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Angesichts der in wenigen Wochen stattfindenden Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen benötigt die Stadt Duisburg insgesamt 3.000 Wahlhelfer. Allerdings haben sich bisher nur 2.600 Personen für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt.
Die übrigen 400 Freiwilligen sollen nach Wunsch der Stadt Duisburg aus Hartz IV Empfängern rekrutiert werden. Die zuständige Arge bemüht sich derzeit intensiv darum, die Lücke an Wahlhelfern mit ihren Kunden zu füllen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag sei nach Worten des Arge-Geschäftsführers Norbert Maul gerade für Bezieher von ALG II ein lohnenswerter Einsatz. So könnte ein Helfer am Wahltag bis zu 45 Euro dazuverdienen. Da bis zu 100 Euro Zuverdienst im Monat erlaubt seien, werde diese Aufwandsentschädigung auch nicht als Einkommen auf das ALG II angerechnet.
Es bleibt abzuwarten, ob sich tatsächlich genügend Hartz IV Empfänger als Wahlhelfer zur Verfügung stellen werden. In Oberhausen etwa wurde erfolglos versucht, ALG II Bezieher für diese Aufgabe zu begeistern. Eine Abteilungsleiterin der dort ansässigen Beschäftigungs Förderungs Gesellschaft (BFU) erklärte in diesem Zusammenhang, dass der Anreiz des Zuverdienstes keine Welle an Wahlhelfern ausgelöst habe.
Es wird im Wahllokal offiziell im zwei Schichtdienst gearbeitet (ca. 8 Uhr bis 13 Uhr und 13 Uhr bis 18:00 Uhr) allerdings ist es ist erforderlich, dass “alle” Wahlhelfer vor beginn der Wahl (7:30 – 8 Uhr) im Wahllokal erscheinen und eine Belehrungen über sich ergehen lassen und nach Schließen des Wahllokals (18:00 Uhr) noch mehrmals die Stimmen auszählen (bis ca. 20:00 Uhr 21:00 Uhr).
Bezahlt wird ein “Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit”, von steuerfrei 30 Euro/Wahltag das so genannte “Erfrischungsgeld”.
Mann kann also rechnen bei ca. 7-8 Stunden Arbeit macht das einen Stundenlohn von ca. 3,75 Euro – 4,30 Euro.
Die 45,- Euro Aufwandsentschädigung bekommt der Schriftführer der meistens schon öfter als Wahlhelfer dabei war. Als ALG II Bezieher wird man aber wohl eher als Beisitzer eingeteilt und bekommt nur 30,- Euro.
Wahlhelfer machen das in der Regel als “Ehrenamt” und für eine Sache an die sie glauben und nicht als Verdienstmöglichkeit.
Bin ALG II Bezieher und mache es schon seit einiger Zeit – gerne.
Als Wahlhelfer bekpommt man 30€, als Stellvertreter des Wahlvorstands 40 €, als Wahlvorsteher 60 € Erfrischungsgeld.
Wenn mann ein gutes Team hat, arbeitet man auch öfters zusammen und es bringt viel spaß.
Bin ALG1 Empfänger und mache die Aufgabe gerne.
Ich habe versucht Freunde,die ALG2 erhalten, für diese Aufgabe zu gewinnen,Fehlanzeige. “Für die paar Euro” wollten die nicht.Ich verstehe dieses nicht.
Wie schon gesagt wurde: Es handelt sich um ein “Ehrenamt” und nicht um eine Verdienstmöglichkeit.
Für den Staat geht es darum den “Job” mit billigen Arbeitskräften zu besetzen, weil irgendjemand muss diese Arbeit ja machen. Wenn Menschen die Arbeit dann noch “gerne” oder “weil es Spaß macht” oder aus sonst einem Grund machen wollen ist das gut für den Staat weil das nicht viel kostet.
Das jemand für “die paar Euro” sich nicht den ganzen Tag ausnutzen lassen möchte weil er “keinen Spaß” an der Sache hat und er das eben nicht “gerne” macht, kann ich gut verstehen. Ich würde auch nicht in einem Verein/Kirche/Tafel/Partei/Hilfsorganisation usw. ehrenamtlich mitarbeiten mit dem ich nichts zu tun habe/haben will. Das sollte aber auch von anderen akzeptiert werden, auch wenn diese sich aufopfert für eine Sache engagiere. Nicht jeder hat Interesse ehrenamtlich zu arbeiten. Wenn der Staat für Wahlhelfer eine “normale/gute” Aufwandsentschädigung bezahlen würde die dem Aufwand auch wirklich angemessen ist würden keine Wahlhelfer gesucht da sofort alle Plätze vergeben währen. Das ist dem Staat aber zu teuer und es gibt ja immer noch genügend Menschen die ehrenamtlich ihre Zeit dafür opfern. Wer sich damit gut fühlt soll es machen, alle anderen sollte man in Ruhe lassen.
Entschuldigung, habt ihr alle Eier auf den Augen?
Die wollen in Duisburg diese ehrenamtliche, eigentlich gute Tätigkeit noch als Zuverdienst und nicht als Aufwandsentschädigung zählen!
Das heißt, jemand, der schon 100 Euro zuverdient, darf von den 35-45 Euro gerade mal 20%=7,50-9,00 Euro behalten!
In Bonn ist das anders geregelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird hier durch eine nichtanrechenbare Aufwandsentschädigung, die sich Erfrischungsgeld nennt, geregelt.
Sooo ist es gut!
Wo ist mein Konmmentar von Mi,19.8.,ca. 14:40 geblieben?