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BVerfG: Anrechnung von BAföG auf ALG II Leistungen ist verfassungsgemäß

Nachricht zum Thema BAföG vom 21.07.2010 um 15:45 Uhr

Gegen die bedarfsmindernde Anrechnung von BAföG-Leistungen auf Leistungen nach dem SGB II bestehen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken (AZ.: 1 BvR 2556 / 09).

Die Schülerin an einer privaten Berufsfachschule, für deren Besuch monatliche Schulgebühren anfallen, bezog sogenanntes Schüler-BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie daneben Leistung nach dem SGB II. Auf letztere wurden die Leistungen nach dem BAföG – abzüglich einer Pauschale von 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Kosten der Ausbildung – bedarfsmindernd angerechnet.

Hiergegen ging die Schülerin, die bereits in den Instanzgerichten mit entsprechenden Klagen erfolglos blieb, im Wege der Verfassungsbeschwerde vor, da sie sich in ihren Grundrechten auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 I GG i.V.m Art. 20 I GG) sowie dem Gleichheitssatz des Art. 3 I GG verletzt sah.

Das BVerfG lehnte die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung in der Sache jedoch mit dem Verweis auf eine, für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde notwendige, fehlende Grundrechtsbeeinträchtigung ab. Nach Ansicht des 3. Senats des BVerfG ist aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Recht auf die Finanzierung des Besuchs einer Privatschule nicht abzuleiten. Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz konnte der Senat nicht erkenne, da auch Schüler an schulgeldfreien Schulen grundsätzlich den gleiche Anrechnungsregelungen unterliegen.

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bisher 13 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. steuermann82 am 21. Juli 2010 um 20:58 Uhr

    Na bitte – alles rechtens!

  2. Flynn64 am 22. Juli 2010 um 09:01 Uhr

    Na ja! Das kann man jetzt halten wie man will.

    TOLL!

  3. steuermann82 am 22. Juli 2010 um 20:11 Uhr

    Nee – kann man nicht! Das ist ja gerade höchstrichterlich – also völlig neutral – festgestellt worden worden WIE das zu bewerten ist.

  4. Julchen am 24. Juli 2010 um 21:13 Uhr

    Flynn

    und wenn es dann “Höchstrichterlich” zu Gunsten von Hartz IV Empfängern ist, dann motzt der Steuermann darüber- denn er gönnt ja keinem was.
    Da siehste doch wie dämlich so Schiffersleut sein können. Zum über die Reeling kotzen, diese Leute.

    @Steuermann
    zieh Leine- ! oder Tau !

  5. oldshatterhand am 27. Juli 2010 um 20:19 Uhr

    Private Berufsfachschule – wozu brauchen Harz4-Kinder überhaupt eine Ausbildung?
    Die sollen froh sein, wenn sie zu fressen bekommen!
    Eine gute Berufsausbildung muss den Kindern der Leistungsträger
    vorbehalten sein! Recht hat das BVG!

  6. sonja am 27. Juli 2010 um 20:51 Uhr

    Na die hat wenigstens 20% nicht angerechnet bekommen…meine Tochter hat es voll angerechnet bekommen und musste auch noch selber für die Fahrkosten aufkommen..

  7. Julchen am 27. Juli 2010 um 23:19 Uhr

    5.oldshatterhand

    ich glaubs Dir wohl. Hast wohl was geraucht !

  8. rot am 28. Juli 2010 um 13:12 Uhr

    @ 5
    Es gibt auch Eltern, die zusammen mit ihren Kindern schuldlos in H4 abgestürzt sind und denen die Armut NICHT von vornherein egal war. Angesichts des Mangels an Geldmittel für alle wäre eine Unterscheidung sicher notwendig. Sonst hat bald keiner mehr Bock.
    Du solltest wissen, das es nur für die Sozialabgaben einen Anspruch auf Gegenleistung gibt. Für deine Lohn- und Kirchensteuer kriegst du nichts. Das ist nur ein gefühlter Anspruch, kein Rechtsanspruch. Reicht dann nur für den Aufreger am Tresen. Klage sinnlos.
    Viele H4 Kinder kegeln sich selbst aus dem Arbeitsmarkt raus. Schulabbruch, trinken usw.
    Wären alle gleich gut gebildet, würden die Arbeitslosen wohl mit dem Würfelbecher bestimmt.

  9. Ihr Name oder Pseudonym (notwendig) am 28. Juli 2010 um 19:02 Uhr

    Eine Bereinigung des BAfÖG um pauschal 20% ist falsch. Nach BSG-Urteil B 14 AS 61-63/07 R ist das BAföB um mind. 82,40 € zu bereinigen plus 30 € Versicherungspauschale bei über
    18-jährigen.

  10. Julchen am 28. Juli 2010 um 22:35 Uhr

    Sagt mal, war das früher nicht alles einfacher?
    Wer nix hatte, hat Bafög bekommen und gut war. Irgendwann wurde das wohl zurückgezahlt.

    Und warum ist das heut so kompliziert ?

  11. rot am 9. August 2010 um 12:53 Uhr

    Das Urteil ist erfreulich, da die heutigen Studenten auch viel zu schlecht sind. Welcher Baföggeschwängerter Student hat denn die Klimaanlagen im ICE konstruiert, die bei Hitze GANZ ausfallen?

  12. rot am 9. August 2010 um 14:50 Uhr

    Was will die Schülerin überhaupt vor Gericht? In D. gibts 10 Jahre Schulpflicht. Oder eben 10 Jahre Schulrecht. Ob mit oder ohne H4. Wer mehr will um mal ganz reich zu werden, solls auch selber zahlen.

  13. Maxi am 18. März 2011 um 10:27 Uhr

    Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber kann mir vielleicht einer mitteilen, wo ich eine Rechtsgrundlage bzgl. der 20 % Einkommensbereinigung nachlesen kann? Meine Tochter bekommt auch Bafög und diese wird nur um 30 € vom Amt bereinigt, weshalb ihr ein Zuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten immer wieder abgelehnt wird. Über Antworten würde ich mich freuen.

    Danke

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