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Ungünstige Einkommensanrechnung für selbständige Hartz IV- Empfänger rechtens

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 14.03.2008 um 05:55 Uhr

Das Sozialgericht Dresden hat beschlossen, dass die Einkommensanrechnung bei Selbständigen für Leistungen nach Hartz IV nicht rechtwidrig ist. (Az.: S 5 AS 990 (08 ER). Im vorliegenden Fall hatte eine Frau geklagt, dass bei der Ermittlung des Hartz IV- Bedarfs ihr Einkommen aus selbständiger Arbeit in Höhe von 750 Euro angerechnet wurde. Es seien keine Werbungskosten berücksichtigt worden und deshalb sei die Berechnung rechtwidrig. Die Familie der Frau besteht aus drei Kindern und einem arbeitslosen Ehemann.

Das Gericht widersprach dieser Aussage mit der Begründung, dass das die Behörde nicht gezwungen sei, bei der Berechnung des Hartz IV Satzes und der Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit die gleichen Maßstäbe anzusetzen, wie dies im Steuerrecht getan wird. Gerade im Sozialrecht sei es für Selbständige nur sehr eingeschränkt möglich, Werbungskosten geltend zu machen. Demnach habe das Arbeitsamt die Höhe des Hartz Iv Satzes also richtig berechnet und die Klage wurde entsprechend abgewiesen.

Das Gericht lies allerdings offen, ob überhaupt Werbungskosten angerechnet werden dürften, wenn ein Selbständiger Leistungen nach Hartz IV beantragt und wenn, bis zu welcher Höhe dies möglich ist.

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bisher 13 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. nataly am 6. April 2008 um 16:23 Uhr

    Aus dem Aktenzeichen ist zu ersehen, dass es sich um eine Entscheidung eines Sozialgerichts handeln musss, nicht die Entscheidung eines Landgerichts.

  2. pr am 6. April 2008 um 16:25 Uhr

    Vielen Dank für den Hinweis, der Fehler ist nun korrigiert!

  3. gery am 19. Juli 2008 um 14:12 Uhr

    Noch ein Beweis daß die Unglüklichen Arbeitslosen der Dreck der Nation werden nachdem sie Jahrzente in die Sozialkassen eingezahlt haben werden wie rechtslose Tiere behandelt die nicht einmal ihre geringen Werbungskosten abschreiben können wie jeder andere selbständige Bürger nach dem Einkommensteuergesetz.So fängt jede Diktatur an, mit den Ärmsten, später jedoch haben es alle zu spüren, also viel Glück!

  4. Andreas am 17. März 2009 um 09:36 Uhr

    Ich hab eine frage,
    Ich bin selbständig und habe im monat im moment nur 400euro meine tochter hat eine ausbildung sie ist im ersten lehr jahr würde ich was vom amt bekommen da ich im moment nicht für meine miete aufkommen kann.
    Kann mir irgend wer helfen auf diese frage.

  5. peha  (Website)  am 18. März 2009 um 07:50 Uhr

    Es wird langsam Zeit das ein Gesetz kommt das dumme und unfähige Richter abgesetzt werden können. Eine Selbstständigkeit in der die Kosten nicht berücksichtigt werden ist gar nicht möglich und auch Verfassungswidrig, andernfalls übersteigen die Kosten die Einnahmen um ein vielfaches und dieses wäre fatal. Wie bei jedem Selbstständigen ist nur das bereinigte Einkommen also der Gewinn zu berücksichtigen und dieser selbstverständlich nach Steuern. Diese Richter haben gesetzlich die Machfülle wie zu Hitlers Zeiten. Das ist damals schon nicht gut gegangen und wie man sieht heute auch nicht. Unfähige Richter aus dem Dienst entfernen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  6. Gordon am 24. März 2009 um 13:58 Uhr

    So ist das mit der ARGE, wenn man selber versucht aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen wird man auch noch abgezockt. Das liegt daran das fast keiner bei der ARGE wirklich genügend Wissen hat, wie was berechnet wird. Mir kommt es immer wider so vor als wenn die Mitarbeiter der ARGE alle selber aus der Arbeitslosigkeit kommen und auf dem Arbeitsmarkt normalerweise wenig Chancen haben.

