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Hartz IV Sanktion: Existenzminimum muss gesichert sein

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 17.11.2009 um 15:15 Uhr

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat mit Urteil vom 09.09.2009 klargestellt, dass einem ALG II Bezieher auch bei Verhängung einer Sanktion das Existenzminimum gewährleistet werden muss (Az.: L 7 B 211/09 AS ER).

Im Rechtsstreit ging es um einen Hartz IV Empfänger, der ein erst wenige Monate altes Baby betreut. Weil er nach Auffassung des zuständigen Leistungsträgers seinen Mitwirkungspflichten wiederholt nicht nachgekommen war, wurde ihm das ALG II für drei Monate komplett gestrichen.

Das LSG wertete das Vorgehen der Behörde als nicht mit der Rechtsordnung vereinbar an. Der Leistungsträger habe stets zu prüfen, ob Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine zur Verfügung gestellt
werden könnten. Wenn der Hilfebedürftige wie im konkreten Fall mit seinem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, sei darüber hinaus gesetzlich geregelt, dass die Behörde jene Sachleistungen zur Sicherung des körperlichen Existenzminimums gewähren muss.

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bisher 56 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Sieglinde am 17. November 2009 um 16:59 Uhr

    Ich frage mich gerade, warum das JobCenter jemanden traktiert, der gerade ein Kind geboren hat und sicher genug zu tun hat, es zu betreuen und zu versorgen….man hat doch Erziehungszeit? Ich habe jedenfalls zwei Jahre Erziehungsurlaub beantragt und seitdem Ruhe.

  2. Ossi am 17. November 2009 um 19:40 Uhr

    wie bekommt man bei der Arge nur zwei jahre erziehungsurlaub? und muss man den dort beantragen?
    oder habe ich dich total missverstanden, Sieglinde?

  3. TheOrakel am 17. November 2009 um 21:35 Uhr

    Hallo Sieglinde,
    das Jobcenter hatschon recht!
    Ein Kind kostet doch Geld!
    Und der Hartz IV Empfänger ist verpflichtet alles zu tun um seine Bedürftigkeit zu verringern!
    Also:
    er hat das Kind zu vernachlässigen, am Besten verhungern lassen oder Tot schütteln, damit es auch ne gute Schlagzeile für die Presse gibt.
    Diese Story hat er dann teuer an die Boulevardpresse zu verkaufen, so das er mit demVerdienst für mindestens ein Jahr aus Hartz IV raus fällt.
    Und damit der Ehepartner / Lebensgefährte dies nicht vereiteln kann ist dieser auch ständig grün und blau zu schlagen.
    Und das alles schiebe man aufeine Alkoholkrankheit mit geklauten Alkohol und begründe dies mit einer schweren Kindheit.
    DasErgebnis:
    Frau landet in der Klapse, das zahlt die Krankenkasse.
    Kind ist Tot, kostet also auch nix mehr.
    mann landet im Knast, kosten den Sozialamt also auch nix mehr und da die Wohnung auch nich mehr benötigt wird sind die kosten auf Null reduziert.
    Problem gelöst.

    für alle die es noch nicht gemerkt haben, der Beitrag ist sarkastisch gemeint.

  4. Silvaner  (Website)  am 18. November 2009 um 01:15 Uhr

    Wer nicht von Hartz IV leben muß und ein normales Arbeitsleben hat, der kann sich nicht in die vielschichtigen Problematiken der Minimumbezieher hinein versetzen. Von daher wäre ich dafür, dass nur die Sozialarbeiter werden dürften, für die das Hartz IV kein unbeschriebenes “Gesetzesgeber-”Blatt ist. Davon abgesehen frage ich mich, weshalb es immer noch Hartz IV geben darf, wo es nachweislich gegen das Gesetz verstößt. Und weshalb das vom Gesetzesgeber geduldet wird. Wir reden von Geld und von Ersparniss und von Einsparungen. Doch gibt es immer wieder Sozialbetreuer, die nichts von Sparmaßnahmen im eigenen Käfig wissen wollen. Sie verschicken munter ihre Post, auch wenn diese völlig unsinnig und überzogen ist. Sie verlangen ebenso nutzlose Wege, und scheuen nicht die dafür entstandenen Erstattungsansprüche in Kauf zu nehmen. Spielchen, wie im Kindergarten. Und das auf Kosten der Abhängigen. Man kann nicht alles von heute auf morgen in Ordnung bringen. Und ich will auch nicht alle Sozialarbeiter in einen Topf mit jene werfen, für die jeder Tag ein Gaudi zu sein scheint. Doch sollte man vielleicht mal aufhören zu jammern, und statt dessen die Situationen ernst nehmen.

  5. Daniela Petry am 18. November 2009 um 02:15 Uhr

    Ne, nee so geht das:

    Frau hält sich an die Anforderungen der Arge, kann sich um ihr Kind nicht mehr kümmern; Jugendamt kommt und nimmt der Frau das Kind weg.

    Frau kommt nicht zurecht damit, rutscht entweder total ab, oder kämpft jahrelang mit Gerichten und Jugendamt um ihr Kind, bis das Kind solch einen Abstand von ihr hat, dass es seine eigene Mutter nicht merh erkennt, was die Frau letzten Endes völlig fertig macht.

    Und wieder haben wir ein deutsches Behördenopfer mehr, eine zerstörte SEELE mehr, und das unter aller Augen Menschen, die fröhlich ihren dummen Politikern hinterher plappern: Hartz vier Empfänger wollen nich arbeiten, sollten ausgehungert werden, und Frauen die sich Kinder anschaffen dürfen das nur, wenn sie auch ein Einkommen haben…..usw. usw.

