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Bundesrat stimmt überfälligem P-Konto zu

Nachricht zum Thema weitere Themen vom 19.05.2009 um 04:16 Uhr

Nach über zwei Jahren Gesetzgebungsverfahren stimmte der Bundesrat am 15. Mai dem am 23. April im Deutschen Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ und damit der Einführung des sogenannten „Pfändungsschutzkontos“ (P-Konto) zu.

Das Gesetz tritt mit der in Kürze folgenden Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Auf den praktischen Nutzen des Pfändungsschutzkontos wird der Verbrauch indes noch ein wenig warten müssen. Die Reform sieht das bestehen eines Pfändungsschutzes nach den beschlossenen Regeln erst 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also etwa Mitte 2010, vor. Ursprünglich war die Einführung der Änderungen bereits zum Beginn des Jahres 2009 geplant.

Die geänderten gesetzlichen Regelungen, die sich im Wesentlichen in der Zivilprozessordnung (§ 850k ZPO) wiederfinden, sorgen erstmals dafür, dass auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit demselben Pfändungsschutz unterliegt wie Einkommen aus abhängiger Beschäftigung oder aus Sozialleistungen.

Kernpunkt der Änderungen ist auch eine erhebliche Vereinfachung der Erlangung von Pfändungsschutz für existenzwichtiges Einkommen. Nach der bisherigen Regelung musste der betroffene Verbraucher die Höhe des unpfändbaren Einkommens oftmals zunächst im Einzelfall gerichtlich feststellen lassen. Zudem blockierten laufende Kontopfändungen oft tagelang den Zugriff auf das Girokonto.

Die Reform sieht nun vor, dass jede natürliche Person ein bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen kann. Auf diesem Girokonto zufließendes Einkommen unterliegt dann mindestens im Rahmen des Pfändungsfreibetrages einem automatischen Pfändungsschutz.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber zum neuen Pfändungsschutzkonto.

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bisher 23 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Helli am 20. Mai 2009 um 09:48 Uhr

    kann mir jemand sagen wie das ist wenn bereits eine Kontenpfändung vorliegt? Mein Sohn hat seit Anfang letzten Jahres eine Kontenpfändung wo ALG II sowie die Mehraufwandsentschädigung vom 1 Euro Job drauf geht. Ich überweise nun über mein Konto sämtliche Verpflichtungen meines Sohnes die er mir vorher von seinem Geld ausbezahlt. Er kann der Bank keine Aufträge erteilen da von einem gepf. Konto nichts abgebucht werden darf. Ab wann kann man frühstens ein P-Konto beantragen?

    • penny am 18. Februar 2011 um 21:10 Uhr

      ihr sohn muss schleunigst auf ein amtsgericht, um dort die Pfändungen aussetzen zu lassen. er braucht dafür die Gläubigerschreiben und die Höhen der fälligen Schulden beim jeweiligen Gläubiger. Zudem muss er Miete und Lohneinnahmen sowie Personalausweis und was er sonst an Versicherungen und Kosten für KFZ hat ebenfalls vorlegen.zudem muss er die ALG-beschide vorlegen, weil Geld vom staat eigentlichnicht gepfändet werden darf.( Hartz 4 und sozialgeld) Beim gericht bekommt er ein beglaubigtes schreiben, mit dem er zur Bank geht und dies vorlegt. Dann wäre es gut, sich mit den Glaubigern zu einigen. Das konto sollte dann eigentlich wieder genutzt werden können. Vom P-Konto rate ich ab. hatte selbst viel Ärger damit.

  2. Shakira am 20. Mai 2009 um 13:39 Uhr

    Das ist so nicht ganz richtig,denn es muß beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt werden und das Konto ist insoweit freigegeben,daß man AlgII oä persönlich abheben kann,da diese Dinge nicht pfändbar sind!Sämtliche Überweisungen sind ebenfalls persönlich am Schalter abzugeben!Das muß die Bank machen!Einzugsermächtigungen und Daueraufträge können nicht ausgeführt werden,das ist richtig.
    Viel Erfolg!

  3. sternenhimmel am 21. Mai 2009 um 09:59 Uhr

    Ich habe einen heißen Tipp für alle die in so einer Kontopfändung stecken oder den eine Kontopfändung droht. Es gibt ein elektronisches Buch über das Internet das heißt “Der Pfändungskiller” Bitte über google das Wort Pfändungskiller eingeben.Dieses kostenpflichtige Buch enthält alle Informationen, wie der Zugriff auf das Konto blockiert wird. Es lohnt sich.