    Alle Kosten die man hat (z.B. Büromaterial, Bewirtung, Kundengeschenke, EDV-Geräte usw.) also alles was man nur für die Selbstständigkeit ausgeben muss und was jeder “normale” Selbstständige gegenrechnen kann wird einfach nicht angerechnet. Fahrtkosten mit 0,10 Cent pro Kilometer nach Routenplaner berechnet. Sollte man aber mehr Geld verdienen wird sofort jeder Cent mit dem ALGII verrechnet. In Beamtendeutsch “angerechnet”.

    Wenn man finanzielle Unterstützung sucht damit man den auch Selbstständig werden kann bekommt man gesagt das man die Hälfte des Regelsatzes für 1/2 Jahr beantragen kann wenn den die IHK bescheinigt das sich die Selbstständigkeit lohnt. Laut IHK aber nur wenn man voll Selbstständig ist und kein ALGII mehr bekommt, was bedeutet das man doch keinen Zuschuss bekommt. Von Ansparabschreibung hat bei der ARGE auch noch nie jemand was gehört. Existiert einfach nicht.

    Also wider mal Fordern aber nicht fördern!

    So kann man auch Menschen in die Schwarzarbeit treiben oder eben dazu das viele es nie mit einer Selbständigkeit versuchen. Die ARGE/Bundesregierung nutzt jede Chance Arbeitslose in Arbeit/Selbständigkeit zu bringen, es darf den Staat nur nichts Kosten. So bekommt man nur niemanden dazu Selbständig zu werden wenn man immer nur alles “billig” haben will. Jede Selbständigkeit hat nun mal auch Risiken die der Selbständige selber tragen muss und wenn dann so wenig Unterstützung von Staat kommt muss man sich nicht wundern das da nichts gutes raus kommt. Die ICH-AG (was für ein Begriff) hat doch funktioniert, wurde nur wieder eingestellt, warum auch immer.

  7. maxi_  (Website)  am 27. März 2009 um 06:48 Uhr

    Unglaublich, ihr sprechts mir so aus der Seele, es ist wie identisch, überall der selbe Ärger, mir versucht man seit einem halben Jahr die Selbständigkeit madig zu machen, keiner scheint sich richtig auszukennen, falsche Berechnungen und horrende Rückforderungen.
    Die Sachbearbeiterin hat nicht mal Formblätter zur Selbständigkeit parat. Jetzt soll ich einen 1 Euro Job machen, wenn nicht drohnen Leisungskürzungen. Das hat mich schon Nerven gekostet, derzeit habe ich mehrere Widersprüche laufen, genau weiß ich das nicht mehr! Vor lauter Nachberechnungen, Terminen etc. komme ich gar nicht mehr dazu mich weiter intensiv zu bewerben, was eigentlich mein Ziel ist. Die Selbständigkeit wurde mir vom Arbeitgeber aufgezwungen, weil es für ihn günstiger ist. Ich arbeite in einem sozialen Brennpunkt mit Kindern, die Arbeit ist sehr anspruchsvoll, da braucht man keine zusätzlichen Erschwernisse!
    Gebt den Leuten endlich ein angemessenes Bürgergeld und hört auf mit der Schickane und Pennigfuchserei!