    Genauso haben damals auch die Leute gerufen; nur mit dem Unterschied, dass sie ihren Arm dabei heben mussten, um d e m zu folgen, dem sie blind vertrauen; heute ist es nicht anders,denn es trifft ja nur die sozial schwachen, die gesamte Dekadenz, die sich durch di eLande zieht…..kotz !

    ICh bin bedient bis obenhin von dem Land, was sich mal meine Heimat nannte, und in dem ich leider geboren wurde..ich schäme mich dafür !

    Mir will man auch drei Monate kein Geld zahlen, weil ich krank war und nicht zum Termin kommen konnte, zudem wurde mir letzten Monat einfach 114Euro vom Geld abgezogen, weil ich den Folgeantrag persönlich eingereicht hab, fünf Tage nach dem 1….normalerweise bekommt man den geschickt !
    Ich hatte ihnen gesagt, dass ich mit so wenig Geld nicht auf den 20. im Monat ohne Fahrkarte, ohne Essen im Bauch etc. kommen kann, zudem ich krank bin, weil ich eine Zahn OP hinter mir hatte, nur leider keine scheiss Bescheinigung darüber.

    Dass es reicht, an zu rufen, um ihnen das mit zu teilen, war wieder ein Trugschluss, und nun wird mir mit drei Monaten Sperre gedroht, wenn ich nicht belegen kann, warum ich nicht gekommen bin…..na, ja, mal sehn, wie es weiter gehen wird..ahoi !

    • hugoleser am 19. September 2011 um 17:33 Uhr

      Hallo Daniela, wende Dich wegen der angedrohten Sperre, direkt an das nächste Verwaltungsgericht. Die dortigen Rechtspfleger nehmen die Sachlage auf, geben es dem zuständigen Richter. Nach ca. 2 – 3 Wochen ergeht ein Urteil und die ganze Geschichte ist für Dich als Harz IV – Bezieher kostenlos. Diese Sanktion gegen dich ist meiner Meinung nach nicht richtig, da selbst ein normaler Arbeitnehmer erst am 3. Tag seinem Arbeitgeber eine Krankmeldung abgeben muß.

  6. Heidi Winter am 18. November 2009 um 10:37 Uhr

    Allein schon dieses Wort “Sanktionen” stößt mir auf. Als AlgII Empfänger schadet man diesem Staat angeblich vorsätzlich. Ob ich für 1 Euro arbeiten gehe oder Fahrräder klaue, damit ich die Bierpullen nicht zu tragen brauche. Jeder wird gleich behandelt. Wie stehts eigentlich mit Sanktionen gegen die Personen, die diesem Staat wirklich massiv schaden? Wenn ich zwanzig Millionen unterschlage, bekomme ich das Bundesverdienstkreuz und bei einem Brötchen für 20cent eine Strafanzeige. Bald wird es soweit sein, dass Armut an sich schon strafbar ist. Frei nach dem Motto ” Du hälst Sie arm, ich halt Sie dumm” Oder ohne Sklaven kommt man zu nichts!

  7. eisengel20 am 18. November 2009 um 11:09 Uhr

    Hallo Ossi,

    den Erziehungsurlaub steht dir zu wenn du ein Kind noch unter drei Jahren hast. die ersten zwei Lebensjahre stellst du einen Antrag beim Jugenamt wegen Erziehungsgeld. Du bekommst die ersten zwei Jahren also für die Kindesbetreuung Geld zusätzlich vom Jugendamt. Die dürfen dir bei der Arge nicht angerechnet werden. Bei der Arge machst du nur eine persönlich Meldepflicht das du im Erziehungsurlaub stehst. Lass dir das bitte schriftlich geben, das du das gemeldest hast bei der Arge. Das dritte Jahr kannst du beim Einwohnermeldeamt je nach Bundesland stellen. Nur bekommst du kein Geld mehr. Und es ist deine freie Entscheidung ob du das dritte Jahr nimmst oder nicht. Das Geld von der Arge bekommst du weiterhin. Denn die Arge darf dir dies nicht vorschreiben. Somit bist du bei der Arge von Geburt deines Kindes an bis zum dritten Lebensjahr als Arbeitsunfähig eingestuft. Du bekommst in einem Jahr 2 Folgeanträge die du ausfüllen musst und zur Agre persönlich abgeben musst und immer alles schrieftlich geben lassen. Das ist dein Recht. lg eisengel20

  8. Jan Häußler  (Website)  am 18. November 2009 um 11:11 Uhr

    Ich finde den Beschluss des 7. Senats des LSG NRW sehr begrüßenswert und auch juristisch interessant. Während die meisten (bisher alle) Sozialrichter eine Sanktionierung “auf Null” trotz Grundgesetz und Menschenwürde einfach durchgewunken haben, wurde hier ein klares Signal gesetzt: Der (Sozial)Staat darf seine Bürger nicht verhungern lassen.

    Traurig, dass diese Feststellung überhaupt nötig ist; Ermutigend, dass sie getroffen wurde.

  9. Mausi am 18. November 2009 um 21:48 Uhr

    @ Eisengel, Erziehungsgeld gibt es schon lange nicht mehr, heute gibt es Elterngeld für ein Jahr ( Alleinerziehende 14 Monate ), man kann es auch auf zwei Jahre splitten lassen und danach gibt es noch 6 Monate lang Landeserziehungsgeld.
    Das es vom Jugendamt extra Betreuungsgeld gibt, ist mir völlig neu, wofür soll das sein? Ich hab ganz normal mein Hartz4 bekommen und da wurde auch jedes Einkommen angerechnet, auch das Elterngeld.

