Unterhalt: Angespannte Finanzlage kein Grund Unterhaltszahlungen auszulassen
Auch eine prekäre Finanzlage ist kein Grund dafür, dem eigenen Kind keinen Unterhalt zu zahlen beziehungsweise die Zahlungen einzustellen. Vielmehr müssen Unterhaltspflichtige alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihrer Unterhaltspflicht gerecht nachkommen zu können.
Das entschieden nun die Richter des Münchner Amtsgerichts laut einem Bericht der Onlineausgabe des “Focus”.
Im konkreten Fall hat das Amtsgericht den Vater einer dreijährigen Tochter, welche bei der Mutter aufwächst, dazu verurteilt (AZ: 554 F 10908/06), seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen und das, obgleich der Vater selbst lediglich über ein Einkommen in Höhe von 977 Euro netto verfügt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Vater hätte sicherstellen müssen, dass er seine Unterhaltspflicht erfüllen kann. Dies hätte er, laut Auffassung des Gerichts, beispielsweise durch einen zusätzlichen 400 Euro Job erreichen können.
Der Vater dagegen war der Auffassung, dass er gar nicht dazu in der Lage sei, die Unterhaltszahlungen zu leisten, da ihm nach der Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Selbstbehalt von 890 Euro zustünde. Diese Auffassung teilte das Gericht allerdings nicht.
Es sei zwar richtig, dass der Vater als Unterhaltsschuldner, beziehungsweise der Unterhaltspflichtige, das behalten dürfe, was er als Eigenbedarf benötigt. Allerdings müssten die Maßstäbe im Falle eines Unterhaltsstreits anders angelegt werden. Demnach sei es dem Gericht nach auch legitim, ein fiktives Einkommen des Vaters anzusetzen, welches er ohne größeren Aufwand erzielen könnte. Beispielsweise durch die Annahme eines 400 Euro Jobs.
Der Vater hätte nach der Auffassung des Gerichts alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel heranziehen und seine ganze Arbeitskraft aufwenden müssen, um sicherzustellen, dass er seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann.
Das er dies versäumt habe, sei dabei irrelevant und daher müsse er sich so behandeln lassen, als habe er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll ausgenutzt. Als Folge stockte das Gericht das tatsächliche Gehalt des Vaters um den fiktiven Betrag von 400 Euro auf. Im Endresultat bedeutet dies, dass der Mann den nach der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Satz von monatlich 199 Euro leisten muss.
am 09.04.2008 um 13:35 Uhr
was kann ich machen wenn der leibliche vater kein unterhalt zahlen kann?das jugendamt hat schon für beide kinder unterhaltsvorschuß gezahlt 72 monate.bitte um antwort.mir kann keiner helfen.
am 22.04.2008 um 07:40 Uhr
Hallo Simone,
ich bin in der gleichen Situation und ich kämpfe schon zwei Jahre um den Unterhalt meiner beiden Kinder. Ich habe jetzt im Januar bei der Polizei Strafanzeige wegen Unterhaltsverpflichtung gegen die beiden “Unterhaltspflichtigen” gestellt. Das geht ganz unkompliziert. Nimmt aber einige Zeit in Anspruch. Auch solltest Du eine Auflistung machen, wann wieviel und ob überhaupt gezahlt wurde bzw. von wann bis wann der Unterhaltsvorschuss gezahlt worden ist. Die Anzeige wird dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Dann heißt es warten. …aber der Staatsanwalt bekommt Einsichten und Auskünfte, die auch ein Rechtsanwalt nicht bekommt (Krankenkasse, Finanzamt, Arbeitgeber usw.). Die Akteneinsicht bekommst Du nur über einen Rechtsanwalt. Anders geht es nicht. Allerdings auch erst nach Abschluss des Strafverfahrens. Sollte der Staatsanwalt feststellen, dass er zu irgendeiner Zeit Unterhalt zahlen hätte können, dann wird es eng für den Unterhaltspflichtigen.