  8. DKPOINT  (Website)  am 25. April 2009 um 11:39 Uhr

    25.04.2009
    Wir bzw. meine Frau ist seit dem letzten Jahr selbsständig aus Hartz 4 heraus. Was wir in diesem Zusammenhang mit der Arge des Landkreises Nienburg erlebt haben spottet jeder Beschreibung.
    Bevor wir uns entschlossen haben unser weiteres Leben nicht mehr unserem unfähigem 25 jährigem Sachbeareiter/ vormals Briefträger zu überlassen besorgten wir uns von diesem Infomaterial welches wir in Bezug auf Selbsständigkeit auch erhalten hatten doch dieses war total veraltet u. hatte fast ausnahmslos keine Gültigkeit mehr. Auch haben wir uns erkundigt ob “Einstiegsgeld” bei Ehepaaren für beide möglich ist. Unwissend wie immer musste unser Briefträger/Sachbearbeiter erst mal einen Kollegen fragen,und man teilte uns danach mit,so etwas gibt es nicht, zumindest nicht bei Eheleuten.Von einem Nachbarlandkreis war uns aber bekannt das dort zwei Homosexuellen eine Restaurantkneipe aus Hartz 4 heraus betreiben wobei jeder für sich “Einstiegsgeld” bekommt.Nachdem wir bzw. meine Frau auf Verlangen der Arge eine Stellungnahme einer Unternehmensberatung über die Erfolgsaussichten der Selbständigkeit (Floristikfachgeschäft-meine Frau hat Abitur Einzelhandelskauffrau und Floristin gelernt…letzteres als Floristin ein Geschäft über Jahre für Ihren Chef geleitet) benötigten haben wir eine von der Arge beauftragte Unternehmensberatung aufgesucht. Uns wurde bestätigt, das unser Buissnisplan u.unser Konzept mit unterstützenden Maßnahmen der Arge als sehr erfolgversprechend angesehen wird. Zusätzlich mussten wir erfahren das es sehr wohl die gesetzlichen Möglichkeiten gibt das beide Eheleute das “Einstiegsgeld” bekommen wenn die Voraussetzungen vorliegen. Entsprechend waren auch die Empfehlungen an die Arge.

    Zurück zur Arge habe wir dann umgehend bei dem Briefträger/Sachbearbeiter ein Antragsformular für meine Person verlangt,und gesagt das seine damaligen Ausführungen zum “Einstiegsgeld” wohl falsch waren. Das Antragformular wurde mir verweigert, wir bestanden dann darauf mit seinem Vorgesetzten zu sprechen.Nach anfänglichem Zögern machte sich der Briefträger/Sachbearbeiter persönlich auf den Weg seinen Vorgestzten zu holen. Als der Vorgesetzte erschien machte dieser mir heftige Vorwürfe…..Was denken sie sich eigentlich….in dieser wirtschaftlichen Lage und bei der heutigen Konkurenz…einefach ein Blumengeschäft zu eröffnen. Sie können gerne einen Antrag bekommen,doch das kann ich Ihnen jetzt schon sagen….der wird ohnehin abgelehnt.
    Kurze Zeit später kam die Ablehnung,mit der Begründung das es dafür keine gesetzliche Möglichkeit gibt und ich als Familienmitglied ohne Bezahlung meine Ehefrau bei ihrem Vorhaben unterstützen müßte. Das wäre aber kein Grund mir dafür “Einstiegsgeld” zu bewilligen. Selbstverständlich habe ich dagegen Widerspruch eingelegt.
    Der Antrag auf “Einstiegsgeld” meiner Frau wurde für 6 Monate bewilligt, wobei man mit 200 Euro gewaltig unter dem geblieben ist welches in den Nachbarlandkreis/Stadt Hannover oder dem LK Schaumburg zahlt. Hinzu kommt das dieses die einzige Förderung/Hilfe war. Ein Coatchin oder sonstige Beratung und Hilfe gab es nicht , muß dazu sagen das meine Frau im Jahr zuvor ein halbes Jahr ein “Selbstständigenseminar” erfolgreich besucht hat.
    Einen Widerspruch gegen die Höhe des Einstiegsgeldes wurde nicht abgeholfen mit der Begründung das die 200 Euro schon mehr wären als man zahlen müsste und das das Einstiegsgeld auch eine Kannbestimmung ist das garnicht gezahlt werden muss.
    Den gemieteten Laden bzw. das Geschäft wollten und haben wir im März 2008 eröffnet. Eine halbe Miete mußten wir schon für Februar bezahlen da wir 14 Tage für die Einrichtung und das Renovieren benötigten,außerdem mußte eine Mietsicherheit in Höhe von 2 Monatsmieten gezahlt werden. Das “Einstiegsgeld” wurde ab Januar mit jeweils 200 Euro gezahlt, und dann kam 4 Monate nach Ladeneröffnung auf den Antrag auf “Weiterbewilligung” des “Einstiegsgeldes”eine Ablehnung. Die Bilianz der ersten vier Monate hätte keinen Gewinn ergeben (auch keinen Verlust) insbesondere nicht in der Höhe das wir unabhängig von dem ALG II leben könnten. Es wäre auch für die Zukunft nicht absehbar , wann das sein könnte und aus der Pflichterfüllung gegenüber der übrigen Bevölkerung müßte man sparsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen.
    Das kann nur eine Ablehnung zur folge haben.
    Erwähnenswert ist auch das eine Antrag auf Zuschüsse und/oder Darlehn für Werbung , Inventar usw. entgegen der Empfehlung des unabhängigen Wirtschaftsberaters abgelehnt wurde. Der Antrag wurde 4 Monate garnicht bearbeitet,und dann war nach unserer Aufforderung und Hinweis auf Klage wg. Untätigkeit plötzlich jemand anderes bei der Arge dafür zuständig. Der Antrag wurde….wie sollte es auch anders sein abgelehnt. Diesmal mit der Begründung das die damaligen Schätzungen des Wirtschaftsberaters von guten Umsätzen ausgehen würde und wir somit die benötigten Zuschüsse von den Einnahmen bezahlen und auch absetzen könnten und im übrigem würde das Gesetz….auch nicht der von mir angeführte § 16 dieses zulassen oder ermöglichen. Weiter wurde unser Hinweis auf die verbindlichen Arbeitshilfen zu § 16 Leistungen zur Eingliederung von Selbsständigen zur Umsetzung durch die ARGEn ignoriert die Weisungen der BA für Arbeit und des Bundesministerium f. Arbeit u. Soziales enthalten.
    Unser Geschäft besteht immer noch , der Umsatz ist fast gleich geblieben da wir insbesondere was Werbung betrifft keine finanielen Möglichkeiten haben. Um alles aufrecht zu erhalten haben wir unseren Lebensmittelkonsum eingeschränkt…kaufen viel Lebensmittel mit fast abgelaufenem Verfalldatum und wenn wir nicht einmal in der Woche zur Tafel gehen müssten wir verhungern. Wir haben am Anfang jeden Monat zusammen bis zu 350 Stunden gearbeitet, 7 Tage die Woche , eine Anerkennung oder Hilfe wird uns verweigert. Stattdessen fördert (nachweislich) unser Briefträger/Sachbearbeiter einen ehemaligen Russlanddeutschen seit über 3 Jahren mit einem 1 € Job wofür die Diakonie auch noch monatlich 500 € bekommt…..nur weil die zuständige Sozialarbeiterin der Diakonie mit unserem Briefträger/Sachbearbeiter ganz gut kann.
    Fazit : Das Sozialgericht hat in allen Fällen unserer anhängigen Klagen Proßeskostenhilfe bewilligt , doch es hilft uns sehr wenig wenn ein abschließendes Verfahren Monate dauert.
    Jedem gegenüber der diese Geschichte nicht glaubt , bin ich bereit in Kopie unsere Anträge unsere Bescheide und unsere Widersprüche/Widerspruchsbescheide per Mail zu senden.(Dheinzkleen@aol.com)