  10. Fluppi am 19. November 2009 um 11:24 Uhr

    ALGII IST bereits das Existenzminimum – - da kann nichts mehr gekürzt werden. Wenn die ARGE dieses Existenzminimum auch noch kürzt, dann lebt man UNTER dem Existenzminimum.

  11. Ossi am 19. November 2009 um 18:41 Uhr

    schön gesagt Fluppi.

    “Das LSG wertete das Vorgehen der Behörde als nicht mit der Rechtsordnung vereinbar an. Der Leistungsträger habe stets zu prüfen, ob Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine zur Verfügung gestellt werden könnten.”

    die frage die sich mir denn noch stellt ist ob man es schafft 90 tage ohne geld auszukommen. ich meine nicht in der straßenbahn/bus mit lebensmittelgutscheinen bezahlen zu können und auch die post (bewerbungen müssen ja trotzdem geschrieben werden) wird sich nicht mit diesen zufrieden geben und wie zahlt man praxisgebühr und medikamente?

    im übrigen habe ich bei asylbewerbern mal mitbekommen müssen wie sie beim feinkost albrecht mit solchen bezahlen mussten.
    ich fand es sehr erniedrigend das mitbekommen zu müssen und habe mich für mein land geschämt.
    wie müssen die sich erst gefühlt haben sich so öffentlich stigmatisieren zu lassen?

  12. Erich  (Website)  am 20. November 2009 um 09:11 Uhr

    Wer einen Ernährungskostenzuschuss ,bekam (den gibt es nun nicht mehr)wie Diabetiker) sollte sich mal den Spass machen,diesen Beschluss vom Amt zu bekommen!! Man zeigt ihn zwar im PC was da steht,aber nun kommts,einen Ausdruck –Nein–!! so da frage ich mich warum??Die ganze Sache stinkt doch!!!!
    Auf die Frage warum bekomme ich keinen Ausdruck,Antwort von den Frauen: “Nur für interne Zwecke” Leute ich sage Euch !!!! Da stimmt was nicht!!!!
    ———————————————————————————–

  13. Fluppi am 20. November 2009 um 10:55 Uhr

    Bewerbungen sind eine Kann-, nicht eine Muss-Leistung. Was bedeutet – wenn die verlangen, dass man Bewerbungen schreibt, müssen sie auch die Kosten dafür tragen. Begründung: vom Regelsatz KANN man diese nicht bezahlen.
    Wenn sie einem KEIN Geld für Bewerbungen zahlen, dann können sie auch nicht verlangen, dass man sich bewirbt. D.h. sie können dir, wenn sie NICHT dafür zahlen, auch nicht das ALG kürzen/streichen, wenn du dich nicht bewirbst. So ist das Gesetz.

    Allerdings muss man die Übernahme der Bewerbungskosten beantragen BEVOR man anfängt, sich zu bewerben bzw. Sachen zu bezahlen, die man für die Bewerbung(en) braucht.

    Arzt müssen sie zahlen – sonst sind sie u.U. wegen Körperverletzung o.a. dran, und das wissen sie.

  14. erich  (Website)  am 20. November 2009 um 22:36 Uhr

    An Fluppi 19.11.09 ALGll
    Was glaubst Du dann was die Kürzen können,die dürfen Dir garnichts mehr zahlen,(aber dann musst Du schon einiges gegen denen ihre BEFEHLE laufend “verstoßen” haben,mehrmaliges wegbleiben zum Termin,Arbeitaufnahme-Verweigerung ohne triftigen Grund,Lehrgangs -Ablehnung,sogar das Sklaverhaltertum 1,-Euro-Jobs fallen da runter!!
    Sie brauchen Dir Null zahlen,dann bekommst Du auch schriftlich Bescheid dazu und darfst dich damit beim Sozialamt melden….Aber da weiß ich nicht so Bescheid,ich glaube da hast Du gegebenfalls sogar Pie x Qu = 5,- Euro mehr.Manches Mal verlangt das Sozialamt sogar eine schriftliche Stellungnahme von Dir,warum es dazu gekommen ist,das Du gesperrt bist!! …………….!!! Aber Du bekommst dann von hier Deine Kohle,,,!!!!

  15. Koschka1952 am 20. November 2009 um 23:54 Uhr

    zu 12. Erich

    Diese Leistungen heissen Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung. Bisher hat jedes Bundesland selbst entschieden, ob diese Bedarfe für z.B. für Diabetiker gezahlt werden oder nicht. Eine gesamtdeutsche Entscheidung (BSG) gibt es wohl noch nicht. Einige Landessozialgerichte hatten in der Vergangenheit für die Zahlung entschieden, die meisten aber dagegen. Hessen war wohl mit das letzte Bundesland, dass für eine Zahlung entschieden hatte. Ich glaube heute entscheidet kein Gericht mehr dafür.
    Die Begründung der Ablehnung eines Mehrbedarfs brauch man sich gar nicht erst von den ARGEN geben zu lassen, da inzwischen etliche Bescheide / Begründungen im Internet nachzulesen sind und diese fast identisch sind.

    zu 13: Fluppi

    “Arzt müssen sie zahlen”…
    Wie ist denn das gemeint? Selbstverständlich müssen die ARGEN die KV-Beiträge bezahlen und Du Deine Praxisgebühren beim Arzt und Zahnarzt plus der Medikamentenzuzahlung plus eventueller Krankenhausaufenthalt. Mehr “Arzt” zahlt die ARGE nicht.

