Justizsenatorin prophezeit neue Klageflut

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 21.10.2010 um 17:32 Uhr

Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) erwartet einen deutlichen Anstieg der Klagen vor den zuständigen Sozialgerichten, falls sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung von Hartz IV tatsächlich durchsetzen sollte.

Ihrer Meinung nach sei es äußerst fraglich, ob die Sachleistungen des Bildungspakets in der Zeit von neun Wochen im gesamten Bundesgebiet solide umgesetzt werden können. “Wo die Umsetzung nicht gelingt, ist ab dem 1. Januar eine Flut von Rechtsstreitigkeiten zu befürchten”, ist sie überzeugt.

Das Existenzminimum bedürftiger Kinder müsse jedoch laut den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ab dem 01.01.2011 komplett gewährleistet sein. Deswegen schlägt von der Aue vor, die angedachten Sachleistungen für eine Übergangszeit als Geldleistung direkt an die Familien auszuzahlen. Ansonsten sei zu befürchten, dass die betroffenen Kinder für einige Zeit vollständig leer ausgehen.

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bisher 26 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Streetfigther am 21. Oktober 2010 um 17:49 Uhr

    Ein vernünftieger Vorschlag,aber noch ist nicht aller Tage Abend.
    Wenn sich die SPD die alles zusammen mit den Grünen eingefädelt hat mit dem Bildungspaket nicht erpressen lässt kommt dieser Müll erst garnicht durch den Bundesrat.
    Jetzt hat es fünf Jahre gedauert bis man zu einer Scheinveränderung gekommen ist und nichts ist verbessert worden. und die SPD muß Stellung beziehen!
    Landtagswahlen können auch 2011 noch viel verändern.Da die gesammte Gesellschaft von Hartz IV betroffen ist müssen die Wähler mitentscheiden und zur Wahl gehen.
    Ich glaube der SPD erst wenn Sie Fakten geschaffen hat!

  2. Roter Ritter  (Website)  am 21. Oktober 2010 um 18:08 Uhr

    Es geht nicht nur um die Sachleistungen die gegen die Menschenwürde verstößt.Es geht auch um die
    Hartz-Regelsätze das schreibt Prof. Dr. Anne Lenze in der aktuellen Ausgabe der WSI Mitteilungen.
    Und die darum nach Einschätzung der Wissenschaftlerin möglicherweise schon bald wieder die Gerichte beschäftigen werden.
    Punkt eins: Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft? –
    Gemäß dem Menschenwürdepostulat des Artikels 1 im Grundgesetz und dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 muss der Staat im Notfall das Existenzminimum seiner Bürger sichern und ihnen eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe verschaffen. Bei der Ermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums – so verlangt es das Bundesverfassungsgericht – muss der Gesetzgeber „die soziale Wirklichkeit zeit- und realitätsgerecht“ erfassen. Dabei stelle sich der Anspruch in einer „technisierten Informationsgesellschaft anders als früher“ dar. Gesellschaftlicher Wandel und neue Bedarfe müssen also berücksichtigt werden. Lenze folgert aus den mehrfachen Hinweisen der Verfassungsrichter auf den gegenwärtigen Stand der Lebensbedingungen, dass die Regelleistung so hoch sein muss, „dass sie den Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft ermöglicht“.

    hier der Artikel:
    http://131311.homepagemodules.de/t3788f7-Rechtswissenschaftlerin-Gesetzentwurf-zu-Hartz-IV.html

    • Bramo am 23. Oktober 2010 um 19:12 Uhr

      Vielleicht werden die entsprechenden Gesetzte bald geändert, damit die Sozialhilfe reduziert werden kann.

  3. Gast am 21. Oktober 2010 um 18:11 Uhr

    “Ist schon Klar” jetzt sollen Almosen mit Almosen zugedeckt werden damit die Empörung nicht zu groß wird.
    Und wieder kommt es von der SPD, die mehr die Prozessflut stört als die Ungerechtigkeit

  4. h4-Leuchte am 23. Oktober 2010 um 13:05 Uhr

    “Justizsenatorin prophezeit neue Klageflut”

    Dazu brauch man weder Justizsenatorin noch Prophet sein!

    Ich jedenfalls bin mit dabei.

    WR

  5. Streetfigther am 24. Oktober 2010 um 10:56 Uhr

    Es läuft bereits alles,gegen jeden neuen Bescheid der nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgericht entspricht!
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-nicht-verfassungskonform-2039.php

  6. Gast1 am 24. Oktober 2010 um 15:11 Uhr

    Man sollte überlegen das von Harz4 auch Sachen bezahlt werden müssen.Zum beispiel die Strom kosten.Da bleibt nicht mehr viel zum Leben übrieg.