Ich hoffe, ich konnte Dir dabei helfen.
Viel Glück!!
am 07.05.2008 um 20:40 Uhr
Hallo, ich bin Unterhaltsplichtig und arbeite seit 10 Jahren freiberuflich und arbite unregelmässig ca. 7 Monate im Jahr. in dieser Zeit leiste ich natürlich Unterhaltszahlungen für meine 3 Kinder.(logisch) in der Arbeitslosen Zeit hat die UVK den Unterhalt übernommen, da ich leider auch in den Bezug von ALG 2 rutsche. Leider sind auch bei uns die 72 Monate erreicht. Was kann ich tun wenn ich mal wieder 2 Monate ohne Arbeit bin und keinen Unterhalt zahlen kann…? Strafanzeige nützt ja niemanden etwas, zumal ich ein wunderbares Verhältnis zu Frau und Kindern habe. Muss ich in Zukunft meine Kinder untder einer Brücke empfangen wenn ich meinen Pflichten des Besuchsrecht nachkomme…? Hilft evt. die Familienkasse ….?`Meine Ex-Frau braucht natürlich den Unterhalt für die Kinder, aber ich kann es nur 7 Monate im Jahr aufbringen. Bitte um Ratschläge.
am 20.05.2008 um 14:22 Uhr
Hallo oscar
schön das du zu der Mutter deiner Kinder eine gut Beziehung hast .
Was hält Dich eigentlich davon ab nach den 7 Monaten eine andere Beschäftigung nach zugehen ?
Du als Unterhaltspflichtiger bist verpflichtet jeder möglichen Arbeit nach zugehen um den unterhalt für deine Kinder zahlen zukönnen und wenn du das nicht machen solltest und die Mutter Deiner Kinder wendet sich von Dir ab und
stellt Strafanzeige bist du schneller in knast wie du
denken kannst .
Bei mir war es ganz knapp und der Anwalt war nicht billig .
Also such nicht bei den Ämtern nach einer Finanzspritze sondern geh 12 monate im Jahr arbeiten.
am 25.05.2008 um 21:11 Uhr
[…] Angespannte Finanzlage kein Grund Unterhaltszahlungen auszulassen Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht 21.11.2007 um 08:28 Uhr, Autor: cme […]
am 27.05.2008 um 22:25 Uhr
Guten Tag,
sind wir also schon soweit gekommen, dass einzig die Knete den Lebens(ab)lauf diktiert? Wer keine Knete heranschafft, macht sich per se schuldig, das merken wir in jeder Lebenslage, nicht zuletzt an Hartz-IV.
Sklaverei ist dafür das treffende Wort, und das hat überhaupt nichts mit Verantwortungslosigkeit zu tun.
Es ist zutreffend, dass Eltern für ihre Kinder sorgen (müssen), ebenso zutreffend ist auch, dass Kinder den Fortbestand der Spezies Mensch und der Gesellschaft sichern.
Unzutreffend ist aber weil vollkommen unlogisch und irrational, dass diejenigen MIT Kindern gnadenlos bluten müssen, während andere sich gegen Kinder entscheiden und somit niemals in diese Lage kommen!
Hier stößt sich eine Gesellschaftslobby gesund, welche für Recht und Gesetz erklärt, was jedem klar denkenden und vor allem bewussten Menschen als Minpulation und geistiger Unrat auffallen *muss*.
Wer genug verdient, gerecht entlohnt/bezahlt wird und sich nicht mit ein paar hundert Euro selbst über Wasser halten muss, wird bei einem positiven Bezug zu seinem eigen Fleisch und Blut alles Erdenkliche tun, um es zu fördern und seinen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Wer sich demnach unter heutigen Voraussetzungen und Bedingungen FÜR Kinder entscheidet, ohne kompromisslos absichern zu können, über die notwendigen finanziellen Mittel SELBST zu verfügen, hat den Zonk gezogen.