  16. rocki am 21. November 2009 um 19:01 Uhr

    zu Fluppi

    Was erzählst Du denn für einen Quatsch hier. So wie Koschka schon sagte Deinen Krankenkassenbeiträge werden trotsdem weiter gezahlt und so lange Deine Beiträge gezahlt werden brauchst Du auch keinen Aufenthalt im Krankenhaus bezahlen.Und für die anderen Kosten ( Medikamente, Artz u.s.w ) kannst Du bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Uns als ALGII Empfänger erhälst Du die Befreiung. Also informiere Dich mal vernünftig bevor Du so etwas behauptest.

  17. aha am 21. November 2009 um 20:43 Uhr

    rocki:
    was erzählst du für einen quatsch?
    ne medikamentenbefreiung bekommst du erst, wenn du 10% deines harzIV geldes bereits in medikamente investiert hast vorher nicht. die medikamente müssen auch verschrieben worden sein. selbstzahlerartikel sind nicht zu berücksichtigen.
    du hebst die quittungen auf und gehst damit zur krankenkasse und bekommst eine befreiung.

  18. aha am 21. November 2009 um 20:47 Uhr

    achja…
    für krankenhausaufenthalte gilt:
    bezieht man harzIV, gilt die abwesenheits angabe pflicht bei der arge.
    man wird für die zeit aus der bedarfsgemeinschaft rausgerechnet, weil man ja im krankenhaus versorgt wird.
    die 10 € pro tag zahlt man natürlich trotzdem.

    nur mal so zur information :-)

  19. Fluppi  (Website)  am 21. November 2009 um 21:03 Uhr

    Das ist kein Quatsch. Lasst die Beleidigungen. Meine Antwort bezog sich nicht auf den Normalfall, wo ein ALGII-Empfänger seinen Regelsatz bekommt – sondern auf Ossis Frage (Beitrag 11), was OHNE GELD ist. Wenn alles gestrichen wird, KANN ein ALGII-Empfänger keine medizinische Versorgung bzw. seine Eigenbeiträge dazu bezahlen. Und dann MUSS es ihm bezahlt werden. Frag einen Anwalt.

  20. Erich  (Website)  am 22. November 2009 um 11:03 Uhr

    An Fluppi zu 19 :: Es hat Dich doch keiner Beleidigt,da wir ??? hier doch alle etwas unter ALGII leiden,fällt doch so manches Wort,nicht immer so aus,wie man es gern hätte,,! Wer muss dann die Beiträge zahlen? und nun frage ich einen Anwalt,wer bezahlt den den?

    Richtig:Wenn ALLES gesperrt ist,müsste man zum Sozialamt gehen,(muss aber nicht)niemand zwingt einem dazu!
    Dort zahlt man die med.Kosten- Kassenbeiträge.Wenn man noch nicht Zuzahlungsbefreit ist,Medikamente bis zu 10,-Euro und natürlich auch den Krankenhausaufenthalt 10,-Euro am Tag,Wohl Dem der nun ja,wie man es nimmt…Chronisches Leiden hat, bei etwa 40,-Euro Zuzahlung,ist er Befreit fürs laufende Jahr.
    Zur Abwesenheitsangabe,da genügt ein Tel.-Anruf und fertig,bei der Entlassung,aus dem “Lazarett”die Bestätigung geben lassen u.dem Amt vorzeigen,,auch Faxe werden akzeptiert.Einen Abzug vom ALGII während des Aufenthaltes im Krankenhaus gibt es nicht mehr,auch bei Sozialhilfe (Sperrung)..Man Suche man findet alles dazu auch im Internet….!

  21. Erich  (Website)  am 22. November 2009 um 11:08 Uhr

    Aha 18…Rausgerechnet gibt es nicht mehr,aber solange Du nicht Befreit bist zahlst Du 10,.Euro
    Sorry oder was meinst Du mit Rausgerechnet? meinst Du es gäbe keine Zahlungen mehr,solange Du im Krankenhaus liegst?..

  22. Carsten am 22. November 2009 um 20:00 Uhr

    Ich habe vor 3 Jahren von einen Eltern Geld bekommen das wurde mir angerechnet.Es geht um 1200 Euro die über 1 jahr verteilt mir überwiesen wurden.Das wurde mir als Einkommen angesrechnet und mir wird es seither in 25 Euroraten vom H4 Geld abgezogen.Ausserdem wurde ein Arztattest das ich vorlegen musste nicht erstattet.
    Ich bin mitellos ausser dem H4 Geld und wenn ich Reparatuen habe die NICHT vorgesehen anstehen dann kann ich sie mir nur aus dem Geld das meine Eltern mir überweisen haben bezahlen.Die ARGE hat gesagt das ist ihnen egal,man bräuchte als H4-Empfänger auch keinen neuen Laptop oder so.
    Man ist als H4 trotz allem ein Assozialer un nichts wert.Ich wurde schon oft von Vermietern abgewiesen da ich als H4-Mensch eh ein Mietnomade bin und die wohnung eh “verwohne”

  23. koschel  (Website)  am 23. November 2009 um 10:50 Uhr

    ich hab mal eine frage wie sieht das mit der krankenkasse aus .ich hab in der fam.ein fall das einer seine krankenversicherung nicht selbst bezahlen(kann und konnte)sie war einige zeit nicht versichert jetzt muß sie für ein jahr kk nachzahlen und sich selbst versichern sie verdient aber manche monate nicht mal hundet euro hat zwei kinder und lebt mit den freund und vater der kinder zusammenin ein haus was ihm gehört sie erhält kein geld vom staat wurde abgelehnt auch die krankenkasse wird ihr nicht bezahlt so wie es aussieht kann sie die bald auch nicht mehr zahlen dann steht sie wieder ohne da giebt es da nicht irgent ein gesetz das sowas verhindert?