    Vom Staat ist sowieso keine Hilfe zu erwarten. Wenn endlich ein Gesetz beschlossen wird, das das Konto einen Schutz hat vor Pfändungen, dann passiert alles im Zeitlupentemp.

  4. Lutz  (Website)  am 22. Mai 2009 um 20:18 Uhr

    @Sternenhimmel
    Es ist schon etwas dreist, jemanden der in einer Pfändung steckt, ein PDF für 59,00€ anzubieten (Pfändungskiller). Hier habe ich einen besseren Tip: Schuldnerberatung, rechtzeitig, auch wenn Pfändungen laufen. Die sind kostenlos überall in der Nähe!

  5. uwe tammen am 23. Mai 2009 um 14:12 Uhr

    was redet ihr viel rum; lasst euer geld auf das konto eines dritten gehen, einem menschen den ihr vertrauen könnt und holt euer geld bei fälligkeit bei dem menschen ab.

    lasst euch keine kontovollmacht einräumern, damit ihr reines gewissen sagen könnt, das ihr kein zugriff auf das konto habt.

    zum schulden machen seit ihr klug, aber dannach benehmen sich einige wie ein paar dumme schaffe, wenn es ums kämpfen geht.

    • Harzer63 am 3. März 2011 um 11:08 Uhr

      was Du da schreibst, ist dummes Zeug. Das Geld auf ein fremdes Konto überweisen zu lassen, nennt man “Geldwäsche” und das ist strafbar. Außerdem läufst Du Gefahr, da ja der Zahlungsempfänger nicht Kontoinhaber ist, das die Bank den zahlungseingang zurück weist. Dann stehst Du genauso dumm da wie zuvor.

  6. Bluedestiny am 25. Mai 2009 um 14:33 Uhr

    Mir steht eine priv. Inso bevor. Wer kann mir Tipps, Infos und Hoffnung geben, dass es doch nicht so schlimm ist, wie ich befürchte?

  7. Luna am 8. Juni 2009 um 21:46 Uhr

    Welche Infos brauchst du denn! Ich stecke seit einigen Monaten in einer priv.Insolvent und erlebe immer wieder neue Überraschungen. Es gibt leider nur wenig kostenlose Hilfe. Wichtig für dich selbst ist, deine Selbstachtung zurück zu gewinnen und wieder Ziele zu haben. Wenn du soweit bist, bleibt dir erstmal nur übrig deine Pläne im Stillen auszuarbeiten. Aufgrund der langen Zeit des Insolvenzverfahrens wirst du eh ausgebremst. Also nutze die Zeit.

  8. Bremser am 20. August 2009 um 21:35 Uhr

    Das verstehe ich nicht ganz da hat man eine kontopfändung und da versucht noch einer das geld noch aus der tasche zu ziehen mit dem pfändungskiller sollteman sofort in der wüste schicken,man ist schon so hartz 4 und dann sowas.Wenn man eine kontopfändung hat was kann man da sofort machen um an sein geld zu kommen ,und um alles zu bezahlen.Miete,strom usw.Danke.gruß Bremser

  9. tomtom am 15. Oktober 2009 um 13:37 Uhr

    geh zum zuständigen amtsgericht und lass dir was ausstellen das die pfändung aufgehoben bzw nur ein gewisser betrag frei gegeben wird und du kannst über den betrag wieder frei verfügen.

  10. Lissy am 26. Oktober 2009 um 11:23 Uhr

    Frage ich habe 2 unterhaltsberechtigte Persondn, sprich 2 Kinder. Theoretisch beträgt der Pfändungsfreibetrag dann 1569,99 €.
    ist da das Kindergeld schon mit drinn, oder ist das extra geschützt und wird noch dazu gerechnet?

    Wie sieht es aus, mit dem Kindsunterhalt. Ist der da auch mit drinn, oder wird der auch noch dazu gerechnet?

  11. E.T. am 24. Dezember 2009 um 13:53 Uhr

    bei den” Notleidenden” Zocker- banken werden SOFORT
    die Milliarden locker gemacht für den kleinen Bürger der
    Exicutter, wir brauchen Politiker die National und Sozial
    Denken und Handeln und keine Polit Mafia , Leute wacht
    auf.

  12. immobilienakuthilfe  (Website)  am 8. Januar 2010 um 16:39 Uhr

    Kindergeld ist unpfändbar und wird nicht in der Pfändungsfreibetrag mit angerechnet, geht also extra.

