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Urteil zu Härtefällen: ALG II Bezieher könnten auch rückwirkend Anspruch auf Sonderzahlungen haben

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 20.02.2010 um 09:44 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 1886

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 18.02.2010 die Rechte von Hartz IV Empfängern gestärkt. So könnten sie bei Härtefällen auch rückwirkend Leistungen beantragen, falls die jeweiligen Bescheide noch nicht rechtskräftig sind und nach der individuellen Prüfung des Einzelfalls ein derartiger Anspruch zu bejahen ist (Az.: B 4 AS 29/09 R).

Im Streitfall verweigerte der zuständige Leistungsträger einer gehbehinderten Frau den Zuschlag für Schwerbehinderte, weil sie angeblich noch ein paar Stunden am Tag arbeiten könnte. Aufgrund der mutmaßlich bestehenden Erwerbsfähigkeit musste sie infolge dessen für Ausgaben wie etwa orthopädische Schuhe oder Taxifahrten selbst aufkommen.

Das BSG entschied, das das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen nunmehr überprüfen müsse, ob die Frau einen unabweisbaren und nicht einmaligen Mehrbedarf hat. Falls dies der Fall sei, hätte sie auch rückwirkend einen Anspruch auf die entsprechenden Sonderzahlungen.

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7 Antworten zu “Urteil zu Härtefällen: ALG II Bezieher könnten auch rückwirkend Anspruch auf Sonderzahlungen haben”
  1. Julchen

    am 20.02.2010 um 15:17 Uhr

    Irgendwann sterben die Leut auf den Behörden an Überprüfungsinfarkt.

  2. am 21.02.2010 um 21:15 Uhr

    [...] (also nur 9 Tage nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil) das Bundessozialgericht entschieden hat (BSG v. 18.02.2010 – B 4 AS 29/09 R), dass sowohl die Ansprüche des aktuellen BMAS- bzw. BA-Katalogs zur Härtefallregelung des BVerfG [...]

  3. Rolf

    am 23.02.2010 um 17:45 Uhr

    Wieso gehen die Sozialgerichte auf das Sozialgerichtsurteil ein. Bei dem Stromkostenurteil war dies in S-H nicht der Fall.
    Klarer Fall von Rechtsbeugung.

  4. THOMAS

    am 23.02.2010 um 19:49 Uhr

    WAS GENAU KANN ICH 100% SCHWERBEHINDERT (TETRAPLEGIKER) MIT FRAU UND 2 KINDERN 11 UND 14 BEANTRAGEN

  5. sprachlos

    am 24.02.2010 um 08:30 Uhr

    WAS GENAU KANN ICH 100% SCHWERBEHINDERT (TETRAPLEGIKER) MIT FRAU UND 2 KINDERN 11 UND 14 BEANTRAGEN

    Thomas,..

    dazu müsste man Ihre persönliche Situation genauer kennen. So in der Fragestellung durch Sie lässt sich das nicht beantworten, leider.

  6. Sozi

    am 12.03.2010 um 09:18 Uhr

    @Thomas: Was brauchst Du denn??? Nicht fragen: Was bekommen ich? sondern: Was benötige ich außerdem noch unbedingt zum Leben… Dies dann aufschreiben und dann bei der behörde abgeben… Dann wirst Du ja sehen, was noch bewilligt wird!

  7. Monika

    am 23.04.2010 um 11:58 Uhr

    Hallo bin 50J. und 90% Schwerbehindert und soll von der Agentur für Arbeit für eine Altenheim einkaufen gehen das sind ca. 40 Bewohner kann selber nur 3x im Monat mit Schmerzen Einkaufen gehen nehme starke Schmerzmittel habe Lehmungen im Bein kann max. 10 Minuten stehen Wegstrecke max. 80m dann geht nichts mehr sacke dann zusammen. Soll aber diese schwer Arbeit machen oder so gar Waldarbeiten Holz schleppen…Sägen. und das Stundenlang. Dürfen die das machen?
    Danke

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