  24. koschel  (Website)  am 23. November 2009 um 11:22 Uhr

    ICH hab da noch eine frage habe in den komentaren vorhin gelesen das wenn man ein kind zuhause betreut das man vom jugentamt auch geld bekommt stimmt das und bis wieviel jahren wird es gezahlt oder ist das das elterngeld?Giebt es das noch zusätzlich.meine tochter hat ein sie bekommt h4 baby bekommen das ist 8wochenalt sie war in einer ausbildung und ihr freund befindet sich noch in einer sie bekommt h4

  25. Fluppi  (Website)  am 23. November 2009 um 15:17 Uhr

    Ich meinte rockis Beitrag (“Quatsch”) mit Beleidigung, keinen anderen Beitrag.

    Sie dürfen einen, drastisch ausgedrückt, nicht auf der Straße sterben lassen, sondern müssen trotz Streichung zahlen. Das wollte ich sagen. Und das finde ich auch beruhigend, dass sie da wenigstens zahlen MÜSSEN.

    Dass ALGII-Empfänger nicht total von sämtlichen Zuzahlungen befreit werden, finde ich allerdings eine Unverschämtheit sondersgleichen. Da lebt man schon vom Existenzminimum – und muss NOCH WAS abdrücken.

  26. erich  (Website)  am 24. November 2009 um 18:50 Uhr

    Zu 23 an Koschel….

    Wenn das so wirklich stimmt,was Du da schreibst….!
    SOFORT…aber VORGESTERN….. schon hin zum Anwalt,der sich mit Sozialangelegenheiten/Fälle auskennt,(Sozialschwache)brauchen nichts zahlen)
    aber,das habe ich in der Form u.sicher der Anwalt noch nie gehört..Kein Kindergeld?…Der arme Anwalt,wird vom Hocker fallen,,,!!
    Zu der Krankenkasse…Wiederaufnahme verweigert??? Anwalt!….Muss nach neueren Gesetz aufnemen,hier bei allen Zahlungen und nicht mal 100,- Euro? warum geht sie da arbeiten,,? Besser sie beantragt ALGII wem gehört das Haus? Arbeitet der Freund? dann bekommt sie kein ALGII,,,! Beide Arbeitslos…? Arbeit für 100,-Euro hinwerfen,,ALGII beantragen und Kindergeld bekommen sogar Milliadäre,wenn sie es beantragen..(machen es aber nicht)!! gut so! zu Nr: 24 sorry da bitte mal deutlicher schreiben,,,Zusammenhängend,,keine Ahnung was da gemeint ist?

  27. erich  (Website)  am 24. November 2009 um 18:57 Uhr

    Zu 22 Carsten…

    Woher wusste das Amt,von dem Geld Deiner Eltern?

  28. erich  (Website)  am 24. November 2009 um 19:06 Uhr

    zu 15,, Koschka

    Wollte ja nichts anderes sagen,nur der Spass an der Sache,,!! das man dort sofort ins Fettnäpfchen tritt zu der Anfrage.Sagte ich nicht auch Internet? sorry wohl vergessen.

  29. Erich : A N A L L E !!!!!!  (Website)  am 28. November 2009 um 18:30 Uhr

    An Redaktion der Artikel 29 und diesen bitte löschen Danke,

  30. Detlef am 30. November 2009 um 12:00 Uhr

    Das machen die, damit ihre scheiß Statistik stimmt.
    Solche Sachen kann sich auch nur ein Mensch aus-
    denken, ( Peter Hartz ) der selber genug Dreck am
    Stecken hat!!!!

  31. Erich  (Website)  am 30. November 2009 um 20:43 Uhr

    Also: Wer echte Wahre Hilfe benötigt,es ist für ALGII Kostenlos,nur 1,40 Euro DIN A4 Briefkuvert,der wende sich an:www.mehr-hartz-iv.net oder ruft gleich an:03088629480((( an die Redaktion,es ist keine Werbung,es ist ein TIPPPPP)

  32. erich  (Website)  am 1. Dezember 2009 um 00:20 Uhr

    Detlef 30
    Es mag wohl so sein was Du schreibst,aber sorry,er ist nun ja???? **bestraft worden**und fertig,es wäre wohl nicht in Deinem Sinne,wenn jemand so über Dich schreiben würde,Du hättest besser: schreiben sollen,hatte Dreck am Stecken,er hat Strafe bekommen..und ist lt.Gesetz nun wieder unschuldig.
    …und man schreibt so etwas nicht im Internet,schon garnicht über einen Mann der andere (Leider) Möglichkeiten besitzt,dagegen vor zu gehen,(Er) zwar nicht persönlich,aber er hat viele Möchte-Gern-Freunde,die nur auf derartige sätze warten..
    Sorry aber so ist es nun mal–!

  33. ola am 8. Dezember 2009 um 16:12 Uhr

    ist eine 100prozentige sanktion bei einer alleinerziehenden mutter ohne vorherige abmahnung gerechtvertigt?mir ist das nähmlich passiert….

  34. erich  (Website)  am 9. Dezember 2009 um 12:13 Uhr

    zu 33 ola

    Ganz einfach: NEIN
    Der beste Weg,hin zum Anwalt,,der kostet bei Empfängern von Sozialgeldern nichts.