  13. Volker B. aus Krefeld am 11. Januar 2010 um 16:21 Uhr

    Wen jemand Harz IV bekommt,wird auch das Kindergeld angerechnet , da es als Einkommen zählt . auch buchen Banken vom Gepfändeten Konto , da muß man nur zum Bankangestellten gehen und es bei Ihnen angeben!
    Leider gilt das Gesetz ja schewinbar erst ab dem 01.06.2010 . Werde meiner Bank aber jetzt schon ein Schreiben zu kommen lassen , in dem ich um die änderung in ein ” P-Konto ” bitten werde!

  14. Catweazle am 12. Januar 2010 um 18:35 Uhr

    Hallo,

    Ich weiß nich was manche zu meckern haben. Ich z.B.
    bin Alleinerziehend (neben der Arbeit). Nach meiner Scheidung 5/2001 wollen die mir ans Leder. Hab Geldtransporte und Wachdienst gemacht. Abends wollte
    ich nur mal Geld zum tanken holen – flupp Karte weg. Ich verstand die Welt nicht mehr. Da war der Sohn nicht fest bei mir. Zum Glück hatte ich die Münzen aus mehreren Sparschweinen.
    Konto war demoliert. So durfte ich jedesmal am 15. jew.
    25 Km zu Hauptstelle/ Rechtsabteilung, mußte vorsprechen und alles holen. Manchesmal fuhr ich mit dem letzten Tropfen Sprit dahin, manchmal auch umsonst, weil der Lohn noch nicht da war. Telefon?
    Hatte nur Prepaid Handy, Telekom hatte einen Titel obwohl der Anschluß, Rechnung, und die hohen Kosten-
    zuletzt 930.-DM nicht von mir waren.
    Deshalb hatte ich mal hinter einem Supermarkt im Herbst
    im Auto unweit der Fa. übernachtet. Hatte kein Geld, kein
    Benzin und ich schämte mich dafür.

    Jetzt entdecke ich diesen Report hatte Mail und Telefon
    unterstützung – und es ist handfest und kein bloses Gewäsch. Nein – der ist super!

    Denkt mal über die Lebensqualität nach mit nem toten
    Konto wenn keine Überweisung geht, alles bei der Post
    mit Extrafahrten wegen teurem Handy…
    Man wird per Gesetz vom gewöhnlichen Leben ausgeschlossen.
    Weniger Qualität = höhere Ausgaben und dadurch weniger Finanzkraft. Wow
    Einen Staat mit solchen Gängelgesetzen gibts nur im arroganten Deutschland. Sklaverei auf zivilisierte Art.

    Ach ja, Insolvenz – die hatte ich auch angeleiert. Die Kosten waren so hoch, um locker Raten zahlen zu können. Da die Schuld aber nicht von mir verursacht wurde werde ich die auch nicht bezahlen.

    Noch was: Ich hatte den niedrigsten Satz der Düsseldorfer Tabelle, ich arbeitete 16- 18 Std. sagte meinem Anwalt vor der Scheidung das kann nicht sein.
    Das muß man neu berechnen. der schaute sich das ganze an und sagte zu mir, wo ich ihn bezahle, dann müssen Sie eben noch einen Nebenjob annehmen.
    Daraufhin kochte ich und konterte: Bevor ich 24 St arbeite tu ich gar nichts mehr!

    Macht euch mal bitte Gedanken darüber – sowas kann jeden treffen. Und es werden immer mehr auch ohne Scheidung!

  15. Catweazle am 12. Januar 2010 um 22:43 Uhr

    Hi E.T.

    Du hast vollkommen recht.
    Aber die wenigen Politiker und Nicht- Politiker
    die Skrupel hatten und öffentlich meinung und Wahrheit
    verkündeten LEBEN NICHT MEHR..

    Das war Lincoln, Kennedy, Tron (googelt: CCC Berlin und dann Tron), Barschel, Möllemann, Diana GB, Jörg Haider, R. Dutschke…
    Manche werden auch Zwangspsychiatriert.

    Wir haben Antiterrorgesetze und der dazugehörige Terror fehlt.
    Wir haben Geldwäschegesetz – die “Großen” waschen
    munter tagtäglich und dem “Kleinen fehlt das Geld fürs
    Persil.