  7. Abgezockter am 26. Oktober 2010 um 12:16 Uhr

    Etwas Wesentliches wird wohl vergessen:

    Warum hat eine vom System profitierende Ministerin anstelle von Geld Gutscheine /Karten im Sinn?
    Weil es wohl von den Wenigsten genutzt wird, NICHT weil man lieber das Geld selber verpuffen oder versau.. würde, NEIN, sondern weil ganz einfach besonders bei Alleinerziehenden und auf dem Lande Lebenden gar nicht die zeitliche und geldliche Möglichkeit besteht, zum Orte der Begierde zu fahren, die Kinder dort hinzubringen, Unternehmungen zu starten.
    Was geschieht, wenn etwas anderes vom HarzIV-Bezieher gewünscht wird als das Angebot, das z.Z. besteht?
    Verfallen lassen, das wird passieren, so werden sich die Staatsausgaben wirklich reduzieren, was dann gut zu den Meldungen von der angeblichen Verringerung der AL-Zahlen passen würde, oder man manipuliert diese Verringerungen, in dem man sie z.B. im Topf der Aufwendungen(Löhne und Gehälter der Argebeschätigten) verschwinden läßt… .

    Diesem P… ist alles zuzutrauen.

  8. sol am 26. Oktober 2010 um 12:18 Uhr

    Unsere nette Frau von Leyen v. Samariter Bund sollte mal versuchen ein Jahr mit HARTZ IV auszukommen. Mich nervt es, wenn sie ihre Familie hervorhebt und sagt, sie hätte selber sieben Kinder, wüsste worauf es ankommt. Ich kann es nicht mehr hören. Sie kann doch froh sein als Kind aus einem Elternhaus zu stammen wo kein Euro umgedreht wurde. Politik hatte sie ja bereits in ihrer Familie kennen und schätzen gelernt. Ursula von der Leyen ist die Tochter des ehemaligen Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Ernst Albrecht (CDU). Es ist eine Schande wie versucht wird HARTZ IV Menschen zu missbrauchen und viele in einem Topf zu werden. „Gib mir mal 5, € und ich sage dir wer du bist“

  9. Arbeiter am 26. Oktober 2010 um 12:19 Uhr

    Hallo,

    über einige Monate habe ich auch mal Hartz 4 bekommen und habe versucht mich nebenher mit einer Selbstständigkeit durchzuschlagen.Den allgemeinen Unmut kann ich ganz gut verstehen und auch, dass Viele mit dem Geld nicht auskommen.

    ABER: Wir reden hier von einer GRUNDLEISTUNG mit der man überleben soll.
    Als Berufstätiger schaffe ich es derzeit kaum ins Kino und gar nicht ins Schwimmbad oder die Sauna. Ich muss mir Zeiträume freischaffen dafür und ein Hartz 4-Empfänger eben mal nen 100er dazuverdienen. (die gibts sogar abzugsfrei zum Hartz 4 dazu)
    Die Neuregelung sollte endlich eine sinnvolle Berechnungsgrundlage liefern. Denn solche Freibeträge wie Alkohol und Zigaretten die auch kindern zu 80 % zustanden waren einfach quatsch.

    Das die SPD jetzt von einer kommenden Klagewelle spricht finde ich Volksverhetzend. Sie soll dann doch einfach mal den Mut beweisen und ihre Gegenvorschläge auf den Tisch legen. Dann werden wir sehen ob die Hartz 4 Empfänger damit einverstanden sind. Oder ob die Arbeiterpartei vllt. noch mehr Mitglieder verliert, weil viele merken, dass Ihr Einkommen nur noch knapp über Hartz 4 liegen wird… Aber der Opposition ist es lieber Vorschläge zu kritisieren als eigene Umsetzen zu müssen…

    Und wer hier jetzt schon an Klagen denkt muss ich vorwerfen lassen, dass er mehr Zeit mit dem nachlesen von Hartz 4 Regelungen verbringt, als mit der Jobsuche.

    Ich finde auch, dass die Reformen nicht weit genug gehen. Sie können lediglich als ein Anfang gesehen werden. Insbesondere die Zuverdienstmöglichkeiten müssen verbessert werden, denn auch bei einem Mindestlohn von 7,50 sehe ich keinen großen Anreiz arbeiten zu gehen, wenn dem Arbeiter nur 20 % davon, sprich 1,50 übrig bleiben…
    Denn hier ist auch der Grund, warum Akademiker schneller Arbeit finden. Hier gibt es nicht viel mehr Stellen, aber die Differenz zwischen H4 und 2000 Euro Netto ist einfach größer als bei vielen anderen und damit ein sehr großer Anreiz einen Job zu finden….

