Urlaub für ALG-II-Empfänger nur mit Hindernissen

Die Ferienzeit steht bevor. Viele setzen sich ins Auto oder steigen in den Flieger und starten in den Urlaub. Empfänger von Arbeitslosengeld II haben es nicht nur aus finanzieller Sicht etwas schwerer. Zwar stehen auch ihnen drei Wochen im Jahr zu, in denen sie nicht erreichbar sein müssen. Doch auch hier gibt es strikte Regeln, an die man sich als Bezieher von Leistungen nach Hartz IV halten muss.

Grundsätzlich gilt, dass man sich ordnungsgemäß bei der der zuständigen Arbeitsagentur ab- und wieder zurückmelden muss. Unterbleibt die Rückmeldung, wird das Arbeitslosengeld für drei Monate um 20 Prozent gekürzt. Soll der Urlaub länger als drei Wochen dauern, gibt es nur für die ersten Wochen ALG II. Sind es mehr als sechs Wochen, gibt es gar kein Geld.
Ein ausdrücklicher Anspruch auf Urlaub besteht für Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht. Besteht die Möglichkeit, dass während der Zeit ein Ein-Euro-Job oder eine Aushilfstätigkeit angenommen werden kann, ob nun in einer Gaststätte oder einem Hotel, kann der Antrag abgelehnt werden.