    Wenn Terror auf zivile Art vom Gesetzgeber ausgeht und
    sich gegen das Volk (der ja den Staat bildet) richtet,
    wenn Spielgeld als Währung akzepiert wird (halbe Kaufkraft = 58% Inflation), wenn Dein Freund und Helfer nur noch Helfershelfer od. Scherge ist merkt man die BRD ist kein souveräner Staat mehr.
    Die Mafia dagegen ist wie die Augsburger Puppenkiste.
    Denn seit 60 Jahren haben wir keinen Friedensvertrag und
    deshalb keine Verfassung. Das Grundgesetz wurde erschaffen von den Alliierten.
    Youtube: Diebandbreite Lissabon
    Vom Reis
    AZK
    Sürmeli
    Heitmann
    Da wird einem nur noch schlecht.

  16. Die Menschenwürde ist unantastbar...*ironic*! am 12. Juni 2010 um 03:12 Uhr

    Hallo alle und catweazle (danke für deine Erfahrungen, daß andere auch wissen, was das für Betroffene im Detail bedeutet.),

    kann dir/euch nur beipflichen…

    Bin auch gerade in dieser unzumutbaren Lage und wirklich erschüttert und voller Wut,
    daß diese menschenverachtenden Zustände von gesetzeswegen erlaubt bzw offensichtlich sogar gewollt sind…!!!!

    Dieses P-Konto z.B. ist längst überfällig! Die Frage eines grundsätzlichen Freibetrages, der einfach auf dem Konto verbleibt, drängt sich doch, allein durch klaren Meschenverstand, schon in den ersten Stunden während der Konfrontation mit einer Kontopfändung auf…!!!???
    (Um das zu beschließen benötigt man 2 Jahre…!?)

    Was soll all diese Rennerei und all der Streß, der dadurch entsteht? Wie unwürdig, daß man in einem Wettlauf gegen die Zeit hinter einem Mindestsatz zum Überleben hinterher laufen muß! Und die Betroffenen sind dabei von vornherein strukturell benachteiligt! (Mit voller Billigung des Gesetztes!???! – Es existieren bereits unfaire, und mit inhärenten (innewohnenden, bereits enthaltenen) Benachteiligungen, vom Staat bereits erschaffene Gesetze!) -> Satz am Besten erst ohne Klammern lesen ;-) -> Subtile, perfide Verzögerungsmechanismen (u.a. erst einen Beschluß zu benötigen, späte “in Kenntnissetzung”), die mit Wissenbenachteiligung und unünstig gestecken Zeitfaktoren (alle Tage zu Fristtagen erklären statt Werktage,Verzögerung durch Beschluß- und Verwaltungsvorgänge…) zusammenspielen, können bzw. sollen oder werden bei einem gewissen Prozentsatz von Schuldnern dazu führen, daß die 14-Tage-Frist verstreicht und dieses Geld auch noch gepfändet wird! Und dann????
    (Kenntnis über diese Vorgehensweise des mächtigen Gläubigers Finanzamt (Geld, welches nicht innerhalb von 14 Tagen abgehoben wurde, ist futsch!) ist ebenfalls nicht einfach zu erlangen. Niemand ist zuständig; die Bank weiß nur Bruchteile über Kontopfändungen?! Ich erfuhr es nur durch Internetrecherche und die Schuldnerberatung.)

    D.h., daß Geld solch eine Macht und “Wert” besitzt, daß es sogar gebilligt wird, daß jemand vorerst ganz ohne Geld dasteht und in eine Notsituation gerät?!?! In was für einer Welt leben wir? Wie kommen solche Gesetzt zustande?

    Das, was oben von catweazle beschrieben wurde, stellt eine zusätzliche verkappte Schikane und Sanktionierung des Staates gegen das “widerwillige”, “schuldig gewordene” Subjekt dar. Was haben all diese Folgegebühren etc, die aus diesem Gewaltakt der Zahlungserzwingung entstehen, mit der eigentlichen “Schuld” zu tun? Mit welchem Recht wird man noch zusätzlich bestraft? Die Schuld wird einem in Rechnung gestellt und Verzögerung muß per Säumiszuschläge bezahlt werden. Das und nicht mehr wäre rechtens! Und das ist ja schon i.d.R. beim Finanzamt alles sehr unverhältnismäßig und hart angelegt.
    Menschen müssen bluten, auf Grund einer Steuerschuld. Scheint gleich hinter Delikten wie Mord oder Totschlag zu rangieren…Pervers!

