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ALG II: Leistungskürzung droht auch bei Kündigung durch Arbeitgeber

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 21.07.2009 um 13:31 Uhr

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Kürzungen beim Arbeitslosengeld als rechtens anzusehen sind, wenn der Erwerbslose seinem ehemaligen Arbeitgeber hinreichend Anlass für die Kündigung gegeben hat (­Az. S 2 AS 673/07).

Geklagt hatte eine Hartz IV Empfängerin, der das ALG II vom zuständigen Leistungsträger für drei Monate um 30 Prozent gekürzt wurde. Begründet wurde das Vorgehen mit dem Kündigungsgrund des ehemaligen Arbeitgebers. Dieser gab an, dass sich die Frau während der Probezeit unkollegial verhalten hätte.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass auch bei einer vom Ex-Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung Leistungskürzungen in Betracht kommen. Sofern eine in der Sache berechtigte, verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werde, müsse sich der Arbeitnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst gekündigt. Da die
Hartz IV Empfängerin mit ihrem unkollegialen Verhalten hinreichend Anlass für eine Kündigung gegeben habe, sei die Kürzung der Leistungen nicht zu beanstanden.

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bisher 10 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Claudia1 am 21. Juli 2009 um 23:48 Uhr

    Hallo,
    schon wieder so ein schwachsinn!!!
    Was heißt denn ” Unkollegial” ???
    Nicht wie die anderen “mitzulästern” ???
    Dem faulen Chef keinen Kaffee zu kochen??
    Dann wäre ICH schon lange weg vom ” Fenster”…
    JEDER Chef sitzt am ” längeren Hebel”
    Er wird immer einen Grund finden, jemandem zu Kündigen, wenn er es will!!
    Und der Arbeitnehmer hat wie immer die ” Arschkarte” gezogen!!!
    Gründe für mich wären:
    Saufen am Arbeitsplatz…
    Zu Spät kommen, immer wieder..
    Diebstahl….
    Naja…
    Aber:
    Der Teufel scheisst immer auf den größten Haufen, gelle??
    Euch Blöden Amtsschimmeln fällt doch immer wieder eine Neue Schikane ein!!
    Ohhhhh, wie liebe ich dieses ” Rechtssystem” !!!!
    Brrrrr, da wird einem Übel!!

  2. Flynn  (Website)  am 22. Juli 2009 um 08:00 Uhr

    Ja das ist ja ein starkes Stück! Echt heftig!
    Somit können in Zukunft die Arbeitgeber noch mehr Druck auf deren Angestellte ausüben, immer mit den erhobenen Zeigefinger, so nach dem Motto: „Entweder du tust was ich dir sage, oder ich werde dir einen negativen Kündigungsgrund bescheinigen, dass dir anschließend das Arbeitslosengeld gekürzt, oder sogar für drei Monate, gestrichen wird.“

    Somit ist man als Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber (fast) schon aufgedeih und verderb, ausgeliefert.

    Ich denke mir, sollte ich irgendwann mal in so einer Situation kommen, und mein zukünftiger Arbeitgeber ist der Meinung, mich mit solchen Drohungen in die Knie zwingen zu können, da bin ich mir ziemlich sicher, dann werde ich ihm wirklich einen Grund geben, mich mit einem negativen Kündigungsgrund, entlassen zu wollen. Denn es muss sich ja lohnen, wenn man mir schon ca. 30 % kürzen will. Das wird dann eine schmerzhafte Erfahrung sein…für beide Seiten!

    So mit kann man nur hoffen, dass andere Betroffene, in Zukunft, so eine richterliche Entscheidung, anfechten und Widerspruch einlegen werden, damit die Höchste richterliche Instans, so einen Wahnsinn stoppen wird.

    TOLL!

