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Behörden müssen Monatsticket für Kinder von Hartz IV-Empfängern bezahlen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II 15.03.2008 um 00:09 Uhr
Autor: ds

Der Hartz IV-Regelsatz für ein Kind beträgt normalerweise 207 Euro (278 Euro für Jugendliche) im Monat und liegt damit im Falle eines Kindes bei 60% dessen, was ein Erwachsender Hartz IV- Empfänger bekommt. Damit die Kosten für die Fahrt der Kinder zur Schule gedeckt werden können, muss die zuständige Arge oder das entsprechende Jobcenter für die Kosten einer Monatskarte aufkommen, die dafür notwendig ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 03.12.2007 entschieden (Az.: L 7 AS 666/07 ER).

Geklagt hatte eine Frau, die Leistungen nach Hartz IV bezog und für ihr Kind eine entsprechende Erstattung der Kosten für die Monatskarte haben wollte. Laut Werner Kuhn, CDU- Abgeordneter im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern, wird seinem Bundesland dieses Urteil von den Landkreisen häufig nicht beachtet und eine Erstattung nur bis zu 10. Klasse zugelassen. Abiturienten müssten die relativ hohen monatlichen Kosten selbst tragen. Laut den Argen im Land sei die Hartz IV Leistung ein Regelsatz, für den es keine Ausnahmen geben könnte.

Da dieses Urteil nach Kuhn jedoch auch für Mecklenburg-Vorpommern Beachtung finden müsse, sollten die Argen ihre Praxis auf diesem Gebiet unbedingt ändern. Kuhn wandte sich damit jetzt sogar an Bundeskanzlerin Angela Merkel und forderte die Bundesregierung auf, die Gesetze entsprechend zu ändern.


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5 Kommentare zu 'Behörden müssen Monatsticket für Kinder von Hartz IV-Empfängern bezahlen'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Behörden müssen Monatsticket für Kinder von Hartz IV-Empfängern bezahlen'.

  1. Michael Schreck

    am 16.03.2008 um 00:24 Uhr

    Hallo,
    das hört sich ja gut an.
    Aber seit wann sind 260,-€ 60% von 347€?

    Der Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre beträgt nur 207€.
    Der Regelsatz für Jugendliche bis 18 Jahre beträgt 278€.

    Diese Kenntnis ist wohl das Mindeste, was man erwarten sollte.

    Gruß
    Michael

  2. pr

    am 16.03.2008 um 03:41 Uhr

    Vielen Dank für den Hinweis, wir bitten den Tippfehler zu entschuldigen.

  3. sabine

    am 23.03.2008 um 21:58 Uhr

    man sollte aber auch wissen, das der regelsatz für kinder AB 14 Jahren 278,00 € beträgt…nicht nur bis zum 18. lebensjahr, sondern noch darüber hinaus…auch diese Kenntnis sollte man erwarten….

    viele grüße sabine

  4. dl

    am 28.03.2008 um 20:58 Uhr

    hallo,

    gilt dieses urteil denn jetzt auch für andere bundesländer wie z.B. Berlin, oder muss man dort das geld noch extra einklagen, danke und lg

  5. am 08.04.2008 um 07:18 Uhr

    Hallo,

    welche Erwachtungen will man an die ARGE stellen wenn, so wie hier veröffentlicht, die Zahlenwerte der Regelsätze den Mitarbeitern schon nicht bekannt sind.
    Wenn Mehrbedarf für “Fettreduzierte Kost” mit der Begründung, “Lebensmittel sind nicht teurer geworden”, abgelehnt wird.
    Wenn Fahrgeld für ein Vorstellungsgespräch in Freiburg/Br. für einen konkreten Arbeitsplatz, mit der Begründung “sie können sich auch eine Arbeit in Krefeld suchen” abgelehnt wird.
    Wenn diese Seite immer noch nicht die richtigen Zahlen hat, obwohl die ARGE schon seit langem über die Fehler dieser Seite informiert ist.
    Diese Liste könnte man noch Stundenlang weiter schreiben, es liegt vieles im Argen und ein Ende ist nicht zu sehen.

    Gruss Helmut

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