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Behörden müssen Monatsticket für Kinder von Hartz IV-Empfängern bezahlen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 15.03.2008 um 00:09 Uhr (Autor: ds)
VGW 339

Der Hartz IV-Regelsatz für ein Kind beträgt normalerweise 207 Euro (278 Euro für Jugendliche) im Monat und liegt damit im Falle eines Kindes bei 60% dessen, was ein Erwachsender Hartz IV- Empfänger bekommt. Damit die Kosten für die Fahrt der Kinder zur Schule gedeckt werden können, muss die zuständige Arge oder das entsprechende Jobcenter für die Kosten einer Monatskarte aufkommen, die dafür notwendig ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 03.12.2007 entschieden (Az.: L 7 AS 666/07 ER).

Geklagt hatte eine Frau, die Leistungen nach Hartz IV bezog und für ihr Kind eine entsprechende Erstattung der Kosten für die Monatskarte haben wollte. Laut Werner Kuhn, CDU- Abgeordneter im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern, wird seinem Bundesland dieses Urteil von den Landkreisen häufig nicht beachtet und eine Erstattung nur bis zu 10. Klasse zugelassen. Abiturienten müssten die relativ hohen monatlichen Kosten selbst tragen. Laut den Argen im Land sei die Hartz IV Leistung ein Regelsatz, für den es keine Ausnahmen geben könnte.

Da dieses Urteil nach Kuhn jedoch auch für Mecklenburg-Vorpommern Beachtung finden müsse, sollten die Argen ihre Praxis auf diesem Gebiet unbedingt ändern. Kuhn wandte sich damit jetzt sogar an Bundeskanzlerin Angela Merkel und forderte die Bundesregierung auf, die Gesetze entsprechend zu ändern.

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13 Antworten zu “Behörden müssen Monatsticket für Kinder von Hartz IV-Empfängern bezahlen”
  1. Michael Schreck

    am 16.03.2008 um 00:24 Uhr

    Hallo,
    das hört sich ja gut an.
    Aber seit wann sind 260,-€ 60% von 347€?

    Der Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre beträgt nur 207€.
    Der Regelsatz für Jugendliche bis 18 Jahre beträgt 278€.

    Diese Kenntnis ist wohl das Mindeste, was man erwarten sollte.

    Gruß
    Michael

  2. pr

    am 16.03.2008 um 03:41 Uhr

    Vielen Dank für den Hinweis, wir bitten den Tippfehler zu entschuldigen.

  3. sabine

    am 23.03.2008 um 21:58 Uhr

    man sollte aber auch wissen, das der regelsatz für kinder AB 14 Jahren 278,00 € beträgt…nicht nur bis zum 18. lebensjahr, sondern noch darüber hinaus…auch diese Kenntnis sollte man erwarten….

    viele grüße sabine

  4. dl

    am 28.03.2008 um 20:58 Uhr

    hallo,

    gilt dieses urteil denn jetzt auch für andere bundesländer wie z.B. Berlin, oder muss man dort das geld noch extra einklagen, danke und lg

  5. am 08.04.2008 um 07:18 Uhr

    Hallo,

    welche Erwachtungen will man an die ARGE stellen wenn, so wie hier veröffentlicht, die Zahlenwerte der Regelsätze den Mitarbeitern schon nicht bekannt sind.
    Wenn Mehrbedarf für “Fettreduzierte Kost” mit der Begründung, “Lebensmittel sind nicht teurer geworden”, abgelehnt wird.
    Wenn Fahrgeld für ein Vorstellungsgespräch in Freiburg/Br. für einen konkreten Arbeitsplatz, mit der Begründung “sie können sich auch eine Arbeit in Krefeld suchen” abgelehnt wird.
    Wenn diese Seite immer noch nicht die richtigen Zahlen hat, obwohl die ARGE schon seit langem über die Fehler dieser Seite informiert ist.
    Diese Liste könnte man noch Stundenlang weiter schreiben, es liegt vieles im Argen und ein Ende ist nicht zu sehen.