Dies ist ein Schlag ins Gesicht und zeigt die eiternde Krankheit des Systems. Dies ist auch dadurch belegbar, schreiend offensichtlich und nahezu höhnisch, da “nicht Leistungsfähige” [Kinder] das gleiche Schicksal erwartet wie jene, die “nicht zahlungsfähig” sind.
Selbst “Unwilligkeit” hat seine Gründe, und ewige Schuldzuweisungen, Verurteilungen und das (vermeintliche!) Recht des Stärkeren, nämlich des Geldes, führen niemals zur Genesung und Einstellungsänderung. Das ist ganz lapidare Psychologie.
Wer sich hier also dazu positiv positioniert, hat die menschenverachtende Diktatur des Systems nicht begriffen, funktioniert ganz hervorragend und leistet der (psychischen wie physischen) Ausbeutung bedenkenlos Vorschub.
Eindimensionales Denken und die Unfähigkeit, Wirkungen mit den wahren Ursachen zu verknüpfen, gipfelt in der Aufopferung als Marionette von Taschenspielern.
am 07.06.2008 um 11:11 Uhr
ich bin elleinerziehender Vater mit drei Kindern . Vor der Trennung selbständig, jetzt bekomme ich ALG 4. Meine Arbeit musste ich aufgeben, da mein Sohn zu 80% Behindert ist und jemand muss für ihn da sein.
Jetzt zu der Mutter. Offieziell Alg4 mit 100€ Nebenverdienst. Der Nebenverdienst ist jedoch viel höher, um die 1000€ im Monat. also mit den Leistungen vom Arge kein kleines Geld.
Ich und meine Kinder kommen mit unserem Geld ganz knapp, und können uns nur das notwendigste leisten.
Die Mutter verbringt zwei mal im Jahr ihr Urlaub unter den Palmen. Seit vier Jahren hat sie kein einziges mal die Kinder mitgenommen.
Unterhalt für die Kinder kann sie auch nicht zahlen, weil sie offieziell nur 100€ über dem alg4 Satz lebt.
Manchmal denke ich auch über einer Straffanzeige gegen sie, aber ich habe keine Beweise . Die ist legal beschäftigt und darf die 100€ dazuverdienen. Das Schwarzgeld wird im Urlaub ausgegeben, sie hat sonst kein Vermögen, wenn ich sie nach dem Unterhalt frage werde ich ausgelacht.
Obwohl ich die Situation bei der Arge angesprochen habe hat sich nichts getan.
Vor einiegen Wochen habe ich meine Gewerbe wieder angemeldet , da ich möchte zu meinem alg4 Satz etwas dazuverdienen. Von der 300€ die ich letztens verdient habe, hat arge 150 angerechnet.
Es ist egal wieviel man im monat verdient … Unterhalt zahlen nur die, die zahlen wollen.
Mein Fall zeigt, dass es in Deutschland sehr viel Möglichkeiten gibts um den Unterhalt nicht zu bezahlen.
am 08.06.2008 um 16:19 Uhr
hallo!
Ich habe eure kommentare zwecks unterhalt gelesen.
Ich bin mutter von 2 kindern aus erster ehe, bin neu verheiratet und erwarte mein drittes Kind.(vom zweiten Mann). Mein Exmann zahlt null Unterhalt weil er schreibt. Er armes Kerlchen verdiene nur 1338,00 Euro im Monat. Hat aber mit seiner jetzigen Freundin wieder ein Kind bekommen.
Diesen Freitag ist eine Gerichtsverhandlung von der ich aber ausgehe, keinen Unterhalt zu bekommen bzw. zugesprochen zu bekommen.
Ihr schreibt ja so positive Kommentare in Sachen Unterhalt, aber warum sagen bzw. schreiben viele andere hier im Internet das sie noch nie Unterhalt bekommen haben da ihr Exmann zu wenig verdient. Dieser Kommentar soll nicht an Eucht als Vorwurf rüber kommen, aber was kann ich den überhaupt noch positiv aufnehmen.
Grüßle an Euch
Daniela