  3. bullruncreek am 28. Juli 2009 um 12:41 Uhr

    wir leben in einem Arbeitgeberstaat, da wird alles noch schlimmer

    Da hilft nur eines Solidarität in den Reihen der Arbeitnehmerschaft…. statt sich zu organisieren meinen ja die meisten als Einzelkämpfer besser da zu stehen…. was für ein Blödsinn. Arbeitnehmer aller Länder vereinigt Euch nur gemeinsam seit ihr stark….. dieser Spruch ist zwar über 100 Jahre alt aber nach wie vor gültig und aktueller denn je

    …. Heer der (Lohn-)Sklaven wache auf……

  4. Henrik am 28. Juli 2009 um 12:52 Uhr

    Ich kann da nur eins dazu sagen…

    AUF DIE STRASSE ALLE UND WEHREN UND IM SEPTEMBER ZUR WAHL SO RICHITG DIE POLITKER ZEIGEN WAS WIR DAVON HALTEN !!!!!

  5. Gerhard Roloff am 28. Juli 2009 um 15:24 Uhr

    Da der Gesetzgeber (Unsere Damen und Herren Mandatsträger) einfach zu faul waren, eine sichere Rechtsbasis zu schaffen – vielleicht auch zu gut nebenbei vergütet durch die Arbeitgeberlobby – bleibt es nunmehr offenbar wildgewordenen Amtsträgern überlassen, hier ein neues Recht zu schaffen. Wo bleibt da noch die Gleichheit der Kräfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (wie im Grundgesetz vorgesehen)? In der Mülltonne der Geschichte oder auf der Roulettescheibe des Casino-Kapitalismus!

    Herr Sommer und Herr Bsirsle (DGB / Verdi) – wenn auch nicht unumstritten – haben es sehr klar formuliert – es wird höchste Zeit für den “politischen Generalstreik” siehe Art. Artikel 20
    [Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht]
    Abs. 1:
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. …
    Abs. 4:
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Lernen wir also endlich, “französisch reden”!!!

  6. Sonnenschein am 28. Juli 2009 um 15:58 Uhr

    Hallo,
    vielleicht sollte die Betroffene den Arbeitgeber öffentlich bekannt geben, dann kann man vor seinem Betrieb eine Aktion machen.

  7. Anja am 29. Juli 2009 um 07:53 Uhr

    Sicherlich besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber seine Machtposition missbraucht.

    Andererseits gibt es Arbeitnehmer, die das Betriebsklima vergiften, und die Kollegen sind mehr mit Diskussionen und Schlichtungen beschäftigt, als dass sie ihre Arbeit erledigen können. Ein Arbeitgeber muss im Interesse des Betriebes und der anderen Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich gegen solche Arbeitnehmer zu wehren.

    Der Arbeitnehmer sollte jedoch die Möglichkeit haben, so eine Kündigung anzufechten. Sollte er tatsächlich ein Opfer von Mobbing geworden sein, dann ist das nicht nur sein Problem, sondern ein gesellschaftliches. Wenn Mobbing nicht geahndet wird, besteht die Gefahr der Wiederholung.

  8. caro am 29. Juli 2009 um 16:08 Uhr

    Um sachlich zu bleiben hier meine empfehlung:
    Sachverhalt der Arge schriftlich schreiben und zwar sachlich und patent – denn auch Falschaussagen von ehemaligen Arbeitgeber muß man akzeptieren.
    Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt… in diesem Sinne
    seid demokratisch!

  9. caro am 29. Juli 2009 um 16:09 Uhr

    …oh ha hier hat sich der Schreibteufel eingeschlichen:
    ich meinte dass man Falschaussagen von ehemaligen Arbeitgeber selbstverständlich nicht akzeptieren muß…

  10. garstiger am 18. August 2010 um 13:23 Uhr

    * jegliche Ähnlichkeit mit der Realität ist rein zufällig *

    CHEF : Bück dich ich will dich ficken !

    TUSSE: Mag nicht !

    CHEF: Bück dich ich will dich ficken , sonst fliegst DU !

    a) TUSSE: *bückt sich und hebt den rock*

    CHEF : fickt

    nächsten Tag weiter mit Zeile eins

    b) TUSSE: * bückt sich nicht*

    CHEF: unkollegiales Verhalten ! schwere Gesundheitsschädigung ! mein Samenstau !

    ARGE : 30 %

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