    Mein Aufruf an alle Leser:
    Geht nicht zum Anwalt, sondern bitte zum Arbeitsvermittler…
    Und versucht zu erreichen, dass auch im Niedriglohnsektor mehr übrig bleibt.

  10. Streetfigther am 27. Oktober 2010 um 11:55 Uhr

    @ geht nicht zum Anwalt,sondern bitte zum Arbeitsvermittler!Du lebst bestimmt nicht in der BRD!
    Berlin. Die Stuttgart-21-Schlichtung sollte Vorbild für die Verhandlungen zur Hartz-IV-Reform werden. Das fordert die Linkspartei. Auch Gewerkschaften, Sozialverbände und Arbeitslose sollten mitreden dürfen – ohne Tabus.
    Die Linkspartei fordert die Berufung eines Schlichters für die Hartz-IV-Reform. „Die Stuttgart-21-Schlichtung sollte Vorbild für die Verhandlungen um die Hartz-IV-Reform werden“, sagte Linken-Parteichef Klaus Ernst dem „Hamburger Abendblatt“.
    Ernst forderte: „Es muss erstens einen unabhängigen Schlichter geben. Zweitens müssen die Gespräche ergebnisoffen sein. Die Regierung darf weder den Mindestlohn noch höhere Hartz-IV-Sätze schon vorher zu Tabus erklären.“ Drittens müssten alle Beteiligten am Tisch sitzen. Das heiße: nicht nur alle Bundestagsparteien, sondern auch Gewerkschaften, Sozialverbände und Arbeitsloseninitiativen, sagte der Linken-Politiker. „Viertens darf es keine Geheimverhandlungen geben. Die Gespräche müssen öffentlich sein.“
    Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bislang geplant, die Regierungs- und Oppositionsfraktionen, Ländervertreter und kommunale Spitzenverbände an einen runden Tisch einzuladen, um Lösungswege für die gesetzliche Neuregelung von Hartz IV zu finden. (dapd)
    Quelle:Der Westen
    Um zu verhandeln und zum Arbeitsvermittler zu gehen,müßte kompetentes Personal bei den Argen vorhanden sein!
    Drohungen,Nötigungen,Zwangsmaßnahmen müssten zuerst abgeschafft werden,das ist keine Verhandlungsbasis.
    Kein arbeitsfähiger Hartz IV Emfänger ist freiwillig zu hause!
    Keiner bezieht freiwillig Hartz IV deshalb wird die Klageflut steigen,das ist auch wichtieg nach 5 Jahren Menschenverachtung!

    • gast 2 am 27. Oktober 2010 um 16:50 Uhr

      Hallo streetfighter,

      was Sie hier behaupten, da schwillt einem der Kamm ! Auf einen sachlichen Beitrag von Arbeiter, der die Wirklichkeit besser darstellt wie Ihre Polemik, antworten Sie mit diskriminierenden Mist. (Entschuldigung, aber anders kann man es nicht mehr sagen).
      Es werden hier Beiträge niedergemacht, die schreiben, alle Hartz 4 Empfänger sind faul, saufen usw. aber genauso steht Ihnen nicht zu Arbeitsvermittler zu difamieren.

      Und es ist eine Lüge, dass kein arbeitsfähiger Hartz IV Emfänger freiwillig zu Hause ist !

      Es gibt viele, die unverschuldet da rein geraten sind, und diese haben auch ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Auskommen, aber auch einen nicht geringen Teil, die sich mit SGB 2 und Nebenverdienst gut eingerichtet haben und gar kein Interesse an einer regelmäßigen Beschäftigung hat.

      Hören Sie endlich auf mit Ihrem Gehetze und offenbaren sich als Fake, der hier für die Linken auf unterster Schiene Wahlkampf macht.

      Und machen Sie endlich einen Rechtschreibkurs, da können Sie Ihre Zeit effektiver nutzen !

  11. Gast am 27. Oktober 2010 um 19:25 Uhr

    @ Gast 2
    Seine Politische Meinung und Gesinnung darf hier jeder äussern das ist nach meiner Auffassung sein Legitimes Demokratisches recht.
    So bin ich für den Deutschen Dackelzüchter Verband (der einen Fußgängertunnel von Kiel nach Rom bauen möchte).
    Was aber die Diffamierung von Sachbearbeiter auf dem Amt angeht muss ich Ihnen zustimmen.
    (es sind in der masse auch nur Angestellte die auch Angst um Ihren Arbeitsplatz haben)
    Die Sachbearbeiter halten sich auch nur an die Weisungen Ihrer Vorgesetzten.