  35. maria am 16. Dezember 2009 um 00:10 Uhr

    hallo ihr lieben!!!

    ich brauch dringend hilfe und ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann………da fang ich mal an,
    also ich bin alleinerziehend mit zwei kinder (4jahre und 17 monate) ich bin anfang juli umgezogen in eine neue wohnung, durfte eigentlich nicht und muss so 125 euro zu der alten miete dazu bezahlen, aber das ist nich mein eigentliches problem……mein problem ist das ich diesen monat nur rund 79 euro hartz4 bekommen habe wegen 30% kürtzung.

    die ersten 10% habe ich bekommen da ich keinen termin warnehmen konnnte (musste mich wegen arbeitsstunden kümmern) und lies eine freundin anrufen(da ich kein geld auf meinem handy hatte), aber das lassen die nicht gelten, muss selber anrufen!!!
    gut das kann ich noch verstehen aber bein 2. und 3. mal kann ich nur mit dem kopf schütteln….
    ich hatte nochmal zwei termine bekommen und konnte diese leider wieder nicht war nehmen da meine kinder krank waren und bei dem anderen habe ich persönlich angerufen…..ich habe den krankenschein abgegeben und gesagt das ich angerufen habe! so und nun soll ich beweißen das ich angerufen habe……da sagte ich das ich eine tele.rechnung nachweißen könnte, aber das lassen die nicht gelten und der krankenschein ist auch weg!!!! denn kann ich mir aber neu austellen lassen und nochmal abgeben!!! aber nun stehe ich kurz vor weihnechten mit nur noch 60euro in tasche da und das mit zwei kleinen kinder!!!! HILFE!!!!!

    ganz liebe grüße maria

  36. Erich  (Website)  am 18. Dezember 2009 um 14:34 Uhr

    Hallo Maria,,na das ist ein starkes Stück!!!

    Da kannst Du nur noch schnell denen vom Sozi erzählen und evtl.noch schwören, das es so was/ist! von dort bekommst Du auch Geld,,als Darlehn nur für die Kinder (offiziell) oder auch nur Einmalig,das liegt im Rahmen des Sozialamtes!!! So nun aber hin!!!

  37. Erich  (Website)  am 18. Dezember 2009 um 14:48 Uhr

    Maria lese auch nr: 31 durch da kann man viel machen!!!

    Einer hat sogar 487,60 Euro bekommen,stellt Euch mal das vor,wo doch ein Jeder Geld noch mehr benötigt,als sicherlich Andere in Arbeit stehend!!!

    Eh??? vom Hartz 4 “Gehalt”nur 79,-Euro?? -30% wären
    aber viel mehr??? bei 352,21 Euro,,,,aber lege auch Wiederspruch dagegen ein,was heißt Arbeitsstunden kümmern?

  38. Jogi  (Website)  am 13. Januar 2010 um 16:33 Uhr

    Ist keine wunder warum Harz-4 Empfänger keine Arbeit bekommen.Ich habe über die Arge den 34a bei der IHK machen können. Habe aber keinen Füreschen,und danach werte ich immer Gefragt wenn ich mich bei einem Arbeitgeber vorstelle.Warum kann die Harz – 4 mir
    den Führerschein nicht Darlehensweise bezahlen.Denn dann hätte ich mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Die Harz – 4 reich nicht mal zum Leben u: zum Serben.
    Denn von 323,00€ kann ich keinen Füreschen machen.
    Irgend wann wenn die Bevölkerung wach wird, könnte es
    bei der steigende Arbeitslosigkeit zu einer Revolution Kommen.
    Leute wacht auf, und last euch das von unsere Regierung nicht mehr gefallen.Die sollen erst mal mit so wenig Geld auskommen.
    Ich persönlich habe kein vertrauen in unsere Regierung mehr. ( Egal Wehr das ist.)
    Schreibt an die Öffentlichkeit per Leserbrief.Oder reicht noch mehr Klagen ein,denn die Brauchen das in unsere Deuschen Bürogradie.

  39. erich  (Website)  am 15. Januar 2010 um 11:38 Uhr

    An Jogi: Sicher ist Dir bekannt,das eine Revolution,in Deutschland Jahrzehnte der “Vorbereitung” braucht,(DDR-28 Jahre) dann ist hier immer noch die Frage,Wer— fängt wo, wann an?
    Vorschlag: Nimm ein Banner—–! und gehe auf die Strasse und Schrei—– Revolution,gegen Bundesregierung–Hartz 4,, meinst Du,es klappt? vielleicht kommen Tausende Gleichgesinnte aus den Türen und schreien mit Dir?
    Beispiel: MontagsDemo,gegen Hartz 4,da versammelten sich Leute in den Städten auf Marktplätzen,schwangen irgendwelche Fahnen und brüllten im Sprechchor,unverständliches.Anfangs waren es schon 100 derte, es wurden immer weniger,bis zu 2 Leuten das war das Ende,die kamen sich zu verloren vor,nun sieht und man hört man nichts mehr? und in den Städten,weit weg von Berlin…! und so gehts nicht……..! Also dann noch in Deutschland unter deutschen,wo es sowie so keinen Zusammenhalt gibt,oder sehr,sehr schwer zu organisieren ist.Lass es,! und wieso hast du nur: 323,00 Euro? der Satz ist: 352,21 Euro im Monat Hartz 4 .???

  40. Jogi  (Website)  am 16. Januar 2010 um 20:37 Uhr

    Ich bin Verheiratet,deswegen 323,00€ pro Person.
    Die Deutschen sind halt feige.
    Aber den werden die Augen noch aufgehen,
    CDU / FDP / das sind Parteien die nur für die Reichen da
    sind.Und alle anderen die denken auch nur an ihr Portmonee.
    Ich sage nur Scheiße zu der Regierung.
    Und Ampelire an die Menschen in Deutschland,
    der Arbeiter hat die macht.

