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Verschweigen von Einkommenserhöhungen als Unterhaltsempfänger kann Kürzungen nach sich ziehen

Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 19.06.2008 um 08:03 Uhr

Wer nach einer Scheidung von seinem Ehepartner diesem gegenüber unterhaltsberechtigt ist, muss jegliche Veränderungen seines Einkommens dem Ehepartner melden, da sich auf Grund dieser Veränderungen auch die Unterhaltsansprüche verändern können. Wer dies unterlässt, kann sogar Unterhaltsansprüche komplett verlieren, wie der BGH jüngst bestätigte (Az. XII ZR 107/06).

In dem vorliegenden Fall ging es um die Revision einer Krankenschwester, die ihrem Ex-Ehemann gegenüber eine Gehaltserhöhung von monatlich fast 400 Euro verschwiegen hatte und deshalb vom zuständigen Oberlandesgericht eine einjährige Kürzung ihrer Unterhaltsansprüche um monatlich 100 Euro hinnehmen musste. Der BGH wies die Revision zurück und bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes mit der Begründung, dass sich die Frau absichtlich über die Vermögensinteressen ihres Ehemannes hinweg gesetzt habe.

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bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. ergül am 29. Oktober 2008 um 19:43 Uhr

    hierzu sage ich nur das manche väter sich vom unterhalt sich drücken und da wo sie arbeiten es so zeigen das sie wenig verdienen.man sollte mal auf die frau hören und solchen männern dedektive hinterher schicken,aber ja jetzt kommt.wer soll dies zahlen,na wer schon der statt,weil der vater ya dem statt wiederum geld schuldet;)mein ex mann schuldet dem statt 55 tausend euro und den juckt es nicht mal das er arbeitet und ein verdienst hat von 2000 euro”ist das gerecht”?

  2. Wolfgang am 1. Januar 2009 um 14:49 Uhr

    Anmerkung zu ergül`s Komment.

    Date 01.01.2009 Time 14:30

    Mir ging es umgekehrt, meine getrennte Frau gab seit Jahren ein falsches Einkommen beim Sozialamt und Gericht an, hätte ich ihr auch einen Detektiv hinterherschicken sollen? In den Eigentumsprozessen wurden mir ebenfalls mehrere zehntausende Euro als Zugewinn angerechnet die ich niemals hatte und das ohne Beweise. Ist dies Gerecht?
    Heute weiß ich dass ich in mittlerweile 12 Prozessen besser den Anwalt gewechselt hätte als ein Vermögen wiederrechtlich zu verlieren.
    Als ich meinen Anwalt fragte ob er für mich oder für sich arbeitet wurde ich von ihm patzig aufgefordert meine Anträge selbst zu bearbeiten da seine Kanzlei “wichtigere” Arbeiten hätte!
    Ja da fragt man sich doch wem die Anwaltspflicht in Gerichtsverhandlungen dient?
    Speziell auf Unterhaltrechtlich heranzuziehendes Einkommen Stellung beziehend möchte ich noch anmerken dass der Unterhaltsverpflichtete meist in eine beträchtlich ungünstigere Steuerklasse eingestuft wird und somit oft 300- 400€ weniger bereinigtes Einkommen hat was die meisten Frauen in ihren zu erwartenden Unterhaltsberechnungen nicht berücksichtigen, ebenso dürfen Reisekostenerstattungen nur zu 1/3 zum Einkommen gerechnet werden. Düsseldorfer Tabelle ist eben nicht nur nach den Zahlen zu handhaben, darum einen Anwalt der für seinen Mandant arbeitet!

  3. Rico am 5. März 2009 um 17:13 Uhr

    Hallo erstmal,
    ich habe das gleiche Problem wie Wolfgang. Meine noch Ehefrau gibt auch schon die ganze Zeit einen falschen Verdienst an. Ihre Firma spielt auch mit, da sie auf einen Minijob angemeldet ist. Mir wird hingegen alles angerechtnet, Steuerrückerstattung usw.
    Ich habe meine ganzen Verdienstbescheinigungen vorzeigen müssen, sie die auch welche bekommt, aber nicht eine. Sie hat auch bestritten das sie neben ihrem angebenen Verdienst auch noch eine angemessene Summe bekommt. Diese sind auf zusätzlichen Lohnzetteln die an ihrer Abrechnung angeheftet waren aufgeführt.
    Wenn alles schief geht muss ich auch noch nachweisen, das sie dieses Geld auch bekommen hat. In welchem Staat leben wir denn heute. Haben wir Männer gar keine Rechte???
    Halte euch gerne auf dem leufenden, was meine Scheidung angeht!
    Übrigens mein Anwalt hilft mir im Gegensatz zu anderen was ich auch schon gehört habe.

  4. astrid am 19. April 2009 um 08:58 Uhr

    Unterhaltsrecht ,was ist das ??!!
    Mein Freund ist seit 3 Jahren von seiner noch Ehefrau getrennt lebend .Sie bekommt es nicht hin sich Arbeit zu suchen ,räumt sein Konto ab ,er bezahlt das Auto was sie hat ,hat die koimplette Wohnung behalten und erzählt es gibt keine Arbeit in Bayern.Warum werden die geleisteten Zahlungen nicht auf den Unterhalt angerechnet ,sie nicht zur Arbeit gezwungen ??!!..ich wäre froh ,wenn es in meiner Region soviele freie Arbeitsstellen geben würde .Muß es immer um das Materielle gehen ?!!Beziehung zu Ende ,fertig aus .
    Wenn Kinder vorhanden wären würde es gerechtfertigt sein ,aber so nein .
    Ich kann mich doch nicht immer auf den Schultern anderer ausruhen ,nur weil ich zu faul bin Arbeiten zu gehen !!!

  5. heino am 21. November 2009 um 18:52 Uhr

    Ein freund von mir,hat zwei kinder von zwei verschiedenen frauen.er lebt jedoch alleine und muss beiden Kindern Unterhalt zahlen.Nun hat er eiinen job bei der zeitarbeit und liegt bei netto 950 euro.die 50 euro (selbstbehalt 900) müssen aufgeteilt werden.er selbst will sich jetzt nen 400 euro job besorgen und das verschweigen, weil er selbst kaum über die runden kommt ,wohnung 600 euro und ne menge schulden hat.hab ihm davon abgeraten weil das JA das sicherlich rausbekommt.was würde ihm blühen wenn das rauskommt?

  6. Dogtor Flotte am 8. November 2010 um 16:37 Uhr

    Jungs, ihr müsst mal die richtige Partei wählen!

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