  12. Streetfigther am 27. Oktober 2010 um 20:50 Uhr

    @-Gast am 27. Oktober 2010 um 19:25 Uhr-leider beruht meine Darstellung auf Tatsachen.Nötigung ist im Prinziep schon die Einladung.Was ich persönlich erlebt habe das reicht für §240 STGB.Hartz IV Emfänger sind nun mal kein Freiwild,und was die SB mit ihren Vorgesetzten abzumachen haben ist deren Sache.
    Eine EGV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag,das muß auch ein SB wissen und danach handeln.Ein Hartz IV Gesetz das SBs über das Grungesetz stellen das ist schon starker Tobak.
    Außerdem lese ich diese Tatsache in mehreren Foren!Wenn Arbeit da wäre brauchte man auch kein Hartz IV.
    Gut das die Linkspartei gegen Hartz IV ist und mit der Gesetzgebung nichts zu tun hat.Das ist Realität.
    Ich bin kein Mitglied der Linken,hoffe aber das sie noch mehr Stimmen bekommt.
    Das ist auch realistisch wenn die anderen so weitermachen!!

  13. Gast am 28. Oktober 2010 um 10:38 Uhr

    @ Streetfigther
    Ein Hartz IV GESETZ das SBs über das Grungesetz stellen das ist schon starker Tobak.

    „Eben“ und darum halten sich die Sachbearbeiter nur an Ihre Weisungen die im GESETZ stehen das für Ihre Arbeit gilt.
    Zu Risiken und Nebenwirkungen wenden Sie sich an den Gesetzgeber oder Ihren Rechtsanwalt.
    Welche Partei und Politische Gruppierung du bevorzugst ist für mich genauso Relevant wie deine sexuellen Neigungen oder deine Religion (auf gut Deutsch „EGAL“).

    • h4-Leuchte am 30. Oktober 2010 um 17:08 Uhr

      Sorry wenn ich da meinen “Senf” dazugebe.

      Die Lebenswirklichkeit ist, dass sich hier in diesem Staatssystem einige selbst über das Gesetz erheben, einmal abgesehen davon, dass das SGB II-Gesetzbuch für jeden Betroffenen und selbst für die Sozialgerichte ein Buch mit 7 Siegeln ist.

      Fakt ist, dass im Jahr 2009 über 700.000 fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide beanstandet worden sind.
      Fakt ist auch, dass 280.000 im Widerspruchsverfahren berichtigt wurden.
      Fakt ist auch, dass 2009, also nach der Stattgabe der widersprüche, noch weitere 192.000 Bescheide zu Klageverfahren wurden, wovon noch knapp jedes 2. Klageverfahren begründet war.
      Fakt ist auch, dass sich bei den zu Recht beanstandenen Verfahren eine Fehlerquote von 99,9% für den Leistungsempfänger auswirkt.

      Wer bei diesen Fakten unterstellt, dahinter stecke keine systematische Rechtsverschiebung, sollte einmal einem Mathematiker fragen, wie die Verteilung bei einer ungewollten fehlerhaften Bearbeitung aussehen müsste.

      Es ist doch erfrischend zu hören, wenn Herr Vogel von der BA öffentlich Ausbildungsdefizite seiner Sachbearbeiter dafür nennt. Jedoch ist es realitätsfern zu glauben, wer sich ständig zum Vorteil des Staatshaushaltes irrt, nur schlecht ausgebildet wäre. Das kann man jemanden erzählen, der an die gute Fee oder die böse Hexe glaubt.

      Schlimm dabei ist vor allem, dass der Staat Bildungsmängel vorschiebt, als wäre er nicht in der Lage, die, die in seinem Namen handeln, die nötige Qualifikation angedeihen zu lassen.

      WR

  14. uwetammen am 28. Oktober 2010 um 14:15 Uhr

    ich kann nur schreiben; das es jetzt einen menschen gibt, der bier und tabak zu mineralwasser verwandeln kann.

    10 jahre gab es fast tabak un d biervom staat und nun soll der gleiche betrag zu mineralwasser werden.

    für wie blöd werden die menschen gehalten, dass es kindern nun möglich sein soll, den eltern das bier trinken und rauchen abzugewöhnen, damit ihnen mehr wasser zur verfügung steht.

    man kann nur eins daran erkennen, es wird durch diehintertür den kindern signalisiert, das die eltern die verbrecher sind, weilsie das geld der kindern versaufen und verqaulmen.

    wann fängt hier wohl der erste elternmord an, damit das kind an sein wasserle kommt?

