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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat entschieden, dass die zuständige Arge das Geld aus einem Gewerbedarlehen bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen darf (Az.: L 14 B 648/08 AS ER).
Geklagt hatte ein Antragssteller, dem unter Hinweis auf den Zahlungseingang seines Gewerbedarlehens ein Anspruch auf das ALG II verweigert wurde. Gegen den Ablehnungsbescheid setzte sich der Mann zur Wehr.
Die Richter stellten klar, dass ein zur Finanzierung der gewerblichen Tätigkeit aufgenommenes Darlehen nicht als Einkommen gewertet werden dürfe. Dies ergebe sich aus der Tasache, dass der vorliegende Kredit vertraglich vereinbart und zweckgebunden sei. Darüber hinaus sei mit dem Darlehen auch eine unbedingte Rückzahlungspflicht verbunden.
Seit wann ist ein DARLEHEN denn Einkommen???
Wieviel Einsparung wäre wohl möglich…wenn solche blödsinnigen Gerichtsverfahren per Gesetz verboten würden?
Naja…wird wohl wegen der gravierenden Juristenschwemme nicht in Erwägung gezogenen…da es sonst noch mehr Juristen gäbe, die auf unterstützende Hartz 4 Leistungen angewiesen wären….
Läuft wohl auch unter den Begriff Arbeitsbeschaffungsmaßnahme…
Ich habe es heute erst am eigenen Leib zu spüren bekommem habe mich mit Kredit selbständig gemacht 5600;- und jetzt sagt die Arge das ich 2 Monate Hartz zurück bezahlen soll da der Kredit als Gewinn gerechnet wird im gegenzug sagen sie aber wenn ich kredit zurückzahle mindert das den gewinn !!!Wenn man das nachrechnet macht man ja + mit der ganzen sache so rum lol
lächerlich