  9. DKPOINT  (Website)  am 25. April 2009 um 12:45 Uhr

    Hier für Betroffene die aktuelle und verbindliche Arbeitshilfe der BAFA § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen als link :
    http://www.harald-thome.de/media/files/Dies und das/Arbeitshilfe_16_c_SGB_II.pdf

    auf http://www.harald-thome.de gibt es auch sonst noch sehr interessante Beiträge usw. zu ALG II usw.

  10. otto am 8. Dezember 2009 um 10:49 Uhr

    Ich kann das alles gut nachvollziehen.
    Bei mir wurde der Existenzgründungszuschuß als Einkommen angerechnet, so das mein Mann , der erwerbsunfähig und auch noch selbständig ist(seit 31 Jahren), keinen Pfennig bekam und seit seiner schweren Krankheit ohne Geld dasteht.
    auch sind wir jetzt nicht mehr krankenversichert, die Arge interessiert das garnicht, die lassen sich für alles eine Menge Zeit.
    Wegen dem Zuschuß als Einkommen habe ich schon geklagt, aber leider auch nichts erreicht.
    Wir haben jeder ein Gewerbe,aber zur Zeit der Wirtschaftskrise fast keine Aufträge.
    Dieses Land ist für mich kein Sozialstaat.
    Seit meinem Mann seiner Krebserkrankung kämpfe ich für einen Zuschuß zum Leben, aber keiner hat offene Ohren.
    Alle wollen ,daß wir das Gewerbe abmelden, aber keiner gibt einem eine gleichwertige Arbeit mit Mitte 50 schon garnicht.
    Wir sind seit 31 Jahren nur Handwerker und ich bin im Verkauf tätig.
    Wir hatten nach der Wende gut zu tun, mein Mann hat Lehrlinge ausgebildet und wir waren zeitweise 11 Leute.
    Aber jetzt läuft es von Jahr zu Jahr schlechter.
    Ich habe die Wirtschaftskrise nicht verursacht und habe mich immer bemüht zu arbeiten.Bin aber mit meinem Geschäft total von den Kunden abhängig.