  15. Streetfigther am 28. Oktober 2010 um 14:46 Uhr
  16. Streetfigther am 28. Oktober 2010 um 20:24 Uhr

    Gast am 28. Oktober 2010 um 10:38 Uhr
    Genau das tu ich und niemand wird mich davon abhalten können.
    Ich sehe da kein Problem,aber andere wie ich hier gelesen habe, die sich auch noch gegeneinander ausspielen lassen.

  17. Streetfigther am 29. Oktober 2010 um 13:47 Uhr

    Leierkasten mit Münchhausensyndrom!
    http://www.spiegel.de/flash/flash-24419.html

  18. Streetfigther am 29. Oktober 2010 um 16:52 Uhr
  19. Streetfigther am 31. Oktober 2010 um 12:21 Uhr

    @-h4-Leuchte am 30. Oktober 2010 um 17:08 Uhr
    Um Einmischung wirde gebeten!
    Fakt ist das mit Sanktionen bis auf 0 gedroht wird wenn die EGV nicht unterschrieben wird.Ich weiß es aus eigener Erfahrung und die nächste Einladung/Vorladung wird nur mit Beistand erfolgen.
    Fakt ist das sich das eigene Profil durch Hartz IV ständig verändert und darauf vom SB überhaupt nicht eingegangen wird.
    Nur die Unterschrift unter die EGV interressiert!
    Nach § 15 gibt es keine Sanktionen mehr wenn die EGV nicht unterschrieben wird.Interressiert die SB nicht.Ich bin nicht verpflichtet sie darauf aufmerksam zu machen.Was die SBs mit Ihren Vorgesetzten auszumachen haben ist nicht mein Problem.
    SBs haben nur Arbeit wenn es Arbeitssuchende gibt.
    Jeder der eine EGV unterschreibt sollte sich im klaren sein,was er da unterschreibt.Dient diese EGV wirklich dazu um eine Arbeit aufzunehmen,ist keiner benachteiligt,ist das vereinbart was der Arbeitssuchende braucht,oder braucht man die EGV wegen der Unterschrift um Sanktionen durchzusetzen.
    Meine EGV hat sich in knapp 2 Jahren nicht verändert,meine Situation schon.
    Also wird gegen alles geklagt weil man in Wirklichkeit Geld sparen will mit welchen Mitteln auch immer.Es bleibt kein anderer Weg-jeder hat eine andere Lebenssituation und andere Bedingungen um Arbeit aufzunemen.
    Hartz IV schafft keine Arbeitsplätze,sondern soll einem Arbeitssuchenden mit Hilfe des SBs auch noch einreden das man selbst an seiner Situation Schuld ist!
    Der Fall der Sanktionierung bis auf 0 ohne Ausgleich wurde hier bereits geschildert.(aus dem Land Brandenburg)
    Wer hat das Gerichtsverfahren verloren?Die SB und das ist gut so!
    Betroffene müssen sich viel mehr trauen und gegen Gesetzesübertretungen von SBs vorgehen.Wären genug Arbeitsplätze da könnte man sich das alles sparen!

  20. Streetfigther am 1. November 2010 um 12:58 Uhr

    Wir wagen es nicht weil es schwierig ist,sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen!
    Hurra wir leben noch und rechnen mit Euch ab!
    Alles eine Frage der Zeit !

  21. Streetfigther am 2. November 2010 um 14:51 Uhr
  22. Sozialrichter am 22. Dezember 2010 um 23:24 Uhr

    Es kann nur eine Konsequenz aus diesem Regierungsmurks geben. Klagen, bis der Arzt kommt.
    Das System will die Bedürftigen kaputt machen?!
    Kein Problem, der Spieß lässt sich leicht umdrehen. Macht euch das System selbst zunutze. Ziviler Widerstand ist das Gebot der Stunde.
    Im Laufe des nächsten Jahres wird zwingend das “Gesetz zum Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren…………” verabschiedet. Dann schlagen in jedem verzögerten Verfahren 1.200 € Entschädigung jährlich pauschal zu Buche. Zu Buche der jew. Bundesländer. Diese Entschädigung ist verschuldensunabhängig. Nehmt euch einen Anwalt, lasst euch beraten. Klagt, klagt, klagt!
    Anders lernen die es nicht!

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