Kinderbonus wird auf Unterhalt angerechnet

Nachdem der Deutsche Bundestag das sogenannte Konjunkturpaket II, das unter anderem auch den Kinderbonus beinhaltet, beschlossen hat, kritisiert die FDP-Familienexpertin Ina Lenke Teile der geplanten Praxis bei der Anrechnung des Kinderbonus.

Die Kritik richtet sich zunächst gegen die Anrechnung der Zahlungen auf den Kinderfreibetrag, die wohl insbesondere bei Besserverdienenden dazu führt, dass der Kinderbonus über den Umweg der Einkommensteuererklärung ganz oder teilweise wieder zurückzuzahlen sei. In einer Anfrage an die Bundesregierung lässt Lenke zurzeit klären, welche Einkommensgruppen von dieser Anrechnungspraxis konkret betroffen sind. Nach Ansicht von Lenke hätte auf eine Anrechnung des Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag verzichtet werden sollen.

Scharf kritisiert Lenke zudem die vorzunehmende Anrechnung der Kinderbonus-Zahlung auf Barunterhaltsleistungen, aufgrund derer in Monat der Auszahlung des Kinderbonus die Unterhaltszahlungen (analog zur Anrechnung des Kindergeldes beim Kindesunterhalt) um 50 Euro zu mindern sind.

Dies benachteiligt laut Lenke insbesondere Alleinerziehende, deren Kinder so faktisch nur den halben Kinderbonus erhielten. Lenke bedauert, dass diese Ungerechtigkeit trotz des Vorliegens entsprechender Hinweise in den zuständigen Instanzen der Gesetzgebung nicht behoben wurde.

Keine Anrechnung des Kinderbonus erfolgt auf klassische Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II. Ebenso wird der Kinderbonus nicht auf Unterhaltsvorschussleistungen angerechnet.