    Das Volk hat die Macht.
    Und Roland Koch redet nur scheiße von der CDU

  41. Verena Neubauer am 17. Januar 2010 um 23:45 Uhr

    Aufruf an alle bitte,

    Wer kann mir einen Rat geben????????
    Ich habe 36 Jahre gearbeitet und 8 Jahre Vollzeitkrebspflege gemacht erst bei meinem mann dann bei meiner Schwester und habe trotzdem gearbeitet ,ich bin nun von meinem Arbeitgeber 2004 um alles gebracht worden er hat mich betrogen um mein Geld, vor Gericht bekm ich recht, aber mein geld bekm ich nicht.
    Kurzum nun hatte ich Hartz IV.
    Ich bin noch unheilbar krank und muß ständig in Behandlung, jetzt kommts!!!
    Nun habe ich einen Mann kennen gelernt und bin auch mit ihm zusammen.
    Ich hatte in meiner Wohnung die ich mit meinen 19jährigen Sohn bewohnte aufeinmal Wohnungsbegehung vom Amt.
    Die sagten bei mir lebt ein Mann.
    Ja in dem Moment war es richtig aber er war nur zu Besuch, noch nicht fest bei mir weder zusammen.
    Die freundin meines Sohnes ist auch am Wochenende da , daß wurde mir auch vorgeworfen.
    Kurzum, ich habe kein Geld mehr bekommen, weder für Miete noch fürs leben.
    Bin nun in einer Zwangesbeziehung denn die sagen, ich sei nicht mehr hilfsbedürftig.Das schlimmste daran auch noch, die Krankenkasse wird auch nicht mehr bezahlt, ich bin aber auf Morphin und schwerde schmerzmittel eingestellt und muß regelmäßig zum Arzt.
    Mein Freund, kam nach 11 Jahren Spanienaufenthalt im September erst nach Deutschland und ist jetzt freiberuflicher Vertriebsmitarbeiter bei einer hausfirma.
    Er hat keinerlei Festgehalt nur ein kleines Ausbildungsgeld.
    Wir haben jetzt eine andre Wohnung, mehr wie eine Zweckgemeinschaft was noch draus wird weiß ich nicht.
    Ich habe von Freunden die erste Miete bekommen und nun auch schon wieder 2x keine Miete bezahlen können.
    WAS KANN ICH NUN TUN
    Wie kann so was sein, ich habe kein Geld zum Leben nichts.
    Das geld was mein freund bekommt braucht er zum tanken für den Firmenwagen u.s.w
    Ich wollte nun nochmals zum Amt und das mal klar stellen.
    Meine Sachbearbeiterin hat mich allerding auf den Kicker, weil ich unseren Landrat die unmöglichen Machenschaften erzählt habe, denn die gehen und gingen jedesmal mit mir um wie wenn ich Ungeziefer wäre.
    Ich habe 15 Jahre den Adventskalender gemacht und notdürftigen Familien geholfen und bin heute noch im Hospitzdienst täig und in der Paliativpflege bewim BRK und da gabs auch eine Ehrenamt Zahlungsabschlag den muß ich voll zurück bezahlen.
    In meinem Beruf könnte ich nun wieder aufbauen, ich bin MArketing -Consulter aber da bekomm ich nun auch keine Hilfe mehr, denn ich bekomm ja immer erst Ende des Monats Geld..

    Bitte bitte meine Lieben, gebt mir einen Rat.
    Danke Euch

    Verena

  42. erich  (Website)  am 18. Januar 2010 um 21:44 Uhr

    verena.
    ich hab gelesen und gebe dir mal Tipps.

    Hin zum Sozialamt..die müssen in so einem Fall zahlen,dafür sind sie da,Krankenkasse ebenso,erkläre es denen im sachlichem Ton,das die Kontrolle es so bewertete,ist schon ein Hammer,du darfst Besuch empfangen ohne wenn u.aber.
    Beschwerde dich über diese Kontrolle,mit Namen!das dein Freund Geld bekommt egal wieviel,ist nicht so gut,leider.Lege gegen diesem Bescheid Wiederspruch ein und hin auch zum Rechtsanwalt,der kostet Dir nichts.
    Eine Verleumdungsklage wäre da auch nicht verkehrt..gegen dem ???? Landrat.Was ist den das für eine Stadt in der Du lebst??

  43. erich  (Website)  am 18. Januar 2010 um 21:55 Uhr

    Jogi:
    Was heißt feige? Einer soll ja anfangen,nur wer?
    und sorry, es hier zu schreiben bringt doch nichts schreibe alles an die Bundesregierung,oder und auch an den Petitionsausschuss! Alles was Dich bedrückt,aber Beleidige da niemanden! Schimpfe nicht, es bringt garnichts!!
    Nicht nur Du bist sauer über das System,sondern viele Tausende,,ändert das was?
    Du bist verh.schön,getrennt leben bringt Dir u.Frau 50,-Euro mehr!einer muss eine neue Wohnung nehmen! Miete wird sogar auch bezahlt!!und das ist sogar legal!

