handys, Markenklamotten oder Spielzeug zu kaufen, oder sich selber in der Kneipe um die Ecke die Rübe voll zu saufen. Da hat das Kind nämlich absolut nichts von!
Da man einem 7 jährigen Jungen keine 154€ in die Hand drücken kann, sollte klar sein. Deshalb empfangen die Eltern das Geld für das Kind und verwalten es mit hoffentlich bestem Gewissen. Ein 19 jähriger Junge ist meistens schon sehr gut in der Lage mit 154€ zu wirtschaften, somit sollte es ihm auch komplett ausgehändigt werden, trägt er zum Elterlichen Unterhalt bei, muss es auf die komplette Gemeinschaft „umgelegt werden“, also angerechnet werden. Trägt er nicht dazu bei (eigene Wohnung, eigenes Apartment, Auslandsaufenthalt usw … ) darf das Amt das Kindergeld nicht auf den Unterhalt der Eltern anrechnen.
Es gibt Grenzfälle, in denen das Amt nicht gleich entscheiden kann, will oder muss ob es angerechnet werden darf oder nicht, bzw. will das Amt so viel wie möglich anrechnen. Man sollte sich immer über seine Rechte bewusst sein, und bei Bedarf selber prüfen, ob sich nicht mittlerweile eine andere Situation ergeben hat.
PS:
Das Kindergeld steht auch Menschen zu, die gut verdienen und keine Sozialhilfe, oder Hartz IV brauchen, soviel noch mal zum Thema „gleiches Recht für alle“.
Es ist kein muss als Elternteil Kindergeld zu beantragen. Jetzt stellt sich mir nur eine Frage, wie kann man es verantworten einen Menschen zu verurteilen, der Kindergeld bekommt, damit er sein Kind ernähren kann obwohl er noch nie etwas eingezahlt hat. Andersherum wie kann man es verurteilen, dass die Menschen die wirklich in den Topf einzahlen, oder eingezahlt haben einen Teil zurückbekommen?
Ich glaube genau hier liegt das Problem, fast jeder vergisst, wenn er weit oben ist, dass er selber einmal Hilfe benötigt hat, um da zu sein, wo er jetzt ist. Eine Brisante Mischung aus Neid, Zorn, Schadenfreude, Hass und Egoismus.
(So etwas kommt heraus, wenn wir Sozialismus, mit Kapitalismus kreuzen und nicht die 50 – 50 Grenze einhalten, aber trotzdem meinen, wir wären immer noch liberal).
Mit freundlichen Grüßen
Nicki205
(Wer Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik findet, darf sie behalten)
am 13.03.2008 um 02:55 Uhr
Meine Mutter ist schon zeit Jahren an vaskulärer Demenz erkrankt - und braucht eine Rund herum Betreuung, besonders in den letzten zwei Jahren. Ich bin, so zu sagen Rentenalter. Wie es heut zu Tage den meinsten in unserem Alter geht, sind wir Hartz 4 Empfänger und auch vom Sozialamt abhängig. Ich musste vor einem Jahr für meine Mutter Pflegegeld beantragen, da der Zustand meiner Mutter sich verschlechtert. Die Rente meiner Mutter ist nicht sehr hoch und für viele Dinge reicht es eben nicht. Zwar hat meine Mutter ihre eigene Wohnung. im selben Haus auf der Ebene. Vom Gericht bin ich als Betreuerin eingesetzt, die Vermögensverwaltung, die nur aus der Rente besteht, Verwaltet meine Tochter. Aber zur Zeit will das Sozialamt mir Schwierigkeiten machen. Und außer dem, ist die Sachbearbeiterin so Frech. Selbst Beschwerden helfen nicht. Mit Überlastung kann das nicht`s zu tun haben. Hätte ich, in meinem Berufleben diesen Ton nicht leisten können und das Wort VERASCHEN wäre auch nicht über meine Lippen gekommen. Wo sind wir gelandet - Leben wir noch in DEUTSCHLAND? “Was kommt da auf mich zu”.
am 21.05.2008 um 16:24 Uhr
Hallo.
Ich bin 27 jahre alt und zu 90% schwerbehindert.ich bekomme jetzt eine rückzahlung vom kindergeldamt.
darf das geld das sozialamt behalten.?.da ich ja für meinen unterhalt nicht selber sorgen kann.
für eure antwort möchte ich schonmal herzlich danken,)
am 24.08.2008 um 23:21 Uhr
Der letzte Satz im Artikel ist sehr irreführend
“Demzufolge darf das Kindergeld bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen eines Hartz-IV-Antrags auch nicht als bedarfsmindernd angesehen werden.”
Das hört sich beim ersten Lesen so als würde das Kindergeld überhaupt nicht bedarfsmindernd wirken bei ALG II.
Dabei geht es nur darum, dass es nicht den Bedarf der Eltern mindert, sehr wohl aber den Bedarf des Kindes, sofern das Kind Sozialleistungen bezieht.
Man kann den Artikel leider leicht missverstehen, und damit wird bei vielen die nicht selbst betroffen sind wieder der Eindruck erweckt das Kindergeld gäbe es zum Hartz IV dazu.
Was weiter zur Missgunst unter den Nicht-Betroffenen führt.