  11. störte am 19. Dezember 2010 um 12:16 Uhr

    Tatsächlich gibt es Mitbürger in unseren Land, denen es noch schlechter geht als SGB 2 Bezieher. Selbstständige deren Einkommen nicht mehr zum Leben reicht. Seit 2008 werden Betriebswirtschaftliche Auswertungen (bwa), auch wenn sie von einem Steuerbüro kommen, nicht mehr zur Berechnung des Einkommens anerkannt. Das Sozialzentrum hat eine andere Berechnungsgrundlage, zum anderen besteht bei den Mitarbeitern der Arge große Sachunkenntnis und ein enormer bürokratischer Leistungsdruck. (Ich nenne hier nur das Reizwort: Privatentnahme bwa)
    Dieses verursacht Rechtsunsicherheit, im Zweifelsfalle zu ungunsten des Antragstellers. Die momentane Lage lässt die Aussage zu, dass Selbständige die einen Hartz 4 Antrag stellen müssen sich in einer “rechtlichen Grauzone” befinden und einer gewissen Willkür ausgesetzt sind.

    Wer selbständig tätig ist und einen SGB 2 Antrag stellen muss, kann davon ausgehen, dass die Bewilligung unter Umständen mehrere Monate, sogar Jahre dauert und selbst dann der Bescheid Fehlerhaft ist. Auch eine Unterstützung durch einen Anwalt ändert daran nichts.

    Selbständige erleben diese Zeit oft als bürokratische Zersägung, laufen Gefahr Krank zu werden, sogar Lebensgefahr droht.

    Ich bitte daher alle Mitbürger sich für dieses “Randgruppen” Problem zu sensibilisieren, Selbstständige die in Not geraten sind nicht alleine zu lassen, ich bete zu Gott, das auch die politischen Parteien dieses Problemlage sehen mögen und fordere die Gesellschaft auf sich solidarisch zu zeigen.

    • Depression am 18. Juli 2011 um 23:18 Uhr

      Ich habe auch das ganze Problem mit der BWA zu spüren bekommen.
      Es wird Geld in der Berechnung der ALG2 Leistung angerechnet,
      was tätsächlich nicht vorhanden ist.
      Ich muß 2400 Euro zurückzahlen.
      Ich war 2010, als der Rückforderungsbescheid
      kam so krank, dass ich das einfach so hingenommen habe Und zahle jetzt in Raten zurück.
      Heute weiss ich, das nur für den Monat zurückgefordert werden kann, in dem ich einen wirklichen Verdienst hatte.
      Sprich in den Monaten mit Verlust hätte mir die Leistung zugestanden.
      Aber nach einem JAhr ist die Einspruchsfrist abgelaufen. Ich habe mein Gewerbe jetzt abgemeldet. Bin seit Monaten
      psychisch Krank
      und habe auf grund der ganzen Geschehnisse einen Suizid hinter mir.
      Selbst obwohl ich regelmäßig meine AU pünktlich bei der ARGE einreiche hat man Versucht mich dorthinzubestellen.Telefonisch mit unterdrückter Nummer. Originalton: Sie sind nicht bettlägerig also haben Sie zu dem Termin hier zu erscheinen.
      Ich fühle mich krank und ungerecht behandelt habe gearbeitet bis zum Umfallen.
      Immer mein ganzes Leben habe ich in die Kasse eingezahlt. Dann ist es umso trauriger so abgebügelt zu werden.

  12. Freak am 31. Dezember 2011 um 08:56 Uhr

    Ey wie im arsch ist das ganze system ?
    **** !

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