    Gruss Helmut

  6. Karina Pfeiffer

    am 25.07.2008 um 09:34 Uhr

    Hallo, is ja interessant mit den Fahrkosten zur Schule, gilt das auch wenn das Kind nicht die nächst gelegene Schule besucht, ich bekomme zur Zeit gar nichts in Sachen Fahrkosten für den Schulbus LK Spree-Neisse in Brandenburg
    LG Karina

  7. viola

    am 08.10.2008 um 22:26 Uhr

    ich habe die schulbuskosten immer vom jugendamt bekommen, mußte nur 9 € pro monat und kind selbst bezahlen.(antrag über schule gestellt)selbst mein kleiner der noch in der grundschule ist bekommt das, obwohl er die grundschule in unserem ort besuchen könnte.habe meine kinder aber nicht in unserem ort in der schule, sondern auf einer freien schule 12 und 17 km weg.lg viola aus sachsen

  8. am 20.02.2009 um 20:34 Uhr

    Wie is das in meinem Fall wohne magdeburg Sachsen Anhalt und muss wegen zu grosser Wohnung von der Arge umziehen und das bis 30.04.09 und hie beginnen die Ferien im Juni das heisst bis dahin müsste meine Kleine noch ihre Schule besuchen dann kommt sie in die zweite Klasse und besucht dann am neuen Whnort ihre neue Schule ,ich zeihe von ihrer jetzigen Schule etwa 5 kilometer weiter weg lg. und danke

  9. birtane

    am 07.04.2009 um 18:53 Uhr

    hallo
    ich habe ein riesen problem
    ich bin 2007 ohne umzugsgenehmigung
    von bremerhaven nach aachen nrw gezogen weil mein freund dort lebt jetzt haben wir geheiratet un wollen nach brremen ziehn leider bekommen wir zurzeit alg2
    und die arge sagt es muss einen wichtigen grund für einen umzug……

    was nun hilfe ??????????????????????????

  10. Iris

    am 26.06.2009 um 16:04 Uhr

    Mein Sohn kam im Sep. letzten Jahres in die 5 Kl. Real. Ich hatte von der Schule ein Schreiben bekommen,dass ich bei der KVB Köln ein Schüler-Ticket (noch 15,60€, ab dem August 2009 , 16,10€) und beim zuständigen Amt um Übernahme der Kosten beantragen kann.Dies wurde für Alg.2 Empfänger abgelehnt.Ich habe leider das schreiben gerade nicht zur Hand aber ich meine mich daran erinnern zu können,dass dies von dem Regelsatz des Kindes getragen werden müsse.Manchmal weiß man garnicht mehr wo man dran ist,alle Ellen lang wird etwas geändert.

  11. Jana

    am 30.06.2009 um 17:36 Uhr

    hallo leute…
    verwirrung stiften können die argen ja wunderbar…

    wir wohnen in Ba-Wü und meine tochter geht seit zwei jahren ( nachdem unsere schule nach der 9.klasse aufhört ) in eine schule, die ca. 35km weg von unserem wohnort liegt. ich habe damals den antrag auf übernahme der fahrtkosten gestellt, welcher einige male abgelehnt wurde – mit der begründung, dass meine tochter sich ja auch ne lehre oder ne arbeit suchen könne…meine anwältin klärte das dann für mich und siehe da, sofort kam die bewilligung…

    ich kann nur jedem raten, wenn was unklar ist oder die ämter stress machen, sich einen anwalt für sozialrecht zu nehmen weil nur die kennen sich wirklich mit diesem ständig wechselnden vorgaben aus und nur die erreichen wirklich was …

    in diesem sinne – lasst euch nich unter kriegen
    liebe grüße jana

  12. ulrike hänsch

    am 20.09.2009 um 23:05 Uhr

    Habe seit fast 5 Monaten keinen cent für meine
    17 Jährige Tochter von der arge bekommen.begründung,
    weil sie aus der Maßname flog.das arbeitsamt-lübeck ,hatte mir damals versichert,das sie dadurch ihren haubtschulabschluss erreiche,was sich als lüfe erraußstellte,meine frage dazu,durfte die arge mir vom gesetzm,5Monate alles streichen für mein kind,mussten in der zeit sogra schon einen tag hungern

  13. am 29.09.2009 um 15:57 Uhr

    Mein Enkel lebt mit seiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft von Hartz IV. Sein Entgeld
    wird voll in die Berechnung einbezogen.
    Er muss 14-tägig nach Brandenburg zur Berufsschule.
    Bekommt er die Fahrtkosten zurück erstattet?

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