www.sozialleistungen.info

Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]

BVerfG: Anspruch auf Beratungshilfe bereits im Widerspruchsverfahren

Nachricht zum Thema weitere Themen vom 18.06.2009 um 17:25 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. Mai 2009 die Rechte Arbeitsloser bei Rechtsstreitigkeiten mit Behörden gestärkt.

Wenn sich ein Leistungsbezieher gegen einen behördlichen Bescheid zur Wehr setzen möchte, dürfe er nicht auf das Fachpersonal der betroffenen Behörde verwiesen werden. Vielmehr stünde ihm bereits für das Widerspruchsverfahren das Recht auf kostenlosen anwaltlichen Rat im Wege der Beratungshilfe zu (Az.: 1 BvR 1517/08).

Geklagt hatte eine Hartz IV Empfängerin, deren ALG II um rund 120 Euro im Monat gekürzt wurde, weil sie sich aufgrund eines Krankenhausaufenthalts die Haushaltsausgaben erspart hatte. Gegen die Leistungskürzung wollte sich die Hilfebedürftige in Form eines Widerspruchs zur Wehr setzen und beantragte daher beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung beim Anwalt gemäß dem Beratungshilfegesetz.

Das Amtsgericht verweigerte ihr allerdings die staatliche Beratungshilfe. Zur Begründung führte das Gericht an, die Leistungsbezieherin könne doch schließlich bei der Arge, die ihr das ALG II gekürzt hatte, juristischen Rat einholen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nunmehr fest, dass es der Arbeitslosen nicht zumutbar sei, den juristischen Rat bei derselben Behörde einzuholen, gegen deren ursprünglichen Bescheid sie vorgehen wollen.

So sei die Einschaltung eines Anwalts auf Staatskosten gerade bei existenzsichernden Leistungen wie dem ALG II bereits im Widerspruchsverfahren besonders wichtig, da hierdurch möglicherweise ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden könnte.

Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung unter anderem auf das Sozialstaatsprinzip, wonach finanziell Bemittelten und Unbemittelten der gleiche Zugang zum Recht zu verschaffen sei. Die Beratungshilfe habe eben die Aufgabe, dass Personen mit niedrigem Einkommen auch außerhalb gerichtlicher Verfahren sachkundigen Rechtsrat erhalten.

Folglich sei im vorgelegten Fall bereits für das Widerspruchsverfahren kostenloser anwaltlicher Rat im Rahmen der Beratungshilfe zu gewähren gewesen.

diese Nachricht jetzt Freunden empfehlen
bisher 8 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Lutz  (Website)  am 18. Juni 2009 um 22:22 Uhr

    Da werden sich jetzt die Kommunen aber gehörig umgucken. Die Beratungskostenhilfe müssen die nämlich berappen. Hier wird vielleicht dann endlich mal die ARGE gezwungen, vor dem Auslaufen dieses Unrechtsmodell, die Gesetze im Land zu achten. Die sind schon unwürdig genug!

  2. Helga am 23. Juni 2009 um 12:54 Uhr

    Bei uns war der Fall genau so.
    Mein Sohn bekam auch keinen Beratungshilfeschein und wurde an die gleichen Leute verwiesen, die ihm das Geld gekürzt haben.

