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Urteil zu Härtefällen: ALG II Bezieher könnten auch rückwirkend Anspruch auf Sonderzahlungen haben

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 20.02.2010 um 09:44 Uhr

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 18.02.2010 die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. So könnten sie bei Härtefällen auch rückwirkend Leistungen beantragen, falls die jeweiligen Bescheide noch nicht rechtskräftig sind und nach der individuellen Prüfung des Einzelfalls ein derartiger Anspruch zu bejahen ist (Az.: B 4 AS 29/09 R).

Im Streitfall verweigerte der zuständige Leistungsträger einer gehbehinderten Frau den Zuschlag für Schwerbehinderte, weil sie angeblich noch ein paar Stunden am Tag arbeiten könnte. Aufgrund der mutmaßlich bestehenden Erwerbsfähigkeit musste sie infolge dessen für Ausgaben wie etwa orthopädische Schuhe oder Taxifahrten selbst aufkommen.

Das BSG entschied, das das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nunmehr überprüfen müsse, ob die Frau einen unabweisbaren und nicht einmaligen Mehrbedarf hat. Falls dies der Fall sei, hätte sie auch rückwirkend einen Anspruch auf die entsprechenden Sonderzahlungen.

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bisher 8 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Julchen am 20. Februar 2010 um 15:17 Uhr

    Irgendwann sterben die Leut auf den Behörden an Überprüfungsinfarkt.

  2. Rolf am 23. Februar 2010 um 17:45 Uhr

    Wieso gehen die Sozialgerichte auf das Sozialgerichtsurteil ein. Bei dem Stromkostenurteil war dies in S-H nicht der Fall.
    Klarer Fall von Rechtsbeugung.

  3. THOMAS am 23. Februar 2010 um 19:49 Uhr

    WAS GENAU KANN ICH 100% SCHWERBEHINDERT (TETRAPLEGIKER) MIT FRAU UND 2 KINDERN 11 UND 14 BEANTRAGEN

  4. sprachlos am 24. Februar 2010 um 08:30 Uhr

    WAS GENAU KANN ICH 100% SCHWERBEHINDERT (TETRAPLEGIKER) MIT FRAU UND 2 KINDERN 11 UND 14 BEANTRAGEN

    Thomas,..

    dazu müsste man Ihre persönliche Situation genauer kennen. So in der Fragestellung durch Sie lässt sich das nicht beantworten, leider.

  5. Sozi am 12. März 2010 um 09:18 Uhr

    @Thomas: Was brauchst Du denn??? Nicht fragen: Was bekommen ich? sondern: Was benötige ich außerdem noch unbedingt zum Leben… Dies dann aufschreiben und dann bei der behörde abgeben… Dann wirst Du ja sehen, was noch bewilligt wird!

  6. Monika am 23. April 2010 um 11:58 Uhr

    Hallo bin 50J. und 90% Schwerbehindert und soll von der Agentur für Arbeit für eine Altenheim einkaufen gehen das sind ca. 40 Bewohner kann selber nur 3x im Monat mit Schmerzen Einkaufen gehen nehme starke Schmerzmittel habe Lehmungen im Bein kann max. 10 Minuten stehen Wegstrecke max. 80m dann geht nichts mehr sacke dann zusammen. Soll aber diese schwer Arbeit machen oder so gar Waldarbeiten Holz schleppen…Sägen. und das Stundenlang. Dürfen die das machen?
    Danke

  7. glossenhannes am 24. September 2010 um 17:40 Uhr

    Wie deiser Staat, diese Gesellschaft mit den Schwächsten umgeht
    ist einfach nur eine Schande und zeigt die innere Zerüttetheit dieser
    Scheißdemokratie die nichts anderes ist als die Diktatur der kollektiven
    Dummheit. Wie immer haben die Pharisäer, Geldwechsler, Gauner
    und Politiker nach dem RESET am Kriegsende die unkontrollierte
    Macht übernommen.

    WIR BRAUCHEN EINEN NEUEN RESET ABER OHNE KRIEG

  8. Mausi007 am 2. November 2010 um 09:36 Uhr

    Ich habe einen 7 jährigen Sohn und er geht jetzt zu Schule,und er braucht soviel Hilfmittel(Lupe,extra Schreibtisch.besondere Beleuchtung…) Die Krankenkassen helfen einen nicht weil Sie nicht zahlen wollen und das Arbeitsamt zahlt so oder so nicht.
    Man soll sogar immer noch Geld zurück zahlen nur weil Sie auf deutsch zu blöd sind die Bescheide ordentlich durchzurechnen.
    Und die Kinder sollen am besten ihren Lebensunterhalt selber zahlen wenn es nach denen geht.
    Und das ist der Staat,man sieht wie den Behinderten Kindern geholfen wird,nämlich überhaupt nicht und sie können sich nicht mal wehren!!!!

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