  44. Marc am 20. Januar 2010 um 09:50 Uhr

    Könnt ihr bitte mal mit dem ewigen Schimpfen auf den Staat und die Gesetzte, die Euch unterstützen, aufhören? Würdet ihr in einem anderen europäischem Land leben (Spanien, Italien, Polen, Russland, Frankreich, Schweden) würdet ihr überhaupt keine Sozialleistungen erhalten. Augen auf bei der Berufs- und Partnerwahl! Ich fände es auch schöner wenn die Kita beitragsfrei wäre wie in Skandinavien oder Frankreich (habe selbst zwei Kinder, bin alleinerziehender Vater und habe mal für drei Monate Hartz IV bezogen) aber ich jammere auch nicht und überweise jeden Monat 300 EUR für Kita damit ich weiterhin meinem Beruf nachgehen kann. Etwas weniger jammern wäre die Devise. DAS ist nämlich das Hauptproblem in Deutschland. (Übrigens behaupte ich damit nicht, dass alle Hartz IV-Empfänger faul sind oder Schmarotzer, eben nur das sie untereinander gelernt haben, sich ihr Leid zu klagen und den Mitarbeitern in den Behörden das Leben schwer zu machen). Hartz IV soll der ÜBERBRÜCKUNG hilfebedürftiger Menschen dienen und kein Dauerzustand über Jahre hinweg sein…
    Außerdem werden Leistungen erst gekürzt und dann gestrichen, wenn man seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. D.h. in den meißten Fällen (bestimmt nicht in allen) hat man diese Kürzung selbst zu vertreten, weiß vorher, was einen erwartet und so was zieht sich dann über mehrere Tage (Wochen, Monate) hin. Also nicht gleich rumschreien von wegen „Körperverletzung“ und „die lassen mich und meine Familie verhungern“.
    Bitte bei solchen Kommentaren dann auch die Vorgeschichte mit schreiben.

  45. erich  (Website)  am 26. Januar 2010 um 20:19 Uhr

    Marc:
    Na endlich mal Einer der es von einer anderen Seite sieht.
    Es ist so wie Marc schreibt,noch aber dazu,meinem Senf–Deutschland,ist der Staat der ;;seine Sozial-Schwachen, auch nicht,sofern man sich an den Vorschriften,hält im Stich läßt,nur ::::—dies Leute die da stets meckern,,wissen es ja leider nicht anders?Gewohnheit,es gibts ja Geld vom Staat,??und sooooo ohne Verletzung von Vorschriften,sperrt kein Amt die Gelder,da steckt schon mehr dahinter. Sicher wird hier nicht alles dazu geschrieben,,warum weshalb,?
    (Schuld sind doch immer die anderen.)

  46. erich am 1. März 2010 um 10:18 Uhr

    Kein Eintrag bis Heute lt.Datum? nah toll.alle zufrieden wunschlos glücklich!

    Hätte ja nur mal gern gewusst,die ich Hilfe antextete,was daraus geworden ist?

  47. Grundgesetz  (Website)  am 2. April 2010 um 15:10 Uhr

    Artikel 12 :

    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

  48. Gastfreundschaft am 2. April 2010 um 15:28 Uhr

    Geht lieber um die Häuser und sucht Gastfreundschaft auf bei besser gestellten.
    Lasst euch doch nicht demütigen.

  49. Daniela Petry am 1. Mai 2010 um 16:45 Uhr

    Leute: es ist genau das, was die Regierenden von uns erwarten–ich gegenseitg anmachen, beleidgen, nicht ernst nehmen etc etc…..traurig, kann ich da nur sagen !

    An Verena: einstweilige Verfügung beim Sozialgericht einholen, genauso auch die Mama der beiden Kinder die gesperrt wurden… ! ! ! !

  50. pabllo am 4. Mai 2010 um 00:37 Uhr

    hallo erst mal ich hoffe iher habt mit mein recht schreibung nicht so ein grossen problem aber ich wolte auchgern was dazu sagen.
    also ich habe auch einen sankzion gehabt von 100%.lezten jahr und das 3mon.lang.
    ihn diesen 3mon.hab ich leider auch kein Lebens gutschein bekommt ausser ihn der lezten monat vom ende der sanktion und das wahren 43,..euro.also das heist für 3mon.habe ich nür 43.-bekommen.wenn iher euch fregt warum das alles kamm ich euch sagen.(die arge arbeitet auch mit tip ihm nrw ,und auf grund das ich es 2mal termin verpass habe kamm es dazu.ein anwalt habe ich mir mitlerwile auch genohmen aber das nutzt ergend wie nicht vill.nach ungefeher 4mon.warten hat sich arge bai den anwalt gemeldet und behauptet das ich trotz dem alles schuld hab.ok auch wenn würde ich sagen das es mir zugestanden hette diesen lebens gutscheine,was übrigens auch der anwalt sagt.jetzt hat er wieder einen brief geschikt ,und ich freuhe mich wieder auf die 4mon.warten.Tja das ist arge denn wie die menschen aus kommen ohne geld ist dennen scheis egal.Werd kein wünder sein wenn eines tages ihm zeizungen und fernsehen stehen tüht verzweifelte mensch bai Arge amok gelaufen ist.
    danke für den verstendnes wegen denn schreib fehler.

  51. Erich am 25. Mai 2010 um 18:08 Uhr

    .pabllo

    Tipp hin zum Sozialamt,erkläre es da, Dein Problem! und Gut ist es!!

  52. Erich  (Website)  am 25. Mai 2010 um 18:12 Uhr

    .Daniela Petry

    Der Schreiber an Ihr,, Text darunter: Ja richtig!!

  53. Dietmar1968 am 7. Juni 2010 um 00:47 Uhr

    @Erich

    Anwalt kostet nichts – Beratungsschein beim Amtsgericht holen.
    Klage vorm Sozialgericht mit Anwalt kostet auch nichts – Prozesskostenhilfe beantragen.
    Aber vorher Widerspruch bei der ARGe einreichen (dauert etwa 3 Monate).

  54. erich am 18. Juli 2010 um 06:52 Uhr

    Dietmar1968

    Thema verfehlt,ich benötige keinen Anwalt,oder sonstiges,sry ! aber thx für andere,intressant!

  55. Dietmar1968 am 2. September 2010 um 11:01 Uhr

    Erich

    Bidde, bidde ;-)

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