  3. Uwe am 23. Juni 2009 um 18:19 Uhr

    Na da staune ich schon über das BVerfG, denn ein ALG II Empfänger hat ja sonst kaum noch Grundrechte in diesem Staat. Schließlich darf er auch nicht umziehen wohin er will = Verstoss gegen Freizügigkeitsrecht lt.GG; Vorlage und Einsichtnahme des Staates/Amtes in privateste Unterlagen ,Konten, Vermögen,ohne Widerspruchsrecht etc.= Verstoss gegen Informationsfreiheitsgesetz lt.GG uva.
    Wenn die Richter jetzt auch noch anders entschieden hätten, wäre dass das Selbe als wenn man den Wolf nach Überfall auf die Herde, dieselbe Herde ihm wieder zutreibt und fragen würde ob er noch Hunger hat ?
    Was ist nur aus diesem Staat geworden, auf den ich mal gerade WEGEN seiner SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT so stolz war.
    Übrig ist nur noch Marktwirtschaft und das bis in die Behörden hinein, die eigentlich als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft FÜR die Hilfebedürftigen da sein sollte. Nicht umsonst sind Klein und Kleinstwohnungen heute auf die m² bezogen schon teurer als grosse Wohnungen. Nachdem man von der Behörde den Hilfebedürftigen eine begrenzte m²-Zahl Wohnraum zugestanden hat sind die Preise in dem Segment, von den Behörden so gewollt, in die Höhe geschossen und so ein Wohnraum nicht mehr zur Verfügung stehend. Da Die Ämter nun keine Wohnungen mehr als vorhanden vorweisen können, kommen Sie, nachdem Sie selbst für diese Preismanipulation gesorgt haben, auf die absurde Idee ein ALG II-Empfänger könne nun sogar ein Haus mieten, solange der Mietzins nicht über dem von 2005 festgelegten liege; das zeigt schon die ganze hausgemachte Miesere der Ämter. Am schlimmsten ist es in OHV, eine der 167 Landkreise die die Grundsicherung in eigener Regie betreiben. Hier herrscht keine Grundsicherung, bis hin zur völligen Verweigerung ohne Bescheid, sondern der pure Kapitalismus im sozialen Bereich. Es interessiert die dort Angestellten nicht ob jemand schon seit vier Jahren ohne Strom ist, oder ob Obdachlosigkeit droht geschweige sind die in der Lage einem Bedürftigen in einem Zeitraum von SIEBEN Monaten einen menschenwürdigen Wohnraum zu zu weisen bzw. diesen dabei zu unterstützen.Auf Nachfrage erhält man die Zynische Auskunft: (Zitat wörtlich) “pP” (Zitat Ende)
    - was soviel heissen soll wie:”Persönliches Pech” -
    das kann ich nur noch als Sauerei bezeichnen. Ich bin dafür, dass alle Angestellten einer solchen Behörde erstmal einen Nachweis bringen sollten das Sie eine soziale Kompetenz besitzen in Form einer SOZIO-MPU, gestrauchelte KFZ-Nutzer müssen das auch.

  4. Wolke am 23. Juni 2009 um 21:04 Uhr

    zu Lutz

    Schlauer Junge. Das bezahlt nicht die Kommune sonder wir die Steuerzahler.

  5. Claudia1 am 24. Juni 2009 um 23:27 Uhr

    Hallo..
    ist doch sehr einfach in diesem Land, wo man für “Schmarotzer” und anderes ” Pack” Kohle zum ” Fenster rauswirft” und es ihnen ” nachwirft” , aber Menschen am ” Existensminimum” Leben müssen, weil sie zwar gerne Arbeiten wollen ( wie mein Mann, aber keiner Arbeit bekommen…) aber es nicht können, auch noch das Recht nimmt, Gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!!!
    Immer nach dem Motto :
    Hast du kein Geld, hast in diesem Staat auch keine Rechte dich zu Beschweren!!
    Wann schaft man unsere Korrupten Politiker endlich ab und vereinfacht das System ????
    Ausländische Straftäter wieder ins Heimatland!!
    Diese Leute haben mehr Rechte hier als jeder Deutsche, ich frage mich ehrlich wieso ??
    Und: Ich habe auch Ausländische Freunde, die GENAUSO denken!! Nur mal dazu…
    Und : JERER hat das Recht, SEIN RECHT einzufordern in diesem Land, oder Irre ich mich??
    Also:
    Wieso wird einem das Geld einbehalten, nur weil man im Krankenhau sein ” KOST” bekommt??
    Was bitte, ist mit den Kindern, die Versorgt werden müssen, wenn Mama/ Papa im KH sind, aber kein anderer ist da??
    Na klar sollte bei solch Bürokraten- Irrsinn ” Widerspruch” eingelegt werden!
    Und das geht leider nur, wenn man einen fähigen Anwalt an seiner Seite weiß!!
    Es wird überall Geld gespart, aber leider an falscher Stelle!!
    Mal ein wenig mehr über unser ” Einwanderungs- Problem ” nachdenken und Gelder Sparen an dieser Stelle, als Bürgern unseres Staates die Gelder zu streichen! ( Steuerzahler..)
    Macht es doch wie Dänemark, dann hätte wir mehr Geld , die UNSEREN Leuten zu ” Gute” kommt, so, wie es sein sollte!!!!
    Wir sollten , wie in Frankreich, auf die Strasse gehen und Demonstrieren gegen diesen Irrsinn..
    Wer macht mit ??
    Z.b. : Hamburg ??