  17. prodemokrat am 7. Juli 2010 um 15:36 Uhr

    Mal eine einfache Frage, wer darf auf das P-Konto, trotz “Schutz”,
    zugreifen?

    Beispiel:
    Es gab einen Streit ueber eine Zwangsbehandlung in einem sg. KrHs., welche weder notwendig, noch dringend angezeigt war, aber Dank Gefaelligkeitsgutachtens bestaetigt wurde. Die Krankenkasse GEK pfaendete das Kto., so war auch keine Miet- und Energie, u.a. Begleichungen moeglich, und Mietschulden entstanden!
    Die “Krankenkasse” GEK trieb die Zwangszuzahlungen durch Kto.-Pfaendung bei,

    unter dem Hinweis, dass Sozialleistungen NICHT dem Pfaendungsschutz fuer Forderungen aus dem SGB zutreffen!
    Das BMG kennt dieses, und wollte dies Aendern – aber ob dies bereits geschehen ist,
    ist mir nicht bekannt.

  18. prodemokrat am 7. Juli 2010 um 16:00 Uhr

    @ E.T.;
    am 24.12.2009 um 13:53 Uhr

    natuerlich wird denen sofort geholfen, diese sind doch systemrelevant und staatstragend !!!!
    (haben sich ja auch die Gesetze, welche das Zocken erlauben, extra von “ihrer” regierung so machen lassen.

    Wie der damalige Finanzminister erklaerte wollte die BRD ja nicht nur in der Kreisklasse, sondern in der oberliga mitspielen – und dies ist auch bestens gelungen.
    Nunja, dass der kleine Buerger, auch Wahlvieh genannt, fuer die Spielschulden aufkommen muss,
    ist eben in diesen frei gewaehltem Staat so, und gerecht – aus Sicht der Maechtigen.

    Ach so, dafuer haben nun die “Kleinen” mehr Netto vom Brutto !
    Wenn dies noch oft genug wiederholt wird, dann wird das gemeine Volk dies wohl nun endlich glauben – und froh und gluecklich sein im Wohlstandsland BRD.

  19. larissa10 am 30. August 2010 um 17:53 Uhr

    Ich könnt schon wieder kotzen, hatte vorher ein normales konto wo ich wenn ich die belege vorgezeigt habe ohne probleme meine sozialleistungen abheben konnte. Nun hab ich so ein pkonto machen lassen weil man ja irgendwann keine Wahl mehr hat da man durch die Amtsgerichte dann nicht mehr befreit wird.
    Ich habe 2 eigene Kinder und meinen Lebensgefährten in meiner Bedarfsgemeinschaft und was ich nicht wusste das ich den Freibetrag erhöhen muss indem ich von der Familienkasse so eine Bescheinigung ausfüllen lasse. Nun ist auf dieses besagt Pkonto aber eine Pfändung eingegangen und bis ich die Bescheinigung habe dauert es noch 3 Tage da die Familienkasse erst wieder am Donnerstag Sprechzeiten hat und der Bankmitarbeiter meinte das die Bank dann auch nochmal gute 2 Wochen benötige zur Bearbeitung bis der erhöhte Freibetrag auf meinem Konto eingetragen ist. Nun bekomme ich aber schon innerhalb der nächsten 2 Tage meine Sozialleistungen die über den Standartfreibetrag von 985 € liegen. Und er meinte das ich dann diesen Monat halt “in den sauren Apfel” beissen müsse und Pech hätte denn beim Pkonto zählt die 14 Tage Frist nicht mehr und somit seien die Sozialleistungen futsch.???

    Bitte um Hilfe!!!!! Was kann ich tun um an meine Sozialleistungen zu kommen????

  20. Bankberater u. a. für Pfändungen am 30. Mai 2011 um 09:56 Uhr

    In den ersten 4 Wochen nach Eingang der Pfändung unterliegt der Betrag dem Pfändungsschutz und darf nicht an den
    Gläubiger ausgezahlt werden. Innerhalb dieser Zeit besteht also ausreichend Gelegenheit, der Bank die erforderlichen
    Nachweise zur Anhbenung des Freibetrages von 985,15 auf dann X.XX anzuzeigen.

  21. Bankberater u. a. für Pfändungen am 30. Mai 2011 um 09:59 Uhr

    Mal eine einfache Frage, wer darf auf das P-Konto, trotz “Schutz”,
    zugreifen?

    Die Bank darf bei Vorliegen eines P-Kontos nur Ihre Kontoführungsgebühren mit Geldeingängen auf dem Konto verrechnen.

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