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Gegen die bedarfsmindernde Anrechnung von BAföG-Leistungen auf Leistungen nach dem SGB II bestehen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken (AZ.: 1 BvR 2556 / 09).
Die Schülerin an einer privaten Berufsfachschule, für deren Besuch monatliche Schulgebühren anfallen, bezog sogenanntes Schüler-BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie daneben Leistung nach dem SGB II. Auf letztere wurden die Leistungen nach dem BAföG – abzüglich einer Pauschale von 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Kosten der Ausbildung – bedarfsmindernd angerechnet.
Hiergegen ging die Schülerin, die bereits in den Instanzgerichten mit entsprechenden Klagen erfolglos blieb, im Wege der Verfassungsbeschwerde vor, da sie sich in ihren Grundrechten auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 I GG i.V.m Art. 20 I GG) sowie dem Gleichheitssatz des Art. 3 I GG verletzt sah.
Das BVerfG lehnte die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung in der Sache jedoch mit dem Verweis auf eine, für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde notwendige, fehlende Grundrechtsbeeinträchtigung ab. Nach Ansicht des 3. Senats des BVerfG ist aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Recht auf die Finanzierung des Besuchs einer Privatschule nicht abzuleiten. Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz konnte der Senat nicht erkenne, da auch Schüler an schulgeldfreien Schulen grundsätzlich den gleiche Anrechnungsregelungen unterliegen.
Na bitte – alles rechtens!
Na ja! Das kann man jetzt halten wie man will.
TOLL!
Nee – kann man nicht! Das ist ja gerade höchstrichterlich – also völlig neutral – festgestellt worden worden WIE das zu bewerten ist.
Flynn
und wenn es dann “Höchstrichterlich” zu Gunsten von Hartz IV Empfängern ist, dann motzt der Steuermann darüber- denn er gönnt ja keinem was.
Da siehste doch wie dämlich so Schiffersleut sein können. Zum über die Reeling kotzen, diese Leute.
@Steuermann
zieh Leine- ! oder Tau !
Private Berufsfachschule – wozu brauchen Harz4-Kinder überhaupt eine Ausbildung?
Die sollen froh sein, wenn sie zu fressen bekommen!
Eine gute Berufsausbildung muss den Kindern der Leistungsträger
vorbehalten sein! Recht hat das BVG!
Na die hat wenigstens 20% nicht angerechnet bekommen…meine Tochter hat es voll angerechnet bekommen und musste auch noch selber für die Fahrkosten aufkommen..
5.oldshatterhand
ich glaubs Dir wohl. Hast wohl was geraucht !
@ 5
Es gibt auch Eltern, die zusammen mit ihren Kindern schuldlos in H4 abgestürzt sind und denen die Armut NICHT von vornherein egal war. Angesichts des Mangels an Geldmittel für alle wäre eine Unterscheidung sicher notwendig. Sonst hat bald keiner mehr Bock.
Du solltest wissen, das es nur für die Sozialabgaben einen Anspruch auf Gegenleistung gibt. Für deine Lohn- und Kirchensteuer kriegst du nichts. Das ist nur ein gefühlter Anspruch, kein Rechtsanspruch. Reicht dann nur für den Aufreger am Tresen. Klage sinnlos.
Viele H4 Kinder kegeln sich selbst aus dem Arbeitsmarkt raus. Schulabbruch, trinken usw.
Wären alle gleich gut gebildet, würden die Arbeitslosen wohl mit dem Würfelbecher bestimmt.
Eine Bereinigung des BAfÖG um pauschal 20% ist falsch. Nach BSG-Urteil B 14 AS 61-63/07 R ist das BAföB um mind. 82,40 € zu bereinigen plus 30 € Versicherungspauschale bei über
18-jährigen.
Sagt mal, war das früher nicht alles einfacher?
Wer nix hatte, hat Bafög bekommen und gut war. Irgendwann wurde das wohl zurückgezahlt.
Und warum ist das heut so kompliziert ?
Das Urteil ist erfreulich, da die heutigen Studenten auch viel zu schlecht sind. Welcher Baföggeschwängerter Student hat denn die Klimaanlagen im ICE konstruiert, die bei Hitze GANZ ausfallen?
Was will die Schülerin überhaupt vor Gericht? In D. gibts 10 Jahre Schulpflicht. Oder eben 10 Jahre Schulrecht. Ob mit oder ohne H4. Wer mehr will um mal ganz reich zu werden, solls auch selber zahlen.
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber kann mir vielleicht einer mitteilen, wo ich eine Rechtsgrundlage bzgl. der 20 % Einkommensbereinigung nachlesen kann? Meine Tochter bekommt auch Bafög und diese wird nur um 30 € vom Amt bereinigt, weshalb ihr ein Zuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten immer wieder abgelehnt wird. Über Antworten würde ich mich freuen.
Danke