  6. Jantur am 3. Juli 2009 um 03:30 Uhr

    @ Wolke
    Steuerzahler, ? ……..wo sind denn noch Steuerzahler?…. oder meintest du die Steuerflüchtlinge die Millarden verdienen und Prozesskostenhilfe und Beratungsscheine beantragen, die wir nicht mehr bekommen.
    Wir haben ein Manko wir haben in der Schweiz kein Konto.

  7. snow am 24. November 2009 um 18:28 Uhr

    immer nur jammern .. ist klar.. am schlimmsten sind doch die ehrlichen arbeitnehmer dran. Harz 4 bekommt Miete, Kita Platz, Essensgeld in der Kita, GEZ und einiges mehr und Medikamente müssen die auch nicht zuzahlen. was haben denn die brav arbeitenden steuerzahlenden bürger noch für sich? wenn ich nicht so viel stolz und ehrgefühl hätte würde ich auch harz 4 empfänger werden und den ganzen tag jammern.. mir tun nur die geringverdiener leid und die älteren harz 4 empfänger die keinen job bekommen weil sie angeblich zu alt sind.. mein mann ist auch geringverdiener baunebengewerk hat weniger als ein sozialhilfe oder harz 4 empfänger aber arbeitet 42 stunden wo ist das bitte gerecht?

  8. ulknudel 0815 am 18. April 2011 um 15:32 Uhr

    Was ist das denn für ´ne Diskusion? Ich dachte, hier würde man Hilfe finden, wenn einem Ungerechtigkeit widerfahren ist… Ich habe ALGII beantragt, weil mein 42h-Job als Alleinerziehende Mama nicht ausreicht, um Miete, Kitakosten, Versicherungen und Kredite zu bezahlen. Was mitunter auch daran liegt, dass der AG nicht zahlt, bewilligt wurden mir doch glatt 48,10 € WOW!!! Was bin ich doch für ein Schmarotzer, davon werde ich mir jetzt erstmal eine Villa in Beverly Hills kaufen!
    Sagt mal, habt Ihr schon mal darüber nachgedacht, dass es wirklich Menschen gibt, die in den A…. gekniffen sind ,weil sie von niemandem Hilfe erfahren und bitter nötiges Geld von niemandem bewilligt bekommen?!?!?
    Gegen den Bescheid hatte ich Widerspruch eingelegt und was soll ich sagen, es hat Methode, denn bearbeitet werden Widersprüche offensichtlich nicht, schon nach 2 Tagen kam die Ablehnung mit der Begründung, ein Widerspruch sei unzulässig. Woher soll ich das Geld für Miete, LM o.ä. nehmen?
    Mein Jüngster ist noch nichtmal 2 Jahre und es ist sein erstes bewusstes Osterfest.
    Und all das, obwohl ich in den ganzen Jahren zuvor immer nur geackert und geschufftet habe, einzahlen durfte ich via Lohnsteuer und Sozialabgaben, doch heute, wo es mir und meinen Kindern wirklich Sch… geht, bekommt man nichts zurück.
    Armes Deutschland, es gibt eben solche und solche und ich finde es eine bodenlose Frechheit, alle ALGII -Bezieher über einen Kamm zu scheren, ich habe übrigens auch eine Ablehnung für die Übernahme der Kitakosten bekommen soviel zu “Snow´s” Aussage, man bekäme doch alles! Dasich nicht lache, denn ich habe mitlerweile 5 Widerspruchsbescheide alle mit dem selben Kontext: ABGELEHNT!!!!
    Das Sozialgericht wirds freuen, endlich mal was zu tun!
    In diesem Sinne ein frohes Osterfest an alle, die den Glauben an Gerechtigkeit noch nicht verloren haben und noch mehr an die, denen das Gegenteil bereits aus Erfahrung bewusst ist.

eigenen Kommentar hinterlassen


» eigene Webseite angeben?

» eigenes Facebook-Profil angeben? (Vanity-Name oder Profil-ID)

VGW 994
meistgelesene News
meistkommentierte News
Interesse an...
jetzt eigenen Kommentar abgeben